Pflegereform im Kreuzfeuer der Kritik: AWO prangert Belastungspaket für Pflegebedürftige und Angehörige an

Berlin, 4. Juni 2026 – Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) übt scharfe Kritik am Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Entwurf sei sozial unausgewogen und wälze die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung auf Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte ab. Konkret kritisiert die AWO unter anderem geplante Leistungskürzungen, den Wegfall von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige und eine Aussetzung der Tariftreuepflicht in der Pflege.

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Pflegekosten-Bescheid, Tastatur, Stift, Ordner mit "PFLEGE" auf Tisch in hellem Licht.
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Das Wichtigste in Kürze

  • AWO kritisiert Pflegereform-Entwurf als sozial unausgewogen und belastend für Pflegebedürftige und Angehörige.
  • Geplante Leistungskürzungen, höhere Hürden bei Pflegegraden und Kürzung von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige.
  • Aussetzung der Tarifbindung in der Pflege und finanzielle Mehrbelastungen für Kinderlose und Besserverdienende vorgesehen.
  • Reform soll rund 20 Milliarden Euro einsparen, verschärft aber die Situation von Pflegebedürftigen und Beschäftigten.
  • Betroffene sollten Unterlagen ordnen und Ausgaben prüfen, da Änderungen direkten Einfluss auf Alltag und Finanzen haben.

– AWO kritisiert Pflegereform-Entwurf als unausgewogenes Belastungspaket.
– Entwurf sieht Leistungskürzungen und höhere Hürden für Pflegegrade vor.
– Rentenansprüche pflegender Angehöriger sollen gekürzt werden.

Pflegereform in der Kritik: Wer die Lasten trägt

Der am 4. Juni 2026 in Berlin bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stößt bei der Arbeiterwohlfahrt auf scharfe Kritik. Der Wohlfahrtsverband bewertet den Entwurf als sozial unausgewogen und wirft der Politik vor, die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung auf Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte abzuwälzen. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner formuliert es so: „Statt wirkungsvolle Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Pflege zu geben, setzt dieser Entwurf die Axt an. Was hier als Pflegereform verkauft wird, ist in Wahrheit ein Belastungspaket für die Falschen: Pflegebedürftigen werden Leistungen gekürzt, pflegende Angehörige verlieren Rentenansprüche und bei den Beschäftigten wird die tarifliche Bezahlung infrage gestellt. Gleichzeitig nennt man das Ganze ‚Zukunftspakt Pflege‘ – das ist zynisch.“

Die Kritik richtet sich damit nicht nur gegen einzelne Regelungen, sondern gegen die grundsätzliche Ausrichtung des Vorhabens: aus Sicht der AWO zu viel Sparlogik, zu wenig sozialer Ausgleich. Für Betroffene ist die Debatte unmittelbar relevant, weil es um Leistungen der Pflegeversicherung, die Situation pflegender Angehöriger und die Arbeitsbedingungen in der Pflege geht.

Was der Entwurf nach bisherigem Stand vorsieht

Fest steht bislang: Im Juni 2026 liegt ein Referentenentwurf vor, kein beschlossenes Gesetz. Welche Regelungen am Ende tatsächlich in Kraft treten, ist offen. Nach bisher bekannten Informationen sieht der Entwurf unter anderem neue Leistungsbudgets, Pflegebegleitung, Überbrückungsbudgets und Maßnahmen zur Digitalisierung vor. Gleichzeitig setzt er offenbar deutlich auf Einsparungen bei den Ausgaben der Pflegeversicherung.

Nach Angaben der Tagesschau sollen die geplanten Änderungen im ersten Jahr rund elf Milliarden Euro einsparen; bis 2030 werden die möglichen Einsparungen laut Entwurf auf etwa 20,34 Milliarden Euro geschätzt. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung: Laut Tagesschau geht der Entwurf für das kommende Jahr von einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro aus, sofern der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent bleibt.

Der Entwurf greift jedoch nicht nur auf der Ausgabenseite ein. Nach Informationen von Pharma Deutschland sind auch Änderungen bei den Einnahmen vorgesehen, etwa eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine geringfügige Mehrbelastung für Kinderlose und Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Politisch bewegt sich die Vorlage damit zwischen punktuellen Entlastungen und dem klar erkennbaren Versuch, die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Die Bundesregierung verortet die stärkere Belastung dabei laut Tagesschau vor allem bei Besserverdienenden und Kinderlosen.

Warum die AWO besonders Angehörige und Heimbewohner belastet sieht

Besonders deutlich kritisiert die AWO jene Punkte, die aus ihrer Sicht den Alltag Pflegebedürftiger und ihrer Familien direkt betreffen. Nach Angaben des Verbands sieht der Entwurf höhere Hürden für die Pflegegrade 2 und 3 sowie eine spätere Erhöhung der Leistungszuschläge im Pflegeheim vor. Für Betroffene würde das bedeuten: Unterstützung käme später oder in geringerem Umfang an, obwohl der Bedarf bereits besteht.

Diese Einschätzung wird durch weitere Berichte gestützt. Laut Tagesschau soll zudem der pauschale Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 entfallen, außerdem könnte sich die Einstufung in höhere Pflegestufen verzögern. Auch das würde den Zugang zu Leistungen erschweren oder hinauszögern. Pharma Deutschland berichtet zudem von Änderungen bei der Bezugsdauer des prozentual gestaffelten Leistungszuschlags in der vollstationären Pflege.

Für pflegende Angehörige zeichnen sich nach bisherigem Stand ebenfalls spürbare Einschnitte ab. Der AWO zufolge sollen Rentenansprüche gekürzt werden; Pharma Deutschland berichtet dazu, dass der Beitrag der Pflegeversicherung für künftige Rentenansprüche von Pflegepersonen reduziert werden soll. Hinzu kommt laut AWO die mögliche erneute Heranziehung von Einkommen der Kinder zur Finanzierung der Pflege von Eltern.

Auch die Beschäftigten in der Pflege geraten in den Blick der Kritik. Die AWO beanstandet, dass die Pflicht zur tariflichen Bezahlung für vier Jahre ausgesetzt werden soll. In ihrer grundsätzlichen Bewertung sagt sie: „Diese Reform blickt nahezu ausschließlich auf die Ausgabenseite. Sie setzt bei denjenigen an, die auf Leistungen angewiesen sind, und bei denen, die die Pflege tragen, seien es Angehörige oder Beschäftigte. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und Pflegende zunehmend die finanziellen Folgen eines strukturell unterfinanzierten Systems tragen und damit politische Versäumnisse ausgleichen müssen.“

Pflegekrise: bekannte Probleme, neue Konflikte

Die Schärfe der Debatte hängt auch mit dem Zustand des Pflegesystems zusammen. Bereits am 22. Mai 2023 hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband eine damalige Reformlinie als „halbgar“ kritisiert und auf durchschnittliche Zuzahlungen von über 2.000 Euro monatlich in der stationären Pflege hingewiesen. Die Höhe der Eigenanteile in Heimen beschäftigt die Pflegepolitik also seit Jahren.

Der neue Entwurf trifft damit auf ein besonders sensibles Feld. Nach Angaben der AWO vom 4. Juni 2026 werden zwei Drittel der Pflege in Deutschland von Angehörigen geleistet. Zugleich verweist der Verband auf überlastete Pflegeberufe, mangelnde Wertschätzung und das Armutsrisiko Pflege. Damit rückt ein Grundproblem in den Mittelpunkt: Das System ist stark auf familiäre Pflege angewiesen, während stationäre Versorgung für viele teuer bleibt und die Beschäftigten unter hohem Druck stehen.

Gerade deshalb wird jede Reform daran gemessen, ob sie diese Lage verbessert oder verschärft. Die AWO sieht im vorliegenden Entwurf eher Letzteres und warnt davor, man spare sich „durch die Gegenwart“ und verspiele so die Zukunft.

Kritik kommt nicht nur von der AWO

Mit dieser Bewertung steht der Verband nicht allein. Der Paritätische hatte bereits 2023 die damalige Reformdebatte als unzureichend bezeichnet. Nun äußert auch der Arbeiter-Samariter-Bund deutliche Kritik am aktuellen Entwurf. Der ASB spricht von einem fehlenden Mut zu einer echten Reform und bemängelt, dass die Lasten einseitig auf Versicherte und Pflegebedürftige verlagert würden.

Die Einwände unterscheiden sich in der Zuspitzung, laufen aber auf einen gemeinsamen Kern hinaus: Mehrere Wohlfahrtsverbände bezweifeln, dass sich die strukturellen Probleme der Pflege mit Kürzungen, Verschiebungen und begrenzten Mehreinnahmen lösen lassen.

Die offene Grundsatzfrage: Wer soll Pflege finanzieren?

Damit führt die Debatte über den Referentenentwurf zu einer grundsätzlichen politischen Frage. Die AWO argumentiert, das Defizit der Pflegeversicherung sei auch Folge einer langjährigen Praxis, gesamtgesellschaftliche Kosten über die Pflegekassen zu finanzieren – etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder pandemiebedingte Mehrbedarfe. Der Verband fordert deshalb, der Bund müsse die Milliarden zurückgeben, die der Pflege für solche Aufgaben entzogen worden seien. Langfristig setzt die AWO auf eine solidarische Pflegevollversicherung.

Dem gegenüber steht ein Entwurf, der nach bisherigem Stand zwar zusätzliche Einnahmen vorsieht, den Schwerpunkt jedoch klar auf Konsolidierung und Ausgabenbegrenzung legt. Genau hier verläuft der Konflikt: Reicht ein Sparkurs mit punktuellen Mehreinnahmen aus, um die Pflege dauerhaft tragfähig und sozial abzusichern?

Was Betroffene und Familien jetzt schon sinnvoll vorbereiten können

Auch wenn der Entwurf noch kein beschlossenes Gesetz ist, lohnt sich ein nüchterner Blick auf den eigenen Alltag. Denn bei Pflegekosten, Leistungen und möglichen Änderungen zählt oft nicht der große politische Streit, sondern die Frage, was im kommenden Monat tatsächlich bezahlt, beantragt oder organisiert werden muss. Wer Angehörige unterstützt oder selbst vorsorgen will, fährt jetzt gut mit einer kleinen Bestandsaufnahme: Welche Leistungen werden bisher genutzt, welche Anträge laufen, welche Ausgaben fallen jeden Monat zusätzlich an?

Hilfreich ist außerdem, früh Ordnung in Unterlagen zu bringen. Dazu gehören Bescheide der Pflegekasse, Nachweise über den Pflegegrad, Vollmachten, Renteninformationen und eine einfache Übersicht über laufende Kosten. Das klingt trocken, spart aber Nerven, wenn Fristen knapp werden oder Rückfragen kommen. Gerade in angespannten Phasen ist ein klarer Ordner oft mehr wert als zehn lose Zettel in der Küchenschublade.

Mindestens genauso wichtig ist der Blick auf die eigenen Reserven. Wenn sich Leistungen verzögern oder Eigenanteile steigen, geraten schnell andere Haushaltskosten unter Druck. Dann kann es sinnvoll sein, Verträge, Versicherungen und regelmäßige Ausgaben zu prüfen, um etwas Luft im Budget zu schaffen. Wer dafür praktische Orientierung sucht, findet in der Vorteilswelt für Finanzen & Tarife eine nützliche Sammlung rund um Fixkosten, Tarife und alltägliche Finanzfragen. Das ersetzt keine Reform, kann aber helfen, den eigenen Spielraum im Alltag etwas stabiler zu machen.

Warum es um mehr geht als um einzelne Kürzungen

Die Debatte über den Referentenentwurf zeigt, dass Pflegepolitik immer auch Verteilungspolitik ist. Im Kern steht die Frage, wer die finanziellen und sozialen Folgen eines unter Druck stehenden Pflegesystems tragen soll: die Versicherten, pflegende Angehörige, Beschäftigte oder der Staat. Gerade weil Pflege in Deutschland zu großen Teilen von Familien getragen wird und stationäre Versorgung für viele teuer ist, reicht die Bedeutung des Entwurfs weit über technische Gesetzesänderungen hinaus.

Für Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte ist entscheidend, dass noch kein Gesetz beschlossen ist, die Richtung aber bereits erkennbar wird. Wenn Leistungen schwerer erreichbar werden, Zuschläge später greifen und Rentenansprüche von Pflegepersonen sinken, kann das den Alltag vieler Haushalte unmittelbar verändern. Politisch wird daran zu messen sein, ob die Reform vor allem Haushaltslöcher stopft oder die bekannten Strukturprobleme der Pflege tatsächlich angeht.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Ist das Pflegeneuordnungsgesetz schon beschlossen?
Nein. Im Beitrag ist von einem Referentenentwurf die Rede. Welche Regeln am Ende tatsächlich gelten, ist noch offen.

Worauf sollten Pflegebedürftige und Angehörige besonders achten?
Wichtig sind vor allem mögliche Änderungen bei Pflegegraden, Leistungszuschlägen im Heim und bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige. Diese Punkte könnten direkten Einfluss auf Unterstützung und finanzielle Absicherung haben.

Bedeutet der Entwurf automatisch weniger Leistungen für alle?
So weit geht der Beitrag nicht. Er beschreibt geplante neue Budgets und Unterstützungsinstrumente, zugleich aber auch mögliche Einsparungen und höhere Hürden bei Leistungen.

An wen kann ich mich bei Unsicherheit wenden?
Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein. Sinnvoll ist es, Entwicklungen zur Reform weiter zu verfolgen.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des AWO Bundesverbandes e. V.

Weiterführende Quellen:

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

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