Pflegekompetenzgesetz 2024: BVMed fordert bessere Einbindung qualifizierter Pflegefachpersonen und Bürokratieabbau für Versorgungssicherheit

Der BVMed unterstützt das Pflegekompetenzgesetz, weil es Pflegefachpersonen im ambulanten und stationären Bereich erweiterte Befugnisse einräumt, um die Versorgungsqualität zu steigern und ärztliche Ressourcen zu entlasten. Er warnt jedoch, dass ohne systematische Einbindung aller qualifizierten Pflegefachkräfte außerhalb klassischer Pflegedienste – etwa in Hilfsmittel-Leistungserbringern oder Homecare-Unternehmen – bestehende Versorgungsdefizite bestehen bleiben und bürokratische Hürden bei Folgeverordnungen die Versorgung verzögern. Deshalb fordert der Verband eine bundeseinheitliche, bürokratiearme Regelung für Folgeverordnungen und die Einbeziehung aller verfügbaren Pflegefachpersonen in die künftige Versorgungssicherung.
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– BVMed befürwortet PKG, um Pflegekompetenzen zu stärken und ärztliche Versorgung zu entlasten.
– Forderung: Systematische Einbindung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von Institution.
– BVMed kritisiert bürokratische Folgeverordnungen und fordert verbindlichere Regelungen für Hilfsmittel.

BVMed zum Pflegekompetenzgesetz: Kompetenzstärkung für Pflegefachpersonen und bessere Versorgung

Das geplante Pflegekompetenzgesetz (PKG) rückt derzeit in den Fokus der Gesundheitsdebatte, weil es wichtige Veränderungen für die Rolle von Pflegefachpersonen vorsieht und damit auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten entscheidend beeinflussen kann. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachkräften zu erweitern und ihnen mehr Befugnisse zu übertragen. Doch der Verband weist zugleich auf erhebliche Herausforderungen hin, die für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens überwunden werden müssen.

Im Zentrum der Kritik steht die bislang eingeschränkte Berücksichtigung aller qualifizierten Pflegefachpersonen. Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed, betont: „Wir müssen die Versorgungsrealitäten anerkennen und alle qualifizierten Akteure systematisch einbinden sowie die vorhandenen Strukturen effizient nutzen.“ Die Politik dürfe nicht nur den klassischen Pflegedienst im Blick haben, sondern auch die mehr als 10.000 Fachkräfte aus Bereichen wie Hilfsmittelversorgung, Homecare-Diensten oder pflegenahe Leistungen wie Stoma-, Inkontinenz- oder Wundversorgung. Diese Expertinnen und Experten verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation für die heilkundlichen Tätigkeiten, die das Gesetz in den Verantwortungsbereich der Pflege überführen will.

Mit dem Gesetz eröffnet sich die Chance, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen nicht nur in der ambulanten Versorgung, sondern auch im Krankenhausumfeld deutlich besser zu nutzen. Das kann die Versorgungsqualität deutlich verbessern und zugleich die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Juliane Pohl unterstreicht die Bedeutung: „Das Gesetzesvorhaben stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Entlastung der ärztlichen Versorgung dar. Zugleich schafft es endlich die notwendige Sicherheit und Transparenz über die Tätigkeiten, die von qualifizierten Pflegefachpersonen verrichtet werden dürfen.“

Der BVMed fordert deshalb, dass der Gesetzesentwurf so gestaltet wird, dass alle qualifizierten Pflegefachpersonen, unabhängig von ihrer Institution, in die neue Kompetenzstruktur eingebunden werden. Bleibe es bei den aktuellen Entwürfen, könnten Versorgungsdefizite fortbestehen und Versorgungslücken nicht geschlossen werden. Insbesondere in Versorgungssituationen, in denen kein Pflegedienst eingebunden ist, sei diese erweiterte Einbindung notwendig, um die Versorgung sicherzustellen.

Neben der Kompetenzfrage sieht der Verband zudem ein großes Potenzial bei der Folgeverordnung von Hilfsmitteln. Gerade bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen sei ein gleichbleibender Hilfsmittelbedarf typisch, weshalb regelmäßige Folgeverordnungen erforderlich sind. Derzeit zwinge die heterogene Handhabung durch unterschiedliche Krankenkassen mit teilweise sehr kurzen Gültigkeitsfristen der ärztlichen Verordnungen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand, der Betroffene und Leistungserbringer gleichermaßen belastet. Der BVMed kritisiert: „Durch diese Krankenkassen-individuellen Regelungen kommt es in der Praxis zu einem zunehmend unübersichtlichen Regelungsaufwand mit extrem hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Verordner:innen und Patient:innen sowie die versorgenden Leistungserbringenden.“ Er setzt sich daher für verbindlichere und bürokratieärmere Regelungen ein, die die Versorgung der Betroffenen erleichtern.

Insgesamt verdeutlicht die Stellungnahme des BVMed zum Pflegekompetenzgesetz, dass die Erweiterung der Pflegekompetenzen zwar eine notwendige und begrüßenswerte Entwicklung ist, für ihren Erfolg aber zentrale strukturelle und organisatorische Fragen geklärt werden müssen. Nur so kann die Pflege nachhaltig gestärkt und Versorgungslücken wirkungsvoll geschlossen werden.

Pflegekompetenzgesetz: Mehr Handlungsspielraum für Pflegekräfte und neue Herausforderungen

Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) setzt an einem zentralen Punkt im deutschen Gesundheitswesen an: Es erweitert die Befugnisse von Pflegefachpersonen und zielt darauf ab, ihre Kompetenzen systematisch zu stärken. Diese Reform ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz, weil sie eine zeitgemäße Justierung der Rollen im Pflege- und Versorgungssystem ermöglicht. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und der steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen kann die umfassendere Einbindung von qualifizierten Pflegekräften einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Versorgungsqualität leisten und medizinische Fachkräfte entlasten.

Die Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen bedeutet, dass qualifizierte Pflegefachpersonen Aufgaben übernehmen, die bislang häufig Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dies gilt besonders für ambulante und stationäre Versorgungsbereiche, in denen Pflegekräfte einen direkten Zugang zu Patient:innen haben und ihr Fachwissen unmittelbar einbringen können. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) betont, dass das Gesetzesvorhaben „einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Entlastung der ärztlichen Versorgung darstellt“. Entscheidend ist aus Sicht des BVMed, dass alle qualifizierten Pflegefachpersonen – unabhängig von ihrer institutionellen Zugehörigkeit – in den Prozess eingebunden werden. Nur so könnten bestehende Versorgungslücken, etwa bei pflegenahe Versorgungen wie Stoma-, Inkontinenz- oder Wundbehandlungen, wirksam geschlossen werden.

Warum die Kompetenzerweiterung in der Pflege jetzt entscheidend ist

Der demografische Wandel und die Zunahme chronischer Erkrankungen erhöhen den Bedarf an qualifizierter Pflege. Zugleich sorgen personelle Engpässe dafür, dass die traditionellen Strukturen in der medizinischen Versorgung zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Die Kompetenzerweiterung stellt einen pragmatischen Ansatz dar, um das vorhandene Fachwissen besser zu nutzen und die Versorgungsketten effizienter zu gestalten. So können etwa Folgeverordnungen von Hilfsmitteln – die oft bei dauerhaftem Bedarf nötig sind – durch Pflegefachpersonen erfolgen, was den bürokratischen Aufwand für Patient:innen und Ärzt:innen deutlich reduziert. Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed, unterstreicht: „Wir müssen die Versorgungsrealitäten anerkennen und alle qualifizierten Akteure systematisch einbinden sowie die vorhandenen Strukturen effizient nutzen.“

Darüber hinaus schafft das PKG klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Pflegetätigkeiten, was die Transparenz für alle Beteiligten erhöht und rechtssichere Arbeitsabläufe unterstützt. So wird nicht nur die Qualität der Pflege gestärkt, sondern auch die Attraktivität der Pflegeberufe verbessert, was langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann.

Bürokratische Hürden und Beispiele für Reformbedarf

Trotz der positiven Ansätze prägen bürokratische Hürden bislang den Alltag bei der Umsetzung pflegerischer Leistungen – insbesondere bei der Folgeverordnung von Hilfsmitteln. Diese administrative Belastung wirkt sich negativ auf Patient:innen, Pflegekräfte und Leistungserbringer aus. Kostenträger verlangen häufig weiterführende ärztliche Verordnungen, obwohl der Hilfsmittelbedarf sich nicht ändert. Zudem legen Krankenkassen unterschiedlich fest, wie lange eine Verordnung gültig bleibt, was zu einem unübersichtlichen Regelungsdickicht führt.

Typische bürokratische Hürden sind unter anderem:

  • Erforderliche wiederholte ärztliche Verordnungen trotz konstantem Versorgungsbedarf
  • Unterschiedliche Vorgaben und Fristen je nach Krankenkasse
  • Hoher Dokumentationsaufwand für Pflegefachpersonen und Leistungserbringer
  • Verzögerungen bei der Hilfsmittelversorgung durch langwierige Abstimmungsprozesse

Diese Strukturen stehen dem Ziel einer entlasteten, patientenorientierten Versorgung entgegen. Deshalb fordert der BVMed eine verbindlichere und bürokratieärmere Regelung, die den Bedarf von Patient:innen in den Mittelpunkt stellt und eine schnelle Versorgung gewährleistet. Nur so kann das Pflegekompetenzgesetz seine positiven Effekte voll entfalten und einen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Die hier vorgestellten Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands Medizintechnologie e.V.

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