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Sammelklage für Philips-Gerätenutzer: Risiken minimieren

Schadhafte Beatmungsgeräte der Firma Philips Respironics: Betroffene Versicherte ...
Im Zuge eines groß angelegten Produktskandals rückt der AOK-Bundesverband in den Fokus, indem er gesetzlich versicherte Patienten über eine kostenfreie Sammelklage in Italien informiert. Diese Möglichkeit richtet sich an Nutzer fehlerhafter Philips Respironics Beatmungsgeräte, die potenziell gesundheitsschädigende Materialien enthalten. Bis zum 31. Dezember 2024 können Betroffene ihre Ansprüche geltend machen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. Die AOK kritisiert zudem den mangelnden Schutz von Patientenrechten in Deutschland und setzt auf internationalen Rechtsweg zur Stärkung der Versicherteninteressen.

Bremen (VBR). In einer beispiellosen Aktion können sich die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die ein fehlerhaftes Beatmungsgerät von Philips Respironics verwendet haben, einer Sammelklage in Italien anschließen – und das ohne jegliche Kosten. Diese Chance besteht bis zum 31. Dezember 2024, wie der informiert.

Schon seit dem Sommer 2021 ist bekannt, dass bestimmte Philips-Beatmungsgeräte möglicherweise gesundheitsschädlich sind. In den betroffenen Geräten wurde ein Schaumstoffmaterial verbaut, das mit der Zeit zerfallen und dann eingeatmet werden kann. Nach Angaben des Herstellers könnten ernsthafte gesundheitliche Risiken, darunter auch toxische oder krebserregende Gefahren, nicht ausgeschlossen werden (BfArM-Referenznummern 11651/21 und 11652/21). Erschwerend kommt hinzu, dass Philips Respironics Informationen der FDA zufolge bereits seit 2015 über die potenziellen Risiken Bescheid wusste, die Geräte jedoch weiterhin verkaufte.

Die AOK hat darauf reagiert und informiert ihre Versicherten direkt über deren Möglichkeit, sich der Sammelklage in Italien anzuschließen. Anders als in Deutschland setzt die italienische Rechtsprechung keinen klaren Beweis eines kausalen Gesundheitsschadens voraus. Auch rein psychische Schäden können Grundlage einer Klage sein. Wichtig ist nur der Nachweis, dass man eines der zurückgerufenen Geräte erhalten hat. Sollte die Klage abgewiesen werden, entstehen den Versicherten keine Kosten. Im Erfolgsfall winkt den Beteiligten ein Schmerzensgeld.

Diese Gelegenheit ist besonders deshalb von Bedeutung, weil mögliche Ansprüche am letzten Tag dieses Jahres verjähren würden. Um dies zu verhindern, kontaktiert die AOK die Betroffenen kontinuierlich und informiert sie proaktiv über diese Möglichkeit.

Die Unterstützung der Sammelklage in Italien ist Teil des Engagements der AOK, die Rechte ihrer Versicherten zu stärken. Kritisiert wird, dass Deutschlands gesetzlicher Rahmen hinter anderen EU-Staaten zurückbleibt, was den Schutz von Patientenrechten angeht. Das zeigt sich auch an früheren Fällen wie den defekten Brustimplantaten von 2009, bei denen deutsche Betroffene leer ausgingen. Die AOK hofft, durch ihre Unterstützung in der Causa Philips einen Durchbruch für Patientenrechte zu erzielen und kritisiert die Bundesregierung für die bisherige Untätigkeit in diesem Bereich.

Für weiterführende Fragen steht Dr. Kai Behrens von der Pressestelle des AOK-Bundesverbandes zur Verfügung.

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Globale Auswirkungen und Perspektiven im Gesundheitswesen

Der Skandal um die Philips-Beatmungsgeräte wirft ein Licht auf die grenzüberschreitenden Herausforderungen, denen das globale Gesundheitssystem gegenübersteht. Der rechtliche Rahmen in Bezug auf Produkthaftung variiert erheblich von Land zu Land, wie der Vergleich zwischen Deutschland und Italien zeigt. In Italien ermöglichen Sammelklagen betroffenen Verbrauchern eine einfachere Anspruchsdurchsetzung, auch ohne den Nachweis eines direkten gesundheitlichen Schadens. Diese Möglichkeit ist in vielen anderen Ländern, darunter Deutschland, eingeschränkter gestaltet, was oft zu Frustration bei den Betroffenen führen kann.

Die Ereignisse rund um die defekten Beatmungsgeräte sind nicht zum ersten Mal in der Medizingeräteindustrie zu beobachten. Bereits zuvor sorgten fehlerhafte Produkte wie im Fall der defekten Brustimplantate im Jahr 2009 für internationale Schlagzeilen. Auch wenn rechtliche Schritte und Rückrufaktionen häufig die unmittelbare Antwort auf solche Probleme sind, wird klar, dass es dringend einer grundlegenden Harmonisierung des EU-weiten Produkthaftungsrechts bedarf. Marktüberwachungsmechanismen und die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette spielen hier eine entscheidende Rolle.

Neben rechtlichen Aspekten verdeutlicht der Fall auch die Bedeutung der Patientensicherheit als zentrales Element jeglicher Gesundheitsversorgung. Global betrachtet gibt es Bestrebungen, die Branchenpraktiken zur Qualitätskontrolle zu verbessern und stärker auf Vorbeugung statt auf Reaktion zu setzen. Der Druck von internationalen Gesundheitsbehörden auf Hersteller, proaktive Qualitätsüberwachungs- und -sicherungsverfahren einzuführen, nimmt zu. Technologien, beispielsweise digitale Tracking-Systeme für Medizingeräte, könnten helfen, frühere Identifizierung und Interventionen bei festgestellten Mängeln zu gewährleisten.

Für die nächsten Jahre ist zu erwarten, dass der Fokus auf die Rechte der Versicherten und somit auf gesetzliche Reformen verstärkt wird. Auch im Hinblick auf die europäische Integration bleibt abzuwarten, ob das Beispiel Italiens als Initialzündung für eine stärkere Berücksichtigung von Sammelklagemöglichkeiten in anderen europäischen Staaten und insbesondere in Deutschland dienen wird. Die Entwicklungen rund um diesen Fall von Philips haben jedenfalls erneut deutlich gemacht, wie wichtig eine internationale Zusammenarbeit und ein stärkerer Austausch guter Regulierungspraxis zwischen den Ländern sind.


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3 Antworten

  1. Guten Tag, über wen bitte kann ich mich als betroffener Patient der Sammelklage anschließen?
    Ich bitte Sie höflich um Hilfe über entsprechende Adresse mit Kontaktdaten.

    Vielen Dank vorab!

    Götz D. Matthies

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