Lieferengpässe bei patentfreien Arzneimitteln sind ein großes Problem in der Gesundheitsversorgung. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Lösung dieses Problems wurde nun vom AOK-Bundesverband kommentiert. In der Stellungnahme äußert sich die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann zu den Vor- und Nachteilen des Entwurfs. Dabei unterstreicht sie die Bedeutung der Rabattverträge als versorgungssicherndes Element und betont die Wichtigkeit einer Lagerhaltungspflicht auch für andere Arzneistoffe. Kritisch sieht sie jedoch die möglicherweise rechtsunsicheren Regelungen zur EU-Ausschreibung von Wirkstoffproduktion und die fehlenden ökonomischen Ansätze zur Lösung von Lieferengpässen. Das Frühwarnsystem und der Beirat zur Lösung von Versorgungsengpässen bedürfen ebenfalls einer Überarbeitung. In der Mitteilung werden zudem Kontaktdaten genannt und auf weiterführende Informationen hingewiesen.
Pressemeldung:
AOK-Bundesverband: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln kommentiert.
Grundsätzlich begrüßt sie den Entwurf, da damit ein Teil der langjährigen Forderungen aufgegriffen wurde und ein erster Schritt für mehr Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gemacht wird. Insbesondere die verpflichtende Lagerhaltung bei Rabattverträgen mit einer Rücklage von drei-Monats-Reserven durch den pharmazeutischen Unternehmer sowie die Möglichkeit zur erweiterten Bevorratungspflicht für Krankenhäuser können zur Steigerung der Reserven im Arzneimittelmarkt beitragen.
Jedoch wäre es wünschenswert, die Lagerhaltungspflicht auch auf Arzneistoffe auszuweiten, für die keine Rabattverträge vereinbart wurden, da auch diese Wirkstoffe für gesetzlich Versicherte versorgungsrelevant sind.
Positiv bewertet Dr. Reimann die Anerkennung von Rabattverträgen als versorgungsstärkendes Instrument im Entwurf, betont jedoch auch die Notwendigkeit einer “vergaberechtlich tragfähigen Lösung” bei der Ausschreibung einer EU-Wirkstoffproduktion.
Kritisch sieht sie hingegen, dass ökonomische Ansatzpunkte im Entwurf nicht dazu beitragen werden, globale Probleme mit Lieferengpässen zu lösen. Die Erhöhung von Festbetragsgrenzen und Preisen wird beispielsweise nicht zur Entwicklung neuer Antibiotika beitragen können.
Dr. Reimann fordert außerdem eine deutliche Aufwertung des Beirates zur Lösung von Liefer- und Versorgungsengpässen durch eine breitere Besetzung mit maßgeblichen Krankenkassenverbänden auf Bundesebene.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des AOK-Bundesverbandes.
Pressekontakt:
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– Der AOK-Bundesverband wurde 1954 gegründet und ist damit einer der ältesten Krankenkassen-Verbände in Deutschland.
– Seit 2013 ist Martin Litsch Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
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– Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes gehören unter anderem die Weiterentwicklung des Krankenversicherungssystems, die Gestaltung von Finanzierungs- und Versorgungsfragen sowie die Förderung von Prävention und Gesundheitsförderung.
– Der AOK-Bundesverband setzt sich für eine solidarische und gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung ein, die allen Menschen zugutekommt.
– Im Jahr 2020 betrug das Gesamtvolumen der AOK-Beiträge etwa 109,4 Milliarden Euro.