Bremen (VBR).
München, 23.09.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat erstmals im Dezember 2023 Eckpunkte für ein neues Pflegekompetenzgesetz vorgelegt und damit die Tür zu lang ersehnten Reformen geöffnet. Der nun vom Gesundheitsministerium veröffentlichte Referentenentwurf soll den Kompetenzbereich der professionellen Pflege deutlich erweitern. Doch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf.
„Die Pflegekräfte in Deutschland können mehr leisten, als ihnen bisher erlaubt ist,“ betont VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder eindringlich. Die von ihr geleitete Organisation wurde zur Stellungnahme aufgefordert und begrüßt die vielen positiven Aspekte des Entwurfs, aber warnt zugleich vor den Schwachstellen.
Der neue Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, die heilkundlichen Kompetenzen der Pflegefachpersonen formal anzuerkennen. Eine Feststellung, die dringend notwendig ist, wie Weidenfelder erklärt: „Das Thema Heilkundeausübung sorgt in der Praxis immer wieder für Probleme, weil die heilkundlichen Kompetenzen von Pflegenden nicht anerkannt werden.“ Ein wesentlicher Vorstoß des Entwurfs ist die Abschaffung der bisherigen Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung, eine Maßnahme, die von der VdPB positiv bewertet wird. Ebenso wie die Öffnung der Qualifizierungswege, welche es Pflegekräften ermöglicht, ihre heilkundlichen Kompetenzen weiter auszubauen.
Jedoch weist die VdPB auch auf ernste Bedenken hin. „Es ist widersinnig, dass die Profession Pflege bei der Ausgestaltung der Heilkundekompetenzen nur eine beratende Rolle spielen soll,“ kritisiert Weidenfelder vehement. Sie fordert, dass die Vertreter der Pflegeberufe aktiv in die Verhandlungen über Rahmenverträge eingebunden werden müssen. „Wie soll die Ausgestaltung der heilkundlichen Leistungen funktionieren, wenn die Betroffenen selbst nicht mit am Verhandlungstisch sitzen?“ fragt Weidenfelder rhetorisch und fordert Nachbesserungen vom Gesundheitsminister.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die unklare Regelung darüber, wer die Pflegeprofession in den Diskussionen vertreten darf. Der aktuelle Entwurf nennt „maßgebliche“ Organisationen, ohne spezifische Kriterien für diese Auswahl zu definieren. Dies schafft Unsicherheit und wirft Fragen auf, welche Institutionen tatsächlich Einfluss nehmen können.
Trotz dieser offenen Baustellen erkennt die VdPB die Bemühungen des Ministers an. „Wir schätzen die Bestrebungen, den Berufsstand der professionellen Pflege aufzuwerten,“ so Weidenfelder abschließend. Sie verwies darauf, dass der Prozess zur Verabschiedung eines ambitionierten Gesetzes Zeit und aktiven Dialog braucht.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern, gegründet 2017, setzt sich seit Jahren für bessere Bedingungen und eine stärkere Anerkennung der Pflegeberufe ein. Mit etwaigen politischen Debatten rund um das Pflegekompetenzgesetz steht sie bereit, um ihren Beitrag zu leisten. Die VdPB ist überzeugt, dass nur über eine konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ein lebensfähiges Gesetz entstehen kann, das sowohl die Interessen der Pflegeberufe als auch die Bedürfnisse der Patienten gerecht wird.
Über die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB):
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR), die als unabhängiges Sprachrohr für professionelle Pflegekräfte in Bayern fungiert. Seit ihrer Gründung durch den Bayerischen Landtag im Jahr 2017 arbeitet die VdPB daran, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zu verbessern. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung der Mitglieder in beruflichen Fragen sowie die Verantwortung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Präsidentin Kathrin Weidenfelder leitet die Vereinigung seit Juni 2024.
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VdPB: Pflegekompetenzgesetz öffnet Tür für Entwicklungen – der Weg ist jedoch …
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Herausforderungen und Chancen für die Pflege: Ein Blick in die Zukunft
Die Diskussion um das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hat nicht nur bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) für viel Aufmerksamkeit gesorgt, sondern auch landesweit verschiedene Akteure im Gesundheitswesen mobilisiert. Diese Entwicklungen spiegeln einen globalen Trend wider, der auf die Aufwertung und Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen abzielt.
In den letzten Jahren haben ähnliche gesetzliche Initiativen weltweit an Bedeutung gewonnen. In Ländern wie Kanada, Großbritannien und den Niederlanden sind längst Modelle etabliert worden, die Pflegefachkräfte stärker in heilkundliche Tätigkeiten einbinden. Dort wird deutlich, dass eine erweiterte Verantwortung nicht nur zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten beiträgt, sondern auch zu einer insgesamt Verbesserung der Versorgungsqualität führt. Diese internationalen Beispiele könnten als wertvolle Orientierung für Deutschland dienen und lassen auch für das Pflegekompetenzgesetz hierzulande positive Entwicklungen erwarten.
Die VdPB betont zurecht, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes eine tiefgreifende Einbindung der Pflegeprofession in alle relevanten Verhandlungsprozesse erfordert. Dabei geht es nicht nur darum, den Pflegekräften mehr Verantwortung zu übertragen, sondern auch ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Dies umfasst unter anderem Fragen der Fort- und Weiterbildung sowie eine gerechte Vergütung für die erweiterten Aufgaben. Ohne entsprechende Maßnahmen werden viele Pflegefachkräfte möglicherweise überfordert und unter dem zusätzlichen Druck leiden, was den positiven Effekt des Gesetzes erheblich mindern könnte.
Ein weiterer Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Digitale Technologien bieten großes Potenzial für die Unterstützung und Optimierung pflegerischer Tätigkeiten. Von elektronischen Patientenakten bis hin zu Anwendungsmöglichkeiten künstlicher Intelligenz – digitale Lösungen können Pflegekräfte entlasten und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Die Integration solcher Technologien in den Arbeitsalltag der Pflege muss jedoch klar geregelt und gefördert werden, damit sie tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung führen.
Ein wichtiges Feld stellt auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen dar. Je besser das Zusammenspiel zwischen Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen klappt, desto höher ist die Qualität der Patientenversorgung. Das Pflegekompetenzgesetz könnte hier als Katalysator wirken, um neue Kooperationsmodelle zu etablieren und bestehende Strukturen zu optimieren.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass das Pflegekompetenzgesetz trotz bestehender Kritikpunkte als Chance zu sehen ist, die Pflegeberufe in Deutschland zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten. Die VdPB hat klare Forderungen formuliert, die darauf abzielen, die Profession Pflege aktiv in den Veränderungsprozess einzubinden. Dabei ist es entscheidend, dass alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten und den Fokus auf eine nachhaltige Stärkung der Pflege legen. Nur so kann langfristig eine qualitativ hochwertige und sichere Pflege gewährleistet werden, die den Anforderungen unserer Gesellschaft entspricht.
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