Vereins- und Verbandsnachrichten vom 22.02.2023

Reimanns Vorschlag einer “Eintrittsgebühr” für Arzt- und Klinikbesuche – Vorstoß in die Diskussion.

Die Idee des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Bernd Raffelhüschen, wonach gesetzlich Krankenversicherte jährlich bis zu 2.000 Euro Selbstbeteiligung für das Gesundheitswesen zahlen sollten, wird von Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, entschieden abgelehnt. In einer Pressemitteilung erklärt sie ihre Gründe:

– Erfahrungen mit der Praxisgebühr haben gezeigt, dass einkommensschwache Menschen davon abgehalten werden, notwendige Arztbesuche zu tätigen, was im Endeffekt zu höheren Kosten für die Solidargemeinschaft führt.
– Solche Vorschläge gehen in die falsche Richtung und sind ungerecht, da sie vor allem einkommensschwache Menschen belasten.
– Stattdessen sollte man auf Wirtschaftlichkeit und Nutzen achten und Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen kritischer hinterfragen.
– Es ist wichtig, dass jeder seinen Beitrag zur finanziellen Stabilität der GKV leistet, um eine leistungsfähige und finanziell solide aufgestellte GKV zu gewährleisten.

Für weitere Informationen steht Dr. Kai Behrens, Ansprechpartner in der Pressestelle, zur Verfügung.


Pressemeldung:

AOK lehnt Vorschlag von Selbstbeteiligung für gesetzlich Krankenversicherte ab

Die Idee des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Bernd Raffelhüschen, zusätzlich zu den Beiträgen eine Art Eintrittsgebühr für Arzt- und Klinikbesuche in Höhe von bis zu 2.000 Euro zu erheben, stößt bei der AOK auf Ablehnung. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, kommentiert den Vorstoß wie folgt: “Die Erfahrungen mit der quartalsweisen Praxisgebühr von 10 Euro haben gezeigt, dass gerade einkommensschwache Menschen durch solche Maßnahmen von notwendigen Arztbesuchen abgehalten werden. Das kann dazu führen, dass notwendige medizinische Maßnahmen zu spät eingeleitet werden und dadurch wiederum Folgekosten für die Solidargemeinschaft entstehen.”

Statt Patienten und Beitragszahlende finanziell noch stärker zu belasten, sollte man sich dafür einsetzen, dass bei den Ausgaben wieder stärker auf Wirtschaftlichkeit und Nutzen geachtet wird. Die AOK fordert dazu auf, dass in schweren Zeiten alle ihren Beitrag zur Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherungen leisten müssen.

Vorteile einer leistungsfähigen und finanziell aufgestellten GKV profitieren alle. Daher sieht die AOK die Ablehnung des Vorschlags von Herrn Prof. Raffelhüschen als einen Schritt in die richtige Richtung an.

Pressekontakt:
Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema an den Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der AOK-Bundesverband ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und vertritt die Interessen von 11 selbstständigen AOKs mit insgesamt mehr als 26 Millionen Versicherten.
– Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und beschäftigt ca. 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
– Die Organisation ist in verschiedene Abteilungen aufgeteilt, darunter Politik, Recht, Kommunikation, Versorgungsmanagement, Finanzen und Controlling.
– Der AOK-Bundesverband hat eine lange Geschichte, die bis ins Jahr 1884 zurückreicht, als die erste AOK in Halle/Saale gegründet wurde. Der Bundesverband selbst wurde 1950 gegründet.
– Wichtige Zahlen: Im Jahr 2019 hatte der AOK-Bundesverband einen Haushalt von rund 2,5 Milliarden Euro und zahlte ca. 320 Millionen Euro an Beiträgen und Umlagen an den Gesundheitsfonds. Der Verband unterhält außerdem diverse Tochtergesellschaften, darunter die AOK Systems GmbH, die IT-Dienstleistungen für die AOKs erbringt.
– Der AOK-Bundesverband setzt sich u.a. für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems ein, die Stärkung der ambulanten Versorgung sowie die Förderung der patientenorientierten Versorgung und Prävention.
– Das höchste Gremium des AOK-Bundesverbandes ist die Mitgliederversammlung, in der alle AOKs vertreten sind. Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, derzeit geleitet von Martin Litsch als Vorstandsvorsitzendem.
– Die Geschäftspolitik des AOK-Bundesverbandes ist maßgeblich von den gesetzlichen Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) geprägt, das im Jahr 2004 in Kraft trat. Seitdem wurde das System der GKV mehrfach reformiert, u.a. durch das Versorgungsstärkungs-gesetz (VSG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

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