Bremen (VBR). Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) schlägt Alarm: In wenigen Tagen wird der Deutsche Bundestag erstmals das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) debattieren. Doch nach Ansicht des BDPK ist die Reform in ihrer derzeitigen Form mangelhaft und könnte die Gesundheitsversorgung in Deutschland erheblich gefährden.
„Noch besteht die Möglichkeit, die Reform zu retten,“ warnt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Krankenhaussystems an, doch der vorliegende Entwurf sei aufgrund handwerklicher Fehler ungeeignet, die zentralen Probleme zu lösen. Kritisch sei unter anderem, dass die Kliniken keine zukunftssichere Refinanzierung der Betriebskosten erhalten würden. Die inflationsbedingten Preissteigerungen der vergangenen Jahre fänden keine Berücksichtigung, was den finanziellen Druck auf die Einrichtungen weiter steigern könnte.
Hinzu kommt, dass die Bürokratie in den Krankenhäusern durch neue Regelungen weiter anwachsen könnte. „Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, ist mit folgenschweren Verwerfungen und einer Gefährdung der Versorgungssicherheit zu rechnen,“ so Bublitz düster. Besonders kritisiert der BDPK, dass die neuen bürokratischen Anforderungen weder die Dokumentationslast noch die Kontrollmeldungen und Abrechnungsprüfungen reduzieren, sondern vielmehr erweitern.
Ein besonders drastisches Beispiel für die möglichen negativen Folgen sei das Schicksal der Fachkrankenhäuser. Diese hochspezialisierten Einrichtungen gelten als effizient und von hoher Versorgungsqualität – eigentlich das Idealbild von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Dennoch müsste rund die Hälfte dieser Kliniken schließen, da sie die neuen Strukturvorgaben nicht erfüllen könnten.
Die geplante Reform sieht eine fallzahlabhängige Vorhaltevergütung vor, um die von Lauterbach kritisierte Fallzahlabhängigkeit abzumildern. Diese Maßnahme bezeichnet der BDPK jedoch als widersinnig, da sie nur eine Umverteilung der bestehenden Gelder bewirken würde, ohne reale Verbesserungen für die Krankenhäuser zu erzielen. Ein langfristiges Konzept für eine bedarfsgerechte Finanzierung, besonders für Standorte in ländlichen Regionen, fehle gänzlich.
Der BDPK mahnt, dass eine unveränderte Verabschiedung des Gesetzentwurfs lediglich zur Zementierung fragwürdiger Instrumente führen würde, die das Gesundheitssystem weiter verkomplizieren und den Bundesländern kaum Spielraum lassen, regional spezialisierte Lösungen umzusetzen. Der Ruf nach grundlegenden Änderungen während des parlamentarischen Verfahrens wird lauter.
Pressesprecherin Katrin Giese vom BDPK steht für Rückfragen zur Verfügung:
Katrin Giese
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0
E-Mail: presse@bdpk.de
Website: www.bdpk.de sowie www.rehamachtsbesser.de
Weiteres Material zum Download befindet sich unter:
Dokument: 2024_06_25_BDPK_PM_KVVG_letzte_Chance.docx
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BDPK-Pressemitteilung: Letzte Chance zur Rettung der Reform
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Zitierte Personen und Organisationen
- Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)
- Deutscher Bundestag
- BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz
- Bundesgesundheitsminister Lauterbach
- Parlamentarier:innen
- Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
- Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
- www.bdpk.de
- www.rehamachtsbesser.de
Meldung einfach erklärt
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Datum und Zeit:
- Am 25. Juni 2024 um 13:58 Uhr.
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Wer ist der Absender?
- Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK).
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Was ist das Thema?
- Es geht um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das im Deutschen Bundestag diskutiert wird.
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Worum bittet der BDPK?
- Der BDPK bittet die Mitglieder des Bundestags, Fehler im Gesetzesentwurf zu korrigieren.
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Wer hat das gesagt?
- Thomas Bublitz, der Hauptgeschäftsführer des BDPK.
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Warum ist die Reform wichtig?
- Eine grundlegende Krankenhausreform ist notwendig, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
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Was sind die Probleme mit dem aktuellen Entwurf?
- Der Entwurf hat viele handwerkliche Fehler.
- Diese Fehler führen zu Fehlanreizen und längeren Wartezeiten für Patienten.
- Die Krankenhäuser bekommen keine ausreichende Finanzierung für ihre Betriebskosten.
- Das Personal in den Kliniken wird nicht von bürokratischen Aufgaben entlastet, sondern hat sogar noch mehr Bürokratie zu bewältigen.
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Was passiert, wenn das Gesetz so beschlossen wird?
- Es könnte zu großen Problemen und einer Gefährdung der Versorgungssicherheit kommen.
- Viele Fachkrankenhäuser würden schließen müssen.
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Gibt es Beispiele für Probleme?
- Ja, hochspezialisierte Fachkrankenhäuser können die neuen Vorgaben nicht einhalten und müssten geschlossen werden.
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Was fehlt im Gesetzentwurf?
- Ein langfristiges Konzept für eine ausreichende Finanzierung, insbesondere für Fachabteilungen und Kliniken in ländlichen Regionen.
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Was könnte eine Lösung sein?
- Der BDPK hat Vorschläge zur Verbesserung gemacht und diese in einer Expertise zusammengefasst.
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Was sollten die Politiker tun?
- Der BDPK fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf während der parlamentarischen Beratungen.
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Kontakt für Rückfragen:
- Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V., Friedrichstraße 60, 10117 Berlin.
- Tel.: 030 – 24008 990
- E-Mail: presse@bdpk.de
- Website: www.bdpk.de
- Wo gibt es weitere Informationen?
- Zusätzliche Materialien stehen zum Download bereit, z.B. das Dokument „2024_06_25_BDPK_PM_K~_letzte_Chance.docx“.
Häufige Fragen:
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Was ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)?
- Es ist ein neues Gesetz, das die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern verbessern soll.
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Warum ist das Gesetz umstritten?
- Der aktuelle Entwurf hat viele Fehler, die zu Problemen in der Praxis führen könnten.
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Wie betrifft mich das als Patient?
- Wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, könnten längere Wartezeiten und weniger verfügbare Spezialkliniken die Folge sein.
- Kann das Gesetz noch geändert werden?
- Ja, der BDPK hofft, dass das Parlament die notwendigen Änderungen vornimmt.
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