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Rechtsgutachten: StVO-Auslegung verfassungswidrig, Reform gefordert

Neues Gutachten erklärt aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung für ...
Am 28. Mai 2024 veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ein bahnbrechendes Rechtsgutachten, das aufzeigt, wie die aktuelle restriktive Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Verkehrsbehörden gegen das Grundgesetz verstößt. Laut dem Gutachten könnten Kommunen durch eine verfassungskonforme Auslegung der StVO mehr Spielraum bekommen, um Maßnahmen für Tempo 30, Rad- und Fußverkehr umzusetzen und damit die Mobilitätswende voranzutreiben. Die DUH fordert eine dringende Reform der StVO und bietet beratende Unterstützung zur Durchsetzung einer rechtmäßigen Verkehrspolitik an. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der urbanen Mobilität in Deutschland haben.

Bremen (VBR).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das erhebliche Konsequenzen für die Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Verkehrsbehörden in Deutschland haben könnte. Nach dem Gutachten verstößt die aktuelle restriktive Handhabung der StVO gegen das im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und ist somit verfassungswidrig.

Eine verfassungskonforme Auslegung der StVO sei jedoch möglich und würde den Städten und Gemeinden deutlich mehr Handlungsspielraum verschaffen. Dies könnte die Einführung von Tempo-30-Zonen, Fußgängerüberwegen und speziellen Rad- und Busstreifen erleichtern und unterstützen. „Kommunen könnten schon heute mehr für die Verkehrswende und saubere Luft tun“, betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Mehr Tempo 30, Radwege und Busspuren — all das wäre bereits mit der geltenden Straßenverkehrsordnung möglich.“

Bisher stellt der Nachweis einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage bei der Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen eine große Hürde dar. Dieser Nachweis wäre bei verfassungskonformer Auslegung der StVO nicht mehr erforderlich, sofern ein kommunales Verkehrskonzept vorliegt. Dies würde den Kommunen erheblich entgegenkommen und die Mobilitätswende beschleunigen.

Das Gutachten bietet einen tiefen Einblick in die rechtlichen Gegebenheiten und zeigt, wie eine zukunftsorientierte und verfassungskonforme StVO-Auslegung aussehen könnte. Die DUH will die Kommunen nun dabei unterstützen, diese neue Interpretation der StVO rechtlich durchzusetzen und fordert dringend eine Reform des Straßenverkehrsrechts. „Wir brauchen dringend eine echte Reform des Straßenverkehrsrechts, die eine zukunftsfähige Stadt- und Verkehrsplanung erleichtert“, so Resch weiter.

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Für Interessierte stellt die DUH das vollständige Gutachten unter folgendem Link zur Verfügung: Rechtsgutachten.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Clemens Schürmann, DUH-Experte städtische Mobilität
030 2400867-757, schuermann@duh.de

Diese neu gewonnenen Erkenntnisse könnten maßgeblich dazu beitragen, die Städte umweltfreundlicher und sicherer zu gestalten. Der Erhalt bzw. die Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts sind zentrale Forderungen, damit Städte und Gemeinden eigenständig Lösungen entwickeln können, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Das Engagement der DUH zeigt: Es geht nicht nur darum, rechtliche Hürden zu überwinden, sondern auch darum, langfristig eine nachhaltige und sichere Mobilität in deutschen Städten zu gewährleisten. Die anstehenden Veränderungen könnten nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität insgesamt erhöhen. So wird ein wichtiger Schritt in Richtung eines grüneren, lebenswerteren Umfelds gemacht.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Neues Gutachten erklärt aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung für …

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Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in leichter Sprache:

  • Datum und Uhrzeit:

    • 28.05.2024 – 09:57
  • Kunde:

    • Deutsche Umwelthilfe e.V.
  • Ort:

    • Berlin
  • Worum geht es?

    • Ein neues Rechtsgutachten zeigt, dass die aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Verkehrsbehörden gegen das Grundgesetz verstößt.
    • Kommunen könnten mehr Möglichkeiten für Tempo 30, Radwege und Fußwege haben, wenn die StVO verfassungskonform ausgelegt wird.
    • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bietet Unterstützung für Kommunen an, damit diese die StVO richtig umsetzen können.
  • Was sagt das Gutachten?

    • Die aktuelle restriktive Auslegung der StVO verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
    • Eine verfassungskonforme Auslegung der StVO ist möglich und würde bedeutende praktische Änderungen für Kommunen bringen.
    • Lokale Behörden müssten Verkehrskonzepte wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fußgängerüberwege oder Radfahrstreifen umsetzen.
  • Was macht die DUH?

    • Die DUH bietet Beratung und Unterstützung für Kommunen an.
    • Die DUH fordert eine dringende Reform der StVO, um die Mobilitätswende zu beschleunigen.
  • Wer hat das Gutachten verfasst?

    • Das Gutachten wurde im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe erstellt.
  • Zitat von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

    • "Dieses Rechtsgutachten ist bahnbrechend. Kommunen könnten schon heute mehr zur Verkehrswende und für saubere Luft tun. All das wäre mit der geltenden StVO möglich. Die aktuelle restriktive Auslegung muss schnellstmöglich geändert werden. Wir möchten die Kommunen ermutigen, dagegen vorzugehen."
  • Warum ist das wichtig?

    • Der Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage, der bisher oft ein Hindernis ist, wäre nicht mehr erforderlich, solange es ein kommunales Verkehrskonzept gibt.
    • Dies würde die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen erleichtern.
  • Was fordert die DUH konkret?

    • Die DUH verlangt eine Reform der StVO und die Streichung des Nachweises einer qualifizierten Gefahrenlage, um klare rechtliche Grundlagen zu schaffen.
  • Wo kann man das Gutachten finden?

  • Pressekontakte:
    • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH: Telefon 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
    • Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte: Telefon 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
    • Clemens Schürmann, DUH-Experte Städtische Mobilität: Telefon 030 2400867-757, E-Mail: schuermann@duh.de
    • DUH-Newsroom: Telefon 030 2400867-20, E-Mail: presse@duh.de
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Weitere Informationen über die DUH:

  • Webseite: www.duh.de
  • X (ehemals Twitter): www.x.com/umwelthilfe
  • Facebook: www.facebook.com/umwelthilfe
  • Instagram: www.instagram.com/umwelthilfe
  • LinkedIn: www.linkedin.com/company/umwelthilfe
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell.

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