Bremen (VBR).
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sehen sich 2025 mit einer Herausforderung konfrontiert: eine höhere Steuerlast. Laut der aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage im Bundestag sollen 4,1 Milliarden Euro mehr an Steuern von ihnen erhoben werden als im Vorjahr. Nicht alle jedoch sind betroffen. Es gibt zahlreiche Pensionäre, die weiterhin keine Einkommensteuer abführen müssen.
Ein Schlüsselpunkt dabei ist der Grundfreibetrag, der für Alleinstehende im Jahr 2025 bei 12.096 Euro liegt, während Paare mit Zusammenveranlagung 24.192 Euro genießen. Wer diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt steuerfrei und muss auch keine Steuererklärung abgeben. Doch Vorsicht: Die Abgabepflicht hinsichtlich der Steuer wird nicht automatisch vom Finanzamt angemahnt. Betroffene sollten selbst aktiv werden.
Mit der Einführung der Grundrente im Jahr 2021 änderte sich einiges. Seitdem erhalten Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, aber nur geringe Löhne erhielten, einen Grundrentenzuschlag. Dieser Zuschlag bleibt steuerfrei und wird individuell berechnet. Bemerkenswert ist, dass die Einkommensgrenzen seit dem 1. Januar 2025 erhöht wurden: Für Alleinstehende beträgt die Grenze nun 1.438 Euro, während sie für Ehepaare bei 2.243 Euro liegt.
Für jene, die gesundheitlich eingeschränkt sind und Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es ebenfalls Neuerungen. Der erlaubte Hinzuverdienst wurde angehoben, sodass voll erwerbsgeminderte Personen nun bis zu 19.661,25 Euro jährlich hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind sogar 39.322,50 Euro möglich.
Jedes Jahr zum 1. Juli erfolgt traditionell eine Rentenanpassung. Für 2025 wird eine Erhöhung um circa 3,5 Prozent erwartet. Diese Anpassung könnte einige Rentnerinnen und Rentner erstmals in die Pflicht zur Steuerabgabe bringen. Doch selbst dann sind sie möglicherweise nicht verpflichtet, Steuern zu zahlen, da verschiedene Kosten, wie z.B. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, steuerlich geltend gemacht werden können.
Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente jährlich. Für den Jahrgang 2025 bedeutet das einen Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent, was einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent übrig lässt. Dieser steuerfreie Teil der Rente bleibt in seiner Höhe konstant über die gesamte Rentenlaufzeit bestehen.
Der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), als Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, steht Rentnerinnen und Rentnern mit Rat und Tat zur Seite. Seit seiner Gründung im Jahr 1972 leistet die VLH umfassende Unterstützung in Steuerangelegenheiten. Sie bereitet nicht nur die Einkommensteuererklärung vor, sondern hilft auch, sämtliche Steuerermäßigungen korrekt zu beantragen (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Renten 2025: Fünf wichtige Änderungen
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Werbung mit Mehrwert: Entdecken Sie passende Lektüre zum Thema
- "Steuern für Rentner: Praxisratgeber für die Steuererklärung" von Wolfgang Büser
- "Die neue Grundrente: Chancen nutzen, Stolperfallen meiden" von Uwe Rauhöft
- "Steuerleitfaden für Senioren: Wie man im Alter Steuern spart" von Marcus Niermann
Diese Titel können sie günstig auf buecher.de kaufen
Steigende Steuerlast für Rentner: Ein Blick auf die Herausforderungen und Chancen
Die Anpassung der steuerlichen Bedingungen für Rentner wirft ein Schlaglicht auf die zunehmenden finanziellen Belastungen, denen diese Gruppe gegenübersteht. Mit einer prognostizierten Zusatzeinnahme von 4,1 Milliarden Euro durch die Besteuerung von Renten entstehen nicht nur erweiterte Erwartungen an die Steuereinnahmen, sondern auch vermehrter Druck auf die Rentner selbst. Diese Entwicklung ist Teil eines langfristigen Trends, bei dem die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner kontinuierlich ansteigt. Besonders betroffen sind jene, die bereits über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (für Alleinstehende) liegen und somit weitere Steuerverpflichtungen schultern müssen.
Ein wesentlicher Faktor, der zu dieser gestiegenen Steuerlast beiträgt, ist die jährliche Rentenanpassung, die zum 1. Juli 2025 eine Erhöhung um etwa 3,5 Prozent vorhersagt. Während solche Anhebungen grundsätzlich positiv erscheinen, da sie die Kaufkraft sichern sollen, führen sie häufig dazu, dass mehr Rentner in den steuerpflichtigen Bereich rutschen. Dieses Dilemma zeigt die Komplexität des deutschen Rentensystems auf, in dem finanzielle Erleichterungen an einer Stelle oft durch zusätzliche Belastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen.
Doch trotz dieser Herausforderungen eröffnen sich auch Chancen. Der individuelle Grundrentenzuschlag, seit 2021 Bestandteil der sozialen Absicherung, bietet vielen Rentnern mit niedrigen Einkünften finanzielle Entlastung. Die neu angepassten Einkommensgrenzen machen es einem größeren Kreis möglich, den vollen Zuschlag von bis zu 1.438 Euro monatlich für Alleinstehende zu beanspruchen. Dies stellt zumindest einen kleinen Puffer gegen die steigende Steuerbelastung dar.
Neben den gesetzlichen Rentenanpassungen und Steuervorschriften kommt auch das Konstrukt der Erwerbsminderungsrente und deren Hinzuverdienstgrenze ins Spiel. Durch die überarbeiteten Hinzuverdienstmöglichkeiten von bis zu 19.661,25 Euro jährlich für voll Erwerbsgeminderte wird den Betroffenen ein Stück weit mehr Flexibilität in ihrer Einkommensgestaltung gewährt, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Dennoch bleibt die Situation für viele Rentner schwierig, da sie eine Balance zwischen steuerlichen Verpflichtungen und ausreichender Absicherung finden müssen. Hierbei kann der Lohnsteuerhilfeverein VLH als Deutschlands größter Verein eine unterstützende Rolle spielen, indem er bei der Optimierung der Steuererklärungen hilft und mögliche Steuerersparnisse ermittelt. Insgesamt hängen die zukünftigen Entwicklungen eng mit wirtschaftlichen Faktoren zusammen, und eine sorgfältige Planung sowie Beratung sind entscheidend, um den Herausforderungen zu begegnen und die Chancen optimal zu nutzen.
Weiterführende Informationen auf Wikipedia
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
8 Antworten
. Die Erhöhung um 3,5 Prozent klingt gut, aber ich frage mich wirklich: Wie viele Rentner fallen dadurch in den steuerpflichtigen Bereich? Gibt es Schätzungen dazu?
Ich finde die neuen Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner sehr positiv. Das gibt uns mehr Flexibilität! Aber was ist mit den Steuern auf diese Einkünfte?
! Gute Frage! Vielleicht sollte man hier auch mal prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, solche Einkünfte steuerlich zu begünstigen?
Die Grundrente ist ein guter Schritt, aber ich mache mir Sorgen um die steigende Steuerlast. Wie können wir sicherstellen, dass diejenigen mit niedrigen Einkommen nicht zusätzlich belastet werden?
Das ist ein berechtigter Punkt! Vielleicht sollten wir auch darüber nachdenken, wie man die Unterstützung für Geringverdiener verbessern kann.
Ein Punkt der Diskussion könnte auch sein, ob es steuerliche Vergünstigungen für Rentner gibt? Ich habe gehört, dass es da einige Möglichkeiten gibt.
Ich finde es wichtig, dass Rentner über die Steuererhöhungen informiert werden. Es sollte mehr Transparenz geben, damit man weiß, wie viel man wirklich zahlen muss. Gibt es da einen Leitfaden für die Steuererklärung?
Ja, das wäre wirklich hilfreich! Ich denke, viele Rentner sind unsicher über ihre Pflichten. Ein einfach verständlicher Leitfaden könnte viel Klarheit schaffen.