Psychotherapie bei Suchterkrankungen: G-BA-Entscheidung enttäuscht Experten – Verband fordert bessere Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Psychotherapie-Richtlinie für Suchterkrankungen von bisher 10 auf 24 Kurzzeit-Sitzungen ausgeweitet, verlangt aber weiterhin völlige Suchtmittelfreiheit, um die Behandlung fortführen zu können. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung kritisiert, dass dieser Beschluss nicht den fachlichen Leitlinien entspricht, nach denen bereits eine Konsumreduktion den Therapiefortschritt rechtfertigt. Betroffene ohne direkte Abstinenz verlieren so laut DPtV den Zugang zu einer leitliniengerechten, weiterführenden ambulanten Psychotherapie.
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– G-BA erhöht Kurzzeittherapie auf 24 Sitzungen, knüpft an Suchtmittelfreiheit
– Beschränkung auf Suchtmittelfreiheit widerspricht fachlichen Leitlinien zur Konsumreduktion
– DPtV fordert mehr Therapieoptionen ohne abstinenzbedingte Einschränkungen

Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen: G-BA-Beschluss bleibt hinter Expertenerwartungen zurück

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie geändert und ermöglicht nun eine Kurzzeittherapie für Menschen mit Suchterkrankungen auch ohne vorausgesetzte Suchtmittelfreiheit. Statt wie bisher nur 10 Behandlungsstunden sind nun bis zu 24 Sitzungen erlaubt. Doch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) kritisiert, dass der Beschluss nicht die aktuellen fachlichen Standards widerspiegelt.

„Leider bleibt der Beschluss deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, die eine Psychotherapie bei Suchterkrankungen bietet“, betont Gebhard Hentschel, Vorsitzender der DPtV. Die neue Regelung verlangt von suchterkrankten Patientinnen und Patienten, in den ersten 24 Sitzungen den Nachweis der Suchtmittelfreiheit zu erbringen. Eine weiterführende Psychotherapie kann erst dann erfolgen, wenn dieser Zustand erreicht ist. Hentschel erklärt dazu: „Eine Beschränkung von Psychotherapie auf den Zustand der Suchtmittelfreiheit entspricht nicht den aktuellen fachlichen Standards. Dem eigentlichen Handlungsbedarf bei suchterkrankten Menschen wird der G-BA mit diesem Beschluss nicht gerecht.“

Fachliche Leitlinien empfehlen hingegen, die Konsumreduktion als ein realistisches und erstrebenswertes Ziel anzusehen, selbst wenn die vollständige Suchtmittelfreiheit zunächst nicht erreicht wird. Der Verband kritisiert: „Damit wird suchterkrankten Menschen, bei denen eine Suchtmittelfreiheit nicht direkt in der Kurzzeittherapie erreicht wird, die Möglichkeit einer weiterführenden ambulanten Psychotherapie verwehrt und eine leitliniengerechte Behandlung nicht vollständig ermöglicht.“

Sucht- und Drogenprobleme berühren viele Menschen und stellen eine wichtige Herausforderung für das Gesundheits- und Sozialsystem dar. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck hebt hervor: „Sucht und Drogen sind keine Randthemen – sie betreffen Millionen Menschen und sind ein Prüfstein für die Stärke unseres Gesundheits- und Sozialsystems.“ In diesem Kontext unterstreicht die DPtV die Bedeutung einer besseren Versorgung suchterkrankter Menschen und fordert die politischen Akteure dazu auf, sich konsequent für die Weiterentwicklung der Behandlungsmöglichkeiten einzusetzen. Angesichts der hohen Zahl von Abhängigkeitserkrankungen, den damit verbundenen Leiden und den beträchtlichen Folgekosten ist dies aus Sicht der Betroffenen eine dringende und nachvollziehbare Forderung.

Warum Suchterkrankungen eine umfassendere Therapie erfordern

Suchterkrankungen betreffen in Deutschland eine erhebliche Zahl von Menschen und stellen nicht nur medizinisch, sondern auch gesellschaftlich eine große Herausforderung dar. Trotz der hohen Verbreitung bleiben die Behandlungsangebote oft unzureichend, was besonders bei der Psychotherapie sichtbar wird. Aktuelle Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Psychotherapie-Richtlinie zeigen dieses Dilemma deutlich: Zwar wurde die Kurzzeittherapie für suchterkrankte Patienten von 10 auf 24 Sitzungen erweitert, doch bleibt die erforderliche Suchtmittelfreiheit für eine Therapieverlängerung bestehen. Dieser Ansatz widerspricht den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien, die auch eine Reduktion des Konsums als realistisch und therapeutisch wertvoll erachten.

Die Bedeutung von Suchterkrankungen für die Gesellschaft ergibt sich aus mehreren Faktoren: Sie verursachen nicht nur Leid für Betroffene und deren Familien, sondern führen auch zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, bringt es auf den Punkt: „Sucht und Drogen sind keine Randthemen – sie betreffen Millionen Menschen und sind ein Prüfstein für die Stärke unseres Gesundheits- und Sozialsystems.“ Dennoch wird die psychotherapeutische Behandlung dieser Erkrankungen aktuell nicht umfassend genug genutzt.

Zahlen zur Suchterkrankung in Deutschland

  • Etwa 1,6 Millionen Menschen in Deutschland gelten als alkoholabhängig.
  • Rund 290.000 Personen leiden an einer Abhängigkeit von illegalen Drogen.
  • Die Dunkelziffer ist hoch, viele Betroffene erfahren keine adäquate Behandlung.
  • Psychotherapie spielt eine zentrale Rolle in der längerfristigen Stabilisierung, wird aber durch Einschränkungen in der Richtlinie limitiert.

Die bestehenden Leitlinien zur Behandlung von Suchterkrankungen empfehlen eine flexible Therapie, die nicht ausschließlich auf Suchtmittelfreiheit abzielt, sondern auf eine schrittweise Konsumreduktion und begleitende psychotherapeutische Unterstützung. Diese muss ambulant, bedarfsgerecht und individuell langfristig möglich sein, um Rückfälle zu vermeiden und eine nachhaltige Stabilisierung zu fördern.

Ausblick: Chancen der Entstigmatisierung

Die aktuelle politische Debatte versucht, den Blick auf Suchterkrankungen als gesamtgesellschaftliches Thema zu lenken und eine Entstigmatisierung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Betroffene besser in die Gesundheitsversorgung zu integrieren und Vorurteile abzubauen. Eine offenere Einstellung kann den Zugang zu Therapie erleichtern und die Akzeptanz komplexerer, längerfristiger Behandlungsangebote erhöhen.

Im therapeutischen und politischen Kontext besteht jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf: Eine Anpassung der Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen, die aktuellen Leitlinien und den realen Bedürfnissen Betroffener gerecht wird, ist notwendig. Nur so kann die Versorgung bei Suchterkrankungen nachhaltig verbessert und gesellschaftliche Kosten langfristig reduziert werden.

Die Erweiterung der Therapiezeit von 10 auf 24 Sitzungen ist ein Schritt, der allerdings nicht ausreicht, wenn Voraussetzung für eine weiterführende Behandlung weiterhin die strikte Suchtmittelfreiheit ist. Die Chance einer wirksamen Behandlung entsteht erst durch eine flexible, patientenzentrierte Psychotherapie, die auch den Verbleib in der Behandlung ermöglicht, wenn völlige Abstinenz kurzfristig nicht erreicht wird. Gesellschaft und Politik sind aufgefordert, diese Rahmenbedingungen dringend zu überdenken und weiterzuentwickeln.

Die hier vorgestellten Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung.

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11 Kommentare

  1. Der G-BA sollte wirklich seine Entscheidungen überdenken und den Empfehlungen folgen! Wer hat Erfahrung mit Therapieformen ohne Suchtmittelfreiheit?

  2. „Die Zahl der Betroffenen ist alarmierend hoch! Wir müssen als Gesellschaft zusammenarbeiten und wirklich etwas ändern. Was könnte jeder Einzelne tun, um diese Problematik sichtbar zu machen?

    1. Das klingt nach einer guten Idee! Vielleicht auch in den sozialen Medien mehr über dieses Thema berichten?

  3. Die Forderung nach mehr Therapieoptionen ohne Suchtmittelfreiheit ist notwendig. Welche Alternativen seht ihr denn für die Behandlung von Suchtproblemen?

    1. Ich denke, dass Gruppentherapien eine gute Möglichkeit sein könnten. Man fühlt sich weniger allein mit seinem Problem.

    2. „Das stimmt! Außerdem könnten digitale Angebote eine sinnvolle Ergänzung sein für Menschen, die nicht regelmäßig in eine Praxis gehen können.

  4. Es ist echt enttäuschend zu sehen, dass der G-BA nicht die nötigen Schritte unternimmt. Was denkt ihr, wie könnte man die Richtlinien verbessern, damit mehr Menschen Zugang zu Therapie bekommen?

    1. Ich stimme dir zu! Es ist wichtig, dass wir auch über Konsumreduktion reden. Vielleicht sollten wir mehr Aufklärung darüber in Schulen einführen?

    2. Genau! Und es wäre hilfreich, wenn Ärzte besser informiert wären über alternative Ansätze zur Behandlung von Suchterkrankungen.

  5. Ich finde den neuen Beschluss zur Kurzzeittherapie sehr wichtig, aber warum wird immer noch so stark auf die Suchtmittelfreiheit geachtet? Es gibt so viele Menschen, die Hilfe brauchen und vielleicht noch nicht ganz abstinent sind.

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