Pflegereform unter Druck: DGB kritisiert Sparpaket scharf – Was auf Pflegebedürftige und Angehörige zukommt

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert den Referentenentwurf zur Pflegereform scharf. DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnet das Vorhaben als reines Sparpaket zulasten von Versicherten und Pflegebedürftigen und wirft der Bundesregierung vor, den Sozialstaat auszuhöhlen. Der DGB fordert die Regierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und eine Reform vorzulegen, die die Pflegeversicherung stärkt.

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Pflegekosten-Bescheid, Stifte, Aktenordner mit "Pflegeversicherung" auf Holz tafel.
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Das Wichtigste in Kürze

  • DGB kritisiert Pflegereform als Sparpaket zulasten von Pflegebedürftigen und Versicherten.
  • Geplante Verschärfungen bei Pflegegraden und spätere Erhöhung der Heimzuschüsse belasten Betroffene.
  • Begrenzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige schwächt soziale Absicherung im Alter.
  • Erhöhung der Beitragssätze und Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung sind vorgesehen.
  • DGB fordert Rückzug des Entwurfs und eine Reform zur Stärkung der Pflegeversicherung und des Sozialstaats.

– DGB-Chefin Fahimi nennt Pflegereform reines Sparpaket zu Lasten Versicherter.
– Kritik an Ministerin Warken: Angriff auf Tariflöhne ignoriert Koalitionsvereinbarung.
– DGB fordert Rückzug des Entwurfs und Reform zur Stärkung des Sozialstaats.

Pflegereform unter Druck: Kritik am Sparpaket

Der bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung hat am 4. Juni 2026 scharfe Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes ausgelöst. DGB-Chefin Yasmin Fahimi greift den Vorstoß der Bundesregierung frontal an und bewertet ihn nicht als überfällige Neuaufstellung, sondern als Kürzungsprogramm mit Folgen für Versicherte, Pflegebedürftige und Beschäftigte.

In der Pressemitteilung des DGB heißt es wörtlich: „Nach der GKV-Reform, die bereits ein einseitiges Kürzungsprogramm war, legt Bundesministerin Warken mit der zweiten Zerstörungsreform nach. Was wir hier erleben, stellt unsere Sozialversicherung und unseren Sozialstaat grundlegend in Frage.“

Noch deutlicher wird Fahimi in ihrer Bewertung des Entwurfs: „Dieser Vorschlag ist keine Strukturreform, sondern ein reines Sparpaket zu Lasten der Versicherten und Pflegebedürftigen, denen Leistungen massiv gekürzt werden sollen.“ Auch die Begründung des Vorhabens weist sie zurück: „Den Gesetzentwurf zu begründen mit einem „Beitrag zur Entbürokratisierung“ und der Schaffung einer „neuen Vertrauenskultur“ ist reiner Zynismus.“

Die Wortwahl zeigt, wie stark politisch aufgeladen die Debatte bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens ist. Der DGB erkennt in dem Entwurf keine Modernisierung der Pflegeversicherung, sondern eine Verschiebung von Lasten auf Menschen, die ohnehin auf Leistungen und verlässliche Absicherung angewiesen sind.

Was der Gesetzentwurf laut Berichten konkret ändern würde

Nach den bislang bekannt gewordenen Informationen enthält der Referentenentwurf eine Mischung aus Einsparungen, neuen Einnahmen und einzelnen Entlastungen. Besonders umstritten sind die geplanten Einschnitte für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Laut Tagesschau würden die Kriterien leicht angehoben, um weniger Personen in die Pflegeversicherung aufzunehmen. Für Betroffene könnte das bedeuten, dass der Zugang zu Leistungen schwieriger wird.

Auch für Menschen im Pflegeheim sind Änderungen vorgesehen. Nach Informationen des Deutschlandfunks sollen die Leistungszuschüsse für Heimbewohner künftig sechs Monate später steigen. Der Maximalzuschuss würde dann erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Damit verlängert sich die Phase, in der Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise ihre Familien einen höheren Eigenanteil tragen müssen.

Hinzu kommt eine geplante Begrenzung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Nach Angaben der Tagesschau sollen die von der Pflegeversicherung übernommenen Beiträge auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus sinken. Das soll Einsparungen von rund 2 Milliarden Euro jährlich bringen. Für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, würde damit die soziale Absicherung im Alter geschwächt.

Parallel setzt der Entwurf auf höhere Einnahmen. Geplant sind laut Tagesschau eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie ein höherer Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent. Außerdem soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 deutlich eingeschränkt werden; ohne eigenen Beitrag mitversichert blieben dann nur noch bestimmte Gruppen.

Ganz ohne entlastende Elemente ist der Entwurf allerdings nicht. Ebenfalls ab 2028 sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen im ambulanten und stationären Bereich nach Berichten von Tagesschau und Deutschlandfunk automatisch jährlich an die Inflation angepasst werden. Das soll helfen, den Anstieg der Eigenanteile zu begrenzen. Vorgesehen ist zudem ein Anspruch auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege, damit Verschlechterungen des Gesundheitszustands früher erkannt werden können.

Gerade diese Kombination aus später wirkenden Entlastungen und sofort spürbaren Einschränkungen erklärt, warum der Entwurf politisch so heftig umstritten ist.

Warum die Pflegefinanzen unter Druck stehen

Der Konflikt entsteht nicht im luftleeren Raum. Die Pflegeversicherung steht seit Jahren unter wachsendem finanziellem Druck, weil mehr Menschen pflegebedürftig sind und die Kosten steigen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stieg die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von 4,1 Millionen im Jahr 2019 auf rund 5,2 Millionen im Jahr 2021. Gleichzeitig haben sich die finanziellen Belastungen für Menschen im Heim deutlich erhöht. Die durchschnittlichen Eigenanteile in Pflegeheimen lagen laut Statistischem Bundesamt im Januar 2020 bei 2.015 Euro monatlich und im Juli 2023 bereits bei 2.548 Euro.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren auf diese Entwicklung reagiert. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf Leistungsverbesserungen im Jahr 2022, etwa beim Pflegegeld und bei den Sachleistungen. Zum 1. Januar 2024 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung zudem pauschal um 5 Prozent erhöht. Auch auf der Einnahmeseite gab es Anpassungen: Zum 1. Juli 2023 wurden die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent angehoben, mit differenzierten Sätzen je nach Kinderzahl.

Trotzdem bleibt die Finanzlage angespannt. Laut Tagesschau wird für die soziale Pflegeversicherung im kommenden Jahr ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro erwartet. Bis 2028 könnten es etwa 15 Milliarden Euro sein. Die Politik versucht daher, das System zu stabilisieren. Genau daran entzündet sich der Streit: Geht es um eine tragfähige Reform oder vor allem um kurzfristige Einsparungen?

Der Streit um Tarifbindung und Lastenverteilung

Ein zentraler Punkt der DGB-Kritik betrifft die Beschäftigten in der Pflege. Fahimi wirft der Bundesregierung vor, die Tarifentlohnung anzugreifen. In der Pressemitteilung heißt es: „Und zum zweiten Mal kurz hintereinander greift die Ministerin direkt die Tarifentlohnung in der Pflege an – erst in den Krankenhäusern und nun in der Altenpflege. Die Koalitionsvereinbarung, für mehr Tarifbindung sorgen zu wollen, scheint einfach ignoriert zu werden. Und das ausgerechnet bei den Beschäftigten, die vor kurzem noch als systemrelevant wertgeschätzt wurden und die sprichwörtlich mehr verdient hätten.“

Der Vorwurf trifft auf einen Bereich, in dem Tarifbindung ohnehin brüchig ist. Nach Angaben des WSI der Hans-Böckler-Stiftung sank die Tarifbindung im Bereich Gesundheit, Veterinär- und Sozialwesen von 51 Prozent im Jahr 2010 auf 41 Prozent im Jahr 2022. Für die Pflege zeigt sich ein gemischtes Bild: In der Altenpflege lag die Tarifbindung 2023 bei etwa 42 Prozent, in Krankenhäusern bei rund 53 Prozent.

Hinter der Debatte um Löhne und Tarifverträge steht damit auch eine grundsätzliche Verteilungsfrage: Wer soll die Pflege künftig finanzieren? Der DGB plädiert für eine Pflegeversicherung für alle. Fahimi formuliert es so: „Wenn die Bundesregierung die Pflege finanziell zukunftsfest machen will, müsste sie als erstes alle Bürger*innen in einer Pflegeversicherung für alle vereinen, egal ob Arbeitnehmende, Selbstständige, Abgeordnete oder Beamte.“

Ähnliche Reformüberlegungen kommen auch aus anderen Teilen des Systems, wenn auch mit anderen Akzenten. Der Verband der Ersatzkassen fordert einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und eine Entlastung der Pflegebedürftigen. Der Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen kritisierte die Pflegereform ebenfalls als Sparpaket und forderte eine grundlegende Strukturreform einschließlich eines Sockel-Spitze-Tauschs.

Damit verlaufen die Konfliktlinien nicht nur zwischen Regierung und Gewerkschaften. Sie reichen von den Interessen der Beschäftigten über die Lage der Pflegebedürftigen bis hin zur Frage, wie Beitragszahler, Staat und private Versicherungssysteme künftig stärker oder anders belastet werden sollen.

Was für Betroffene jetzt auf dem Spiel steht

Für viele Menschen ist die Debatte weit mehr als ein finanzpolitischer Fachstreit. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geht es um die Frage, wann Entlastung bei den Eigenanteilen greift. Für Angehörige in der häuslichen Pflege geht es um soziale Absicherung und Unterstützungsangebote. Für Versicherte insgesamt steht im Raum, ob der Zugang zu Leistungen enger wird, während zugleich zusätzliche Beiträge und neue Begrenzungen bei der Mitversicherung greifen.

Der Entwurf enthält zwar mit der automatischen Inflationsanpassung der Leistungen ab 2028 und dem Anspruch auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege auch Elemente, die Betroffene später entlasten könnten. Nach den bislang bekannten Punkten drohen jedoch zugleich spätere Zuschüsse im Heim, strengere Zugänge zur Pflegeversicherung und eine geringere Absicherung pflegender Angehöriger.

Besonders scharf kritisiert der DGB die geplante Verschiebung bei den Heimzuschüssen. In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Dass höhere Zuschüsse bei längerer Pflege im Heim erst später fließen sollen, ist nichts anderes als das bewusste Hoffen auf einen Tod der Pflegebedürftigen, bevor Geld aus der Pflegeversicherung fließt. Auf diese Weise Kosten zu sparen, ist perfide und inhuman. Damit kann die soziale Pflegeversicherung nicht mehr tun, wofür sie eigentlich da ist.“

Politisch fordert der DGB deshalb einen Neustart. „Der DGB fordert die Bundesregierung auf, diesen Entwurf zurückzuziehen und eine Reform vorzulegen, die den Sozialstaat stärkt, statt ihn auszuhöhlen.“ Ob der Referentenentwurf in dieser Form bestehen bleibt, ist offen. Klar ist aber schon jetzt: Der Streit um die Pflegereform wird zu einer Grundsatzdebatte darüber, wie viel Schutz die Pflegeversicherung künftig noch bieten soll — und wer die Kosten dafür trägt.

Was Familien und Versicherte schon jetzt praktisch vorbereiten können

Auch wenn der Entwurf noch nicht beschlossen ist, lohnt sich ein nüchterner Blick auf den eigenen Alltag. Denn bei Pflegekosten, Eigenanteilen und möglicher häuslicher Pflege wird schnell klar: Wer erst reagiert, wenn es akut wird, hat oft den größten Stress.

Sinnvoll ist deshalb, wichtige Unterlagen früh an einem Ort zu bündeln. Dazu gehören Versicherungsdaten, Vollmachten, Medikamentenpläne, Arztkontakte und eine einfache Übersicht über laufende Ausgaben. Gerade wenn sich ein Gesundheitszustand schleichend verändert, spart so eine kleine private Notfallmappe Zeit, Nerven und im Ernstfall viele Telefonate.

Ebenso hilfreich ist ein ehrlicher Kassensturz. Wie hoch sind die monatlichen Fixkosten? Welche Verträge laufen still mit? Wo gibt es Spielraum, falls plötzlich zusätzliche Unterstützung, Fahrten, Hilfsmittel oder Umbauten nötig werden? Solche Fragen wirken trocken, sind aber oft der Unterschied zwischen hektischem Improvisieren und einem halbwegs stabilen Plan.

Wer dafür praktische Orientierung sucht, findet in unserer Finanzen-&-Tarife-Übersicht eine nützliche Sammlung rund um laufende Kosten, Versicherungen und Verträge. Das ersetzt keine Pflegereform, kann aber helfen, den eigenen Haushalt in einer Phase wachsender Unsicherheit etwas robuster aufzustellen.

Warum die Pflege zur Verteilungsfrage wird

Die Debatte zeigt mehr als Streit über einzelne Paragrafen. Im Kern geht es darum, ob die Pflegeversicherung vor allem kurzfristig entlastet oder dauerhaft so aufgestellt wird, dass steigende Pflegezahlen, höhere Eigenanteile und soziale Absicherung zusammen gedacht werden. Genau deshalb ist der Konflikt so grundlegend: Er berührt den Charakter des Sozialstaats und die Frage, wie viel Schutz das System im Ernstfall noch bietet.

Für Pflegebedürftige, Angehörige, Beschäftigte und Beitragszahlende wird damit entscheidend, welche Lasten künftig verschoben werden. Wenn Zugänge erschwert, Zuschüsse später wirksam und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige begrenzt werden, trifft das nicht nur Haushalte finanziell, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Pflegeversicherung.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Was würde sich für Pflegebedürftige konkret ändern?
Nach den bekannten Plänen könnten Leistungen schwerer erreichbar sein, weil die Voraussetzungen für einen Pflegegrad verschärft werden sollen. Im Heim würden höhere Zuschüsse zudem später greifen.

Was bedeutet der Entwurf für pflegende Angehörige?
Ihre Absicherung im Alter könnte schwächer werden, weil die übernommenen Rentenbeiträge sinken sollen. Gleichzeitig ist ein Anspruch auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege vorgesehen.

Müssen Versicherte mit höheren Beiträgen rechnen?
Im Entwurf sind höhere Einnahmen vorgesehen, etwa über einen höheren Beitrag für Kinderlose und Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028.

Ist das Gesetz schon beschlossen?
Nein. Der Text ist ein Referentenentwurf, und ob er in dieser Form bleibt, ist laut Beitrag offen.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Weiterführende Quellen:

  • „Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland stieg von 4,1 Mio. im Jahr 2019 auf rund 5,2 Mio. im Jahr 2021 (Stand: 13.12.2023, Datenjahr 2021).“ – Quelle: https://www.destatis.de
  • „Die durchschnittlichen Eigenanteile in Pflegeheimen für Pflegebedürftige stiegen von 2.015 Euro monatlich im Januar 2020 auf 2.548 Euro im Juli 2023 (Stand: 27.09.2023).“ – Quelle: https://www.destatis.de
  • „Die Pflegeversicherungsleistungen wurden zum 01.01.2024 pauschal um 5 % erhöht, zudem gab es bereits 2022 Leistungsverbesserungen, etwa beim Pflegegeld und bei den Sachleistungen (Stand: Januar 2024).“ – Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
  • „Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung wurden zum 01.07.2023 auf 3,4 % angehoben mit differenzierten Sätzen je nach Kinderzahl (Stand: Juni 2023).“ – Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
  • „Für die soziale Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr ein Defizit von rund 7,5 Mrd. Euro erwartet, bis 2028 könnten es etwa 15 Mrd. Euro sein (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.tagesschau.de
  • „Der Referentenentwurf zur Pflegereform 2026 sieht verschärfte Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad vor; die Kriterien sollen leicht angehoben werden, um weniger Personen in die Pflegeversicherung aufzunehmen (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.tagesschau.de
  • „Die Leistungszuschüsse für Heimbewohner sollen künftig sechs Monate später steigen, sodass der Maximalzuschuss erst nach viereinhalb Jahren erreicht wird (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de
  • „Die von der Pflegeversicherung übernommenen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen auf 70 % des bisherigen Niveaus begrenzt werden, was Einsparungen von rund 2 Mrd. Euro jährlich bringen soll (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.tagesschau.de
  • „Neben Einsparungen setzt der Entwurf auf Mehreinnahmen, u.a. durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und einen erhöhten Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 % (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.tagesschau.de
  • „Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 deutlich eingeschränkt werden; nur noch bestimmte Gruppen können ohne eigenen Beitrag mitversichert bleiben (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.tagesschau.de
  • „Der Referentenentwurf kündigt ab 2028 eine regelmäßige, jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation an, um den Anstieg der Eigenanteile zu begrenzen (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.tagesschau.de
  • „Im Gesetzentwurf sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen in ambulantem und stationärem Bereich künftig automatisch jährlich an die Inflation angepasst werden (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de
  • „Im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Anspruchs auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege vorgesehen, um Verschlechterungen des Gesundheitszustands früher zu erkennen (Stand: 25.04.2026).“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de
  • „Die Tarifbindung in der Altenpflege lag 2023 bei etwa 42 % der Beschäftigten, in Krankenhäusern bei rund 53 % (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.boeckler.de
  • „Die Tarifbindung im Bereich Gesundheit, Veterinär- und Sozialwesen sank von 51 % im Jahr 2010 auf 41 % im Jahr 2022 (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.boeckler.de
  • „Der Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen kritisiert die Pflegereform 2026 als Sparpaket und fordert eine grundlegende Strukturreform inklusive Sockel-Spitze-Tausch (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.altenheim.net
  • „Der Verband der Ersatzkassen fordert einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und Entlastung der Pflegebedürftigen (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.vdek.com
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