– G-BA überarbeitet KSVPsychRl am 21. August 2025 für vernetzte Versorgung psychisch Erkrankter.
– Psychotherapeut*innen mit halbem Versorgungsauftrag können als Bezugspsychotherapeut*innen alle Indikationen übernehmen.
– Mindestzahl zur Netzgründung wurde von zehn auf sechs Fachkräfte gesenkt, Flexibilität verbessert.
Überarbeitung der KSVPsychRl: Schritt zur besseren Vernetzung in der psychischen Versorgung
Am 21. August 2025 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erste umfassende Überarbeitung der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem Behandlungsbedarf (KSVPsychRl). Diese Anpassung soll die Kooperation in der Versorgung psychisch Erkrankter verbessern und berücksichtigt Ergebnisse einer Evaluation sowie zahlreiche Hinweise der beteiligten Berufsgruppen.
Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), begrüßt diesen Schritt: „Wir begrüßen, dass der G-BA die Ergebnisse einer Evaluation und die vielfachen Hinweise der beteiligten Professionen bearbeitet hat − und mit einer überarbeiteten Version der Richtlinie kooperative Strukturen in der Versorgung psychisch Erkrankter fördern will − das ist grundsätzlich auch in unserem Sinne“. Zentral ist dabei die Ausweitung der Rolle der Psychotherapeutinnen: Künftig können auch Psychotherapeutinnen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag Patientinnen als Bezugspsychotherapeutinnen in diesen Netzwerken betreuen. Hentschel bezeichnet dies als „eine notwendige Vereinfachung, um allen niedergelassenen Ärztinnen und Psychotherapeutinnen diese Beteiligung zu ermöglichen“.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass Psychologische Psychotherapeutinnen künftig im gesamten Spektrum der relevanten Indikationsbereiche als Bezugspsychotherapeutinnen tätig sein können. Sie arbeiten dann mit Fachärztinnen zusammen, wenn beispielsweise eine psychopharmakologische Behandlung häufig angepasst werden muss oder eine kontinuierliche fachärztliche Überwachung notwendig ist. Dazu erklärt Hentschel: „Wir bewerten positiv, dass der Ausschluss von Psychotherapeutinnen als verantwortliche Bezugspsychotherapeutinnen bei bestimmten Indikationen damit weitestgehend abgeschafft ist“*.
Trotz dieser Verbesserungen bleibt die verpflichtende psychiatrisch differentialdiagnostische Abklärung eine Problemstelle für Patientinnen. Hentschel kritisiert, dass „den Patientinnen damit unnötige Doppeluntersuchungen zugemutet“ werden, obwohl „Psychologische Psychotherapeutinnen ebenso wie Fachärztinnen fachlich kompetent sind, um die notwendige diagnostische Abklärung vorzunehmen und den interdisziplinären Diagnostikprozess zu initiieren“. Er macht deutlich, dass eine ressourcenschonende und effiziente Versorgung eine enge Zusammenarbeit mehrerer Berufsgruppen erfordert, warnt jedoch gleichzeitig: „An dieser Stelle wird es schwierig werden, Psychotherapeutinnen für eine vertrauensvolle und auf fachlicher Augenhöhe stattfindende Zusammenarbeit zu gewinnen“*.
Erleichterungen gibt es bei den Anforderungen an die Netzstrukturen selbst: Die Mindestanzahl von Psychotherapeutinnen und Fachärztinnen zur Gründung eines Versorgungsnetzes wurde von zehn auf sechs reduziert. Diese Anpassung soll insbesondere den flexibleren Aufbau von Netzwerken im ländlichen Raum ermöglichen. Dennoch weist Hentschel darauf hin, dass die administrativen Hürden bei der Etablierung einer Netzstruktur weiterhin hoch sind: „Diese Entwicklung gilt es weiter in den Blick zu nehmen“.
Die Überarbeitung der KSVPsychRl signalisiert einen wichtigen Schritt hin zu einer stärker vernetzten und kooperativen Versorgung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Dabei bleibt die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Richtlinie entscheidend, um die angegebenen Ziele tatsächlich zu erreichen und allen Beteiligten eine gleichberechtigte und effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Vernetzte Versorgung psychisch Erkrankter: Chancen und Herausforderungen im neuen Versorgungssystem
Die Überarbeitung der KSVPsychRl soll die Versorgung psychisch erkrankter Menschen besser vernetzen und auf diese Weise die Behandlungsqualität erhöhen. Dabei steht die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen im Mittelpunkt: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Fachärztinnen und Fachärzte schließen sich in Netzwerken zusammen, um Patientinnen und Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf gezielter zu unterstützen. Für viele Betroffene bedeutet das eine Perspektive auf eine ganzheitlichere und durchgängige Versorgung, die vor allem auf eine enge Abstimmung und strukturierte Betreuung setzt. Gleichzeitig zeigt der Prozess aber auch, dass sich grundlegende Herausforderungen auf operativer und systemischer Ebene noch nicht vollständig gelöst haben.
Die angepasste Richtlinie vereinfacht den Zugang zu vernetzten Versorgungsstrukturen, etwa indem auch Psychotherapeutinnen mit einem Versorgungsauftrag von 50 Prozent nun als Bezugspsychotherapeutinnen in diesen Strukturen tätig sein können. Damit soll die Einbindung niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleichtert werden, was gerade in ländlichen Regionen von großer Bedeutung ist. Denn hier sind die Ressourcen oft begrenzt, und bürokratische Hürden können den Aufbau effektiver Netzwerke beeinträchtigen.
Mehr Zusammenarbeit – was bringt die Praxis?
Die neue Fassung der KSVPsychRl fördert vor allem die Teamarbeit zwischen Psychotherapeutinnen und Fachärztinnen. So können psychotherapeutische und medizinische Kompetenzen besser zusammenfließen, etwa wenn psychopharmakologische Therapien eng begleitet und Diagnosen gemeinsam abgestimmt werden müssen. Für Patientinnen und Patienten eröffnet sich dadurch eine Versorgung, die weniger fragmentiert ist und darauf zielt, Behandlungsprozesse ohne zeitliche und organisatorische Brüche zu gestalten.
Vorteile für Patientinnen und Patienten der neuen Struktur:
- Kontinuität durch feste Bezugspsychotherapeut*innen in der vernetzten Versorgung
- Bessere Koordination zwischen Psychotherapie und ärztlicher Behandlung
- Weniger Doppeluntersuchungen durch gemeinsame Diagnostikprozesse (in der Theorie)
- Vereinfachter Zugang zu spezialisierten Netzwerken, auch im ländlichen Raum
- Entlastung von Individualtherapeut*innen durch Teamstrukturen
Diese Vorteile können sich sowohl auf die Therapiequalität als auch auf die Entlastung der Patientinnen und Patienten im Alltag auswirken. Insbesondere die reduzierten Wege und die klare Zuordnung von Ansprechpartner*innen sind für viele eine große Hilfe.
Herausforderungen in der Umsetzung
Trotz der Verbesserungen zeigen sich weiterhin Stolpersteine. So bleibt die zwingende psychiatrisch differentialdiagnostische Abklärung problematisch, da sie derzeit oft zu mehrfachen Untersuchungen führt, die Patientinnen und Patienten zusätzlich belasten. Zudem ist die Kooperation auf Augenhöhe zwischen Psychotherapeutinnen und Fachärztinnen nicht überall selbstverständlich, was die Umsetzung vertrauensvoller und effizienter Teamarbeit erschwert.
Die administrativen Aufwendungen zur Gründung und Pflege von Netzwerken bleiben hoch. Auch wenn die Mindestanzahl an Beteiligten für ein Netzwerk von zehn auf sechs gesenkt wurde, stellt dies für ländliche Gebiete zwar eine Erleichterung dar, aber keine vollständige Lösung. Die bürokratischen Anforderungen und die Koordination verursachen weiterhin erheblichen Aufwand, der Ressourcen bindet, die sonst direkt der Versorgung zugutekämen.
Persistierende Probleme/Herausforderungen:
- Zwingende Doppeluntersuchungen bei Diagnostik, die Patient*innen belasten
- Schwierigkeiten bei der interdisziplinären Zusammenarbeit und Rollenklärung
- Hohe administrative Anforderungen und bürokratische Komplexität
- Ungleiche Verteilung der Ressourcen, besonders im ländlichen Raum
- Notwendigkeit der weiteren Entbürokratisierung beim Aufbau von Netzwerken
Insbesondere die Rolle von Psychotherapeut*innen als verantwortliche Bezugsbehandelnde wurde zwar erweitert, aber die gegenseitige Anerkennung und das Vertrauen in die Zusammenarbeit müssen sich erst noch weiterentwickeln.
Ausblick: Bedeutung für die regionale Versorgung und offene Fragen
Die Überarbeitung der KSVPsychRl ist ein wichtiger Schritt, um die versorgungsbezogene Zusammenarbeit in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern. Von der strukturellen Neuausrichtung können ganze Regionen profitieren, da die Netzwerke insbesondere auf eine flächendeckende, strukturierte Versorgung abzielen. Dies ist gerade für Menschen mit komplexen Erkrankungsbildern entscheidend, die eine koordinierte Betreuung benötigen.
Offene Fragen bleiben jedoch: Wie gelingt es, bürokratische Hürden nachhaltig abzubauen? Wie können Doppeluntersuchungen effektiv vermieden und die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken? Und wie können flexible, patientennahe Strukturen besonders im ländlichen Raum ohne zusätzlichen Aufwand etabliert werden?
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die neuen Vorgaben der KSVPsychRl tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung und verbesserten Behandlung für psychisch erkrankte Menschen führen. Klar ist aber schon heute: Vernetzte Versorgung erfordert nicht nur gesetzliche Reformen, sondern auch ein Umdenken in der Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen. Nur so lässt sich das Potenzial der KSVPsychRl voll ausschöpfen und die Versorgung psychisch Erkrankter nachhaltig stärken.
Alle Informationen und Zitate in diesem Beitrag beruhen auf einer Pressemitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
9 Kommentare
Ich finde die Idee toll mit weniger Bürokratie für Netzwerke! Aber ich hoffe wirklich,dass die Qualität nicht leidet.Wie denkt ihr darüber?
‚Kooperation‘ klingt gut, aber ich habe Bedenken bezüglich der realen Umsetzung in ländlichen Gebieten. Wie können wir sicherstellen, dass alle Fachkräfte einbezogen werden?
‚Kooperation‘ wird oft gesagt, aber wie sieht es in der Realität aus? Ich denke, es braucht regelmäßige Treffen und Austausch zwischen den Fachleuten.
. Ja Helene! Vor allem im ländlichen Raum ist das eine Herausforderung. Gibt es Initiativen zur Unterstützung von Psychotherapeut*innen dort?
Die Reduzierung der Mindestzahl für Netzwerke ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung! Aber was ist mit der Qualität der Zusammenarbeit? Gibt es da Standards oder Qualitätskontrollen?
Das frage ich mich auch! Es wäre wichtig zu wissen, wie die Qualität dieser Netzwerke sichergestellt wird. Vielleicht sollten wir mehr darüber diskutieren.
Ich finde die Überarbeitung der KSVPsychRl wirklich positiv, aber wie wird sichergestellt, dass die neuen Netzwerke auch tatsächlich funktionieren? Es braucht mehr als nur bürokratische Anpassungen. Gibt es schon Erfahrungen aus Pilotprojekten?
Das ist ein guter Punkt, Edwin! Ich frage mich auch, ob es genügend Anreize gibt, damit die Psychotherapeut*innen wirklich in diesen neuen Strukturen zusammenarbeiten. Ein Beispiel wäre hilfreich!
Ich bin skeptisch. Was passiert, wenn die Psychotherapeuten nicht ausreichend ausgebildet sind für diese interdisziplinäre Arbeit? Das könnte viele Patienten gefährden.