Bremen (VBR). Mit großer Freude begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die ab dem 1. Juli in Kraft tretende Verordnung zur Personalbemessung in der Krankenhauspflege, die als bedeutender Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen und einer bedarfsgerechten Versorgung angesehen wird. „Ab sofort gilt in allen Akutkrankenhäusern die PPR 2.0. Die Einführung dieser Personalbemessung markiert einen wichtigen Etappenerfolg“, so Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand.
Die Einführung der sogenannten Fallpauschalen im Jahr 2003 führte zu einem dramatischen Personalabbau in der Pflege. Mit der neuen Verordnung soll diese Fehlentwicklung endlich gestoppt werden. „Der große Einsatz der Klinikbeschäftigten über mehr als zehn Jahre für eine bedarfsgerechte Personalausstattung hat sich gelohnt. Das ist ein Erfolg von ver.di sowie all den engagierten Kolleginnen und Kollegen“, betonte Bühler.
Bereits 2019 entwickelten ver.di gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat die Personalbemessung, bekannt als PPR 2.0. Doch das Instrument zur Personalbemessung blieb lange ungenutzt. Mit der aktuellen Umsetzung startet nun eine neue Ära in der Krankenhauspflege. Nach erfolgreicher Abstimmung im Bundesrat gilt die Verordnung in Akutkliniken sowohl auf Normalstationen für Erwachsene als auch auf bettenführenden Normal- und Intensivstationen für Kinder. Zunächst sammeln die Krankenhäuser Daten zur nötigen und tatsächlichen Personalbesetzung. Anschließend sollen verbindliche Personalvorgaben während einer Konvergenzphase eingeführt werden, was eine weitere Verordnung erfordert.
„Jetzt wird offengelegt, wie viele Pflegekräfte auf den Stationen wirklich nötig sind“, erklärte Bühler. „Diese Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von Personalstandards, die möglichst rasch verbindlich werden müssen.“ Dabei warnte sie vor einer Situation wie in der Psychiatrie, wo die Richtlinie zur Personalausstattung seit Jahren durch fehlende Sanktionen oftmals ignoriert wird. „Wir bleiben dran, bis die PPR 2.0 im Krankenhausalltag tatsächlich ankommt. Wir lassen Arbeitgeber und Politik nicht aus der Verantwortung“, stellte Bühler klar. Das Inkrafttreten der PPR 2.0 sei ein Motivationsschub für alle Betroffenen, Beharrlichkeit zahle sich aus.
Diese Neuerung bringt weitreichende Verbesserungen für die Krankenhauspflege mit sich. Durch die neuen Regelungen werden künftig klar definierte Standards geschaffen, die eine bessere Versorgung der Patienten und gleichzeitig humanere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte ermöglichen. Ein wichtiger Fortschritt, der dazu beitragen kann, das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu stärken und die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich nachhaltig zu verbessern.
Für weitere Informationen und Details zur PPR 2.0 steht die Webseite ppr20.verdi.de zur Verfügung.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Medien-Info: ver.di begrüßt Personalbemessung in der Krankenhauspflege: PPR 2.0 …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Zitierte Personen und Organisationen
-
Personen:
- Sylvia Bühler
- Jens Spahn
- Richard Rother
-
Organisationen:
- ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Deutsche Krankenhausgesellschaft
- Deutscher Pflegerat
-
Institutionen/Unternehmen:
- Bundesrat
-
Weitere relevante Informationen:
- Informationen zur Personalbemessung PPR 2.0
- Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL)
- Kontaktinformationen:
- Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
- Tel.: 030/6956-1011, -1012
- E-Mail: pressestelle@verdi.de
- Website: www.verdi.de/presse
Meldung einfach erklärt
Hier ist der Beitrag in leichter Sprache und als Liste dargestellt:
– Was passiert ab 1. Juli 2024?
– Eine neue Verordnung zur Personalausstattung gilt in Krankenhäusern.
– Diese wird PPR 2.0 genannt.
– Wer hat die Einführung dieser Regelung begrüßt?
– Die Gewerkschaft ver.di.
– Wer hat die Erklärung von ver.di gegeben?
– Sylvia Bühler, ein Mitglied des Bundesvorstands von ver.di.
– Warum ist die neue Regelung wichtig?
– Sie verbessert die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.
– Sie stellt sicher, dass es genug Pflegepersonal gibt.
– Was hat zu Problemen im Pflegebereich geführt?
– Die Fallpauschalen, die 2003 eingeführt wurden.
– Dadurch gab es einen großen Abbau von Pflegekräften.
– Wann wurde die PPR 2.0 entwickelt und mit wem zusammen?
– Im Jahr 2019 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat.
– Wurde die PPR 2.0 sofort umgesetzt?
– Nein, Jens Spahn, der frühere Gesundheitsminister, hat sie ignoriert.
– Wo gilt die PPR 2.0?
– In allen Akutkrankenhäusern auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder.
– Auch auf Intensivstationen für Kinder.
– Was müssen die Krankenhäuser zuerst tun?
– Sie müssen Daten über die nötige und tatsächliche Personalbesetzung erheben.
– Welche Phase kommt danach?
– Eine Konvergenzphase, in der die Personalvorgaben verbindlich gemacht werden.
– Dafür ist eine weitere Verordnung nötig.
– Warum ist Transparenz wichtig, laut Sylvia Bühler?
– Damit klar wird, wie viele Pflegekräfte notwendig sind.
– Es hilft, Personalstandards zu schaffen.
– Gibt es ein Problem in der Psychiatrie, das ver.di erwähnt?
– Ja, dort wird die Richtlinie oft nicht eingehalten, weil es keine Strafen gibt.
– Was will ver.di weiterhin tun?
– Sicherstellen, dass die PPR 2.0 vollständig umgesetzt wird.
– Arbeitgeber und Politik zur Verantwortung ziehen.
– Was macht das Inkrafttreten der PPR 2.0 für ver.di und die Klinikbeschäftigten?
– Es motiviert sie weiterzumachen und zeigt, dass Ausdauer sich auszahlt.
– Wo kann man mehr Informationen finden?
– Auf ppr20.verdi.de
– Wer ist verantwortlich für den Inhalt (V.i.S.d.P.)?
– Richard Rother vom ver.di-Bundesvorstand
– Kontaktdaten:
– Adresse: Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
– Telefon: 030/6956-1011, -1012
– E-Mail: pressestelle@verdi.de
– Webseite: www.verdi.de/presse
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.