– BDEW begrüßt RED III-Entwurf: Wegfall doppelter Umweltprüfungen und schlankere Genehmigungsverfahren.
– Anwendung von Art. 15 RED III im Verteilnetz gefordert, um Ausbauplanverfahren deutlich zu beschleunigen.
– BDEW kritisiert fehlende Offshore-Wasserstoff-Beschleunigung und hohe pauschale Ausgleichskosten für Netzanschlüsse.
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur RED III vor: BDEW bewertet Chancen und Herausforderungen
Am 4. Juli 2025 endete die Frist für die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat seine Bewertung fristgerecht eingereicht und hebt insbesondere die Bedeutung des Entwurfs für den deutschen Energie- und Netzausbau hervor. Die zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs liegt darin, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und gleichzeitig Verfahren zu vereinfachen.
Der BDEW begrüßt, dass die Bundesregierung einige seiner langjährigen Forderungen aufgegriffen hat. Laut der Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, „weist die RED III den richtigen Weg: Doppelte Umweltprüfungen werden vermieden, Anforderungen und Verfahren werden verschlankt. Das ist für den erforderlichen Netzausbau sehr wichtig.“ Dabei betont der Verband, dass die Umsetzung der europäischen Vorgaben keine zusätzlichen Pflichten über das Maß der EU hinaus verursachen darf.
Ein zentrales Thema ist der Ausbau der Stromverteilnetze, der im Gesetzentwurf erstmals umfassend berücksichtigt wird. Der BDEW warnt davor, dass ohne bessere Rahmenbedingungen das Verteilnetz zum Engpass beim Ausbau erneuerbarer Energien werde. Insbesondere die langwierigen Planfeststellungsverfahren für den Ausbau von 110-kV-Leitungen spielen hier eine entscheidende Rolle. Daher hält der Verband die geplante Anwendung der Vorgaben aus Artikel 15 RED III auch auf das Verteilnetz für richtig: „Wenn es nicht gelingt, die Bedingungen für einen schnelleren Ausbau zu verbessern, wird das Verteilnetz zunehmend zum Flaschenhals für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien.“
Der Verband begrüßt zudem die Einführung von Infrastrukturgebieten als Maßnahme zur Beschleunigung des Netzausbaus. Zugleich kritisiert er aber, dass weitergehende Erleichterungen fehlen und äußert den Wunsch nach zusätzlichen Vereinfachungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsfreistellungen: „Wünschenswert wäre gewesen, im Gesetzesentwurf noch weitergehende Maßnahmen zur Beschleunigung des Verteilernetzausbaus aufzunehmen. Dazu gehörten weitere Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht und Bagatellregelungen in Bezug auf Genehmigungsfreistellungen.“
Im Bereich Offshore und Wasserstoff sieht der BDEW noch Nachholbedarf. Besonders kritisch bewertet der Verband das Herausnehmen von Beschleunigungsmaßnahmen für den Offshore-Wasserstoffsektor aus dem Entwurf. Andreae betont: „Gerade diese sind aber sehr wichtig, damit wir den Wasserstoffhochlauf in Deutschland effizient voranbringen. Deshalb fordern wir diesen Punkt wieder aufzunehmen.“
Generell steht der BDEW Erleichterungen bei bürokratischen und prozessualen Abläufen positiv gegenüber, warnt jedoch vor einem generellen Wegfall wichtiger Umweltprüfungen bei Offshore-Windparks. Stattdessen soll es laut Verband möglich sein, umfassende Umweltprüfungen weiterhin anzubieten: „Für Offshore-Windparks ist der generelle Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung jedoch kritisch zu betrachten. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass die Möglichkeit zur Durchführung umfassender Umweltprüfungen optional bestehen bleibt, wenn der Offshore-Windparkentwickler dies beantragt.“
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die neu vorgenommene Einführung pauschaler Ausgleichszahlungen für Offshore-Netzanbindungssysteme. Diese sollen zukünftig pauschal mit mindestens 17.500 Euro pro Trassenkilometer berechnet werden. Nach Ansicht des Verbandes verursachen diese Regelungen hohe Zusatzkosten für die Übertragungsnetzbetreiber, die der Kosteneffizienz widersprechen: „Je nach Trassenlänge der Systeme ergeben sich für die Übertragungsnetzbetreiber somit zusätzliche Kosten in Höhe von etwa fünf bis sieben Millionen Euro pro Offshore-Netzanschlusssystem – Tendenz steigend, da zukünftig zunehmend weiter von der Küste entfernte Flächen erschlossen werden.“
Die Stellungnahme des BDEW verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf zur RED III einen wichtigen Schritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland darstellt, zugleich aber an einigen Punkten Nachjustierungen erfordert, um den Ausbau zügig, effizient und umweltverträglich voranzubringen.
Warum die RED III für die Energiewende in Deutschland eine Schlüsselrolle spielt
Die Umsetzung der RED III, also der dritten Novelle der Europäischen Erneuerbaren-Richtlinie, ist für Deutschland ein zentraler Hebel, um die Energieversorgung nachhaltiger, sicherer und effizienter zu gestalten. Dieses Gesetzespaket hat weitreichende Folgen – nicht nur für die technische Infrastruktur, sondern auch für Verbraucher, Unternehmen und die Politik. Im Kern trägt die RED III dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den dringend benötigten Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen. Zugleich zeigt die Praxis: Die Konzeption wirft komplexe Herausforderungen auf, etwa beim Netzausbau und dem Umgang mit Umweltauflagen.
Ein entscheidender Bestandteil der Energiewende im nationalen Kontext ist die Netzinfrastruktur. Ohne leistungsfähige Strom- und Gasnetze lassen sich die Erneuerbaren-Energien-Anlagen nicht ausreichend anbinden. Die RED III adressiert dies, indem sie beispielsweise eine Ausweitung der vereinfachten Genehmigungsverfahren für Verteilnetze vorsieht. Das ist ein wesentlicher Schritt, da insbesondere die Planfeststellung für notwendige 110-kV-Leitungen in Deutschland bisher langwierige Prozesse durchläuft. Werden Verteilnetze nicht zügig ausgebaut, stellen sie schnell einen Flaschenhals dar und bremsen den Ausbau der Wind- und Solarkapazitäten.
Bedeutung für deutsche Netzinfrastruktur
Die Netzinfrastruktur steht im Mittelpunkt, um die steigenden Strommengen aus erneuerbaren Quellen zu transportieren. Die RED III erleichtert den Ausbau durch die Einbeziehung von Infrastrukturgebieten und durch reduzierte Doppelprüfungen, was Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Gleichzeitig fordert die Praxis Vorsicht – gerade bei Offshore-Projekten, wo es um Wasserstofferzeugung und -transport geht. Hier wurde im Entwurf die ursprünglich vorgesehene Beschleunigungskomponente gestrichen, eine Entscheidung, die die Frage nach dem Tempo und der Effizienz des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland aufwirft.
Ein weiterer Diskussionspunkt sind pauschale Ausgleichszahlungen für Umwelt- und Artenschutzmaßnahmen bei Offshore-Netzanbindungssystemen. Eine pauschale Gebühr von mindestens 17.500 Euro pro Trassenkilometer kann zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Für Übertragungsnetzbetreiber entsteht dadurch bei mehreren Millionen Euro Mehrbelastung – und dies unabhängig davon, ob der Schutzaufwand tatsächlich in diesem Umfang nötig ist. Dies wirkt sich mittelbar auf die Gesamtkosten der Infrastruktur aus und könnte die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Projekte belasten.
Folgen für Verbraucher und Industrie
Die RED III betrifft nicht nur die Branchenakteure, sondern hat direkte Auswirkungen für verschiedene gesellschaftliche Gruppen, die sich in folgenden Punkten zusammenfassen lassen:
- Bürger: Sie profitieren langfristig von einer saubereren Energieversorgung, sehen sich aber möglicherweise mit steigenden Strompreisen konfrontiert, wenn Kosten für Netzausbau und Umweltauflagen weitergegeben werden.
- Unternehmen: Vor allem die Industrie benötigt verlässliche, preiswerte Energie. Ein schneller Netzausbau und der Ausbau von grünem Wasserstoff sind für ihre Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich.
- Politik: Sie steht vor der Aufgabe, den Ausbau zu koordinieren, effiziente Genehmigungsverfahren zu gestalten und zugleich ökologische Standards einzuhalten.
Die Regelungen der RED III könnten kurzfristig Druck auf die Strompreise erzeugen, da die Mehrkosten für Infrastruktur und Ausgleichszahlungen in die Netzentgelte eingehen. Gleichzeitig garantieren diese Maßnahmen aber auch eine höhere Versorgungssicherheit durch den zügigen Anschluss erneuerbarer Anlagen. Ohne solche Instrumente drohen Verzögerungen im Ausbau, die Erreichung der Klima- und Energieziele würde gefährdet.
Für den Erfolg der Energiewende ist es deshalb notwendig, die Balance zwischen Beschleunigung und Umweltverträglichkeit zu finden. Darüber hinaus müssen gesetzliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, um die bürokratischen Hürden gezielt abzubauen. Nur so lassen sich die Potenziale von Solar, Wind und Wasserstoff optimal erschließen und eine nachhaltige sowie sichere Energiezukunft gewährleisten.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
8 Antworten
„Die BDEW hat einige gute Punkte angesprochen.“ Ich finde jedoch, dass mehr Klarheit über die genauen Anforderungen nötig ist. Was denkt ihr über die Auswirkungen auf Verbraucherpreise?
„Preise könnten steigen“ – ja, aber vielleicht langfristig auch sinken durch bessere Technologien? Ist das nicht ein Risiko wert?
„Der Ausbau erneuerbarer Energien ist wichtig!“ Aber wie können wir sicherstellen, dass dies effektiv und umweltfreundlich geschieht? Gibt es konkrete Vorschläge dazu im RED III Entwurf?
Ich finde es positiv, dass die doppelte Umweltprüfung wegfällt. Das könnte die Dinge beschleunigen. Aber ich frage mich, ob das nicht zu Lasten der Umwelt geht? Gibt es da nicht auch Bedenken?
Das sehe ich ähnlich, Nathalie. Man muss vorsichtig sein, dass wir nicht zu schnell vorgehen und dabei wichtige Umweltaspekte vergessen.
Genau! Ich denke, eine ausgewogene Lösung wäre wichtig. Vielleicht sollten wir mehr über alternative Ansätze sprechen.
Ich finde es gut, dass die BDEW den RED III Entwurf unterstützt. Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren könnte wirklich hilfreich sein. Aber was ist mit dem Offshore-Wasserstoff? Warum wird das nicht schneller vorangetrieben?
Das ist ein wichtiger Punkt, Arthur! Ich frage mich auch, ob die pauschalen Ausgleichszahlungen wirklich notwendig sind oder ob sie nur zusätzliche Kosten verursachen. Wie seht ihr das?