Rente und Steuererklärung: Wichtige Fakten für den Ruhestand 2023

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Presse /news Verbandsnachrichten

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert darüber, wie hoch der Rentenfreibetrag für 2023 ausfällt, ab wann die gesetzliche Rente voll versteuert wird und worauf RentnerInnen achten müssen. Außerdem wird ein einfaches Rechenbeispiel genannt. Der Rentenfreibetrag bleibt fortan als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen. Rentenerhöhungen müssen jedoch in voller Höhe versteuert werden. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass aufgrund der schrumpfenden steuerfreien Rentenanteile bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen. RentnerInnen müssen bei der Steuererklärung die Anlage R ausfüllen und haben unter Umständen weitere Anlagen auszufüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass die VLH Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein ist und eine eingeschränkte Beratungsbefugnis hat.


Original-Pressemeldung:

Steuererklärung: Sie gehen 2023 in Rente? Das sollten Sie wissen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, wie hoch der Rentenfreibetrag für 2023 ausfällt, ab wann die gesetzliche Rente voll versteuert wird und worauf Rentner/innen außerdem noch achten sollten. Außerdem: ein einfaches Rechenbeispiel.

Wer in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen hingegen versteuert werden. Und dieser Rentenfreibetrag bleibt fortan in gleicher Höhe – also als fester Eurobetrag – für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen.

Der volle Rentenfreibetrag wird erst im zweiten Rentenjahr berechnet

Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentner/innen gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in den meisten Fällen für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag generell erst im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Peter geht am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Sein Rentenfreibetrag wird erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet – also des Jahres 2024.

Peters Jahresbruttorente 2024 beträgt 15.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn seine Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten.

Übrigens: Für das erste Jahr 2023 beträgt Peters Rentenfreibetrag 17 Prozent seiner Rente des Jahres 2023.

Gut zu wissen: In den kommenden Jahren wird der steuerfreie Teil der Rente immer weiter schrumpfen, bis im Jahr 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:

Jahr des Rentenbeginns     Besteuerungsanteil in %     Rentenfreibetrag in %
2023                       83                          17
2024                       84                          16
2025                       85                          15
2026                       86                          14
2027                       87                          13
                                                                         

Rentenerhöhungen werden voll versteuert

Der Rentenfreibetrag wird also für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen allerdings in voller Höhe versteuert werden.

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Ein Beispiel: Ingrid geht im September 2023 in Rente und erhält eine Rente von monatlich 1.000 Euro. Zum 1. Juli 2024 wird die gesetzliche Rente erhöht, und sie kommt dann auf 1.100 Euro. Wie jeder/m Rentner/in steht ihr der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro zu, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt:

                                                                  Steuerpflichtig

Jahresbetrag der Rente 2023:                       4.000 Euro
Besteuerungsanteil:                                3.320 Euro      3.320 Euro 
83 Prozent von 4.000  Euro 
(Sept. bis Dez. 2023):           
                                  
Werbungskosten-Pauschbetrag:                                       ./. 102 Euro
Zu versteuern:                                                     3.218 Euro    

Jahresbetrag der Rente 2024                       12.600 Euro      12.600 Euro
(6 x 1.000 Euro + 6 x 1.100 Euro):

Besteuerungsanteil: 83 Prozent von 12.600 Euro:  ./.10.458 Euro 

Rentenfreibetrag zeitlebens:                       = 2.142 Euro    ./. 2.142 Euro

Werbungskosten-Pauschbetrag:                                       ./. 102 Euro

Zu versteuern:                                                     = 10.356 Euro

Übrigens: Je nach Rentenart wird unterschiedlich besteuert: mit dem Besteuerungsanteil, dem Ertragsanteil oder dem persönlichen Steuersatz. Mit dem Besteuerungsanteil – also genau wie bei der gesetzlichen Rente – werden zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Versicherung oder Rürup-Renten besteuert.

Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester- oder Rürup-Rente) oder eine Zusatzversorgungsrente (wie von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL) werden meist mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Eine Riester-Rente oder eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge wird bei Auszahlung grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Das sollten Rentner/innen außerdem bei der Steuererklärung beachten

Neben dem Mantelbogen müssen Rentner/innen die Anlage R für “Renten und andere Leistungen aus dem Inland” ausfüllen. Das Finanzamt berücksichtigt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, sofern Rentner/innen nicht höhere Aufwendungen geltend machen.

Hinzu kommen unter Umständen folgende Anlagen:

  • Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
  • Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
  • Anlage KAP für Kapitalerträge
  • Anlage V bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Übrigens: Die beiden Rentenanlagen R-AV / bAV und R-AUS gibt es erst seit 2020. Bis 2019 waren alle Angaben zur Rente nur in Anlage R zu machen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, wie hoch der Rentenfreibetrag für 2023 ausfällt, ab wann die gesetzliche Rente voll versteuert wird und worauf Rentner/innen außerdem noch achten sollten. Außerdem: ein einfaches Rechenbeispiel.

Wer in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen hingegen versteuert werden. Und dieser Rentenfreibetrag bleibt fortan in gleicher Höhe – also als fester Eurobetrag – für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen.

Der volle Rentenfreibetrag wird erst im zweiten Rentenjahr berechnet

Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentner/innen gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in den meisten Fällen für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag generell erst im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Peter geht am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Sein Rentenfreibetrag wird erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet – also des Jahres 2024.

Peters Jahresbruttorente 2024 beträgt 15.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn seine Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten.

Übrigens: Für das erste Jahr 2023 beträgt Peters Rentenfreibetrag 17 Prozent seiner Rente des Jahres 2023.

Gut zu wissen: In den kommenden Jahren wird der steuerfreie Teil der Rente immer weiter schrumpfen, bis im Jahr 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:

Jahr des Rentenbeginns     Besteuerungsanteil in %     Rentenfreibetrag in %
2023                       83                          17
2024                       84                          16
2025                       85                          15
2026                       86                          14
2027                       87                          13
                                                                         

Rentenerhöhungen werden voll versteuert

Der Rentenfreibetrag wird also für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen allerdings in voller Höhe versteuert werden.

Ein Beispiel: Ingrid geht im September 2023 in Rente und erhält eine Rente von monatlich 1.000 Euro. Zum 1. Juli 2024 wird die gesetzliche Rente erhöht, und sie kommt dann auf 1.100 Euro. Wie jeder/m Rentner/in steht ihr der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro zu, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt:

                                                                  Steuerpflichtig

Jahresbetrag der Rente 2023:                       4.000 Euro
Besteuerungsanteil:                                3.320 Euro      3.320 Euro 
83 Prozent von 4.000  Euro 
(Sept. bis Dez. 2023):           
                                  
Werbungskosten-Pauschbetrag:                                       ./. 102 Euro
Zu versteuern:                                                     3.218 Euro    

Jahresbetrag der Rente 2024                       12.600 Euro      12.600 Euro
(6 x 1.000 Euro + 6 x 1.100 Euro):

Besteuerungsanteil: 83 Prozent von 12.600 Euro:  ./.10.458 Euro 

Rentenfreibetrag zeitlebens:                       = 2.142 Euro    ./. 2.142 Euro

Werbungskosten-Pauschbetrag:                                       ./. 102 Euro

Zu versteuern:                                                     = 10.356 Euro

Übrigens: Je nach Rentenart wird unterschiedlich besteuert: mit dem Besteuerungsanteil, dem Ertragsanteil oder dem persönlichen Steuersatz. Mit dem Besteuerungsanteil – also genau wie bei der gesetzlichen Rente – werden zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Versicherung oder Rürup-Renten besteuert.

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Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester- oder Rürup-Rente) oder eine Zusatzversorgungsrente (wie von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL) werden meist mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Eine Riester-Rente oder eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge wird bei Auszahlung grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Das sollten Rentner/innen außerdem bei der Steuererklärung beachten

Neben dem Mantelbogen müssen Rentner/innen die Anlage R für “Renten und andere Leistungen aus dem Inland” ausfüllen. Das Finanzamt berücksichtigt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, sofern Rentner/innen nicht höhere Aufwendungen geltend machen.

Hinzu kommen unter Umständen folgende Anlagen:

  • Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
  • Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
  • Anlage KAP für Kapitalerträge
  • Anlage V bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Übrigens: Die beiden Rentenanlagen R-AV / bAV und R-AUS gibt es erst seit 2020. Bis 2019 waren alle Angaben zur Rente nur in Anlage R zu machen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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Weitere Informationen über den Verband

– Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist ein eingetragener Verein.
– Die VLH wurde 1972 gegründet.
– Sie ist eine der größten Lohnsteuerhilfeorganisationen in Deutschland.
– Derzeit hat die VLH mehr als 955.000 Mitglieder.
– Die VLH hat rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland.
– Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Beraterinnen und Berater.
– Die VLH ist eine steuerlich gemeinnützige Organisation.
– Der Verein bietet Unterstützung bei der Steuererklärung und anderen steuerlichen Themen.
– Die VLH ist unabhängig von Parteien und anderen Organisationen.
– Der Verein finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge.

17 Antworten

    1. Rentner sollten genauso Steuern zahlen wie alle anderen Bürger. Solidarität und Gleichheit gelten für alle. Wenn sie von den Vorteilen des Staates profitieren, sollten sie auch ihren Beitrag leisten. Es ist nicht unfair, sondern gerecht.

  1. Leute, wer braucht schon eine Steuererklärung? Lasst uns lieber im Ruhestand chillen und das Geld genießen! #Steuerfreiheit

    1. Sorry, aber deine Meinung ist ziemlich kurzsichtig. Steuern sind entscheidend für den Aufbau und die Erhaltung unserer Infrastruktur sowie für die Bildung der nächsten Generation. Ohne sie würden wir im Chaos versinken.

    1. Quatsch! Rentner haben bereits ihr ganzes Leben lang Steuern gezahlt und sollen jetzt noch mehr abdrücken? Wie unfair ist das denn? Lasst sie in Ruhe ihren wohlverdienten Ruhestand genießen, anstatt sie weiter zu belasten.

    1. Ach ja, die Realität ignoriert und einfach am Strand entspannen? Viel Glück damit! Wirst du dich auch so entspannt fühlen, wenn du im Alter nichts zum Leben hast? Denk mal darüber nach.

  2. Quatsch! Steuererklärungen sind wichtig, um das Steuersystem fair zu halten und Missbrauch zu vermeiden. Abschaffen wäre ein Chaos. Wenn du keine Lust hast, dich damit zu beschäftigen, ist das deine Sache. Aber behaupte nicht, dass es für alle so sein sollte.

  3. Also ich finde, dass Rentner überhaupt keine Steuern zahlen sollten! Schließlich haben sie ihr ganzes Leben lang schon genug gezahlt.

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Krankenhausreform: AOK fordert fokussierte Behandlungsqualität

Berlin, 24. April 2024 – Vor dem Hintergrund anhaltender Qualitätsmängel in der Behandlung von Krebs- und Notfallpatienten richtet der AOK-Bundesverband einen dringenden Appell an Bund und Länder: Die geplante Krankenhausreform muss zielstrebig die Konzentration spezieller, anspruchsvoller Behandlungen auf die bestgeeigneten Kliniken vorantreiben. Bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2024 warnte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann eindringlich vor einer drohenden “Entkopplung” der Struktur- von der Finanzierungsreform. Ohne adäquate Umsetzung stehe die Reform vor dem Risiko, zu einer “teuren leeren Hülle” zu verkommen, ohne positive Veränderungen für die Patientenversorgung zu erreichen. In einem Gesundheitssystem, das vor wirtschaftlichen Herausforderungen und einem Wandel in der Patientenversorgung steht, zeigen aktuelle Auswertungen sowohl in der Krebsversorgung als auch in der Notfallversorgung erhebliche Defizite. Der AOK-Bundesverband fordert eine dringende Neugestaltung – für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung und nachhaltige finanzielle Strukturen im deutschen Gesundheitswesen.

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Chemiebranche BW setzt Zeichen für Demokratie & Partnerschaft

In einem beispiellosen Akt der Einigkeit und des Engagements für gesellschaftliche Grundwerte haben heute der Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg (agvChemie) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) in Karlsruhe eine bedeutsame Erklärung unterzeichnet. Diese Erklärung, die im Zuge der Tarifverhandlungen 2024 veröffentlicht wurde, bekräftigt das gemeinsame Bekenntnis zu Demokratie, Sozialpartnerschaft und sozialer Marktwirtschaft. Ein historischer Moment, der zeigt, wie zwei bedeutende Sozialpartner über Industriegrenzen hinweg zusammenkommen, um die Werte zu verteidigen, die als Eckpfeiler für ein faires und demokratisches Miteinander in der Arbeitswelt und darüber hinaus dienen.

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1,1 Millionen Bäume gepflanzt: Volksbanken go green!

Berlin, 24. April 2024 – Rechtzeitig zum Tag des Baumes präsentiert die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken einen bemerkenswerten Erfolg ihrer Klima-Initiative “Morgen kann kommen”: Über eine Million Bäume wurden bereits finanziert und in Partnerschaft mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) in deutsche Wälder gepflanzt. Mit diesem ambitionierten Engagement übertrifft die Initiative ihr Ziel frühzeitig und setzt ein starkes Zeichen für ökologische Nachhaltigkeit und aktiven Klimaschutz.

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Deutschland muss EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen

Berlin, 24. April 2024 – In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung des Menschenhandels hat das Europäische Parlament wesentliche Änderungen der EU-Menschenhandelsrichtlinie verabschiedet, die weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung Deutschlands haben könnten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert nun eine schnelle Anpassung des nationalen Rechts, um neu definierte Formen der Ausbeutung wie Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption zu bekämpfen und den technologiebasierten Menschenhandel entschlossener anzugehen. Mit den Neuerungen rückt der Schutz der Opfer stärker in den Vordergrund, was eine Umstrukturierung der Unterstützungsmechanismen für Betroffene erforderlich macht. Die vorgesehenen Maßnahmen könnten Deutschland auf einen verbesserten Weg gegen Menschenhandel führen, den die Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan bereits eingeschlagen hat.

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DUH fordert Tempo 30 für weniger Lärm und mehr Gesundheit

Berlin, 24. April 2024 – Anlässlich des internationalen Tages gegen Lärm hebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein oft unterschätztes Problem in den Fokus der Gesellschaft: die gravierenden Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit. Mit über 16 Millionen Menschen, die in Deutschland gesundheitsschädlichem Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind, fordert die Organisation drastische Maßnahmen gegen die Lärmbelastung. Von der Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in städtischen Gebieten bis zu verbesserten Rechtsansprüchen auf Lärmschutz. Die DUH kritisiert die mangelhafte Umsetzung bestehender Richtlinien und ruft Bürgerinnen und Bürger zu Aktion: Über ein Onlinetool können sie nun konkrete Lärmschutzmaßnahmen bei Behörden beantragen und extrem laute Fahrzeuge melden. Mit einem eindringlichen Appell an die Bundesregierung und die Schaffung einer Plattform für Bürgerinitiativen macht die DUH deutlich: Es ist Zeit, die Stille zurück in unsere Städte zu bringen.

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