Wer im Alter mit wenig Geld auskommen muss, erlebt rentenpolitische Debatten kaum als abstrakte Reformfrage. Für viele Frauen geht es um eine sehr konkrete Lücke: Nach Angaben des Deutschen Frauenrats erhalten sie rund 37 Prozent weniger Alterssicherung als Männer, jede fünfte Rentnerin gilt als armutsgefährdet.
Vor diesem Hintergrund bekommen die neuen Empfehlungen der Rentenkommission besonderes Gewicht. Das Gremium hat 33 Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Der Deutsche Frauenrat unterstützt daraus vor allem einen Punkt: die vorgeschlagene Abschaffung der Beitrags- und Steuerfreiheit von Minijobs bis auf wenige Ausnahmen.
Ein Vorschlag mit Signalwirkung
Noch geht es nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine politische Weichenstellung. Die Rentenkommission hat Empfehlungen formuliert, der Deutsche Frauenrat hat dazu eine erste Bewertung abgegeben. Positiv sieht die Organisation neben der geplanten Neuregelung bei Minijobs auch vorgeschlagene Freibeträge in der Grundsicherung im Alter.
Gerade die Minijob-Frage hat dabei Signalwirkung. Sie betrifft einen Bereich, in dem viele Beschäftigte nur begrenzt eigene Rentenansprüche aufbauen. Entscheidend ist deshalb: Bislang liegen Vorschläge vor, ihre konkrete Umsetzung bleibt offen.
Warum Minijobs aus Sicht des Frauenrats ein Rentenproblem sind
Der Frauenrat verknüpft die Rentenfrage eng mit dem Erwerbsleben. Eine verlässliche Altersvorsorge wird während des Berufslebens aufgebaut
, sagt Dr. Heide Mertens, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats. Aus ihrer Sicht trifft das Frauen besonders, weil viele von ihnen zwischen Erwerbsarbeit, Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen wechseln.
Nach Darstellung des Verbands entsteht eigenständige Alterssicherung vor allem dort, wo regelmäßig in die gesetzliche Rente eingezahlt wird. Für Frauen sei die gesetzliche Rente die wichtigste Quelle der Altersvorsorge, weil dort auch Zeiten für Kinder- und Angehörigenbetreuung finanziell anerkannt werden.
Die geplante Abschaffung der bisherigen Beitrags- und Steuerfreiheit von Minijobs soll aus Sicht des Frauenrats dazu beitragen, die Basis der Einzahlenden zu verbreitern. Dahinter steht die Annahme, dass geringfügige Beschäftigung für viele Frauen keine stabile Brücke in langfristige Absicherung ist, sondern Teil unterbrochener Erwerbsbiografien bleibt.
Auch für Vereine und Verbände ist das kein Randthema. Organisationen, die in Verwaltung, Kultur oder Sport mit Minijobs arbeiten, müssten mögliche Änderungen bei Beschäftigung und Abgaben im Blick behalten. Welche Folgen im Alltag tatsächlich entstünden, lässt sich auf Grundlage der Mitteilung allerdings noch nicht beziffern.
Die Zustimmung hat klare Grenzen
Die Reaktion des Frauenrats ist allerdings keine pauschale Zustimmung zur Richtung der Kommission. Die Organisation warnt ausdrücklich vor einer Anhebung des Rentenalters und vor Einschränkungen bei der Hinterbliebenenrente, also Leistungen für Verwitwete und andere Hinterbliebene.
Kritisch sieht der Verband auch einen stärkeren Fokus auf kapitalgedeckte Vorsorge. Gemeint ist ein Modell, bei dem ein Teil der Alterssicherung stärker an angespartes Kapital gebunden wäre. Mertens zieht dabei eine klare Grenze: Die Anwartschaften dafür dürfen sich durch den vorgeschlagenen kapitalgedeckten Anteil nicht verringern.
Damit wird der Kern der Kritik deutlich. Der Frauenrat befürchtet, dass sich bestehende Nachteile von Frauen im Erwerbsleben im Alter fortsetzen könnten, wenn Reformen Zeiten von Erziehung, Pflege und Teilzeitarbeit schlechter absichern als bisher.
Für den Frauenrat reicht eine Rentenreform allein nicht aus
Aus der Mitteilung spricht ein breiteres Verständnis von Rentenpolitik. Für den Verband beginnt die Frage niedriger Renten nicht erst beim Renteneintritt, sondern deutlich früher: bei Löhnen, Arbeitszeiten, Care-Arbeit und einer fehlenden Infrastruktur für Betreuung und Pflege.
Mertens fordert deshalb bessere Möglichkeiten für Frauen, eigenständige Rentenansprüche aufzubauen. Genannt werden existenzsichernde Löhne, der Abbau von Entgeltungleichheit, eine andere Verteilung von Sorgearbeit sowie verlässliche Angebote für Kinderbetreuung und Pflege. Der Staat müsse dafür die Rahmenbedingungen schaffen, so ihre Einschätzung.
Damit verschiebt sich der Blick weg von einer rein technischen Rentendebatte. Aus Sicht des Frauenrats kann eine Reform die Folgen sozialer Ungleichheit abmildern, sie aber nicht allein beseitigen. Wer Frauenarmut im Alter verringern will, muss demnach auch auf Arbeitsmarkt-, Familien- und Pflegepolitik schauen.
Was bisher offen bleibt
So klar die Position des Frauenrats ausfällt, so begrenzt bleiben bislang die konkreten Informationen. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, welche wenigen Ausnahmen
bei der Abschaffung der Beitrags- und Steuerfreiheit von Minijobs gemeint sind.
Offen ist außerdem, wann und in welcher Form aus den 33 Empfehlungen tatsächlich ein Gesetz werden könnte. Einen Zeitplan für die Umsetzung nennt die Mitteilung nicht. Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung des vorgeschlagenen kapitalgedeckten Anteils werden ebenfalls nicht genannt.
Für Beschäftigte, Minijobber und Organisationen bedeutet das vor allem eines: Die Debatte hat begonnen, belastbare Folgen für den Einzelfall lassen sich daraus noch nicht ableiten. Der Deutsche Frauenrat kündigt an, die kommende Rentenreform kritisch zu begleiten.
Am Gesetzestext wird sich die Wirkung messen lassen
Die aktuelle Debatte macht deutlich, dass Rentenpolitik sich nicht allein an Beitragssätzen und Modellen entscheidet. Sie berührt die Frage, wessen Erwerbsleben wie abgesichert wird. Wenn Frauen im Schnitt deutlich weniger Alterssicherung erhalten und viele von Altersarmut bedroht sind, bekommen selbst technisch wirkende Vorschläge wie die Neuregelung von Minijobs eine spürbare soziale Tragweite.
Ob die Empfehlungen der Rentenkommission daran tatsächlich etwas ändern, zeigt sich erst in der politischen Umsetzung. Mehr als Symbolkraft hätte die Minijob-Debatte erst dann, wenn sich die Lücke in der Alterssicherung am Ende tatsächlich verkleinert.