Bremen (VBR). Die psychotherapeutischen Verbände Deutschlands begrüßen die wegweisenden Pläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) und die Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP) setzen sich dabei geschlossen für die Zukunft der ambulanten Versorgung ein.
Mit den von der KBV vorgestellten Maßnahmen sollen dringend benötigte EBM-Zuschläge und eine Erhöhung der Fallzahlen pro Weiterbildungspraxis eingeführt werden. Dieses Modell bietet nicht nur eine Lösung für eine angemessene Vergütung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW), sondern stellt auch sicher, dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des KBV-Vorstands, unterstrich in einer aktuellen Vertreterversammlung: „Weiterbildung in den Praxen ist nicht nur ,Nice to have‘ – das ist ein Schlüsselthema für die Zukunft der gesamten ambulanten Versorgung.“
Eine detaillierte Analyse der vorgeschlagenen Initiative zeigt, dass die vorgesehenen finanziellen Anreize es den Praxen ermöglichen sollen, mehr Weiterbildungsteilnehmer aufzunehmen. Dies bedeutet eine Steigerung der Kapazitäten in den Praxen und gewährleistet, dass junge Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut*innen eine hochwertige praktische Ausbildung erhalten können. Wichtig hierbei ist die Kombination aus Gehaltserhöhungen und der Finanzierung von Supervision, theoretischer Ausbildung und Selbsterfahrung als verpflichtende Bestandteile der Weiterbildung.
Dabei ist der Kontext dieser Maßnahmen bedeutsam. Seit der Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung umfasst diese zunächst ein Studium und die anschließende Approbation. Hierauf folgt eine fünfjährige Weiterbildung, wobei mindestens zwei Jahre im ambulanten Bereich absolviert werden müssen. Die amtierende Regelung stellt sicher, dass approbierte Psychotherapeut*innen während ihrer Weiterbildung ein angemessenes Einkommen erhalten. Doch ohne gesetzliche Anpassungen fehlen bislang die infrastrukturellen Grundlagen, um die notwendigen Weiterbildungsstellen flächendeckend bereitzustellen.
Dieser Mangel führte dazu, dass viele qualifizierte Fachkräfte keine adäquaten Positionen finden konnten, was langfristig die Versorgung der Patient*innen beeinträchtigt. Die Unterstützung durch bvvp, DPtV und VAKJP signalisiert daher einen bedeutenden Fortschritt zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und qualifizierten Betreuung in der psychotherapeutischen Praxis.
Für weitere Informationen oder Interview-Anfragen stehen die Pressesprecher und Kommunikationsleiter der beteiligten Organisationen wie folgt zur Verfügung:
– bvvp: Anja Manz, presse@bvvp.de, Mobil: 0177 6575445
– DPtV: Hans Strömsdörfer, presse@dptv.de, Mobil: 0157 73744828
– VAKJP: Kerstin Graupner, k.graupner@hamburglive.com, Mobil: 0171 5329633
Diese umfassenden Maßnahmen sind essentiell, um die zukünftige Versorgung im psychotherapeutischen Bereich nicht nur zu sichern, sondern auch auszubauen und zu verbessern. Es zeigt sich einmal mehr, dass eine nachhaltige und ganzheitliche Förderung junger Psychotherapeut*innen unabdingbar für das Gesundheitswesen ist.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
KBV: Weiterbildung in der Praxis ist nicht nur „Nice to have“
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Bedeutung und Zukunft der Weiterbildung in der Psychotherapie
Die geplanten Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung im Bereich der ambulanten Psychotherapie markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung. Dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun ein Modell entwickelt hat, welches EBM-Zuschläge und eine Erhöhung der Fallzahlen pro Weiterbildungspraxis vorsieht, wird von den psychotherapeutischen Verbänden begrüßt. Dieses Modell könnte weitreichende positive Auswirkungen auf die gesamte Gesundheitslandschaft haben.
Die historische Notwendigkeit solcher Maßnahmen lässt sich durch einen Blick auf vergleichbare Entwicklungen in anderen medizinischen Fachgebieten verdeutlichen. In zahlreichen Bereichen des Gesundheitswesens haben ähnliche Finanzierungsansätze zur Schaffung notwendiger Weiterbildungsstellen geführt, was wiederum die Verfügbarkeit von Fachkräften nachhaltig sicherte. Beispielsweise zeigte die Einführung spezieller Zuschüsse für die Ausbildungsstätten von Allgemeinmedizinern deutliche positive Effekte auf die Zahl der ausgebildeten Hausärzte, besonders in ländlichen Regionen.
Prognosen zufolge wird der Bedarf an qualifizierten Psychotherapeut*innen auch in Zukunft weiter steigen. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die Zunahme psychischer Erkrankungen und die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Hilfe zurückzuführen. Doch ohne adäquate finanzielle Strukturen könnten die Kapazitäten der Weiterbildungspraxen limitiert bleiben, was zu einem Engpass in der Versorgung führen könnte. Hier setzt das KBV-Modell an und bietet eine Lösung, die über reine "Nice to have"-Konzepte hinausgeht.
Ein wichtiger Aspekt, der ebenfalls bedacht werden muss, sind die qualitativen Anforderungen der Weiterbildung. Es reicht nicht nur aus, ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen; ebenso wichtig ist die Sicherung hoher Standards in Supervision, theoretischer Ausbildung und Selbsterfahrung. Dies stellt sicher, dass die zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen optimal vorbereitet und kompetent in ihre berufliche Praxis eintreten können.
Wenn diese strukturellen Veränderungen erfolgreich implementiert werden, könnte dies beispielhaft für weitere Initiativen sein, die sich mit der Verbesserung der Ausbildung und Fortbildung in anderen Bereichen des Gesundheitssystems auseinandersetzen. Langfristig gesehen bietet das Konzept der KBV also nicht nur eine Antwort auf aktuelle Herausforderungen, sondern könnte als Vorbild für andere Berufsgruppen dienen.
Wie bereits im Originaltext angedeutet, sind gesetzliche Anpassungen notwendig, um die strukturellen Voraussetzungen für diese Verbesserungen zu schaffen. Politische Entscheidungsträger sind daher gefordert, diesen Prozess aktiv zu unterstützen und notwendige Gesetzesänderungen voranzutreiben. Eine solide gesetzliche Basis würde den Praxen helfen, zusätzliche Weiterbildungsstellen schaffen zu können, wodurch letztlich sowohl die angehenden Psychotherapeutinnen als auch die Patientinnen profitieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung eines solchen Modells durch die KBV nicht nur zukunftsweisend für die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist, sondern möglicherweise einen breit gefächerten positiven Einfluss auf das gesamte Gesundheitswesen haben könnte.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
7 Antworten
Diese Maßname is wirklich nötig gewesen, viele Praxen können jetzt mehr leute aufnehmen und ausbilden. Hatte selber probleme nen Therapeuten zu finden.
`Ich find das ganz toll dass endlich was gemacht wird für die Psychotherapeuten! So viele Menschen brauchen hilfe und jetzt kann besser geholfen werden.`
Die Ausbildung von psychtherapeuten ist wirklich wichtig, aber warum dauert die so lang? Finde fünf Jahre echt zu viel. Gibt es keine schnellere wege?
@Agnes Haag Die lange Ausbildung ist wichtig damit sie gut ausgebildet sind und uns richtig helfen können. Sonst hätten wir viele schlechte Therapeuten.
@Agnes Haag Stimmt, aber wenn man was richtig machen will braucht es halt Zeit. Gute Sachen dauern eben länger.
Endlich mal ne gute Nachricht. Hab mal gehört das viele Psychotherapeuten aufgeben weil sie nich gut bezahlt werden. Hoffe das wird jetzt besser.
Das is ja super das die Psychotherapeuten jetz mehr Geld bekommen sollen für ihre Weiterbildung! Hab ich schon immer gesagt, die tun so viel für uns und kriegen nich genug zurück.