Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Kurz vor dem Start herrscht im Handel trotzdem keine Klarheit. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht weiter offene Zuständigkeitsfragen und Rechtsunsicherheit – vor allem bei der Klassifizierung von Verpackungen und den Pflichten der Unternehmen.
Was die neue EU-Regel grundsätzlich vorgibt
Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, soll die Vorgaben für Verpackungen in der EU vereinheitlichen. Sie gilt materialunabhängig, also nicht nur für eine bestimmte Art von Verpackung. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, ist eine EU-Konformitätserklärung vorgesehen. Damit bestätigen Unternehmen, dass ihre Verpackungen den Vorgaben entsprechen.
Für den Vollzug sollen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Die EU-Kommission verweist für Deutschland auf die nationalen Behördenstrukturen. Genau diese Zuständigkeiten sind in der Praxis wichtig, weil ohne eine klare Zuordnung weder Kontrollen noch Meldungen reibungslos laufen.
Wo die Unsicherheit aus Sicht des Handels entsteht
Der HDE kritisiert vor allem die Klassifizierung von Verpackungsmaterialien und die Frage, wem ein Rohmaterial am Ende zugerechnet wird. Nach Darstellung des Verbands bleibt damit offen, wer die Verantwortung für Lizenzierung und Konformitätserklärung trägt. Für den Handel ist das ein Problem, weil die Pflichten zwar feststehen, ihre Zuordnung aber nicht in allen Fällen klar sein soll.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: „Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen.“ Die wiederholten Klarstellungsversuche der EU-Kommission hätten aus seiner Sicht eher neue Unklarheiten geschaffen. Ob diese Bewertung in jedem Einzelfall trägt, lässt sich aus der Mitteilung nicht prüfen. Sie zeigt aber, wie groß die Verunsicherung kurz vor dem Stichtag ist.
FAQ und Leitlinien bringen nur begrenzt Orientierung
Ganz ohne zusätzliche Hinweise steht die Branche allerdings nicht da. Die EU-Kommission veröffentlichte am 3. August 2026 ein FAQ zur PPWR, zuvor hatte es bereits im März 2026 Leitlinien gegeben. Nach den vorliegenden Informationen präzisieren diese Dokumente einzelne Fragen, etwa zur Einstufung von Verpackungen und zu Zuständigkeiten. Die Verordnung selbst ändern sie aber nicht.
Das erklärt, warum die Unsicherheit nicht einfach verschwindet, sobald neue Erläuterungen erscheinen. Solange weitere delegierte und Durchführungsakte fehlen, bleiben unter anderem Registrierungs- und Berichtsformate, Kennzeichnungen und der Umgang mit dem Rezyklatanteil nur teilweise geklärt. Rezyklatanteil bedeutet dabei den Anteil wiederverwerteten Materials in einer Verpackung.
Welche Punkte Unternehmen und Behörden jetzt klären müssen
Für Betriebe im Handel geht es deshalb vor allem um die praktische Umsetzbarkeit. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss wissen, welche Materialien wie eingeordnet werden und welche Stelle am Ende zuständig ist. Ohne diese Klarheit lassen sich Meldepflichten, Konformitätserklärungen und mögliche Kontrollen nur schwer sicher vorbereiten.
Der HDE verweist dabei auch auf die Größenordnung des Einzelhandels: Laut Verband vertritt er rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 400.000 Standorten und einem Jahresumsatz von rund 630 Milliarden Euro. Der Verband fordert, dass Bundes- und Landesbehörden die besonderen Herausforderungen beim Vollzug berücksichtigen. Für kleinere Unternehmen dürfte das besonders relevant sein, weil dort oft wenige Menschen viele Verwaltungsaufgaben parallel erledigen.
Der Stichtag ist erreicht, die Umsetzung nicht
Mit dem 12. August 2026 beginnt die PPWR zwar formal zu gelten. Die praktische Arbeit ist damit aber nicht abgeschlossen, sondern für viele Unternehmen erst richtig im Gang. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob weitere Rechtsakte und klare Zuständigkeiten die offenen Punkte tatsächlich entschärfen.
Der zentrale Konflikt bleibt vorerst derselbe: Eine europaweit einheitliche Verpackungsregel soll mehr Klarheit schaffen, stößt kurz vor dem Start aber auf genau die Unschärfen, die sie eigentlich beseitigen soll. Für den Handel zählt deshalb nicht der Stichtag allein, sondern vor allem die Frage, ob die Vorgaben im Alltag eindeutig anwendbar sind.
Quellen
- EU-Kommission: FAQ zur PPWR vom 3. August 2026
- EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im Amtsblatt
- EU-Kommission: Informationen zur Umsetzung der PPWR