Praxisnahe Lösungen für Digitalgesetz: Kritik vom bpa

Der Präsident des bpa warnt: Der Entwurf des Digital-Gesetzes vernachlässigt die Bedürfnisse der Langzeitpflege. Lesen Sie, warum wenig finanzielle Unterstützung und mangelnde Praxisnähe große Probleme verursachen.
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Praxisnahe Lösungen für Digitalgesetz: Kritik vom bpa

Bremen (VBR). Berlin (ots) – Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer, äußerte sich heute anlässlich der Bundestagsanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Während er die Wichtigkeit der Digitalisierung im Gesundheitswesen anerkennt, bemängelt Meurer, dass der Gesetzentwurf die Langzeitpflege außer Acht lässt.

Um der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen gerecht werden zu können, seien Digitalisierung, schneller Datenaustausch, Telemedizin und Telepflege unerlässlich. Die Lösungen müssten jedoch praxisnah sein und die Mitarbeiter tatsächlich entlasten. Insbesondere betont Meurer die Notwendigkeit, dass Bewohner und Patienten in den Datenaustausch einwilligen können, auch wenn sie nicht ständig ein mobiles Endgerät zur Hand haben. Es müssten alternative Möglichkeiten geschaffen werden.

Des Weiteren fordert Meurer angemessene Refinanzierung der Investitionen in digitale Lösungen und des pflegefachlichen Aufwands. Während das Krankenhauszukunftsgesetz den Kliniken Milliarden für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt hat, sieht es in der Langzeitpflege anders aus – hier stehen die Kostenträger bereits bei der Finanzierung der notwendigen Anbindung an die Telematikinfrastruktur auf der Bremse. Meurer appelliert an den Gesetzgeber, hier für Bewegung zu sorgen.

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Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vertritt deutschlandweit mehr als 10.000 Anbieter von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen. Er setzt sich für die Förderung und Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Alten- und Behindertenhilfe ein.

Die Aussagen von Bernd Meurer verdeutlichen die Bedeutung der Digitalisierung in der Langzeitpflege und werfen gleichzeitig Fragen zur Umsetzung und Finanzierung auf. Während die Digitalisierung im Krankenhaussektor bereits vorangetrieben wurde, besteht in der Langzeitpflege noch Nachholbedarf. Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesetzgeber auf die Forderungen des bpa reagieren wird.

Pressekontakt:
Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell

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14 Antworten

  1. Na ja, wer braucht schon Praxisnähe und kritische Betrachtungen? Lasst uns einfach alles digitalisieren und abwarten, was passiert.

    1. Ohja, wer braucht schon kritische Denker und Expertise? Lass uns einfach blind der Digitalisierung hinterherrennen und hoffen, dass alles gut wird. Das hat ja in der Vergangenheit immer so gut funktioniert, oder?

  2. Also ich finde, dass der bpa mit seiner Kritik am Digitalgesetz total übertrieben hat. Man kann es nie allen recht machen!

    1. Da sind wir wohl unterschiedlicher Meinung. Ich finde, der bpa hat völlig recht, das Digitalgesetz kritisch zu betrachten. Es ist wichtig, dass alle Interessen berücksichtigt werden und nicht nur einseitige Lösungen gefunden werden.

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