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Ruft für flächendeckende kostenlose Gewaltversorgung auf

Internationaler Tag der Frauengesundheit / Flächendeckende und kostenfreie ...

Berlin (ots) – Anlässlich des Internationalen Tags der Frauengesundheit am 28. Mai fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund und Länder auf, eine flächendeckende und kostenfreie Akutversorgung für Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt sicherzustellen. Trotz Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention fehlt es in Deutschland noch immer an einer solchen umfassenden Versorgung. "Eine ganzheitliche Versorgung ist ein Menschenrecht", betont Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, und drängt auf rasche Umsetzung bestehender Regelungen sowie Füllung aktueller Lücken.


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Bremen (VBR).

Am Vorabend des Internationalen Tags der Frauengesundheit richtet das Deutsche Institut für Menschenrechte einen dringenden Aufruf an Bund und Länder: Es soll endlich eine umfassende und kostenfreie Akutversorgung für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt bereitgestellt werden. Diese Forderung kommt nicht von ungefähr – jede dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt.

Trotz internationaler Verpflichtungen, insbesondere durch Artikel 25 der Istanbul-Konvention, fehlt es in Deutschland nach wie vor an einer flächendeckenden Versorgung. Diese dringend benötigte Unterstützung umfasst nicht nur eine traumasensible medizinische und psychologische Betreuung, sondern auch eine vertrauliche Spurensicherung. Hierzu gehören die Dokumentation von Verletzungen, Laboruntersuchungen und die zeitweise Aufbewahrung von Befunden für mögliche rechtliche Verfahren.

„Die Regelungen zur vertraulichen Spurensicherung im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) waren ein erster wichtiger Schritt“, erläutert Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Seit 2020 ist die Spurensicherung zwar als Kassenleistung kostenfrei verfügbar, doch dies setzt voraus, dass die Bundesländer entsprechende Verträge mit den Versicherungen abschließen – was bislang nur vereinzelt geschehen ist. „Laut der Istanbul-Konvention muss der Zugang zu Unterstützungsleistungen unabhängig davon sein, ob die Betroffenen bereit sind, Anzeige zu erstatten.“

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Nicht minder gravierend ist das Problem, dass wesentliche medizinische Leistungen wie Notfallverhütungsmittel und HIV-Screenings bislang nicht kostenfrei zur Verfügung stehen. „Diese Leistungen sollten Teil der Standardversorgung sein“, fordert Tanriverdi weiter.

Neben spezifischen Versorgungsdefiziten gibt es auch klare Regelungslücken: Menschen ohne Krankenversicherung oder mit privater Versicherung sind derzeit von den SGB-Vorgaben ausgeschlossen und müssen die Kosten der vertraulichen Spurensicherung selbst tragen. Laut GREVIO, der Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, darf die Verfügbarkeit dieser wichtigen Leistungen jedoch nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

„Eine ganzheitliche Versorgung ist ein Menschenrecht!“, betont Tanriverdi eindringlich. „Wir fordern daher die Länder und Versicherungen auf, die SGB-Regelungen zügig umzusetzen und die Bundesregierung, die bestehenden Regelungslücken rasch zu schließen. Es braucht grundsätzliche Regelungen, um eine umfassende und kostenfreie medizinische und psychologische Versorgung für alle Betroffenen sicherzustellen.“

Der Ruf nach Handlung ist klar und dringlich. Zum Wohle aller Betroffenen gilt es, diese notwendige Versorgung endlich umfassend und ohne finanzielle Hürden zugänglich zu machen.

Für weiterführende Informationen:
Lisa Fischer (2020): Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt. Zur Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
Website: Deutsches Institut für Menschenrechte

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Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Internationaler Tag der Frauengesundheit / Flächendeckende und kostenfreie …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

Was wird gefordert?

  • Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert am Internationalen Tag der Frauengesundheit (28. Mai) eine kostenlose Akutversorgung für Betroffene von körperlicher oder sexualisierter Gewalt in ganz Deutschland.

Warum ist das wichtig?

  • Jede dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt.
  • Artikel 25 der Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zur flächendeckenden Akutversorgung, aber diese ist noch nicht vollständig umgesetzt.

Was gehört zur Akutversorgung?

  • Medizinische und psychologische Hilfe, die einfach zugänglich und traumasensibel ist.
  • Vertrauliche Spurensicherung, z. B. Dokumentation von Verletzungen, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde für mögliche Gerichtsverfahren.

Was ist bisher geschehen?

  • Seit 2020 ist die vertrauliche Spurensicherung kostenlos, wenn es Verträge zwischen Ländern und Versicherungen gibt.
  • Diese Sicherung kann ohne Polizei-Einbindung durchgeführt werden.
  • Aber bisher haben nur wenige Bundesländer solche Verträge abgeschlossen.

Welche Probleme bestehen noch?

  • Medizinische Leistungen wie Notfallverhütung und HIV-Tests sind nicht kostenfrei.
  • Privatversicherte oder Personen ohne Krankenversicherung müssen Spurensicherung selbst bezahlen.
  • GREVIO-Gruppe des Europarats sagt, dass Spurensicherung unabhängig vom Versicherungsstatus sein muss.
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Was fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte?

  • Länder und Versicherungen sollen die neuen Regelungen schnell umsetzen.
  • Bundesregierung soll Lücken für privat oder nicht versicherte Betroffene schließen.
  • Ein allgemeines System für umfassende, kostenfreie medizinische und psychologische Unterstützung für alle Betroffenen muss geschaffen werden.

Weitere Informationen:

  • Eine Veröffentlichung von Lisa Fischer (2020) zur Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention.
  • Verfügbare Ressourcen auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte und in sozialen Netzwerken.

Für Presseanfragen:

  • Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
  • Telefon: 030 259 359 – 13
  • E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell.

Fragen:

  • Warum ist die Akutversorgung so wichtig? Um betroffenen Frauen direkt helfen zu können und ihnen Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung zu ermöglichen.
  • Wo finde ich mehr Informationen? Auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
  • Wer kann mir bei Presseanfragen helfen? Bettina Hildebrand, die Pressesprecherin des Instituts.

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