Rechtssicherheit im Verein: wichtige Gesetze & Vorschriften

Rechtssicherheit im Verein: wichtige Gesetze & Vorschriften
Inhaltsübersicht

Viele Vereine, Organisationen und gemeinnützige Organisationen betreiben Mitgliederwerbung als wichtigstes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele.

Es ist sicherlich bekannt, dass die Mitgliederwerbung ein wesentlicher Bestandteil des Vereinsmarketings ist.

Jedes Marketing-Team sollte nicht nur die richtigen Marketingstrategien und -analysten kennen, sondern auch die relevanten Gesetze und Vorschriften.

In diesem Artikel werden wir Ihnen einige wichtige Gesetze und Vorschriften vorstellen, die Sie in Ihrem Marketing kennen sollten.

Sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe bei der Planung und Erstellung von Materialien und Kampagnen. Wenn Sie detaillierte Informationen benötigen oder bereits Probleme gehabt haben, empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet. Bei der Suche nach einem Fachanwalt finden Sie hier eine Lösung.

Die folgenden Gesetze können Sie unter Gesetzen im Internet genauer nachlesen.

Datenschutz im Verein

Eine wichtige Vorschrift bei der Mitgliederwerbung ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese legt fest, dass personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person erhoben werden dürfen. Dazu gehört auch die Verarbeitung von Daten für Zwecke der Mitgliederwerbung und des Vereinslebens.

Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Die rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten muss gegeben sein.
  • Sie müssen transparent sein und die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Daten angemessen geschützt sind.
  • Sie müssen die Daten nur so lange aufbewahren, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist.

Zusätzlich zur DSGVO regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland.

Eine Übersicht der besten Bücher und Ratgeber zum Thema Datenschutz im Verein haben wir einem anderen Beitrag für Sie zusammengefasst.

Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und Organisationen. Bei der Mitgliederwerbung müssen Vereine und Organisationen sicherstellen, dass sie keine irreführende Werbung betreiben und keine unzulässigen Geschäftspraktiken anwenden.

Lesen Sie auch:  Stempel, Kugelschreiber & Co – Warum man Bürobedarf mit einem Logo bedrucken sollte

Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Machen Sie keine falschen oder irreführenden Aussagen über Ihre Organisation.
  • Sie sollten keine unfairen Methoden anwenden, um Mitglieder zu werben.
  • Vermeiden Sie falsche Vergleiche mit anderen Personen, Gruppen oder Unternehmen.

Jugendschutz bei der Mitgliederwerbung

Vereine und Organisationen müssen bei der Mitgliederwerbung auch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) beachten. Die folgenden Einschränkungen sollten Sie zur Nachwuchswerbung beachten: 

  • Wenn Sie Minderjährige ansprechen, sollten Sie sicherstellen, dass die Werbung altersgerecht ist.
  • An Veranstaltungen, die für Erwachsene gedacht sind, dürfen Minderjährige nur in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten teilnehmen.
  • Sie sollten keine Produkte oder Dienstleistungen bewerben, die für Minderjährige nicht geeignet sind.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde 2017 in Deutschland eingeführt und regelt die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken für illegale Inhalte. Mit diesem Gesetz sollen Hass, Fake News und andere strafbare Inhalte auf sozialen Medien bekämpft werden.  Zu diesen Delikten zählen unter anderem Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung.

Das NetzDG greift, wenn Sie ein eigenes Forum betreiben und 

  • Kein oder ein unzureichendes Beschwerdemanagement-System haben, das es Nutzern ermöglicht, rechtswidrige Inhalte zu melden.
  • Verpflichtungen zur Überprüfung von Inhalten nicht erfüllen oder die Löschfristen nicht einhalten.
  • Keine oder eine unzureichende Benachrichtigungspflicht gegenüber den Nutzern haben, wenn Inhalte gelöscht werden.
  • Keine ausreichende Transparenz über den Umgang mit gemeldeten Inhalten anbieten.
  • Gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, indem bestimmte Gruppen von Nutzern benachteiligt werden.

Markengesetz

Das Markengesetz schützt Marken vor unberechtigter Verwendung durch Dritte.

Genauer genommen schützt es den Namen, das Logo oder andere Identifikationsmerkmale einer Organisation. Vereine und Verbände können auch Marken anmelden und schützen lassen, um ihre Identität zu schützen und ihre Marke zu stärken.

Durch eine eingetragene Marke können sie sich gegen Markenverletzungen wehren und anderen verbieten, ihre Marke ohne Erlaubnis zu verwenden. Dies ist besonders wichtig für Vereine und Verbände, die Veranstaltungen oder Produkte anbieten.

Designgesetz

Das Designgesetz schützt das Design von Produkten und Dienstleistungen. Ein eingetragenes Design gewährt ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform eines Produkts.  

Lesen Sie auch:  Vereinskleidung bedrucken – so geht’s clever 2022

Wenn Sie das Design von einem Flyer oder einem Werbeartikel für sich verwenden möchten, benötigen Sie u. a. die Zustimmung des Designinhabers. Andernfalls können Sie wegen Designverletzung belangt werden.

Telemediengesetz

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Telemedien in Deutschland. Telemedien sind alle Arten von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, die über das Internet oder andere Telekommunikationsnetze bereitgestellt werden. Dazu zählen etwa Vereinswebsite, E-Mail-Dienste, Social-Media-Plattformen, Online-Shop, Blogs und Messenger-Dienste.

Das TMG regelt unter anderem die Impressumspflicht für gewerbliche und private Websites, die Datenschutzerklärungspflicht sowie die Verantwortlichkeit von Anbietern von Telemedien für fremde Inhalte. Es schreibt auch vor, dass Nutzer über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten informiert werden müssen und ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten zusteht.

Ebenso enthält das Gesetz Bestimmungen zum elektronischen Geschäftsverkehr, zur elektronischen Signatur und zur Haftung von Betreibern von öffentlichen WLAN-Hotspots.

Insgesamt hat das Telemediengesetz eine hohe Bedeutung für die Mitgliederwerbung, da viele Marketingmaßnahmen über das Internet und andere Telekommunikationsnetze abgewickelt werden.

Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrecht schützt die geistigen Eigentumsrechte von Autoren, Künstlern und anderen Schöpfern. 

Als Verein kann man gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen, wenn man urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung des Rechteinhabers nutzt. Hierzu zählen das Kopieren von Texten, Bildern oder Videos aus dem Internet oder aus gedruckten Publikationen und die Verwendung dieser Werke auf der eigenen Website, in Social-Media-Beiträgen oder in anderen Veröffentlichungen.

Auch bei der Organisation von Veranstaltungen kann es zu Urheberrechtsverletzungen kommen. So muss beispielsweise für die öffentliche Aufführung von Filmen oder die Nutzung von Musikstücken eine Lizenz eingeholt werden. Werden diese Nutzungsrechte nicht beachtet, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Lesen Sie auch:  Vereinssoftware Vergleich: Ein umfassender Leitfaden für deutsche Vereine und Verbände

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, betrifft die Verwendung von Fotos. Hier gilt das sogenannte Recht am eigenen Bild, das besagt, dass Aufnahmen von Personen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Verwendet man also Fotos von Personen ohne deren Einwilligung, kann das ebenfalls gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen.

Als Verein sollte man daher darauf achten, dass man bei der Nutzung von fremden Werken stets die entsprechenden Nutzungsrechte einholt oder sich an die Regeln des Zitatrechts hält. Auch bei der Verwendung von eigenen Werken sollte man darauf achten, dass man das Urheberrecht nicht verletzt und das Werk unter einer geeigneten Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. Nur so kann man sicherstellen, dass man nicht gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt und rechtliche Konsequenzen vermeidet.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen oder Organisationen und schützt Verbraucher vor irreführender Werbung und anderen unlauteren Geschäftspraktiken. Vereine und Verbände müssen sicherstellen, dass ihre Marketing- und Werbemaßnahmen wettbewerbskonform sind. 

Ein Verstoß kann es sein, wenn eine irreführende Werbung vorliegt. Das kann entstehen, wenn ein Verein falsche oder unvollständige Angaben macht, um den Verbraucher in die Irre zu führen. Es kann sich etwa um falsche Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen handeln, die der Verein anbietet.

Auch im Bereich Sponsoring oder bei der Vergabe von Aufträgen muss das Wettbewerbsrecht beachtet werden.

Fazit

Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Marken, Marketing- und Werbemaßnahmen sowie Inhalte auf Ihrer Website und in anderen Materialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Durch sorgfältiges Beachten dieser Richtlinien können Sie sicherstellen, dass Ihre Organisation vor rechtlichen Auseinandersetzungen geschützt ist. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Über den Autor
Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Warum sind eure Kommentare so wertvoll?

Hier ein paar Gründe:

  1. Ihr bringt frischen Wind in die Diskussion und sorgt für abwechslungsreiche Ansichten.
  2. Ihr helft uns, uns selbst zu verbessern und immer am Puls der Zeit zu bleiben.
  3. Gemeinsam lernen wir voneinander und wachsen als Community.
  4. Mit euren Beiträgen bauen wir eine offene und respektvolle Umgebung auf, in der alle Stimmen gehört und geschätzt werden.

 

Jeder Kommentar ist Gold wert, egal ob Lob oder Kritik, zustimmend oder kontrovers. Lasst euren Gedanken freien Lauf und helft uns dabei, diese Community zu einem Ort zu machen, an dem jeder gern vorbeischaut und seine Meinung teilt. Auf geht’s!

 


Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram
Email
Drucken
XING