Revolutionäre Entscheidung: Öffentliche Bibliotheken dürfen sonntags öffnen!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 02.06.2023
Peter Lehmann

Peter Lehmann

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Deutscher Bibliotheksverband fordert Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes für Sonntagsöffnung von Bibliotheken

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat eine Normenkontrollklage von Ver.di gegen das seit Oktober 2019 geltende Bibliotheksstärkungsgesetz abgewiesen. Das Gesetz erlaubt Öffentlichen Bibliotheken in NRW, auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal zu öffnen. Ver.di hatte argumentiert, dass dies gegen das Bundesarbeitszeitgesetz verstoße. Das OVG sah dies jedoch anders.

Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßte das Urteil und betonte, dass die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken ein wichtiger Schritt sei, um als Kultur- und Begegnungsorte zu fungieren. Insbesondere für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen sei ein Bibliotheksbesuch oft nur am Sonntag möglich.

Allerdings wies der Verband auch auf den rechtlichen Klärungsbedarf auf Bundesebene hin. Denn Ausnahmen aus dem Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen regelt das Arbeitszeitgesetz, das Bundessache ist. Sollten sich also 15 weitere Bundesländer mit landesspezifischen Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung auf den Weg machen und sich Klagewellen anschließen, drohe eine kipplige Lage zu entstehen. Daher fordert der Verband eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, um die Sonntagsöffnung von Bibliotheken bundeseinheitlich zu regeln.

Der Verband betonte, dass auch Bibliotheken selbst die Sonntagsöffnung ihrer Einrichtungen fordern. Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Bibliotheksverbandes vom 25. Mai 2023 wurde die Forderung an den Bund zur rechtlichen Ermöglichung von Sonntagsöffnungen einstimmig von den im dbv organisierten Bibliotheken beschlossen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass während Museen, Theater und Opernhäuser selbstverständlich sonntags öffnen dürfen, müssen Öffentliche Bibliotheken in vielen Bundesländern ihre Türen sonntags schließen. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich daher schon seit langem für die bundesweite Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken ein. Damit sollen vor allem Personen, die unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek besuchen und nutzen können. Für Bibliotheken soll damit die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V.

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