Rechtsgutachten der DUH: Grundschleppnetzfischerei in Naturschutzgebieten der Ostsee ist illegal
Eine neue Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Ocean Vision Legal zeigt, dass die Verwendung von Grundschleppnetzen in Natura 2000-Meeresschutzgebieten des deutschen Küstenmeeres ohne eine positive Verträglichkeitsprüfung anhand der Erhaltungsziele rechtswidrig ist. Diese Art der Fischerei hat in der Ostsee zu dramatischen Auswirkungen auf die Dorschpopulationen geführt, die zu ihrer aktuellen Notlage beigetragen haben.
Die DUH fordert Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und die zuständigen Landwirtschaftsministerien von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf, endlich die notwendigen Schritte zu ergreifen und die Grundschleppnetzfischerei einzuschränken. Die DUH fordert den Ausschluss der Grundschleppnetzfischerei aus Meeresschutzgebieten und die Ausschreibung zusätzlicher Schutzgebiete, um die dringend notwendige Erholung des bedrohten Ostseedorsches sicherzustellen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, beschreibt die Grundschleppnetzfischerei als “die destruktivste Form der Fischerei”, die Lebensräume am Meeresgrund beschädigt und ungewollte Beifänge verursacht. Er fordert ein europäisches Engagement, um auch die dänische Grundschleppnetzfischerei in der deutschen Ostsee zu beschränken.
Katja Hockun, Senior Expert Meeresschutz der DUH betont, dass Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten nichts zu suchen hat und gegen europäisches und nationales Recht verstößt. Nur durch die Errichtung von zusätzlichen Schutzgebieten können die Laich- und Aufwuchsgebiete für den Dorsch geschützt werden und eine Erholung der Population auf längere Sicht gewährleistet werden.
Alle Fischereierlaubnisse, die ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung in FFH-Gebieten für die Grundschleppnetzfischerei erteilt wurden, sind daher laut dem Gutachten illegal. Die DUH ruft die zuständigen Landesbehörden dazu auf, Meeresschutzgebiete auszuweisen und fischereirechtliche Regelungen zum Schutz des Dorsches zu treffen.
Die DUH ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich seit über 40 Jahren für den Umweltschutz engagiert. Zusammen mit Ocean Vision Legal ist sie Partner des Projekts “PERSEUS”, das von der EU-Kommission finanziert wird und sich der Verbesserung der Meeresverwaltung und der Erhaltung der Biodiversität in der zentralen Ostsee widmet.
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Rechtsgutachten: Verwendung von …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
Weitere Informationen über den Verband
– Es handelt sich um den Verein Deutsche Umwelthilfe e.V.
– Der Verein hat seinen Hauptsitz in Berlin.
– Die Deutsche Umwelthilfe wurde 1975 gegründet, um den Umweltschutz in Deutschland zu fördern.
– Der Verein setzt sich für verschiedene Umweltthemen ein, wie z.B. den Klimaschutz, den Naturschutz, die Verkehrs- und Energiewende sowie den Ressourcenschutz.
– Der Verein hat rund 210.000 Mitglieder und Förderer.
– Die Deutsche Umwelthilfe finanziert sich durch Spenden und Förderbeiträge.
– Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Mitgliedern.
– Die Deutsche Umwelthilfe ist Mitglied im Europäischen Umweltbüro sowie im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
– Der Verein hat in der Vergangenheit mehrere Gerichtsprozesse gewonnen, z.B. gegen die hohen Stickoxidemissionen von Diesel-Fahrzeugen.
– Die Deutsche Umwelthilfe ist immer wieder umstritten, da sie kritisiert wird, zu unkritisch gegenüber der Autoindustrie zu sein.