Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert darüber, wie hoch der Rentenfreibetrag für 2023 ausfällt, ab wann die gesetzliche Rente voll versteuert wird und worauf RentnerInnen achten müssen. Außerdem wird ein einfaches Rechenbeispiel genannt. Der Rentenfreibetrag bleibt fortan als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen. Rentenerhöhungen müssen jedoch in voller Höhe versteuert werden. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass aufgrund der schrumpfenden steuerfreien Rentenanteile bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen. RentnerInnen müssen bei der Steuererklärung die Anlage R ausfüllen und haben unter Umständen weitere Anlagen auszufüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass die VLH Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein ist und eine eingeschränkte Beratungsbefugnis hat.
Original-Pressemeldung:
Steuererklärung: Sie gehen 2023 in Rente? Das sollten Sie wissen.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
Neustadt a. d. W. (ots)
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, wie hoch der Rentenfreibetrag für 2023 ausfällt, ab wann die gesetzliche Rente voll versteuert wird und worauf Rentner/innen außerdem noch achten sollten. Außerdem: ein einfaches Rechenbeispiel.
Wer in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen hingegen versteuert werden. Und dieser Rentenfreibetrag bleibt fortan in gleicher Höhe – also als fester Eurobetrag – für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen.
Der volle Rentenfreibetrag wird erst im zweiten Rentenjahr berechnet
Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentner/innen gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in den meisten Fällen für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag generell erst im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt.
Ein Beispiel: Peter geht am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Sein Rentenfreibetrag wird erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet – also des Jahres 2024.
Peters Jahresbruttorente 2024 beträgt 15.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn seine Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten.
Übrigens: Für das erste Jahr 2023 beträgt Peters Rentenfreibetrag 17 Prozent seiner Rente des Jahres 2023.
Gut zu wissen: In den kommenden Jahren wird der steuerfreie Teil der Rente immer weiter schrumpfen, bis im Jahr 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:
Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil in % Rentenfreibetrag in % 2023 83 17 2024 84 16 2025 85 15 2026 86 14 2027 87 13
Rentenerhöhungen werden voll versteuert
Der Rentenfreibetrag wird also für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen allerdings in voller Höhe versteuert werden.
Ein Beispiel: Ingrid geht im September 2023 in Rente und erhält eine Rente von monatlich 1.000 Euro. Zum 1. Juli 2024 wird die gesetzliche Rente erhöht, und sie kommt dann auf 1.100 Euro. Wie jeder/m Rentner/in steht ihr der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro zu, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt:
Steuerpflichtig Jahresbetrag der Rente 2023: 4.000 Euro
Besteuerungsanteil: 3.320 Euro 3.320 Euro 83 Prozent von 4.000 Euro (Sept. bis Dez. 2023): Werbungskosten-Pauschbetrag: ./. 102 Euro
Zu versteuern: 3.218 Euro Jahresbetrag der Rente 2024 12.600 Euro 12.600 Euro (6 x 1.000 Euro + 6 x 1.100 Euro): Besteuerungsanteil: 83 Prozent von 12.600 Euro: ./.10.458 Euro Rentenfreibetrag zeitlebens: = 2.142 Euro ./. 2.142 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag: ./. 102 Euro Zu versteuern: = 10.356 Euro
Übrigens: Je nach Rentenart wird unterschiedlich besteuert: mit dem Besteuerungsanteil, dem Ertragsanteil oder dem persönlichen Steuersatz. Mit dem Besteuerungsanteil – also genau wie bei der gesetzlichen Rente – werden zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Versicherung oder Rürup-Renten besteuert.
Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester- oder Rürup-Rente) oder eine Zusatzversorgungsrente (wie von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL) werden meist mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Eine Riester-Rente oder eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge wird bei Auszahlung grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Das sollten Rentner/innen außerdem bei der Steuererklärung beachten
Neben dem Mantelbogen müssen Rentner/innen die Anlage R für “Renten und andere Leistungen aus dem Inland” ausfüllen. Das Finanzamt berücksichtigt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, sofern Rentner/innen nicht höhere Aufwendungen geltend machen.
Hinzu kommen unter Umständen folgende Anlagen:
- Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
- Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
- Anlage KAP für Kapitalerträge
- Anlage V bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Übrigens: Die beiden Rentenanlagen R-AV / bAV und R-AUS gibt es erst seit 2020. Bis 2019 waren alle Angaben zur Rente nur in Anlage R zu machen.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell
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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
Neustadt a. d. W. (ots)
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, wie hoch der Rentenfreibetrag für 2023 ausfällt, ab wann die gesetzliche Rente voll versteuert wird und worauf Rentner/innen außerdem noch achten sollten. Außerdem: ein einfaches Rechenbeispiel.
Wer in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen hingegen versteuert werden. Und dieser Rentenfreibetrag bleibt fortan in gleicher Höhe – also als fester Eurobetrag – für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen.
Der volle Rentenfreibetrag wird erst im zweiten Rentenjahr berechnet
Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentner/innen gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in den meisten Fällen für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag generell erst im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt.
Ein Beispiel: Peter geht am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Sein Rentenfreibetrag wird erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet – also des Jahres 2024.
Peters Jahresbruttorente 2024 beträgt 15.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn seine Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten.
Übrigens: Für das erste Jahr 2023 beträgt Peters Rentenfreibetrag 17 Prozent seiner Rente des Jahres 2023.
Gut zu wissen: In den kommenden Jahren wird der steuerfreie Teil der Rente immer weiter schrumpfen, bis im Jahr 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:
Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil in % Rentenfreibetrag in % 2023 83 17 2024 84 16 2025 85 15 2026 86 14 2027 87 13
Rentenerhöhungen werden voll versteuert
Der Rentenfreibetrag wird also für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen allerdings in voller Höhe versteuert werden.
Ein Beispiel: Ingrid geht im September 2023 in Rente und erhält eine Rente von monatlich 1.000 Euro. Zum 1. Juli 2024 wird die gesetzliche Rente erhöht, und sie kommt dann auf 1.100 Euro. Wie jeder/m Rentner/in steht ihr der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro zu, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt:
Steuerpflichtig Jahresbetrag der Rente 2023: 4.000 Euro
Besteuerungsanteil: 3.320 Euro 3.320 Euro 83 Prozent von 4.000 Euro (Sept. bis Dez. 2023): Werbungskosten-Pauschbetrag: ./. 102 Euro
Zu versteuern: 3.218 Euro Jahresbetrag der Rente 2024 12.600 Euro 12.600 Euro (6 x 1.000 Euro + 6 x 1.100 Euro): Besteuerungsanteil: 83 Prozent von 12.600 Euro: ./.10.458 Euro Rentenfreibetrag zeitlebens: = 2.142 Euro ./. 2.142 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag: ./. 102 Euro Zu versteuern: = 10.356 Euro
Übrigens: Je nach Rentenart wird unterschiedlich besteuert: mit dem Besteuerungsanteil, dem Ertragsanteil oder dem persönlichen Steuersatz. Mit dem Besteuerungsanteil – also genau wie bei der gesetzlichen Rente – werden zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Versicherung oder Rürup-Renten besteuert.
Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester- oder Rürup-Rente) oder eine Zusatzversorgungsrente (wie von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL) werden meist mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Eine Riester-Rente oder eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge wird bei Auszahlung grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Das sollten Rentner/innen außerdem bei der Steuererklärung beachten
Neben dem Mantelbogen müssen Rentner/innen die Anlage R für “Renten und andere Leistungen aus dem Inland” ausfüllen. Das Finanzamt berücksichtigt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, sofern Rentner/innen nicht höhere Aufwendungen geltend machen.
Hinzu kommen unter Umständen folgende Anlagen:
- Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
- Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
- Anlage KAP für Kapitalerträge
- Anlage V bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Übrigens: Die beiden Rentenanlagen R-AV / bAV und R-AUS gibt es erst seit 2020. Bis 2019 waren alle Angaben zur Rente nur in Anlage R zu machen.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
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Weitere Informationen über den Verband
– Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist ein eingetragener Verein.
– Die VLH wurde 1972 gegründet.
– Sie ist eine der größten Lohnsteuerhilfeorganisationen in Deutschland.
– Derzeit hat die VLH mehr als 955.000 Mitglieder.
– Die VLH hat rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland.
– Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Beraterinnen und Berater.
– Die VLH ist eine steuerlich gemeinnützige Organisation.
– Der Verein bietet Unterstützung bei der Steuererklärung und anderen steuerlichen Themen.
– Die VLH ist unabhängig von Parteien und anderen Organisationen.
– Der Verein finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge.
17 Antworten
Warum sollten Rentner überhaupt Steuern zahlen? Das ist doch voll unfair!
Rentner sollten genauso Steuern zahlen wie alle anderen Bürger. Solidarität und Gleichheit gelten für alle. Wenn sie von den Vorteilen des Staates profitieren, sollten sie auch ihren Beitrag leisten. Es ist nicht unfair, sondern gerecht.
Leute, wer braucht schon eine Steuererklärung? Lasst uns lieber im Ruhestand chillen und das Geld genießen! #Steuerfreiheit
Steuererklärung ist total überbewertet! Ich zahl einfach alles bar und vergesse das Ganze.
Ich finde es total überbewertet, Steuern zu zahlen! Wer braucht schon Straßen und Bildung?
Sorry, aber deine Meinung ist ziemlich kurzsichtig. Steuern sind entscheidend für den Aufbau und die Erhaltung unserer Infrastruktur sowie für die Bildung der nächsten Generation. Ohne sie würden wir im Chaos versinken.
Also ich finde ja, dass Rentner auch Steuern zahlen sollten. Ist doch nur fair!
Quatsch! Rentner haben bereits ihr ganzes Leben lang Steuern gezahlt und sollen jetzt noch mehr abdrücken? Wie unfair ist das denn? Lasst sie in Ruhe ihren wohlverdienten Ruhestand genießen, anstatt sie weiter zu belasten.
Warum sollten Rentner überhaupt Steuern zahlen? Gebt ihnen doch eine wohlverdiente Pause!
Also ich finde, dass die Steuererklärung viel zu kompliziert ist. Warum nicht einfach abschaffen?
Ich verstehe nicht, warum man noch Steuern zahlen soll, wenn man in Rente ist. #Ruhestand2023
Steuererklärung ist überbewertet. Wer braucht schon Rente? Einfach am Strand chillen!
Ach ja, die Realität ignoriert und einfach am Strand entspannen? Viel Glück damit! Wirst du dich auch so entspannt fühlen, wenn du im Alter nichts zum Leben hast? Denk mal darüber nach.
Quatsch! Steuererklärungen sind wichtig, um das Steuersystem fair zu halten und Missbrauch zu vermeiden. Abschaffen wäre ein Chaos. Wenn du keine Lust hast, dich damit zu beschäftigen, ist das deine Sache. Aber behaupte nicht, dass es für alle so sein sollte.
Also ich finde, dass Steuererklärungen total überbewertet sind. Wer braucht die schon?
Warum sollten wir überhaupt Steuern zahlen? Das Ganze ist doch nur Abzocke!
Also ich finde, dass Rentner überhaupt keine Steuern zahlen sollten! Schließlich haben sie ihr ganzes Leben lang schon genug gezahlt.