Reimann: Notfallgesetz stärkt Akutversorgung, Rettungsdienst fehlt

Reimann zum Notfallgesetz: Guter Reformaufschlag, aber Rettungsdienst mit bedenken

Berlin (ots) – 17. Juli 2024, 15:40 Uhr – Die überlasteten Notaufnahmen in Deutschland stehen im Fokus der Kabinettsbefassung am heutigen Tag. Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt die geplanten Maßnahmen der Ampel-Regierung zur Entlastung und Verbesserung der Akutversorgung durch das neue NotfallGesetz (NotfallG). Mit neuen Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen strukturelle Änderungen umgesetzt werden, die für eine bessere Erreichbarkeit und geregelten Zugang zu medizinischer Hilfe sorgen. Dabei betont Reimann, dass diese Reformen Hand in Hand mit weiteren Gesetzesvorhaben wie der Krankenhausreform erfolgen müssen, um die gewünschte Ambulantisierung erfolgreich umzusetzen.

Bremen (VBR). Am heutigen Tag hat sich Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der Kabinettsbefassung zum Notfallgesetz (NotfallG) geäußert und dabei wichtige Reformen für die Akutversorgung in Deutschland hervorgehoben. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, chronisch überlastete Notaufnahmen zu entlasten und die Erreichbarkeit medizinischer Hilfe im Notfall zu verbessern.

„Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Erreichbarkeit in der Akutversorgung und einen wichtigen Schritt zur notwendigen Ambulantisierung. Gleichzeitig begegnet sie Ängsten in der Bevölkerung, dass medizinische Hilfe im Notfall nicht mehr so einfach erreichbar ist“, sagte Dr. Reimann.

Kernpunkte der Reform sind die Einführung neuer Akutleitstellen sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten bei akuten oder lebensbedrohlichen Vorfällen einen strukturierten und geregelten Zugang zur Versorgung erhalten.

Dr. Reimann betont zudem, dass die Notfallreform nicht isoliert betrachtet werden dürfe: „Die Reform muss mit weiteren Reformgesetzen, insbesondere der Krankenhausreform (KHVVG), abgestimmt sein, um die Ambulantisierung erfolgreich umzusetzen.“ Ein besonderes Augenmerk legt sie auf die Anpassung der ambulanten Versorgung, die für die Akutversorgungsaufgaben vorbereitet werden muss. Dabei sei es unerlässlich, knappe Personalressourcen effizient einzusetzen und Versorgungsaufträge klar und bedarfsorientiert zu definieren.

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Kritisch äußerte sich Dr. Reimann über die im Gesundes-Herz-Gesetz verankerten Pläne zur Ausweitung von medizinisch zweifelhaften Checkup-Untersuchungen und Disease Management-Programmen. Ihrer Auffassung nach geht dies in die falsche Richtung und widerspricht den Zielen der Reform.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Rettungsdienst. Dr. Reimann unterstreicht, dass der vorliegende Entwurf des Notfallgesetzes den Rettungsdienst noch nicht ausreichend berücksichtigt. Sie fordert eine zügige Ergänzung, die die Reform der Rettungsstellen umfasst und deren konzeptionelle Einbindung sicherstellt.

Abschließend möchte Dr. Reimann die Bedeutung einer umfassenden und durchdachten Reform hervorheben, die sowohl Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst nachhaltig verbessert und die Akutversorgung in Deutschland zukunftsfähiger gestaltet.

Für weitere Informationen steht Dr. Kai Behrens aus der Pressestelle des AOK-Bundesverbandes zur Verfügung.


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Zitierte Personen und Organisationen


Personen:
– Dr. Carola Reimann
– Dr. Kai Behrens

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Organisationen:
– AOK-Bundesverband

Unternehmen:
– keine spezifischen Unternehmen genannt

Institutionen:
– Bundesregierung (Ampel-Koalition)
– Krankenhäuser (Integrierte Notfallzentren, INZ)
– Rettungsdienst
– Pressestelle des AOK-Bundesverbandes
– news aktuell

Gesetze und Reformen:
– NotfallGesetz (NotfallG)
– Krankenhausreform (KHVVG)
– Gesundes-Herz-Gesetz

Kontaktinformationen:
– Telefon: 030 / 34646-2309
– Mobil: 01520 / 1563042
– E-Mail: presse@bv.aok.de

Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in leichter Sprache mit zusätzlichen Erklärungen:

– Datum und Ort
– Der Text stammt vom 17. Juli 2024 aus Berlin.

– Wer spricht?
– Dr. Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbandes.

– Thema
– Das NotfallGesetz (NotfallG), das sich um überlastete Notaufnahmen kümmert.

– Warum ist das wichtig?
– Viele Notaufnahmen in Deutschland sind zu oft voll. Es geht darum, dass Menschen im Notfall besser Hilfe bekommen können.

– Was wird getan?
– Neue Akutleitstellen und Integrierte Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern sollen helfen.

– Was bedeutet das für Patienten?
– Patienten sollen schneller und einfacher Hilfe im Notfall bekommen.

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– Verbindung zu anderen Reformen
– Die Reform darf nicht einzeln betrachtet werden. Besonders wichtig ist die Krankenhausreform KHVVG, damit alles zusammen funktioniert.

– Was muss noch verbessert werden?
– Auch die Ärzte außerhalb der Krankenhäuser müssen besser auf Notfälle vorbereitet sein.
– Personal muss klug eingesetzt werden.
– Arbeitsaufträge sollen klar definiert und nach Bedarf organisiert werden.

– Kritikpunkte
– Manche Untersuchungen und Programme für Herzgesundheit sind nicht sinnvoll und sollten nicht ausgeweitet werden.

– Was fehlt noch?
– Der Rettungsdienst wurde im aktuellen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.
– Eine Ergänzung für den Rettungsdienst muss bald erfolgen.

– Ansprechpartner für Rückfragen:
– Dr. Kai Behrens
– Telefon: 030 / 34646-2309
– Mobil: 01520 / 1563042
– E-Mail: presse@bv.aok.de

– Abschließende Information
– Der Inhalt kommt vom AOK-Bundesverband und wurde durch news aktuell übermittelt.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du Dr. Kai Behrens kontaktieren.

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10 Antworten

  1. Ich finde das gut dass es endlich was passier bei den Notaufnahmen. Die sind immer so voll und keiner kann helfen.

  2. Rettungsdienst is so wichtig, die müssen auch besser ausgestatet werden. Ohne die, die opfer haben keine chance.

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