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Sanfter Weg aus der Kindesunterhaltspflicht: Berücksichtigung möglicher Sozialleistungen

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Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) verzeichnet vermehrt Anfragen zu „Mangelfällen“, bei denen der geforderte Unterhalt laut der Düsseldorfer Tabelle nicht gezahlt werden kann. Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich fordert, dass jedem Kind der Mindestunterhalt und die Betreuung durch beide Eltern zusteht und der Staat einspringen muss, wenn dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Die Anhebung des Selbstbehalts und des Kindesunterhalts führt dazu, dass auch Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht immer näher an den Selbstbehalt heranrücken. Ein Mitglied des ISUV wird als Beispiel genommen, dessen Einkommen trotz Vollzeitbeschäftigung nur unwesentlich über dem Selbstbehalt liegt. In solchen Fällen ist es ratsam, die sozialrechtliche Schiene in Betracht zu ziehen, rät Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht Manfred Hanesch. Der ISUV bietet Betroffenen Hilfe an und setzt sich dafür ein, dass gemeinsame Betreuung nicht am Geld scheitert.


Pressemeldung:

Immer mehr Eltern geraten in „Mangelfällen“, da sie den in der Düsseldorfer Tabelle geforderten Unterhalt nicht bezahlen können. Dies führt dazu, dass sich beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) die Anfragen häufen. Die Vorsitzende Melanie Ulbrich fordert, dass jeder Elternteil in der Lage sein sollte, den Mindestunterhalt und die Betreuung des Kindes zu bezahlen. Wenn dies jedoch aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, sollte der Staat Sozialleistungen bereitstellen.

Es sind vor allem die unterhaltspflichtigen Väter und Mütter mit zwei oder mehr Kindern, die aufgrund der Anhebung des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts den geforderten Kindesunterhalt nicht mehr bezahlen können. Der Mitgliedsfall, der von ISUV beschrieben wird, verdeutlicht das Dilemma. Auch Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht mit einem Monatseinkommen bis 3100 EURO kommen immer näher an den Selbstbehalt heran und rücken damit in die Nähe des Bürgergeldes.

Eine Lösung, die bei beengten finanziellen Verhältnissen in Betracht gezogen werden sollte, ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Wenn das Kind oder die Kinder mehr als 12 Stunden pro Kalendertag im Haushalt eines Elternteils leben, erhalten sie pro Kind … EURO. Dies hilft den Eltern, die Kinder gemeinsam zu betreuen und fördert die gemeinsame elterliche Sorge. Allerdings ist der Antrag auf temporäre Bedarfsgemeinschaft mit vielen Formularen verbunden und erfordert eine umfangreiche Überprüfung der Verhältnisse.

ISUV bietet Unterstützung für Betroffene an, um zu prüfen, ob ein Antrag auf temporäre Bedarfsgemeinschaft sinnvoll ist und um bei der Antragstellung zu helfen. Die ISUV-Vorsitzende betont, dass gemeinsame Betreuung nicht am Geld scheitern sollte, und ermutigt unterhaltspflichtige Eltern, die Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, auf die sie Anspruch haben.

ISUV ist seit über 45 Jahren auf Familienrecht spezialisiert und vertritt die Interessen von Menschen, die von Trennung, Scheidung und damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind.

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV ist ein gemeinnütziger Verein in Deutschland.
– Der Verein wurde im Jahr 1984 gegründet und setzt sich seitdem für die Belange von Trennungs- und Scheidungseltern sowie für die Rechte von Kindern ein.
– Der ISUV hat bundesweit über 6.000 Mitglieder, darunter viele Alleinerziehende, Geschiedene und Getrenntlebende.
– Der Verband ist politisch unabhängig und setzt sich für eine gerechte und kindeswohlorientierte Familienrechtsprechung ein.
– Der ISUV bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose telefonische Beratung sowie regionale Selbsthilfegruppen.
– Der Vorstand des Vereins wird alle zwei Jahre von den Mitgliedern gewählt und setzt sich aus fünf Personen zusammen.
– Der ISUV ist Mitglied im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – IUF, der auf europäischer Ebene tätig ist.
– Jährlich veröffentlicht der ISUV einen Familienrechtsreport, in dem er auf die aktuelle Situation von Trennungsfamilien in Deutschland aufmerksam macht.
– Der Verband finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge und ist auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.

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