Rentenkommission 2026: Sicherungsziel gesetzt, Streit um Minijobs, Betriebsrente und Rentenalter bleibt

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht an die Bundesregierung übergeben. Der DGB unterstützt das Ziel einer lebensstandardsichernden Rente, kritisiert aber offene Punkte bei Minijobs, Betriebsrente und Rentenalter.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission will die Rente auf 70 % des Nettoeinkommens eines Durchschnittsverdieners sichern.
  • Minijobs sollen sozialversicherungspflichtig werden, was Beschäftigte und Arbeitgeber betrifft.
  • DGB lehnt Vermischung von gesetzlicher Rente und kapitalgedeckter Zusatzvorsorge ab.
  • Rentenalter soll langsamer steigen, Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren wird abgelehnt.
  • Künftige Gesetzesvorschläge müssen Übergangsregeln und Auswirkungen auf kleine Arbeitgeber klären.

Eine Rente, die den Lebensstandard sichern soll, klingt nach einem klaren Versprechen. Mit dem Bericht der Alterssicherungskommission beginnt jedoch erst der eigentliche Streit. Denn bei Finanzierung, Minijobs, Zusatzvorsorge und Rentenalter liegen die Positionen weiter auseinander.

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Bericht im Kanzleramt an die Bundesregierung übergeben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt nach Angaben seiner Vorsitzenden Yasmin Fahimi zwar die Leitidee, hält zentrale Punkte aber für offen oder falsch angelegt.

Worum es im Kern geht

Im Kern geht es um die Frage, welchen Lebensstandard die gesetzliche Rente künftig absichern soll. Fahimi verweist auf das von der Kommission gesetzte Ziel, die Rente auf dem Niveau von 70 Prozent des Nettoeinkommens eines Durchschnittsverdieners zu halten. Aus Sicht des DGB ist das der richtige Maßstab.

Nach Darstellung der Gewerkschaft erkennt die Kommission zugleich an, dass dafür höhere Beiträge nötig wären. Außerdem sollen mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Gemeint ist damit das umlagefinanzierte System, in dem die Beiträge der aktuell Beschäftigten die laufenden Renten finanzieren.

Damit ist aber nur die Richtung benannt. Wie stark die Beiträge steigen könnten, welche Gruppen zusätzlich einbezogen würden und in welchem Tempo mögliche Änderungen greifen sollen, geht aus den vorliegenden Angaben noch nicht hervor.

Warum die Minijob-Debatte so greifbar wird

Besonders konkret wird die Debatte bei den Minijobs. Fahimi begrüßt, dass sozialversicherungsfreie Minijobs nach ihrer Darstellung abgeschafft werden sollen. Dahinter steht die Überlegung, mehr Beschäftigte regulär in die Rentenversicherung einzubeziehen.

Wie groß dieses Feld ist, zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 2024 gab es rund 6,4 Millionen geringfügig entlohnt Beschäftigte, davon 3,0 Millionen ausschließlich in einem solchen Job. Im gewerblichen Bereich waren zuletzt nur 20,9 Prozent der Minijobber rentenversicherungspflichtig.

Für Beschäftigte könnte das direkte Folgen haben, weil sich mit der Beitragspflicht auch spätere Rentenansprüche verändern. Für kleinere Arbeitgeber, auch in Vereinen oder verbandlichen Einrichtungen, wäre eine Reform ebenfalls spürbar: Änderungen bei Minijobs berühren häufig Dienstpläne, Personalbudgets und Lohnnebenkosten.

Offen bleibt allerdings, wie eine Abschaffung sozialversicherungsfreier Minijobs genau ausgestaltet würde. Aus den vorliegenden Angaben geht weder hervor, welche Übergangsregeln geplant wären, noch, ob es Ausnahmen geben soll.

Beim Verhältnis von gesetzlicher Rente und Kapitalmarkt verläuft die eigentliche Systemgrenze

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Grundarchitektur der Altersvorsorge. Der DGB wendet sich gegen eine Vermischung von Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit kapitalgedeckter Zusatzvorsorge. Kapitalgedeckt bedeutet, dass Geld am Kapitalmarkt angelegt wird, um daraus später Rentenleistungen zu finanzieren.

Fahimi warnt, der vorliegende Vorschlag lasse bereits versteckte Leistungskürzungen erkennen, etwa bei der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente. Das ist eine Bewertung des DGB, keine bereits beschlossene Änderung. Wie die Kommission die kritisierte Verbindung beider Systeme konkret ausgestalten will, geht aus den verfügbaren Informationen bislang nicht hervor.

Als Gegenmodell nennt die Gewerkschaft eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge auf Basis von Tarifverträgen. Dabei sparen Beschäftigte über ihren Arbeitgeber für das Alter, häufig in kollektiv organisierten Modellen. Dass die betriebliche Altersversorgung politisch ohnehin auf der Agenda steht, zeigt ein Vorstoß des Bundesarbeitsministeriums aus dem Jahr 2025, der leichtere Zugänge zu sogenannten Sozialpartnermodellen, höhere Förderung für Geringverdienende und flexiblere Kapitalanlage vorsah. Identisch mit den nun diskutierten Kommissionsvorschlägen ist das jedoch nicht.

Für Beschäftigte und kleine Organisationen ist dieser Konflikt mehr als eine Fachdebatte. Er entscheidet mit darüber, ob die gesetzliche Rente gestärkt, durch Zusatzvorsorge ergänzt oder in Teilen neu austariert werden soll.

Beim Rentenalter prallen Gerechtigkeit und Finanzierungslogik aufeinander

Besonders sensibel bleibt die Frage, wie lange Menschen arbeiten sollen. Der DGB lehnt die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren ab. Fahimi argumentiert, wer im Durchschnitt mehr als zehn Jahre länger Beiträge gezahlt habe, müsse auch zwei Jahre früher in Rente gehen dürfen.

Ebenso deutlich fällt die Kritik an einer pauschalen Anhebung des Rentenalters oder einer starren Kopplung an die Lebenserwartung aus. Dahinter steht ein Einwand, der sich im Alltag vieler Beschäftigter leicht nachvollziehen lässt: Wer körperlich belastet arbeitet oder gesundheitliche Einschränkungen hat, erlebt diese Debatte anders als Menschen in weniger belastenden Berufen.

Forschung von IAB und DIW stützt zumindest den allgemeinen Befund, dass längeres Arbeiten stark von Gesundheit, Bildung und Arbeitsbedingungen abhängt. Fahimi bewertet es deshalb nur als kleinen positiven Punkt, dass die Kommission das Rentenalter langsamer anheben wolle als bisher. Aus Sicht des DGB müsste eine solche Verlangsamung dann sofort gelten.

Wie ein solches Modell konkret aussehen könnte, bleibt offen. Unklar ist auch, welche verlässlichen Übergänge für Menschen vorgesehen wären, die das reguläre Rentenalter gesundheitlich oder beruflich kaum erreichen können.

Was Beschäftigte und kleinere Organisationen jetzt im Blick behalten sollten

Im Alltag verdichtet sich die Debatte auf wenige, aber zentrale Punkte: mögliche höhere Beiträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente, neue Regeln für Minijobs und die damit verbundenen Folgen für Beschäftigung und Lohnnebenkosten, die künftige Rolle der betrieblichen Altersvorsorge sowie verlässliche Brücken für Menschen, die nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können.

Gerade für kleinere Arbeitgeber und Vereine ist das relevant, weil Änderungen bei Minijobs oder Zusatzvorsorge sowohl Beschäftigte als auch Verwaltungsaufwand und Personalplanung berühren.

Jetzt entscheidet die konkrete Ausarbeitung

Mit der Übergabe des Berichts an die Bundesregierung ist klarer geworden, wohin die Debatte steuert. Geklärt ist sie damit noch nicht. Der DGB unterstützt das Sicherungsziel, warnt aber davor, die Reform zu schnell voranzutreiben.

Nach Darstellung der Gewerkschaft bleiben viele Vorschläge bislang vage, besonders bei der betrieblichen Altersversorgung. Der DGB will sich mit einer eigenen Rentenkommission in die weitere Diskussion einbringen. Tragfähige Ergebnisse sollen nach Angaben der Gewerkschaft noch in diesem Jahr erreicht werden.

Für Beschäftigte, Vereine und kleinere Arbeitgeber zählt nun vor allem, was von den Leitlinien in belastbaren Gesetzesvorschlägen ankommt. Der Bericht markiert den Beginn der Auseinandersetzung, nicht ihr Ende.

Quellen

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