Bremen (VBR). Heute fand in Berlin der “GKV-Tag” zur Krankenhausreform statt, und die Debatte dreht sich heiß. Im Fokus steht das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dessen erste Lesung am 27. Juni ansteht. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte deutliche Kritik an der aktuellen Ausgestaltung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete die Reform als zu bedeutsam, um sie scheitern zu lassen. Dr. Reimann teilt diese Sicht, doch sie warnt eindringlich vor einem unzureichend finanzierten Umbau. Sie betont, dass nur eine enge Verzahnung von Finanzierungsmechanismen und Strukturreformen zu den dringend benötigten Verbesserungen in der Patientenversorgung führen kann.
Ein Herzstück der Forderungen ist die Vergabe von Versorgungsaufträgen an Krankenhäuser, die bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dieser Schritt würde sicherstellen, dass Qualität und Patientensicherheit im Vordergrund bleiben. “Es geht nicht darum, alle Standorte zu erhalten”, betont Dr. Reimann. Es sei wichtiger, eine optimale Behandlung mit ausreichender personeller und technischer Ausstattung zu gewährleisten.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Art der Vorhaltefinanzierung. Der bisher fallbezogene Ansatz verursacht erheblichen bürokratischen Aufwand und verhindert effiziente Strukturen. Eine bedarfsorientierte, fallunabhängige Finanzierungsweise müsste eingeführt werden, so die Expertenmeinung. Überdies sollte das Bundesgesundheitsministerium ein entsprechendes Konzept wissenschaftlich erarbeiten lassen.
Doch es sind nicht nur Verwaltungsfragen, die auf dem Prüfstand stehen. Die derzeitigen Pläne lasten die Investitionskosten des Krankenhausumbaus ausschließlich den GKV-Beitragszahlern auf – eine stolze Summe von 25 Milliarden Euro. Tritt dies ein, drohen zusätzliche finanzielle Belastungen durch fehlerhafte Krankenhausrechnungen, deren Kontrolle durch die Krankenkassen abgeschafft werden soll. Solche Entwicklungen könnten unweigerlich zu Beitragserhöhungen für Arbeitgeber und Versicherte führen.
Die Zeit drängt, denn einige Krankenhäuser stehen bereits jetzt finanziell unter Druck. Dr. Reimann fordert daher eine Beschleunigung und konsequentere Umsetzung der Reformmaßnahmen. Nur durch zügige und stringente Entscheidungen können die notwendigen Veränderungen rasch in Gang gesetzt werden und sicherstellen, dass nicht knappe Ressourcen darüber entscheiden, welche medizinischen Leistungen in welchen Kliniken angeboten werden können.
Mehr Informationen zum KHVVG und seine Bedeutung finden Interessierte in der fortlaufenden Chronik des Gesetzes auf der Webseite der AOK.
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
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Reimann zur Krankenhausreform: Falsche Weichenstellungen an entscheidenden Punkten
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Zitierte Personen und Organisationen
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Personen
- Dr. Carola Reimann
- Karl Lauterbach
- Dr. Kai Behrens
-
Organisationen
- AOK-Bundesverband
- Bundesgesundheitsministerium
-
Unternehmen
- Keine spezifischen Unternehmen genannt
- Institutionen
- GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
- Bund (Bundesregierung Deutschlands)
- Länder (Länderregierungen Deutschlands)
- Krankenkassen
Weitere relevante Inhalte:
- Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
- GKV-Tag
- https://www.aok.de/pp/bv/nachricht/khvvg-chronik
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Meldung einfach erklärt
Hier ist eine Erklärung des Beitrags in leichter Sprache:
- Datum: 25.06.2024 – 10:26
- Verfasser: AOK-Bundesverband
- Ort: Berlin
Anlässlich des heutigen "GKV-Tages" zur Krankenhausreform und der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am kommenden Donnerstag (27. Juni) hat die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wichtige Forderungen gestellt.
Was fordert Dr. Carola Reimann?
-
Enge Verbindung von Struktur- und Finanzierungsreform:
- Die Reformen zur Struktur und Finanzierung der Krankenhäuser müssen eng miteinander verbunden sein.
- Nur so können die Qualität der Behandlungen und die Arbeitsbedingungen in den Kliniken verbessert werden.
-
Faire Finanzierung des Krankenhaus-Strukturumbaus:
- Es darf keine Kompromisse geben, die die Qualität und Sicherheit der Patienten beeinträchtigen.
- Versorgungsaufträge sollten nur noch an Krankenhäuser gehen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
- Änderung der Finanzierungspläne:
- Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass die Finanzierung fallbezogen erfolgt. Dies würde viel Bürokratie bedeuten.
- Stattdessen sollte die Finanzierung unabhängig von einzelnen Fällen sein und sich nach dem Bedarf der Bevölkerung richten.
- Ein entsprechendes Konzept soll bis Ende 2025 wissenschaftlich erarbeitet werden.
Wer soll für die Kosten aufkommen?
- Der Umbau der Krankenhausstrukturen soll nicht nur von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden.
- Jetzt sollen jedoch die GKV-Beitragszahler 25 Milliarden Euro tragen.
- Zusätzlich könnte es zu höheren Kosten durch fehlerhafte Krankenhausrechnungen kommen, wenn Krankenkassen diese nicht mehr überprüfen dürfen.
- Ohne Änderungen sind Beitragserhöhungen für Arbeitgeber und Versicherte unvermeidbar.
Warum ist Eile geboten?
- Einige Krankenhäuser haben Schwierigkeiten und benötigen dringend Unterstützung.
- Reformen müssen schnell und konsequent umgesetzt werden, damit die verfügbaren personellen Ressourcen entscheiden, welche Leistungen erbracht werden können.
Weitere Information:
- Eine Chronik zum KHVVG ist ebenfalls zum Lesen empfohlen: https://www.aok.de/pp/bv/nachricht/khvvg-chronik
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