– Heutige Anhörung in Berlin betont Bedarf an Integrierten Notfallzentren zur Steuerung der Notfallversorgung
– Verbindliche, neutrale Ersteinschätzung als zentraler Erfolgsfaktor für richtige Patientenversorgung gefordert
– Umfassende sektorübergreifende Reformen in Krankenhaus und Rettungsdienst nötig, kurzfristige Einsparungen unrealistisch
Anhörung zum NotfallGesetz: Impulse für eine dringend notwendige Gesundheitsreform
Die heutige Anhörung zum NotfallGesetz (NotfallG) in Berlin hat zentrale Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen deutlich gemacht und den Handlungsbedarf für eine umfassende Reform unterstrichen. Im Fokus steht die Regulierung des oft unkoordinierten Zugangs zur Notfallversorgung. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betonte: Mit dem NotfallGesetz wird endlich eines der drängendsten Probleme des deutschen Gesundheitswesens angegangen – der ungeregelte Zugang von Patientinnen und Patienten zur Notfallversorgung.
Kernstück der Reform ist die Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese sollen mehrere Versorgungsbereiche unter einem Dach vereinen – die Notaufnahme im Krankenhaus, die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine Ersteinschätzungsstelle. Die INZ könnten so eine wichtige Steuerungsfunktion übernehmen, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten zügig und angemessen versorgt werden.
Für den Erfolg des Vorhabens ist eine verbindliche und neutrale Ersteinschätzung unerlässlich. Reimann warnte: Eine verbindliche und neutrale Ersteinschätzung darf nicht wieder an den Einzelinteressen der Beteiligten scheitern. Es gelte, ein bundeseinheitliches Verfahren durchzusetzen, das Patienten in die jeweils richtige Versorgungsebene leitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür bereits eine klare Richtlinie beschlossen, die es nun zu nutzen gilt.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Rolle der Rettungsdienste im neuen System. Reimann mahnte, die Kooperation zwischen den Rettungsleitstellen und den sogenannten KV-Akutleitstellen dürfe nicht dem Zufall überlassen werden, um einen gefürchteten Flickenteppich regionaler Unterschiede zu vermeiden. Außerdem sieht sie die Notwendigkeit einer umfassenden Krankenhausreform, die Kapazitäten bündelt und den Übergang zur ambulanten Versorgung fördert. Nur so könne die steigende Nachfrage in der Notfallversorgung bewältigt werden.
Auch der Rettungsdienst benötigt strukturelle Veränderungen, um Einsparpotenziale wirklich heben zu können. Dabei bleibt Reimann skeptisch gegenüber schnellen Kosteneinsparungen durch die Reformen: Schon jetzt zeigen die weiter steigenden Krankenhauskosten trotz dauerhafter Abnahme der Fallzahlen, dass die Annahme schneller Einspareffekte illusorisch ist. Ihrer Ansicht nach sind kurzfristige Einsparungen nur denkbar, wenn sektorenübergreifende Lösungen endlich konsequent umgesetzt werden.
Weitere Informationen unter Reimann zum Notfallgesetz: Notfälle in die richtige Versorgungsebene steuern.
Wie das Notfallgesetz das Gesundheitswesen grundlegend verändert
Das neue Notfallgesetz zielt darauf ab, die Notfallversorgung in Deutschland nachhaltig zu reformieren und dabei die komplexen Strukturen zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie dem Rettungsdienst besser zu verzahnen. Diese Reform bewegt sich vor dem Hintergrund steigender Patientenzahlen und wachsender Anforderungen an Schnelligkeit und Effektivität der Versorgung. Gesellschaftlich gewinnt die Neuausrichtung eine zentrale Bedeutung: Sie betrifft nicht nur die Organisation der Krankenhäuser, sondern auch die Erfahrungen der Patientinnen und Patienten im Notfall, ebenso wie die Arbeitsbedingungen von medizinischem Fachpersonal. Ziel ist es, das Gesundheitssystem widerstandsfähiger und patientenorientierter zu gestalten – eine Herausforderung, die sich auch im internationalen Vergleich zeigt, da andere Länder ähnliche Reformprozesse durchlaufen, um den steigenden Ansprüchen gerecht zu werden.
Was sich im Alltag der Patientinnen und Patienten ändert
Für Patientinnen und Patienten bringt die Notfallstrukturreform vor allem eine klarere Orientierung in der Versorgungskette mit sich. Die bisher oft unübersichtliche Verteilung der Behandlungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Akteuren soll transparenter werden. Durch eine bessere Vernetzung von ambulanten Ärzten, Kliniken und Rettungsdiensten können Notfälle künftig zügiger und passgenauer behandelt werden. Die Reform verspricht zudem eine schnellere Einschätzung der Dringlichkeit und eine effizientere Allokation von Ressourcen. Für die Betroffenen bedeutet das im besten Fall kürzere Wartezeiten und eine zielgerichtetere Versorgung, die unnötige Krankenhausaufenthalte vermeidet.
Herausforderungen und Perspektiven für den Notfallsektor
Die Umsetzung der Reform ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Wesentlich ist die enge Abstimmung zwischen ambulantem und stationärem Bereich, die bislang vielfach fragmentiert ist. Zudem fordert der Umbau des Rettungsdienstes eine koordinierte Anpassung bestehender Strukturen und Prozesse. Nicht zuletzt steht das medizinische Personal vor der Aufgabe, sich auf neue Arbeitsabläufe einzustellen und die Schnittstellen in der Versorgung zu meistern. Erfahrungen aus internationalen Modellen zeigen, dass Reformen dieser Art sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Erwartet werden insbesondere:
- Verbesserte Patientensicherheit und effizientere Nutzung von Ressourcen
- Bessere Arbeitsbedingungen durch klarere Strukturen
- Risiken durch Übergangsprobleme und mögliche Fehlsteuerungen in der Anfangsphase
Die Reform reiht sich in bisherige Debatten um die Modernisierung des Gesundheitswesens ein, etwa hinsichtlich der Ambulantisierung und der Versorgungsrealität in ländlichen Regionen.
Ein Blick auf die kommenden Monate zeigt, dass die nächsten Schritte vor allem in der praktischen Umsetzung liegen. Offene Fragen betreffen die konkrete Koordination der verschiedenen Versorgungsebenen, die Finanzierung der Umstrukturierungen und die Einbindung aller Beteiligten. Entscheidend wird sein, wie schnell und zielgerichtet diese Herausforderungen adressiert werden können, um die angekündigten Vorteile für das deutsche Gesundheitssystem tatsächlich realisieren zu können.
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Reimann zum Notfallgesetz: Notfälle in die richtige Versorgungsebene steuern
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