Saisonarbeit in Deutschland: Neue EU-Regeln sollen Ausbeutung stoppen – doch Kontrollen sinken

Ein aktueller Jahresbericht dokumentiert anhaltende Missstände bei Saisonarbeitskräften in der deutschen Landwirtschaft. Trotz Mindestlohn klagen Beschäftigte über illegale Lohnabzüge, überlange Arbeitszeiten und schlechte Unterkünfte. Seit 2025 können Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu Kürzungen von EU-Subventionen für die Betriebe führen.
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* Der Jahresbericht 2025 dokumentiert anhaltende Missstände wie überlange Arbeitszeiten und illegale Lohnabzüge für Saisonkräfte.
* Die EU will Subventionskürzungen für Betriebe einführen, die Arbeits- und Sozialstandards verletzen.
* Die kurzfristige Beschäftigung wurde auf 90 Tage ausgeweitet, was den Sozialversicherungsschutz verringert.

Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Jahresbericht 2025 dokumentiert weiter schwere Missstände

Der Jahresbericht 2025 der Initiative Faire Landarbeit, vorgestellt mit einer Pressemitteilung vom 27. März 2026, beschreibt erneut gravierende Probleme für Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft. Demnach prägen Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze, illegale Lohnabzüge und menschenunwürdige Unterkünfte weiterhin den Alltag vieler Beschäftigter. Neu ist die politische Brisanz: Seit Beginn des Jahres 2025 gilt in der Landwirtschaft die sogenannte soziale Konditionalität der EU. Wer Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards missachtet, muss demnach mit Kürzungen bei EU-Direktzahlungen rechnen.

Wie dringend die Initiative Handlungsbedarf sieht, zeigt ein Zitat von Christian Beck, Vorstandsmitglied der IG BAU: „Es ist ein Jammer, dass wir jedes Jahr erneut auf die Missstände auf unseren Feldern und Äckern hinweisen müssen. Die Saisonbeschäftigten aus dem Ausland bekommen oft zu wenig Geld, müssen in unwürdigen Behausungen wohnen und dazu noch im Akkord-tempo arbeiten. Da wäre es schön, wenn endlich die Soziale Konditionalität der EU in vollem Umfang greifen würde. Jeder Betrieb, der gegen die Arbeits- und Gesundheitsschutz-regeln verstößt, bekommt Abzüge von seinen Subventionen, wenn es sein muss bis zu 100 Prozent. Vielleicht kommen wir so zu einer fairen Behandlung der Erntehelfer*innen und können so etwas für die Betriebe tun, die sich vorbildlich an alle Spielregeln halten.
Wenigstens konnten wir abwehren, dass sie nicht mal Anspruch auf den Mindestlohn haben. Auch wenn es dagegen immer wieder neue Vorstöße gibt.“

Wie Ausbeutung im Arbeitsalltag sichtbar wird

Der Bericht schildert Missstände, die sich unmittelbar im Arbeitsalltag zeigen. Genannt werden Arbeitstage von bis zu 16 Stunden und Wochenarbeitszeiten von über 70 Stunden. Gesetzliche Ruhezeiten von 11 Stunden würden systematisch missachtet. In manchen Betrieben werde an sieben Tagen pro Woche gearbeitet, ohne Ausgleich für die zusätzliche Belastung.

Hinzu kommt hoher Leistungsdruck. In der Spargelernte stiegen die Vorgaben laut Bericht von 11 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2024 auf bis zu 14 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2025. Wer dieses Pensum nicht erreiche, müsse mit Kündigung rechnen. Arbeitsmediziner warnen nach Angaben der Initiative vor schweren psychischen und physischen Langzeitfolgen.

Auch beim Lohn beschreibt der Bericht ein System, das den gesetzlichen Anspruch unterläuft. Zwar werde der Mindestlohn formal gezahlt, bei den Beschäftigten komme aber oft deutlich weniger an. Genannt werden rechtswidrige Abzüge durch einbehaltene Kautionen, unzulässige Vertragsstrafen sowie Kosten für Arbeitsgeräte oder Schutzausrüstung. Zur Einordnung: Nach Angaben der Europäischen Gleichbehandlungsstelle gilt für Saisonarbeitskräfte seit 01.01.2026 ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Auch bei Akkord- oder Stücklohn darf dieser Stundenlohn nicht unterschritten werden.

Besonders greifbar wird die Lage bei den Unterkünften. In Hessen dokumentierte die Initiative nach eigenen Angaben einen Fall, in dem für einen 15 Quadratmeter großen Metallcontainer mehr als 2.000 Euro Miete pro Monat verlangt wurden. Der Bericht bezeichnet das als klaren Fall von Mietwucher nach Paragraf 291 StGB. Beschäftigte berichteten zudem über marode Küchen und verschmutztes Duschwasser.

Politik, Mindestlohn und geringerer Sozialschutz

Die Debatte über Saisonarbeit wurde Anfang 2025 auch politisch verschärft. Der Deutsche Bauernverband forderte damals eine Ausnahme vom Mindestlohn: Saisonarbeitskräfte sollten nur 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zeigte sich laut Pressemitteilung zunächst offen für den Vorschlag. Die IG BAU hielt dagegen und verwies auf verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Auch die Juristinnen und Juristen des Landwirtschaftsministeriums kamen demnach zu diesem Ergebnis, der Vorstoß wurde fallen gelassen. Dennoch verabschiedete die CDU auf ihrem jüngsten Bundesparteitag einen Antrag, der eine solche Ausnahme ermöglichen soll.

Umgesetzt wurde stattdessen eine andere Änderung. Seit Januar 2026 wurde die kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Arbeitstage innerhalb von 15 Wochen ausgeweitet. Damit können Saisonbeschäftigte aus dem EU-Ausland länger sozialversicherungsfrei arbeiten. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung fallen bei kurzfristiger Beschäftigung keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Für die Beschäftigten hat das konkrete Folgen. Laut Pressemitteilung besteht im Krankheitsfall nur ein sehr begrenzter Krankenversicherungsschutz; in den ersten vier Wochen der Beschäftigung gibt es keinen Anspruch auf Krankengeld, außerdem werden keine Rentenbeiträge abgeführt. Die Pressemitteilung beziffert die erwarteten Mindereinnahmen für das deutsche Sozialsystem infolge der Neuregelung auf jährlich ungefähr 150 Millionen Euro.

Beim Mindestlohn selbst gilt seit 01.01.2026 der Satz von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab 01.01.2027 steigt er nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die politische Auseinandersetzung zeigt damit einen Zielkonflikt, der weiter besteht: Betriebe sollen entlastet werden, zugleich bleibt die Frage offen, wie wirksam der Schutz der Beschäftigten tatsächlich gesichert wird.

Warum Kontrollen und EU-Subventionen wichtiger werden

Genau an dieser Stelle setzt die soziale Konditionalität an. Seit 01.01.2025 sind Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU an die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards gebunden. Das Prinzip ist einfach: Wer öffentliche Fördermittel erhält, muss faire Arbeitsbedingungen garantieren. Laut Pressemitteilung fließt etwa ein Viertel des EU-Budgets in die Agrarförderung; für den Zeitraum 2023 bis 2027 sind rund 189 Milliarden Euro an Direktzahlungen eingeplant.

Für Betriebe kann das spürbare Folgen haben. Die soziale Konditionalität basiert derzeit auf drei zentralen EU-Richtlinien: transparente Arbeitsbedingungen, Arbeits- sowie Gesundheitsschutz. Werden bei Kontrollen Verstöße festgestellt oder liegen rechtskräftige Urteile von Arbeitsgerichten vor, gehen diese Informationen an die zuständigen GAP-Zahlstellen. Die Sanktionen sind gestaffelt: Bei fahrlässigen Erstverstößen werden in der Regel ein bis drei Prozent der Hilfen einbehalten, bei wiederholten schweren Verstößen kann die Kürzung bis zu 100 Prozent betragen. Nach Darstellung der Initiative schafft das Instrument keine zusätzlichen Pflichten, sondern soll bereits bestehende Regeln konsequenter durchsetzen.

Gerade daran gibt es jedoch Zweifel, weil die Kontrolldichte sinkt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bestätigt nach Angaben der Pressemitteilung, dass die Landwirtschaft eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mindestlohnverstößen aufweist. Trotzdem ging die Zahl der Prüfungen deutlich zurück: von 839 kontrollierten Betrieben im Jahr 2021 auf 274 im Jahr 2024. Das entspreche nur noch rund einem Prozent aller FKS-Prüfungen und damit einem historischen Tiefstand.

Der Bericht beschreibt damit eine klare Vollzugslücke: Auf dem Papier gibt es seit 2025 ein schärferes Sanktionsinstrument, in der Praxis hängt seine Wirkung aber davon ab, ob Verstöße überhaupt entdeckt und verfolgt werden.

Wie viele Menschen betroffen sind – und warum das Thema alle angeht

Die Bedeutung des Themas reicht weit über einzelne Betriebe hinaus. Die Erntesaison in Deutschland dauert in der Regel von März bis Oktober. Im Jahr 2023 arbeiteten laut Pressemitteilung rund 243.000 Menschen aus dem Ausland auf deutschen Feldern; das ist der jüngste statistisch erfasste Wert. Der Deutsche Bauernverband nennt in einem anderen Zusammenhang eine höhere Größenordnung von etwa 300.000 ausländischen Erntehelfern pro Jahr. Beide Angaben stehen damit nebeneinander, ohne dass sie sich auf dieselbe statistische Grundlage beziehen müssen.

Die Initiative Faire Landarbeit war im Jahr 2025 nach eigenen Angaben 36-mal mit Teams im gesamten Bundesgebiet auf den Feldern unterwegs und hatte dabei Kontakt zu etwa 3.100 Saisonbeschäftigten. Die meisten kamen aus Rumänien, weitere Herkunftsländer waren unter anderem Polen, Bulgarien und Kroatien.

Betroffen ist damit ein zentraler Teil der Lebensmittelproduktion. Geerntet werden unter anderem Spargel, Beeren, Gurken, Kürbisse, Äpfel und Weintrauben. Die Pressemitteilung verweist zudem darauf, dass Beschäftigte inzwischen 55 Prozent aller in der deutschen Landwirtschaft Tätigen ausmachen. Der Streit über Lohn, Unterkünfte, Arbeitszeiten und Sozialschutz ist deshalb keine Randfrage. Er betrifft die Bedingungen, unter denen ein erheblicher Teil der Ernte in Deutschland überhaupt eingebracht wird.

Die hier dargestellten Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

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