– PRO BAHN fordert fahrgastorientierte Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs.
– Resolution verlangt bundesweite Mobilitätskarte und einheitliche Tarifstandards.
– Teilhabe für alle, auch ohne Smartphone, soll gewährleistet werden.
PRO BAHN fordert fahrgastorientierte Digitalisierung
Beim Fahrgastsymposium des Fahrgastverbands PRO BAHN am 18. November 2025 stand das Thema Digitalisierung im Mittelpunkt*. Die Teilnehmer verabschiedeten eine Resolution mit konkreten Forderungen an Bundesregierung und Politik, die am selben Tag in einer Medienmitteilung veröffentlicht wurde*.
Die Resolution fordert eine Betrachtung des öffentlichen Verkehrs als Gesamtsystem von Fernverkehr, Regionalverkehr, S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bussen, Fähren und Mikromobilität. Zu den zentralen Forderungen gehören die Einführung einer bundesweit nutzbaren Mobilitätskarte, ein harmonisiertes Tarifportfolio und bundesweit einheitliche Standards für Datenschutz und Cybersicherheit.
Jörg Bruchertseifer, Tarifexperte des Fahrgastverbands PRO BAHN, betont: „Die fahrgastfreundliche Digitalisierung ist zukunftsorientiert und ein wesentlicher Beitrag, Reisen mit Bahn und Bus problemloser zu gestalten. Mit dieser Resolution und dem Positionspapier Digitaler Vertrieb zeigt der Fahrgastverband PRO BAHN, dass moderne Technik und Teilhabe für alle kein Widerspruch sein müssen.“
Digitaler Ticketvertrieb: Zwischen Aufbruch und Fragmentierung
Der digitale Wandel im öffentlichen Verkehr schreitet voran, doch die Realität zeigt ein uneinheitliches Bild. Aktuell entfallen rund 56 Prozent aller Fahrscheinverkäufe auf digitale Tickets (Quelle: VDV, Stand: März 2025)*. Damit hat sich die Digitalisierung im Ticketvertrieb zwar etabliert, bleibt aber deutlich unter den Möglichkeiten einer vollständig vernetzten Mobilität.
Anteil digitaler Tickets
Die Verbreitung digitaler Tickets variiert regional erheblich. Während Metropolregionen und große Verkehrsverbünde oft Vorreiter sind, hinken ländliche Gebiete und kleinere Betriebe technologisch hinterher. Die 56 Prozent Marktanteil digitaler Tickets zeigen: Noch etwa 44 Prozent der Fahrscheine werden analog gelöst – sei es am Automaten, im Kundenzentrum oder beim Fahrpersonal*.
Die technische Infrastruktur entwickelt sich parallel dazu nur langsam. Lediglich 10 bis 30 Prozent der Fahrzeuge in Großbetrieben verfügen über digitale Sensorik zur Fahrgasterfassung und Ticketkontrolle (Quelle: urban-digital.de, Stand: 2024)*. Diese Diskrepanz zwischen digitalem Ticketverkauf und analoger Kontrollinfrastruktur erschwert flächendeckende Innovationen.
Pilotprojekte und Sensorik
Die technologische Lücke wird besonders bei der Fahrgasterfassung sichtbar. Moderne Sensorik, die Echtzeitdaten für Kapazitätsplanung und personalisierte Angebote liefern könnte, bleibt die Ausnahme. Ohne durchgängige digitale Infrastruktur können die Vorteile digitaler Tickets – dynamische Preise, Kapazitätssteuerung, nahtlose Übergänge zwischen Verkehrsträgern – nur begrenzt genutzt werden.
| Jahr | Kennzahl | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2025 | Anteil digitale Tickets ~56 | % | Quelle/Stand: März 2025 (VDV)* |
| 2024 | Fahrzeuge mit Sensorik 10-30 | % der Flotte | Quelle/Stand: 2024 (urban-digital.de)* |
Die aktuellen Zahlen belegen: Der digitale Ticketvertrieb hat zwar Fuß gefasst, doch für ein wirklich integriertes Gesamtsystem fehlt es an flächendeckender technischer Infrastruktur und einheitlichen Standards. Während Pilotprojekte Zukunftsvisionen demonstrieren, bleibt die tägliche Fahrgasterfahrung oft zwischen analoger Vergangenheit und digitaler Zukunft gefangen.
Digitale Teilhabe im ÖPNV: Rechtliche Verpflichtungen und praktische Hürden
Die Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs bringt nicht nur technische Neuerungen, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung mit sich. Während Apps und digitale Tickets für viele Menschen den Alltag erleichtern, drohen bestimmte Bevölkerungsgruppen von dieser Entwicklung abgehängt zu werden. Die rechtlichen Grundlagen für umfassende Barrierefreiheit sind zwar vorhanden, doch ihre Umsetzung gestaltet sich in der Praxis oft lückenhaft.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) öffentliche Stellen zur Umsetzung barrierefreier digitaler Dienstleistungen (Stand: 28. Juni 2025)*. Diese gesetzliche Neuerung ergänzt die bereits bestehenden Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes, das eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV fordert – eine Vorgabe, die vielerorts noch nicht vollständig umgesetzt wurde (Stand: November 2025, laut Aktion Mensch).
Digitale Angebote im öffentlichen Verkehr sollten so gestaltet sein, dass sie allen Menschen zugänglich sind. Dies schließt nicht nur Menschen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen ein, sondern auch solche, die aus verschiedenen Gründen kein Smartphone nutzen können oder wollen.
Nutzer ohne Smartphone
Rund ca. 14 Prozent der ÖPNV-Nutzer verfügen über kein Smartphone (Stand: April 2024)*. Diese Zahl macht deutlich, dass es sich bei der Forderung nach alternativen Zugangsmöglichkeiten nicht um eine Randerscheinung handelt. Für ältere Menschen, Personen mit geringem Einkommen oder technischen Berührungsängsten stellt die ausschließliche Fokussierung auf digitale Lösungen eine erhebliche Hürde dar.
Europäische Nachbarländer zeigen bereits praktikable Alternativen auf:
- Ausgedruckte Einmal-QR-Tickets
- Chipkarten-Lösungen für regelmäßige Nutzer
- Stationäre Automaten an zentralen Verkehrspunkten
Diese barrierefreien Optionen gewährleisten, dass der öffentliche Verkehr tatsächlich für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich bleibt und niemand von der Mobilität ausgeschlossen wird. Die technische Modernisierung und soziale Inklusion müssen dabei Hand in Hand gehen, um ein wirklich fahrgastorientiertes Gesamtsystem zu schaffen.
Technische Umsetzung: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Forderungen von PRO BAHN nach bundesweit einheitlichen Standards für Datenschutz und Cybersicherheit sowie nach zentralen IT-Systemen treffen auf eine komplexe technische und rechtliche Realität. Während die Vision eines nahtlos digitalisierten ÖPNV bestechend wirkt, offenbart die Gegenwart erhebliche Umsetzungshürden.
Datenschutz & Harmonisierung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet den europäischen Rahmen. Eine Harmonisierung von Datenschutz und Schnittstellen ist bisher nur teilweise umgesetzt*. Diese Lücke erschwert die von PRO BAHN geforderte einheitliche Datenschutzpraxis erheblich.
Die technischen Herausforderungen reichen von der Gewährleistung von Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen bis zur Umsetzung des Datensparsamkeitsprinzips. Zudem bleiben die Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Verkehrsverbünden oft unklar – wer trägt letztlich die Verantwortung für zentrale IT-Systeme?
Regionale vs. bundesweite Lösungen
Während PRO BAHN zentrale bundesweite IT-Systeme fordert, zeigt sich ein differenzierteres Bild.
Diese parallelen Entwicklungen verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen regionalen Initiativen und übergreifenden Lösungen. Einerseits können regionale Projekte schneller umgesetzt werden und spezifische Bedürfnisse besser abdecken. Andererseits riskieren sie eine weitere Fragmentierung des bereits zersplitterten deutschen ÖPNV-Systems.
Die technische Infrastruktur für einen vollständig digitalisierten öffentlichen Verkehr existiert in Ansätzen.
Die Kluft zwischen proklamierten Standards und ihrer praktischen Umsetzung zeigt sich besonders deutlich bei Schnittstellen und Datenschutzfragen – zwei Bereiche, die für eine fahrgastfreundliche Digitalisierung unverzichtbar sind.
Chancen, Konflikte und nächste Schritte
Die Forderungen nach einer fahrgastorientierten Digitalisierung bergen erhebliches gesellschaftliches Transformationspotenzial. Für Gelegenheitsfahrer und Menschen ohne Smartphone ergeben sich unmittelbare Vorteile: Ein bundesweit harmonisiertes Tarifportfolio beseitigt die bisherige Einstiegsbarriere des undurchschaubaren Tarifdschungels*. Die geforderte Mobilitätskarte ermöglicht spontane Fahrten ohne vorherige App-Installation oder Registrierung*. Besonders Menschen ohne internetfähige Geräte gewinnen durch physische Bezahloptionen und Offline-Alternativen ihre Mobilitätsautonomie zurück*.
Wer gewinnt, wer verliert?
Die größten Profiteure sind eindeutig Menschen, die nur gelegentlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Für sie reduziert sich die Hemmschwelle durch vereinfachte Bezahlvorgänge und verständliche Tarife. Auch ältere Menschen und solche mit geringer Digitalaffinität gewinnen an Teilhabemöglichkeiten.
Auf der anderen Seite stehen Verkehrsunternehmen vor erheblichen Investitionen in neue Systeme. Die Einführung bundesweiter Standards erfordert Abkehr von gewohnten Prozessen und könnte kurzfristig höhere Kosten verursachen. Datenschutzbedenken bilden eine weitere Konfliktlinie: Die Sammlung von Bewegungsprofilen durch zentrale IT-Systeme kollidiert mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Forderung, dass Fahrgäste nicht haften sollen, wenn technische Systeme bei der Kontrolle versagen, stellt bestehende Geschäftsmodelle infrage.
Praktische Umsetzungsschritte
Die technischen und politischen Voraussetzungen für die Transformation sind geschaffen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bildet die rechtliche Grundlage für barrierefreie Bezahlsysteme*. Die Harmonisierung digitaler Schnittstellen im Verkehrssektor schreitet voran (Stand: November 2025)*.
Drei konkrete Schritte könnten die Umsetzung beschleunigen:
- Priorisierung barrierefreier Bezahlsysteme und Offline-Alternativen gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes*
- Erprobung bundesweiter Schnittstellen in Pilotregionen basierend auf den Erkenntnissen von Mobility Inside (Stand: September 2025)
- Entwicklung klarer Datenschutz-Mindeststandards auf nationaler Ebene zur Sicherung der Fahrgastrechte (Stand: November 2025)
Diese Maßnahmen würden sicherstellen, dass die Digitalisierung des ÖPNV tatsächlich allen Bevölkerungsgruppen zugutekommt – nicht nur den digitalaffinen Vielfahrern. Die technische Machbarkeit ist gegeben, nun kommt es auf den politischen Willen an, die Weichen in Richtung eines wirklich inklusiven öffentlichen Verkehrs zu stellen.
Die vorliegenden Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Fahrgastverbands PRO BAHN.
Weiterführende Quellen:
- „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 zur Umsetzung barrierefreier digitaler Dienstleistungen, darunter auch Apps und Webseiten des ÖPNV.“ – Quelle: https://visual4.de/website/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2025/
- „Der digitale Ticketvertrieb in Deutschland ist seit Corona stark gewachsen, der Anteil digitaler Tickets lag 2024 bei rund 56 % aller Fahrscheinverkäufe (Stand: März 2025).“ – Quelle: https://www.vdv.de/jetzt-mehr-bewegen-digitalisierung-und-innovationen.aspx
- „Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive MaaS NRW werden e-Ticketing-Standards und eine Verzahnung landesweiter Mobilitätsplattformen vorangetrieben (Stand: Anfang 2025).“ – Quelle: https://www.umwelt.nrw.de/themen/verkehr/zukunft-der-mobilitaet/digitalisierung-des-oepnv
- „Die bundesweite Plattform ‚Mobility Inside‘ wird seit 2022 von Verkehrsbetrieben und Verbünden entwickelt und pilotiert; Ziel ist eine flächendeckende Buchung und Nutzung von ÖPNV-Tickets überregional auf einer App (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://www.vcd.org/themen/multimodalitaet/schwerpunktthemen/digitalisierung-mobilitaet
- „Laut einer Studie aus 2024 besitzen ca. 14 % der ÖPNV-Nutzer in Deutschland kein Smartphone und benötigen daher analoge oder alternative Zugangsmöglichkeiten zu Tickets (Stand: April 2024).“ – Quelle: https://urban-digital.de/digitalisierung-oepnv-digitaler-fahrgasterhebung-prognosen/
- „Im europäischen Vergleich setzen einige Länder auf ausgedruckte Einmal-QR-Tickets, Chipkarten-Lösungen oder stationäre Automaten als barrierefreie Zugangsoptionen für Fahrgäste ohne Smartphone (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Mobilitaet/mobilitaet_node.html
- „Die Harmonisierung von Datenschutz und Schnittstellen im ÖPNV-Ticketing ist bislang nur teilweise umgesetzt; die DSGVO gilt, spezifische nationale Normen fehlen (Stand: November 2025).“ – Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/133_2023_texte_digitalisierung_im_verkehr_1.pdf
- „Das Personenbeförderungsgesetz fordert seit 2013 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022, die Umsetzung ist aber vielerorts noch lückenhaft (Stand: November 2025).“ – Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/mobilitaet/hintergrundwissen/barrierefreiheit-im-oepnv
9 Antworten
„Die Idee von einer einheitlichen Tarifstruktur finde ich genial! Aber was ist mit den ländlichen Gebieten? Werden sie auch profitiert davon oder bleiben sie außen vor?
„Fahrgastfreundliche Digitalisierung“ klingt toll, aber ich mache mir Sorgen um die Umsetzung. Was sind die konkreten nächsten Schritte? Wie lange müssen wir warten? Und woher kommt das Geld dafür?
…und wer kümmert sich um den Datenschutz? Das ist echt wichtig für uns alle! Ohne Vertrauen wird keiner digital buchen wollen.
„Das ist eine gute Frage! Vielleicht könnten wir Bürger mehr in den Prozess einbezogen werden und unsere Meinungen einbringen!
Die Forderung nach einer digitalen Teilhabe für alle finde ich super. Aber was passiert mit den älteren Menschen ohne Smartphone? Gibt es da Lösungen? Ich denke, wir müssen da mehr drauf achten!
Gute Frage! Ich habe gehört, dass andere Länder schon bessere Optionen haben, wie z.B. ausgedruckte Tickets oder Chipkarten. Warum machen wir das nicht auch hier?
Genau! Man muss ja an alle denken und nicht nur an die Technikaffinen. Es wäre gut zu wissen, welche Schritte dafür geplant sind.
Ich finde die Idee einer bundesweiten Mobilitätskarte sehr wichtig, aber wie werden die Tarife harmonisiert? Ich habe oft das Gefühl, dass es zu kompliziert ist, gerade für Menschen ohne Smartphone. Ist das nicht ein großes Problem?
Ja, das stimmt! Ich frage mich auch, wie es mit den Datenschutzstandards aussieht. Es wäre schön zu wissen, ob wir wirklich sicher sind bei digitalen Tickets.