Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln beschlossen. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt die Initiative, betont jedoch auch, dass einige Reformvorschläge des ALBVVG in die falsche Richtung weisen. Insbesondere die Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von Rabattverträgen sowie die Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent seien nicht dazu geeignet, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherer zu machen. Rabattverträge hingegen hätten sich bewährt, die finanzielle Leistungsfähigkeit der GKV zu sichern und die Beitragszahler vor überhöhten Arzneimittelpreisen zu schützen.
Original-Pressemeldung:
Reimann: Rabattverträge stärken und Einsparpotenziale sichern
AOK-Bundesverband
Berlin (ots)
Den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, wie folgt:
“Die gesetzgeberische Initiative zur Bekämpfung von Lieferengpässen in der Arzneimittelversorgung ist notwendig und überfällig. Denn die bisherigen gesetzlichen Bemühungen haben sich als nicht effektiv genug erwiesen. Deshalb begrüßen wir, dass unsere Forderung aufgegriffen wurde und die Rolle des Lieferengpass-Beirats beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestärkt werden soll. Positiv ist auch, dass nun Lagerbestände von Herstellungsbetrieben miterfasst werden sollen. So können Versorgungsmängel frühzeitig identifiziert werden.
Andere Reformvorschläge des ALBVVG weisen jedoch in die falsche Richtung. So wird weiterhin unterstellt, die Ursache für Lieferengpässe liege in zu niedrigen Preisen, die die Attraktivität des deutschen Marktes schmälern. Dabei sind Lieferschwierigkeiten weltweit zu beobachten. Die jetzt geplante Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von Rabattverträgen sowie Festbeträgen oder auch die Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent sind nicht dazu geeignet, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherer zu machen.
Rabattverträge hingegen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Sie stellen die Versorgung mit Arzneimitteln sicher und bieten zugleich den pharmazeutischen Herstellern mehr Planbarkeit. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Rabattverträge schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor überhöhten Arzneimittelpreisen und liefern einen essentiellen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der GKV. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation können wir es uns nicht leisten, ein solch wirksames Instrument zu schwächen. Rabattverträge stärken, heißt Einsparpotenziale zu sichern!”
Hintergrund: Die gesetzlichen Krankenkassen geben Jahr für Jahr mehr Geld für Medikamente aus. 2022 waren es laut KV45-Statistik, 4. Quartal, rund 48,9 Milliarden Euro, 2,23 Milliarden Euro bzw. 4,8 Prozent mehr als im Jahr 2021. Die Arzneimittelrabattverträge bremsen den Anstieg der Arzneimittelausgaben. Alle gesetzlichen Krankenkassen zusammen konnten 2021 durch die Rabattverträge rund 5,11 Milliarden Euro einsparen. Rabattverträge tragen somit entscheidend zur hochwertigen Arzneimittelversorgung bei bezahlbaren Preisen bei. Zudem werden Unternehmen mit den AOK-Rabattverträgen verpflichtet, eine Drei-Monats-Reserve für rabattierte Arzneimittel anzulegen. Die Lagerhaltungspflicht sollte jedoch auch auf Arzneistoffe ausgeweitet werden, für die keine Rabattverträge vereinbart worden sind.
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