Streit um Rückgabe von NS-Raubkunst: Bundesregierung sieht sich massiver Kritik ausgesetzt
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückgabe von während des Nationalsozialismus entzogenem Kulturgut sorgt für heftige Auseinandersetzungen im Kulturausschuss. Bei einem öffentlichen Fachgespräch am 4. November 2024 in Berlin wurde deutlich, dass der Vorschlag auf breiten Widerstand stößt und die bestehenden Restitutionspraxis infrage stellt. Der Entwurf soll ursprünglich den Opfern und deren Erben einen besseren Zugang zu ihren rechtmäßigen Besitztümern ermöglichen – doch Experten sehen darin einen Schritt zurück.
Im Kern schlägt das Gesetz eine Informationspflicht gegenüber Verkäufern und Händlern vor, bei denen während der nationalsozialistischen Diktatur kulturschaffendes Eigentum verhaftet wurde. Zudem möchte man das Leistungsverweigerungsrecht modifizieren: Nur wer Erwerb im guten Glauben nachweisen kann, dürfe künftig die Herausgabe verweigern – auch wenn ein Anspruch verjährt ist. Dieses Vorhaben wirft jedoch Fragen auf: Viele Kulturgüter seien inzwischen als „eressen“ betrachtet worden, wodurch Ansprüche auf Restitution kaum durchsetzbar sind.
Dr. Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel bezeichnete es gar als gefährlich, da mit dem neuen Gesetz Deutschland hinter aktuelle Standards zurückfalle und bestehende Strukturen beschädigt würden. In ähnlichem Tenor äußerte sich Daniel Botmann vom Zentralrat der Juden in Deutschland: „In der Realität führt dies dazu, dass der Eigentümer seinen Anspruch auf Restitution kaum durchsetzen kann.“ Beide fordern ein umfassendes Restitutionsgesetz, welches auch private Halter verpflichtet.
Die geplante Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut wird ebenfalls kritisch bewertet; sie könnte möglicherweise mehr Verwirrung stiften als Lösungen bieten – ohne gesetzliche Verpflichtungen für private Besitzer bleibt jeglicher Fortschritt fragwürdig. Eine Einigung über spezifische Verfahren steht bislang noch aus, was viele Teilnehmer dieser Diskussion alarmiert.
Für Vereine und Organisationen mit historischer Verantwortung bedeutet diese Situation Potenzial für neue Debatten über Gerechtigkeit und Anerkennung vergangener Ungerechtigkeiten in einer zunehmend differenzierten kulturellen Landschaft Deutschlands. Die Sorge um einen wirklichen Beitrag zur Aufarbeitung scheint nicht nur berechtigt zu sein, sondern unwiderruflich notwendig – sowohl zum Wohle öffentlicher wie privater Akteure im Kultursektor sowie den betroffenen Erben selbst.
Die vorgebrachten Bedenken machen klar: Es bedarf eines dringend reformierten Ansatzes zur Rückerstattung NS-verfolgungsbedingt entzogenen Guts anstelle eines aufgeblähten Regelwerks ohne substantive Wirkungschancen zugunsten von Geschädigten oder Nachfahren ihrer GutshaberInnen.
Wie viel sind uns unsere kulturellen Werte wert? Der Streit um die Rückgabe von NS-Raubkunst
Die Diskussion über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von während des Nationalsozialismus entzogenem Kulturgut wirft grundlegende Fragen auf, sowohl juristisch als auch gesellschaftlich. In einer Zeit, in der ein zunehmend wachsendes Bewusstsein für historische Gerechtigkeit und Restitution vorhanden ist, stehen die geplanten Regelungen nicht nur am Pranger – sie werden als unzureichend kritisiert. Versprechen gleichmäßiger Zugang zu Informationen und gerechten Verfahren könnten sich schnell als Illusion herausstellen.
Der Entwurf sieht vor, dass Verkäufer und Händler von Kulturgütern Auskunft über Werke geben müssen, die verfolgungsbedingt abhandengekommen sind. Auf dem ersten Blick könnte dies wie ein Schritt in Richtung Transparenz erscheinen; doch das Feedback von Experten aus verschiedenen Bereichen zeigt erhebliche Mängel auf. Die Kritiker befürchten eine regelrechte Blockade bestehender Rückgabemöglichkeiten durch Bestimmungen wie das Leistungsverweigerungsrecht im Falle des gutgläubigen Erwerbs. Hierbei wird deutlich: Ein potenzieller Eigentümer hätte kaum Anreize oder rechtliche Verpflichtungen zu befürchten, wodurch insbesondere Nachkommen jener Opfer noch immer kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Wiedergutmachungsanspruch haben.
Warum steht diese Debatte so stark im Fokus? Kulturelles Erbe hat für viele Menschen eine immense Bedeutung; es geht nicht nur um Materielles. Es berührt Identität, Geschichte und oft auch direkte Familiengeschichten von Opfern des Nazi-Regimes. Der Verlust ging weit über materielle Güter hinaus: Sie stellt damit einen schmerzhaften Teil deutscher Geschichte dar – mit Emotionen verbunden via persönlicher Geschichten und kollektiven Erinnerungen.
Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass zahlreiche Kulturgüter mittlerweile verloren gegangen sind oder an Privatpersonen gelangt wurden — oftmals unter fragwürdigen Umständen und einem Rechtsrahmen ohne dafür notwendige Lösungen wie etwa eines umfassenden Restitutionsgesetzes . Diese Rahmenbedingungen erschweren es den Betroffenen heute mehr denn je nachzuvollziehen oder gar wiederzubekommen „was ihnen genommen wurde“. Auch wenn Akteure wie der Zentralrat der Juden betonen, dass private Halter zur Zusammenarbeit verpflichtet werden sollten – bisher bleibt dieser Wunsch unerfüllt.
Das neu vorgeschlagene Schiedsgericht könnte theoretisch Klarheit schaffen; allerdings hegen viele Bedenkenträger bereits Zweifel an dessen Praktikabilität für Opfer des Online-Kunstmarkts sowie im Hinblick auf Vertrauen gegenüber privaten Sammlern*innen. Die Ungewissheit darüber ob private Akteure tatsächlich bereit wären sich einem solchen Prozess anzuschließen lässtBefürchtungen wachsen ,dass dieses Gericht nur kurzerhand „allein“ bleiben wird bei beschränkter Motivation seitens privater Halter.*
Inmitten solcher Herausforderungen drängt sich die Frage nach tatsächlichen Veränderungen für Anspruchsteller*innen auf: Welche Schritte müssen unternommen werden? Üben möglicherweise gewählte Repräsentanten weiterhin Druck aus oder benötigt man öffentliche Mobilisierung jenseits politischer Grenzen? Mehr denn je scheint klar zu sein: Gesellschaftspolitische Transformation erfordert Geduld gepaart mit aktiver Mitwirkung!
Als Ergebnis المنحصر (auf Arabisch alles zusammenfassen gehören), läuft diese Auseinandersetzung letztlich darauf hinaus was wir vom kulturellen Erbe erwarten können — welche ethischen Standards gelten sollen–und ob Wirkschaftsaktör:innen Algorithmen bei diesem Weg wissenschaftlich eher transparent begegnen wollen! Zukünftige Entscheidungen könnten darüber entscheiden wer überhaupt Zugang zum kulturellen Volksgut erhält… Über alle nationalen Grenzen hinweg muss hier also dringend eine innovative Lösungsstrategie initiiert werden bevor erneut Lähmung durch gesetzliche Uneindeutigkeiten droht.
Quelle:
Deutscher Bundestag – Anhörung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut