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RED III-Umsetzung: Bundesregierung beschließt neues Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergie – Chancen und Kritik im Überblick

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie beschlossen, der schnellere Genehmigungen für Windkraft an Land vorsieht. Der BDEW begrüßt die Erleichterungen in bestehenden Beschleunigungsgebieten, weist aber darauf hin, dass weitere Flächen nicht nachträglich einbezogen und zentrale Beschleunigungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Zudem kritisiert der Verband, dass im Entwurf zusätzliche Änderungen ohne Konsultation aufgenommen wurden, die nichts mit der RED III-Umsetzung zu tun haben und neue Verzögerungen bringen könnten.
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– Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf vom 24. 06. 2025 zur nationalen RED III-Umsetzung mit Genehmigungs-Erleichterungen
– BDEW begrüßt beschleunigte Windkraftgenehmigungen in Beschleunigungsgebieten, kritisiert fehlende Nachdeklaration weiterer Gebiete
– BDEW kritisiert fehlende Genehmigungsfiktion, Rechtmäßigkeitsvermutung und Verfahrens-Klarstellungen

Bundeskabinett gibt Startschuss für RED III-Umsetzung – BDEW mahnt Nachbesserungen an

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur nationalen Umsetzung zentraler Vorgaben der EU-Richtlinie RED III beschlossen. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren für Windenergie-Projekte an Land zu beschleunigen und damit den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dabei stehen Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundeswasserstraßengesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch im Fokus. Die Bundesregierung zeigt Tempo bei der Umsetzung – insbesondere mit Erleichterungen für Projekte in bestehenden Beschleunigungsgebieten, heißt es vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Es ist gut, dass die neue Bundesregierung nun bei der RED III-Umsetzung gerade für den Bereich Wind an Land Tempo vorlegt. Positiv ist, dass Erleichterungen im Genehmigungsrecht für Projekte in bestehenden Beschleunigungsgebieten verankert sind. Damit wird ein Teil der RED III-Lücke geschlossen, indem an die erfolgreiche Notfall-Verordnung angeknüpft wird.“

Trotz dieser Fortschritte sieht der BDEW erhebliche Lücken: „Bedauerlich ist, dass bestehende Windenergiegebiete, die noch keine Beschleunigungsgebiete sind, nicht nachträglich zu Beschleunigungsgebieten erklärt werden können. Gerade für diese Gebiete entsteht mit dem Auslaufen der Notfall-Verordnung am 30.06.2025 eine große Lücke, wo die RED III-Umsetzung erhebliche Beschleunigungswirkung hätte bringen können. Dieser Turbo muss unbedingt noch im laufenden Verfahren umgesetzt werden.“ Auch wichtige Elemente der EU-Richtlinie fehlen im Entwurf, darunter die gesetzlich verankerte Genehmigungsfiktion und Rechtmäßigkeitsvermutung, sowie klare Bewertungsmaßstäbe im Screening-Verfahren, die aktuell noch Verfahren verlängern.

Kritisch bewertet der BDEW zudem, dass der Gesetzentwurf Änderungen beinhaltet, die über die eigentliche RED III-Umsetzung hinausgehen und ohne Konsultationsverfahren beschlossen wurden. Hierzu zählen Regelungen zur Steuerung außerhalb von Windenergiegebieten und eine überarbeitete Typenänderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Andreae warnt: „Das im Entwurf enthaltene Verfahren bremst die ursprüngliche Beschleunigungswirkung von sechs Wochen auf nunmehr mindestens drei Monate aus.“ Der heutige Kabinettsbeschluss markiert somit einen wichtigen Schritt, fordert aber ebenso eine stärkere Umsetzung der Richtlinienvorgaben, um den Ausbau der Windenergie wirksam zu beschleunigen.

Beschleunigung oder Bremse? Die RED III-Umsetzung und ihre Folgen für die Energiewende

Die EU-Richtlinie RED III (Renewable Energy Directive III) setzt europaweit ambitionierte Ziele, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und damit die Klimaziele zu erreichen. Für Deutschland bedeutet ihre Umsetzung nicht nur die Übernahme verschärfter Vorgaben, sondern auch die Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Denn nur wenn Projekte schneller realisiert werden können, lässt sich der notwendige Umbau des Energiesystems rechtzeitig und effizient gestalten.

Die Bundesregierung hat mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wichtige Schritte eingeleitet, um etwa im Bereich Windenergie an Land Tempo zu machen. So sollen bestehende Beschleunigungsgebiete gezielt von Erleichterungen profitieren – eine Maßnahme, die an die erfolgreiche Notfall-Verordnung anknüpft. Gleichzeitig zeigt sich ein deutlicher Handlungsbedarf, weil nicht alle bislang ausgewiesenen Windenergiegebiete den Status eines Beschleunigungsgebiets erhalten dürfen. Besonders problematisch ist dies vor dem Hintergrund, dass die Notfall-Verordnung am 30. Juni 2025 ausläuft und für viele Flächen dann eine Beschleunigungslücke entsteht, die sich negativ auf den weiteren Ausbau auswirken kann.

Ein zentraler Punkt der Richtlinie sind klar definierte Genehmigungsfristen und verbesserte Rechtsklarheit. Hier fehlt es jedoch derzeit an der vollständigen Umsetzung der vorgesehenen Genehmigungsfiktion und Rechtmäßigkeitsvermutung, die das Verfahren vereinfachen und verkürzen könnten. Zudem verzögern unklare Bewertungsmaßstäbe im sogenannten Screening-Verfahren die Abläufe, was die Effektivität der Ziele gefährdet.

Die Folgen solcher Verzögerungen sind gravierend. Ohne zügige Verfahren droht Deutschland, seine nationalen und europäischen Klimaziele zu verfehlen. Erneuerbare Energien gelten als Schlüssel zu einer nachhaltigen Energieversorgung und müssen daher schneller und planungssicher ausgebaut werden. Verzögerungen in Genehmigungsverfahren blockieren Investitionen, behindern Unternehmen, bremsen Kommunen und verunsichern Bürgerinnen und Bürger, die auf eine klimafreundliche Energieversorgung angewiesen sind.

Was die RED III für die Energiewende bedeutet

Die RED III legt den Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa fest und fordert von den Mitgliedstaaten strikte Anpassungen in ihren Genehmigungsverfahren. Effizienz und Geschwindigkeit stehen dabei im Fokus, um verlorene Zeit bei der Umsetzung der Energiewende aufzuholen. Deutschland muss seine gesetzlichen Vorgaben anpassen, um bürokratische Hürden deutlich abzubauen. Nur so können neue Windenergie- und Solaranlagen zügig ans Netz gehen.

Es geht dabei um mehr als nur den Ausbau technischer Kapazitäten: Die Richtlinie verlangt verbindliche Zeitlimits für Genehmigungen und klare rechtliche Regeln, die Planungen sicherer machen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Projekte durch langwierige Verfahren ins Stocken geraten oder ganz scheitern. Gleichzeitig sind Umwelt- und Naturschutzanforderungen zu berücksichtigen, was einen ausgewogenen Interessensausgleich erfordert.

Zwischen Genehmigungsturbo und Behördenstau: Wo steht Deutschland?

Auf dem Weg zur Umsetzung der RED III gibt es in Deutschland Gegensätze. Positiv bewertet wird die Beschleunigung für Projekte in definierten Beschleunigungsgebieten. Doch das Potenzial wird durch bestehende Regelungen bisher nicht vollständig ausgeschöpft. Der BDEW mahnt an, dass „bestehende Windenergiegebiete, die noch keine Beschleunigungsgebiete sind, nicht nachträglich zu Beschleunigungsgebieten erklärt werden können“. Hier entstünde eine Lücke, gerade nach Auslaufen der Notfall-Verordnung, die den Ausbau vor allem an wichtigen Standorten ausbremst.

Hinzu kommt, dass neue Regelungen ohne umfassende Konsultationen eingeführt werden – dies betrifft Änderungen, die über die eigentliche RED III-Umsetzung hinausgehen und nicht unmittelbar zur Beschleunigung beitragen. Dadurch erhöht sich die Komplexität der Verfahren. Kritisch ist auch, dass im Bundesimmissionsschutzgesetz ein geplanter Verfahrensabschnitt von sechs Wochen auf mindestens drei Monate verlängert wird. Diese zusätzlichen Verzögerungen konterkarieren die ursprüngliche Absicht, Genehmigungen schneller zu ermöglichen.

Wichtige Herausforderungen für die RED III-Umsetzung auf einen Blick

  • Geltungsbereich der Beschleunigungsgebiete erweitern, um Lücken nach Auslaufen der Notfall-Verordnung zu schließen
  • Umsetzung der Genehmigungsfiktion und Rechtmäßigkeitsvermutung für verbindlichere Fristen und Rechtssicherheit
  • Klare Bewertungsmaßstäbe im Screening-Verfahren, um lange Verfahrenszeiten zu vermeiden
  • Begrenzung von Änderungen außerhalb der RED-III-Dringlichkeit, um den Fokus auf schnelle Umsetzung zu bewahren
  • Verfahrensdauer im BImSchG wieder auf sechs Wochen reduzieren, um beschleunigende Wirkung nicht abzuschwächen

Vergleichbare Länder in Europa setzen ähnliche Schritte um, um ihre Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Dabei steht die Balance zwischen Tempo und Rechtssicherheit oft im Mittelpunkt. Viele Staaten investieren zusätzlich in digitale Verfahren und stärken personelle Kapazitäten bei Behörden, was in Deutschland ebenfalls wichtig wäre, um den Genehmigungsturbo wirklich zu zünden.

Unternehmen, Kommunen und Bürger sollten sich auf weiter verkürzte Fristen einstellen, gleichzeitig aber auch auf stärker standardisierte Anforderungen und transparenteres Behördenverhalten. Das schafft Planungssicherheit, fordert aber auch von allen Seiten Kooperationsbereitschaft und sorgfältige Vorbereitung.

Die nationale Umsetzung der RED III ist ein Fortschritt, der jedoch wegen offener Fragen und bürokratischer Fallstricke noch auf seine volle Wirkung wartet. Die öffentliche Debatte wird deshalb weiterhin darauf fokussieren, wie Hindernisse beseitigt und die Energiewende beschleunigt werden kann. Politisch kann der Druck auf die Verantwortlichen steigen, denn klare und zügige Genehmigungsverfahren sind unverzichtbar für ein klimaneutrales Deutschland bis 2045.

Die Berichterstattung stützt sich auf eine Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

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