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Scheidungsjahr: Steuerfragen einfach erklärt!

Scheidung und Steuern: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Scheidung und Steuern: Die wichtigsten Fragen im Überblick

Neustadt a.d. W. (ots) – Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen, sondern auch zahlreiche steuerliche Konsequenzen mit sich. Allein im Jahr 2023 haben sich in Deutschland rund 129.000 Paare scheiden lassen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beantwortet die sieben zentralen Fragen zu Scheidungskosten, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Realsplitting, Steuerklassenwechsel, Kinderfreibetrag und Kapitalertragsteuer. Erfahren Sie, was es nach einer Trennung steuerlich zu beachten gilt, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.


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Bremen (VBR). In Deutschland trennen sich jährlich zahlreiche Paare – 2023 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 129.000. Doch nach einer Scheidung ist der Blick auf die Steuer weiterhin von großer Bedeutung. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat wertvolle Informationen zu den wichtigsten steuerlichen Aspekten für frisch Geschiedene zusammengestellt.

Scheidungskosten, wie etwa Ausgaben für Anwälte, das Gericht oder Notare, können seit 2012 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof 2017 endgültig.

Ein wichtiger Begriff bei Scheidungen ohne Ehevertrag ist der Zugewinnausgleich. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich des Vermögenszuwachses während der Ehezeit zwischen den Partnern. Dieser Ausgleich bleibt in der Regel steuerfrei, sofern Immobilien keine Rolle spielen.

Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass Rentenansprüche fair zwischen den Ehepartnern verteilt werden. Er betrifft gesetzliche, betriebliche und private Rentenversicherungen und wird meist bei der Auszahlung steuerlich relevant. In Ehen unter drei Jahren greift dieser Ausgleich nicht automatisch.

Durch das Realsplitting können Unterhaltszahlungen steuerlich abgesetzt werden. Der zahlende Ex-Partner kann bis zu 13.805 Euro jährlich als Sonderausgabe deklarieren, während der Empfänger diese Summe versteuern muss. Diese Methode sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, da sie mögliche steuerliche Nachteile mit sich bringen kann.

Nach der Trennung müssen beide Ex-Partner ihre Steuerklasse wechseln – oft in Klasse I, es sei denn, Kinder sind involviert. Ein Elternteil könnte dann in Steuerklasse II für Alleinerziehende eingeordnet werden, abhängig von verschiedenen Bedingungen.

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Der Kinderfreibetrag beträgt aktuell 6.384 Euro pro Kind und Jahr, plus 2.928 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Beide Freibeträge werden in der Regel halbiert zwischen den Eltern verteilt, außer ein Elternteil zahlt weniger als 75 % Kindesunterhalt.

Für die Kapitalertragsteuer gilt: Gemeinsame Freistellungsaufträge eines Ehepaares sind bis zum Jahresende der Trennung gültig. Danach muss jeder Ex-Partner einen neuen Auftrag einreichen.

Steuerliche Herausforderungen nach der Scheidung: Was frisch Geschiedene wissen müssen

Die Trennung von Ehepartnern bringt nicht nur emotionale und juristische Herausforderungen mit sich, sondern hat auch weitreichende steuerliche Folgen. Im Jahr 2023 haben sich in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 129.000 Paare scheiden lassen. Doch wie viele dieser Paare sind tatsächlich auf die komplexen steuerlichen Auswirkungen vorbereitet, die durch eine Trennung entstehen?

Realsplitting: Ein zweischneidiges Schwert

Das Realsplitting erlaubt es dem zahlenden Ex-Partner, Unterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen. Bis zu 13.805 Euro können jährlich als Sonderausgabe abgesetzt werden. Doch der Empfänger muss diesen Betrag versteuern. Diese Verschiebung der Steuerlast kann insbesondere bei ungleichen Einkommensverhältnissen zwischen den Ex-Partnern unvorteilhaft sein. Daher sollte diese Option sehr sorgfältig geprüft werden, um mögliche finanzielle und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Steuerklasse und Kinderfreibetrag: Ein neues Kapitel nach der Scheidung

Nach der Trennung müssen beide Ex-Partner ihre Steuerklasse ändern. Oft fällt die Wahl auf Steuerklasse I, es sei denn, es sind Kinder im Spiel. Ein alleinerziehender Elternteil kann potenziell in Steuerklasse II eingestuft werden. Darüber hinaus wird der Kinderfreibetrag, der aktuell 6.384 Euro pro Kind und Jahr beträgt, meist zwischen den Eltern aufgeteilt. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag von 2.928 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Diese Freibeträge können erheblichen Einfluss auf das verfügbare Einkommen haben und sollten sorgfältig im Auge behalten werden.

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Kapitaleinkünfte nach der Scheidung

Wenn es um Kapitaleinkünfte geht, muss beachtet werden, dass gemeinsame Freistellungsaufträge eines Ehepaares nur bis zum Jahresende der Trennung gültig sind. Danach muss jeder Ex-Partner einen neuen Freistellungsauftrag einreichen, um weiterhin von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Diese Nuance kann leicht übersehen werden, hat aber konkrete finanzielle Konsequenzen, insbesondere bei höheren Kapitaleinnahmen.

Langfristige Prognosen und Entwicklungen

In den letzten Jahrzehnten hat sich die gesellschaftliche Wahrnehmung und rechtliche Umsetzung von Scheidungen und deren finanziellen Folgen stetig entwickelt. Es ist zu erwarten, dass zukünftige Gesetzesänderungen im Steuerrecht die Situation weiter beeinflussen werden. Insbesondere die Digitalisierung und die zunehmende Komplexität des Finanzsystems könnten es erforderlich machen, dass frisch Geschiedene noch mehr Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen vollständig zu verstehen und zu nutzen.

Ein weiterer Aspekt, der künftig an Bedeutung gewinnen könnte, ist der Umgang mit internationalen Scheidungen und den damit verbundenen steuerlichen Implikationen. In einer globalisierten Welt, in der viele Paare verschiedene Nationalitäten haben oder im Ausland leben, könnte die Harmonisierung der Steuergesetze eine größere Rolle spielen.

Insgesamt bleibt das Thema der steuerlichen Folgen einer Scheidung hoch relevant und komplex. Je mehr sich die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verändern, desto wichtiger wird es für Betroffene sein, gut informiert und vorbereitet zu sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist hier eine wertvolle Ressource, um frisch Geschiedenen durch diese schwierige Phase zu helfen und die bestmöglichen finanziellen Entscheidungen zu treffen.

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Die Steuerfragen nach einer Scheidung sind zahlreich und können unerwartete Auswirkungen haben. Eine professionelle Beratung und sorgfältige Planung sind daher unerlässlich, um durch den steuerlichen Dschungel nach einer Trennung zu navigieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass keine steuerlichen Vorteile ungenutzt bleiben und keine unnötigen Nachteile entstehen. Das Wissen um diese Aspekte ist der erste Schritt, um die finanziellen Folgen einer Scheidung bestmöglich zu bewältigen.

Die VLH, gegründet 1972, ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bietet er umfangreiche Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Beantragung von Steuervergünstigungen. Besondere Beachtung verdient ihr hoher Standard an zertifizierten Beratern.

Bei Fragen und detaillierten individuellen Berechnungen lohnt sich der Kontakt zur VLH oder eine Beratung durch Spezialisten, um mögliche finanzielle Fallstricke zu vermeiden und sicher durch die steuerlichen Veränderungen nach einer Scheidung zu navigieren.


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12 Antworten

    1. Das ist der Ausgleich des Vermögens, das während der Ehe angesammelt wurde. Geht aber nur, wenn keine Immobilien dabei sind.

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