Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – BdV fordert Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 05.04.2023
Pressecenter

Pressecenter

Lesedauer: < 1 minute
Presse /news Verbandsnachrichten

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) setzt sich für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ein. Diese Debatte hat in Deutschland an Fahrt aufgenommen, nachdem der Bundesrat auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Bundesregierung aufgefordert hat, einen konkreten Vorschlag für eine bundesweite Regelung zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten.

Neuer Blog-Artikel: Nach den verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren, die in Deutschland zu Todesfällen und enormen Schäden an Wohngebäuden geführt haben, fordert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben sich dieser Forderung angeschlossen und den Bundesrat aufgefordert, einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer solchen Versicherung zu erarbeiten.

Aber was sind eigentlich Elementarschäden? Gemäß § 4 Nr. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Elementarschäden Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Stürme verursacht werden. Im Unterschied zu anderen Schäden sind Elementarschäden oft nicht durch eine herkömmliche Gebäudeversicherung abgedeckt und können daher hohe finanzielle Belastungen für die Betroffenen bedeuten.

Der BdV schlägt vor, dass eine solche Pflichtversicherung durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanziert werden sollte. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die bereits eine private Elementarschadenversicherung besitzen, sollen von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit werden. Der BdV argumentiert, dass sich den Eigentümern mit dieser Regelung kaum entziehen können.

Die Bundesregierung hingegen vertritt die Meinung, dass die Finanzverantwortung eindeutig den Wohngebäudeeigentümerinnen und -eigentümern zuzuweisen sei und man deshalb auf eine besondere staatliche Kontrolle der Versicherungspflicht verzichten könne. Der BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke hingegen sieht in einer Pflichtversicherung mit einer staatlich kontrollierten Finanzierung eine bessere Alternative, da eine Steuerzahlung schwerer zu umgehen sei als eine Pflichtversicherung ohne Sanktionen.

Die Versicherungslobby hingegen lehnt eine Versicherungspflicht ab und setzt sich stattdessen für eine vollintegrierte Wohngebäudeversicherung ein, die auch Elementarschäden abdeckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) will diese Versicherung mittels einer fiktiven Zustimmung auch bei Bestandskunden durchsetzen.

Warum sind eure Kommentare so wertvoll?

Hier ein paar Gründe:

  1. Ihr bringt frischen Wind in die Diskussion und sorgt für abwechslungsreiche Ansichten.
  2. Ihr helft uns, uns selbst zu verbessern und immer am Puls der Zeit zu bleiben.
  3. Gemeinsam lernen wir voneinander und wachsen als Community.
  4. Mit euren Beiträgen bauen wir eine offene und respektvolle Umgebung auf, in der alle Stimmen gehört und geschätzt werden.

 

Jeder Kommentar ist Gold wert, egal ob Lob oder Kritik, zustimmend oder kontrovers. Lasst euren Gedanken freien Lauf und helft uns dabei, diese Community zu einem Ort zu machen, an dem jeder gern vorbeischaut und seine Meinung teilt. Auf geht’s!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr Infos und News aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie hier in der Übersicht



Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram
Email
Drucken
XING