Notfallgesetz 2024: Reform der Notfallversorgung – Entlastung für Notaufnahmen, neue Akutleitstellen und INZ im Fokus

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Anlässlich der Kabinettsbefassung zum Notfallgesetz fordert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, eine Entlastung der chronisch überlasteten Notaufnahmen und eine bessere Erreichbarkeit der Akutversorgung. *Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will*, betont sie. Geplant sind die Einführung neuer Akutleitstellen und die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern, um Patient:innen einen strukturierten Zugang zur Versorgung zu sichern. Zudem verlangt Reimann eine enge Abstimmung mit der Krankenhausreform und eine zügige Einbindung des Rettungsdienstes.

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– NotfallG-Reformen sollen chronisch überlastete Notaufnahmen entlasten und Akutversorgung verbessern.
– Einführung von Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren in Krankenhäusern geplant.
– Gesetzesentwurf vernachlässigt Rettungsdienst; zügige Ergänzung und konzeptionelle Einbindung gefordert.

Kabinettsbefassung zum Notfallgesetz: Reformen für bessere Akutversorgung in Deutschland

Anlässlich der aktuellen Kabinettsbefassung zum Notfallgesetz (NotfallG) hat sich Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, zu wesentlichen geplanten Reformschritten geäußert. Im Fokus stehen Maßnahmen, die die chronisch überlasteten Notaufnahmen entlasten und gleichzeitig die Erreichbarkeit medizinischer Hilfe im Notfall verbessern sollen. „Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Erreichbarkeit in der Akutversorgung und einen wichtigen Schritt zur notwendigen Ambulantisierung. Gleichzeitig begegnet sie Ängsten in der Bevölkerung, dass medizinische Hilfe im Notfall nicht mehr so einfach erreichbar ist“, so Dr. Reimann.

Kern der Reform ist die Einführung neuer Akutleitstellen sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern. Diese sollen dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten bei akuten oder lebensbedrohlichen Situationen einen strukturierten und geregelten Zugang zur Versorgung erhalten. Dabei betont Dr. Reimann, dass die Notfallreform nicht isoliert betrachtet werden darf: „Die Reform muss mit weiteren Reformgesetzen, insbesondere der Krankenhausreform (KHVVG), abgestimmt sein, um die Ambulantisierung erfolgreich umzusetzen.“

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der ambulanten Versorgung, die auf die Anforderungen der Akutversorgung vorbereitet werden muss. Dabei gilt es, knappe Personalressourcen effizient zu nutzen und Versorgungsaufträge klar und bedarfsorientiert zu definieren. Kritisch äußert sich Dr. Reimann außerdem zu geplanten Ausweitungen medizinisch zweifelhafter Checkup-Untersuchungen und Disease Management-Programme im Rahmen des Gesundes-Herz-Gesetzes, die ihrer Auffassung nach „in die falsche Richtung gehen und den Zielen der Reform widersprechen.“

Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass der Entwurf des Notfallgesetzes den Rettungsdienst bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Dr. Reimann fordert deshalb eine zügige Ergänzung, die auch die Reform der Rettungsstellen umfasst und deren konzeptionelle Einbindung sicherstellt. Ihr Ziel ist eine umfassende und durchdachte Reform, die sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienst nachhaltig verbessert und die Akutversorgung in Deutschland zukunftsfähig macht.

Herausforderungen und Chancen der Reform in Akut- und Notfallversorgung

Die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland steht vor grundlegenden Veränderungen, die weit über die reine medizinische Hilfe hinausgehen. Mit der geplanten Reform sollen die Abläufe effizienter gestaltet und die Versorgung für Patientinnen und Patienten verbessert werden. Gleichzeitig bringt die Veränderung des Systems nicht nur technische Anpassungen mit sich, sondern verlangt auch Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen. Die Fragen, wie Integrierte Notfallzentren (INZ) und Akutleitstellen die bisherigen Strukturen verändern und welche Rolle der Rettungsdienst im neuen Gefüge spielt, sind zentral. Ebenso kritisch ist das Thema Ambulantisierung, das sowohl Chancen durch Entlastung als auch Risiken wie Personalengpässe beinhaltet.

Wie verändern INZ und Akutleitstellen das Versorgungssystem?

Die Einführung von INZ ist ein wesentlicher Baustein der Reform. Sie sollen als zentrale Anlaufstellen für akute medizinische Versorgungsbedarfe dienen und dabei helfen, Patienten schnell und gezielt in die richtige Behandlungseinrichtung zu leiten. Dabei spielen Akutleitstellen eine Schlüsselrolle: Sie bündeln die Steuerung, entscheiden über Dringlichkeit und Versorgungsweg und vermitteln zwischen Rettungsdienst und behandelnden Einrichtungen. Dieses Modell zielt darauf ab, die bisherigen Unterschiede zwischen Notaufnahme, Rettungsdienst und ärztlicher Versorgung zu überbrücken. Entscheidend ist, dass Patienten dadurch möglichst zielgerichtet und ohne unnötige Wartezeiten behandelt werden können – ein entscheidender Schritt zur Qualitätsverbesserung.

Die Organisationsstruktur des Rettungsdienstes wird dadurch neu definiert. Er ist nicht mehr nur Transporteur in einer Kette, sondern integraler Bestandteil eines ganzheitlich organisierten Systems. Dies setzt eine engere Zusammenarbeit aller Akteure voraus und erfordert klare Kommunikations- und Koordinationsprozesse.

Ambulantisierung: Personalnot, Chancen, Risiken

Die Reform geht mit einer verstärkten Ambulantisierung einher, also einer Verlagerung der Behandlung von stationären in ambulante Einrichtungen. Diese Entwicklung birgt sowohl große Potenziale als auch erhebliche Herausforderungen. Zum einen kann die Ambulantisierung helfen, Stationen zu entlasten und Versorgungskosten zu senken, da viele Fälle ohne Krankenhausaufenthalt medizinisch adäquat versorgt werden können. Zum anderen steht das Gesundheitssystem vor der Herausforderung, ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen, um ambulante Leistungen in notwendiger Qualität zu erbringen.

Die Gefahr besteht darin, dass bei ungenügender Personalausstattung oder mangelhafter Infrastruktur nicht alle ehemaligen stationären Patienten den benötigten Service erhalten können. Damit wären Versorgungsengpässe und Qualitätsverluste verbunden. Gleichzeitig eröffnet die Ambulantisierung die Chance, Versorgung und Betreuung noch näher an den Lebensort der Patientinnen und Patienten zu bringen.

Diese Veränderungen verlangen deshalb neben organisatorischem und technischem Umbau auch einen breit angelegten Dialog über die Ressourcenplanung, Qualifizierung und Arbeitsbedingungen in der Akutversorgung.

Die Reform der Akut- und Notfallversorgung verknüpft somit strukturpolitische Innovationen mit wichtigen gesellschaftlichen Fragestellungen. INZ und Akutleitstellen erhalten im neuen System eine zentrale Steuerungsfunktion, während durch die Ambulantisierung sowohl Effizienzgewinne als auch der Bedarf an gutem Personal eine maßgebliche Rolle spielen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie diese Maßnahmen zusammen die Gesundheitsversorgung in akuten Situationen nachhaltig verbessern können.

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Reimann zum Notfallgesetz: Guter Reformaufschlag, aber Rettungsdienst mit bedenken

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10 Antworten

  1. Ich finde das gut dass es endlich was passier bei den Notaufnahmen. Die sind immer so voll und keiner kann helfen.

  2. Rettungsdienst is so wichtig, die müssen auch besser ausgestatet werden. Ohne die, die opfer haben keine chance.

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