Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, übernimmt oft weit mehr als Unterstützung im Alltag. Nicht selten werden Arbeitszeit reduziert, Schichten getauscht oder der Beruf ganz aufgegeben. Die Folgen zeigen sich oft erst Jahre später: Die Pflege entlastet die Familie, kann aber die eigene Altersvorsorge schwächen.
Zum bundesweiten Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September stellt der Sozialverband VdK Deutschland genau diesen Zusammenhang heraus. Er fordert, die Rentenbeiträge für Pflegepersonen verbindlich und dauerhaft zu sichern. Hintergrund ist eine Debatte über mögliche Kürzungen, deren Ausgang nach dem derzeitigen Stand noch offen ist.
Warum der Verband von einem realen Armutsrisiko spricht
Nach Angaben des VdK werden rund 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Die Pflege findet damit oft im Familienalltag statt, häufig unbezahlt und rund um die Uhr. Was nach privater Unterstützung aussieht, hat für die Pflegenden jedoch finanzielle Folgen, wenn sie weniger arbeiten und dadurch später geringere Rentenansprüche erwerben.
Die VdK-Pflegestudie 2023 der Hochschule Osnabrück kommt zu dem Ergebnis, dass pflegende Angehörige ein um vier Prozentpunkte höheres Armutsrisiko haben als die Gesamtbevölkerung. Besonders betroffen sind demnach pflegende Frauen sowie Pflegepersonen unter 64 Jahren. Die Studie zeigt damit vor allem eines: Familienpflege ist nicht nur eine Frage der Organisation, sondern auch der sozialen Absicherung.
„Pflegende Angehörige brauchen mehr Schutz vor Altersarmut“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Aus Sicht des Verbandes geht es damit nicht um eine private Sonderfrage, sondern um eine gesellschaftliche Leistung, die verlässlich abgesichert werden muss.
Wann Pflegezeiten für die Rente zählen
Für die Rentenversicherung gilt Pflege allerdings nicht automatisch. Nach den vom Bundesgesundheitsministerium beschriebenen Voraussetzungen muss es sich um nicht erwerbsmäßige Pflege im häuslichen Umfeld handeln. Die gepflegte Person muss Pflegegrad 2 bis 5 haben. Außerdem sind mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen nötig, und die pflegende Person darf höchstens 30 Stunden erwerbstätig sein.
Für viele Familien ist das ein relevanter Schwellenwert. Wer nur gelegentlich hilft, erfüllt diese Bedingungen möglicherweise nicht. Wer dagegen regelmäßig pflegt und dafür die eigene Berufstätigkeit zurückstellt, gerät schneller in einen Bereich, in dem Pflegezeiten rentenrechtlich berücksichtigt werden sollen.
Die Regeln machen auch deutlich, dass nicht jede Form der Unterstützung gleich behandelt wird. Entscheidend sind der tatsächliche Aufwand im Alltag und die Frage, wie stark die Pflege das Erwerbsleben einschränkt.
Die geplante Kürzung sorgt für Streit
Der Konflikt wurde durch einen Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 4. Juni 2026 verschärft. Demnach sollten die von der Pflegekasse gezahlten Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen auf 70 Prozent sinken. Der GKV-Spitzenverband bezifferte das Einsparvolumen dieser Kürzung für 2027 auf 1,8 Milliarden Euro.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) lehnte die Reduzierung der Beiträge für pflegende Angehörige ausdrücklich ab. Eine aktuelle Übersicht der AOK führt den Vorgang weiterhin als Referentenentwurf; dort sind als Starttermine der 1. Januar 2027 und der 1. Januar 2028 genannt. Eine rechtsverbindliche Rücknahme ist nach dieser Übersicht bislang noch nicht umgesetzt.
Der VdK wertet die Ankündigung aus dem Bundesgesundheitsministerium, die geplante Kürzung zurückzunehmen, als wichtiges Signal. Zugleich betont der Verband, dass eine Ankündigung allein nicht ausreicht. Erst eine verbindliche Regelung würde die Betroffenen tatsächlich vor einem möglichen Nachteil bei der Rente schützen.
Mehr Verlässlichkeit statt bloßer Ankündigungen
Für pflegende Angehörige geht es am Ende um eine sehr konkrete Frage: Wer jahrelang unbezahlt pflegt, soll später nicht ausgerechnet deswegen im Alter schlechter abgesichert sein. Die Forderung nach dauerhaft finanzierten Rentenbeiträgen zielt deshalb nicht auf Symbolik, sondern auf Planungssicherheit.
Für Familien, in denen Pflege übernommen wird, ist das keine Randfrage. Sie betrifft die eigene Altersvorsorge ebenso wie die Entscheidung, wie viel Pflege Angehörige überhaupt zusätzlich zur Erwerbsarbeit leisten können.
Ob aus der politischen Ankündigung eine belastbare Lösung wird, entscheidet sich nun an der praktischen Umsetzung. Für die Betroffenen zählt am Ende nicht, was angekündigt wurde, sondern was tatsächlich gilt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 04.06.2026
- GKV-Spitzenverband: Stellungnahme zum PNOG-Referentenentwurf
- vdek: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Pflegereform
- AOK: Übersicht zum PNOG-Verfahren
- Bundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen





