Rentenreform: VdK fordert sozialere Regeln für brüchige Erwerbsbiografien

Wer wegen Pflege, Krankheit oder Arbeitslosigkeit Lücken im Berufsleben hat, trägt oft ein höheres Armutsrisiko im Alter. Mit einem eigenen Bericht erhöht der Sozialverband VdK nun den Druck auf die Bundesregierung und greift damit zentrale Streitpunkte der laufenden Rentendebatte auf.

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Das Wichtigste in Kürze

  • VdK fordert stärkeren Schutz für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien vor Altersarmut.
  • Besondere Berücksichtigung sollen Kindererziehung, Pflege, Krankheit und Arbeitslosigkeit finden.
  • VdK kritisiert hohe Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten und fordert Reform der Grundrente.
  • Verbesserter Zugang zu Reha-Maßnahmen soll gesundes Arbeiten bis zur Rente fördern.
  • Finanzierungskonflikt: VdK lehnt Kapitaldeckung ab und fordert stärkere Beteiligung hoher Einkommen.

Wer im Laufe seines Arbeitslebens wegen Krankheit ausfällt, Angehörige pflegt oder nach einer Kündigung lange keine neue Stelle findet, spürt die Folgen oft erst viele Jahre später bei der Rente. Genau an diesen Brüchen entzündet sich derzeit ein zentraler Teil der Reformdebatte.

Der Sozialverband VdK erhöht nun den Druck auf die Bundesregierung. Gemeinsam mit mehr als 20 Fachleuten aus Sozialverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft in der DGB-Rentenkommission hat der Verband einen Abschlussbericht vorgelegt. Aus Sicht des VdK reicht das bisherige Regierungskonzept nicht aus, um Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien wirksam vor Altersarmut zu schützen.

Der Bericht ist kein Gesetz, aber ein Signal in der Reformdebatte

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Gremien: Der neue Bericht stammt aus der DGB-Rentenkommission, an der auch der VdK beteiligt war. Er ist damit ein politischer Gegenentwurf und eine fachliche Intervention, aber keine beschlossene Reform.

Davon zu trennen ist die Alterssicherungskommission der Bundesregierung. Deren Abschlussbericht gilt nach Angaben der Bundesregierung als Grundlage für die nächste Reformstufe. Zugleich verweist die Regierung auf laufende oder bereits beschlossene Instrumente wie das Rentenpaket 2025, die Aktivrente, eine stärkere Betriebsrente und die Frühstart-Rente.

VdK-Präsidentin Verena Bentele formuliert den Anspruch des Verbands deutlich. Der Bericht müsse für die Bundesregierung zur „Pflichtlektüre“ werden, damit die Reformvorhaben tatsächlich dazu beitragen, dass sich alle Menschen auf ihre Rente verlassen können. Politisch heißt das: Der Verband versucht, den Rahmen der Debatte zu verschieben, bevor aus Empfehlungen konkrete Gesetzespläne werden.

Worauf der VdK bei Kindererziehung, Pflege und Krankheit zielt

Im Kern fordert der VdK eine Rentenpolitik, die Zeiten mit geringeren oder fehlenden Beiträgen stärker berücksichtigt. Genannt werden in der Mitteilung vor allem Phasen der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen und der Arbeitslosigkeit. Solche Unterbrechungen sind für viele Menschen kein Ausnahmefall, sondern Teil normaler Erwerbsbiografien.

Besonders scharf kritisiert der Verband die Lage bei Erwerbsminderungsrenten. Gemeint sind Renten für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten können. Nach Darstellung des VdK drohen hier weiterhin hohe Abschläge, wenn die Gesundheit nicht bis zum regulären Renteneintritt mitmacht.

Hinzu kommt die Forderung, die Grundrente zu reformieren. Aus der Mitteilung geht zwar nicht hervor, wie eine solche Reform im Detail aussehen soll. Klar wird aber die Stoßrichtung: Beitragsjahre mit niedrigem Einkommen oder unterbrochenen Erwerbsverläufen sollen im Alter stärker abgesichert werden.

Ein weiterer Punkt betrifft Reha-Maßnahmen, also medizinische oder berufliche Rehabilitation. Nach Vorstellung des Verbands soll der Zugang dazu verbessert werden, damit mehr Menschen gesund bis zur Rente arbeiten können. Das reicht über das enge Rentenrecht hinaus, weil es darum geht, gesundheitliche Einschränkungen möglichst früh aufzufangen.

Viele Forderungen reichen über das Rentenrecht hinaus

Der Bericht bleibt nicht bei der gesetzlichen Rente stehen. Der VdK verknüpft die Alterssicherung ausdrücklich mit den Bedingungen im Arbeitsleben: gleicher Lohn für gleiche Arbeit, stärkere Tarifbindung und ein armutsfester Mindestlohn.

Auch beim längeren Arbeiten setzt der Verband einen anderen Akzent als Teile der politischen Debatte. Arbeitsjahre im Alter sollen nach seiner Sicht vor allem durch altersgerechte und barrierefreie Arbeitsplätze möglich werden. Höhere Altersgrenzen allein lehnt der Verband ab. Für Beschäftigte mit körperlich belastenden Tätigkeiten oder mit Behinderung ist das ein zentraler Unterschied.

Darin zeigt sich ein Grundkonflikt der Rentenpolitik: Gute Alterssicherung entsteht nicht erst beim Renteneintritt. Sie hängt stark davon ab, wie stabil Erwerbsverläufe sind und ob Menschen überhaupt die Chance haben, bis ins höhere Alter gesund und verlässlich beschäftigt zu bleiben.

Vieles ist erkannt, doch über Reichweite und Tempo wird gestritten

Mit seinen Problembeschreibungen steht der VdK nicht allein. Auch im Bericht der Alterssicherungskommission der Bundesregierung spielen Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit in den Modellrechnungen ausdrücklich eine Rolle.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission einen Freibetrag auf gesetzliche Renten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit sollen Beitragsjahre im Sozialleistungsbezug nicht ins Leere laufen. Die im Bericht genannten Mehrkosten liegen bei rund 500 Millionen bis etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Auch bei Erwerbsminderung gibt es Überschneidungen. Der Regierungsbericht schlägt unter anderem eine Neubewertung des Begriffs Erwerbsminderung, mehr Evaluation bei Prävention und Fallmanagement sowie einen längeren Wiedereinstiegsversuch aus der Erwerbsminderungsrente vor. Für Langzeitarbeitslose in rentennahen Jahren soll zudem die Möglichkeit entfallen, sie gegen ihren Willen in eine vorgezogene Rente zu schicken.

Die Konfliktlinie verläuft damit weniger zwischen „Problem erkannt“ und „Problem ignoriert“. Gestritten wird eher darüber, wie weit die Reformen gehen sollen, wie verbindlich sie werden und welche sozialen Gruppen am Ende tatsächlich besser abgesichert sind.

An der Finanzierung zeigt sich der eigentliche Konflikt

Besonders deutlich wird der Unterschied bei der Frage, wie das Rentensystem langfristig finanziert werden soll. Der VdK lehnt mehr Kapitaldeckung ab und fordert stattdessen, höhere Einkommen und Vermögen stärker an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen zu beteiligen.

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung schlägt an diesem Punkt einen anderen Weg vor. Laut ihrem Bericht soll ab 2028 schrittweise eine neue kapitalgedeckte Säule aufgebaut werden, die 2 Prozent des Lohns umfasst. Dahinter steht die Idee, die Altersvorsorge auf mehrere Finanzierungsquellen zu stützen.

Auch bei der Betriebsrente setzt der VdK andere Prioritäten. Statt einer Aktienrente fordert der Verband eine verpflichtende und arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, die nach seiner Vorstellung auch bei Erwerbsminderung schützen und Hinterbliebene absichern soll.

Gerade hier zeigt sich allerdings ein praktisches Problem. Nach dem Bericht der Alterssicherungskommission hatten Ende 2023 zwar 18,1 Millionen Beschäftigte eine aktive Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung, die Quote lag insgesamt bei knapp 52 Prozent. In kleinen Betrieben betrug sie aber nur 25 Prozent. Wer eine Pflichtlösung fordert, muss also auch erklären, wie diese Lücke gerade in kleineren Strukturen geschlossen werden soll.

Warum die Debatte auch kleine Arbeitgeber und Vereine betrifft

Für Vereine, Verbände und andere kleinere Organisationen ist die Rentendebatte kein fernes Bundesthema. Viele von ihnen sind selbst Arbeitgeber, oft mit knappen Budgets und wenig Personal in der Verwaltung.

Wenn Beschäftigte wegen der Pflege von Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, barrierefreie Arbeitsplätze geschaffen werden sollen oder zusätzliche Pflichten bei der Betriebsrente hinzukommen, wirkt sich das direkt auf den Alltag aus. Für kleine Träger dürfte vor allem entscheidend sein, wie praktikabel neue Regeln ausgestaltet werden und wer die Kosten trägt.

Aus Sicht der Beschäftigten geht es zugleich um eine sehr konkrete Frage: Führen Phasen mit Teilzeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit später zu dauerhaften Einbußen? Gerade dort, wo Erwerbsverläufe weniger geradlinig sind, entscheidet sich, ob eine Reform ihren sozialen Anspruch tatsächlich einlöst.

Entscheidend wird, was davon im Gesetz landet

Mit seinem Bericht setzt der VdK soziale Leitplanken in einer Debatte, die längst nicht mehr nur um das Renteneintrittsalter kreist. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Risiken eines Arbeitslebens, das für viele Menschen von Brüchen, Auszeiten und gesundheitlichen Belastungen geprägt ist.

Ob daraus verbindliche Reformschritte werden, ist offen. Die Bundesregierung betrachtet den Bericht ihrer eigenen Alterssicherungskommission als Grundlage für die nächste Reformstufe, der VdK fordert weitergehende Korrekturen. Genau an diesem Punkt liegt der politische Konflikt.

Für Betroffene ist deshalb weniger entscheidend, welcher Bericht den Ton vorgibt. Maßgeblich ist, ob die kommende Rentenreform Menschen mit brüchigen Erwerbsbiografien am Ende spürbar besser absichert.

Quellen

Bundesregierung: FAQ zur Rentenreform vom 24.06.2026

Abschlussbericht der Alterssicherungskommission vom 24.06.2026 (PDF)

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