Zusammenfassung VB-Redaktion:
AOK-Bundesverband sees positive improvements in the Pflegeunterstützungs- and -entlastungsgesetz (PUEG), yet voices concerns about the funding of the measures outlined in the draft law. The AOK-Gemeinschaft calls on the German government to supplement the financing of the Social Long-term Care Insurance with federal funds for insurance-foreign services. In addition, the article discusses the difficulties that some members may face with implementing the new changes. Further information can be found on the AOK-Bundesverband website. The article includes a press contact for anyone seeking more information on the matter.
Pressemeldung:
Finanzierung des PUEG: AOK-Gemeinschaft kritisiert Bundesregierung
Am Donnerstag, den 9. März 2023, findet die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußerte sich im Vorfeld kritisch zur geplanten Finanzierung.
Die Pflegekassen begrüßen zwar die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsverbesserungen wie Anhebungen bei Pflegesachleistungen und Pflegegeld, bemängeln jedoch eine nachhaltige und ordnungspolitisch sinnvolle Finanzierungslösung für diese Maßnahmen. Die aktuell vorgesehene Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenaufschub sei laut Reimann extrem kurzsichtig und sozial völlig unausgewogen. Die Refinanzierung der notwendigen Leistungsverbesserungen und Mehrausgaben würde wieder allein den Beitragszahlenden aufgebürdet.
Obwohl der Bund eine dauerhafte finanzielle Stärkung der Sozialen Pflegeversicherung durch zusätzliche Bundesmittel zugesagt hat, bleibt dieses Versprechen laut Reimann unerfüllt. Bundesmittel seien dringend erforderlich, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Ausbildungskosten, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder pandemiebedingten Zusatzkosten zu bezahlen. Der Referentenentwurf sieht sogar eine Ausweitung gesamtgesellschaftlicher Fördermaßnahmen vor, beispielsweise bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Daher fordert die AOK-Gemeinschaft die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung durch Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen zu ergänzen. Zur Stabilisierung der Finanzlage sei es insbesondere notwendig, die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung zu kompensieren. Die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für die pflegenden Angehörigen sei zudem eine durch den Bund zu lösende Aufgabe.
Zusätzlich stellt der Referentenentwurf die Pflegekassen und Arbeitgeber vor eine Herausforderung, indem er sie bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur differenzierten Berücksichtigung von Erziehungszeiten vor eine unlösbare Herausforderung stellt. Die genaue Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder sei allen Beteiligten derzeit nicht bekannt und die Umsetzung sei technisch kaum zu realisieren.
Die AOK-Gemeinschaft appelliert daher an die Bundesregierung, eine nachhaltige und ordnungspolitisch sinnvolle Finanzierungslösung zu finden.
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