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SoVD – Pflegegesetz enttäuscht: Nur kleiner Lichtblick!

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Pflegegesetz enttäuscht – aber es gibt einen kleinen Lichtblick

Nach langem Stillstand in der Pflegepolitik wird der Deutsche Bundestag morgen über das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) abstimmen. Doch der erste Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach enttäuschte viele, darunter auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland e.V. (SoVD), Michaela Engelmeier. Sie kritisiert vor allem die geplante Beitragssatzanhebung für Rentnerinnen und Rentner, die sich seit Jahren den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung allein leisten müssen.

Doch es gibt auch einen Lichtblick: Die im ersten Entwurf gestrichene Forderung des SoVD, pflegende Angehörige zu entlasten, wurde nun doch berücksichtigt. Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege sowie für die Kurzzeitpflege werden in einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, den Anspruchsberechtigte nach ihrer Wahl flexibel einsetzen können. Allerdings gilt dies für alle Pflegebedürftigen erst ab dem 1. Juli 2025. Zudem werden die ohnehin zu geringen Leistungsanpassungen zum 1. Januar 2025 noch einmal von fünf auf 4,5 Prozent abgesenkt.

Michaela Engelmeier freut sich als ehemalige Parlamentarierin auch über eine weitere kleine Verbesserung: Der SoVD hatte kritisiert, dass eine geplante Beitragssatzanpassung am Bundestag vorbei erfolgen sollte. Jetzt wird das Parlament doch beteiligt und nicht umgangen.

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Trotzdem bleibt beim PUEG insgesamt “sehr wenig Licht bei ganz viel Schatten”, so Engelmeier. Der SoVD fordert weiterhin eine Beitragsparität für Rentnerinnen und Rentner in der sozialen Pflegeversicherung, bei der sich die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte an den Beitragszahlungen beteiligen soll.

Quelle: SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.

7 Antworten

  1. Na dann hast du wohl eine andere Meinung als die meisten. Aber gut, jeder hat ja seine eigene Sichtweise. Mir persönlich erscheint das Pflegegesetz als unzureichend und nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingehend. Aber jeder wie er mag.

  2. Typische egoistische Einstellung. Pflegegesetz betrifft nicht nur dich, sondern auch Millionen anderer Menschen. Dein Kuchen wird nicht genug sein, wenn du plötzlich Pflege brauchst. Denk mal darüber nach.

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