Pflege kostet – und die Frage, wer diese Last in Zukunft trägt, wird politisch immer drängender. Ein neuer Vorschlag der Privaten Krankenversicherung setzt genau dort an: Nach Angaben des Verbands könnte der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050 deutlich sinken, wenn das System anders finanziert wird.
Aktuell liegt der Beitragssatz laut PKV im Durchschnitt bei 3,8 Prozent. Mit dem „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“ legt der Verband ein Konzept vor, das als Alternative zur bevorstehenden Pflegereform gedacht ist. Mehr kapitalgedeckte Vorsorge und mehr Eigenverantwortung sollen die Finanzierung entlasten und eine sogenannte implizite Verschuldung zulasten jüngerer Generationen bremsen.
Was der „Neue Generationenvertrag“ politisch bedeuten soll
Hinter dem Modell steht eine klare verbands- und gesundheitspolitische Forderung. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bezeichnet das Konzept als ein „durchgerechnetes Modell“ und fordert ein Umdenken in der Pflegefinanzierung.
„Angesichts der zunehmenden Überforderung von Beitragszahlern und Wirtschaft ist ein Umdenken in der Pflegefinanzierung überfällig“, sagte Florian Reuther. „Bei konsequenter Umsetzung könnte der Beitragssatz sogar von heute durchschnittlich 3,8 Prozent auf bis zu 2,3 Prozent im Jahr 2050 sinken.“
Das ist jedoch die Prognose des Verbands, nicht das Ergebnis einer bereits beschlossenen Reform. Ob sich eine solche Entwicklung tatsächlich einstellen würde, hängt davon ab, ob Politik und Versicherte diesem Kurs folgen und wie der Übergang geregelt wird.
Wie das Modell bei Beiträgen und Vorsorge ansetzen würde
Der Kern des Vorschlags ist die Festschreibung der Zahlbeträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung auf dem heutigen Niveau. Übersetzt heißt das: Die laufenden Ausgaben würden nicht weiter über steigende Beitragssätze aufgefangen, sondern über eine andere Finanzierungsstruktur. Nach Darstellung der PKV würde der Beitragssatz dadurch schrittweise sinken.
Gleichzeitig hätten Versicherte mehr Spielraum, selbst für den Pflegefall vorzusorgen. Genannt wird etwa eine Pflegezusatzversicherung, also eine private Zusatzversicherung, die Kosten abfedern soll, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht deckt.
Der Verband argumentiert, dass jüngere Menschen leichter vorsorgen könnten, weil Pflegebedürftigkeit meist erst im hohen Alter eintritt. Ältere Menschen müssten im Pflegefall dagegen stärker auf angespartes Vermögen zurückgreifen. Genau darin liegt der Verteilungskonflikt des Modells: Was heute als Entlastung erscheint, verschiebt einen Teil der Verantwortung auf die individuelle Vorsorge.
Für den Übergang sieht der Vorschlag zudem eine Art Puffer vor. Die gesetzliche Pflegeversicherung könnte für ältere Menschen und bereits Pflegebedürftige einen höheren Anteil der steigenden Pflegekosten übernehmen. Aus der Mitteilung geht jedoch nicht hervor, wie groß dieser Ausgleich sein müsste und wie lange er gelten soll.
Was die Zahlen und Studien zum Konzept beitragen
Die PKV verweist nicht nur auf das eigene Modell, sondern auch auf Studien aus dem Umfeld des Bundesgesundheitsministeriums und auf Generationenbilanzen. Diese Quellen liefern keine direkte Zustimmung zum Vorschlag, zeigen aber, warum die Debatte um die Pflegefinanzierung seit Jahren festhängt: Die Kosten steigen, und die Lasten verteilen sich nicht automatisch gerecht über die Generationen.
Eine Machbarkeitsstudie des Bundesgesundheitsministeriums aus September 2020 prüfte ein Fondsmodell für kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosten. Dabei ging es um eine langfristige Inflationsannahme von 2 Prozent, eine Finanzierung über Bundesanleihen und eine Rückführung nach 20 Jahren. Eine weitere BMG-Studie aus demselben Zeitraum kam für den Status quo zu dem Ergebnis, dass der Beitragssatz bis 2060 auf 4,6 Prozent steigen könnte.
Die Studie hält außerdem fest, dass ein festgeschriebener Beitragspfad Finanzierungslücken erzeugen würde, die durch Fondserträge gedeckt werden müssten. Genau an diesem Punkt liegt das Risiko solcher Modelle: Sie versprechen mehr Planungssicherheit bei den Beiträgen, setzen aber darauf, dass die Kapitalanlage dauerhaft ausreichend Ertrag bringt.
Auch andere Berechnungen stützen die Kritik an einer weiter wachsenden Last in der Pflegeversicherung. Die ifo-Generationenbilanz zur Pflegeversicherung von 2019 ordnet die Reform des Pflegestärkungsgesetzes II als Belastung künftiger Generationen ein und sieht die implizite Verschuldung weiter steigen. Eine Generationenbilanz der Stiftung Marktwirtschaft aus 2023 weist zudem eine hohe Nachhaltigkeitslücke und hohe implizite Schulden aus.
Der Begriff implizite Verschuldung meint Verpflichtungen, die zwar nicht wie klassische Staatsschulden in einer Bilanz stehen, aber trotzdem künftige Generationen finanziell treffen. Genau diese verdeckte Last will die PKV mit ihrem Konzept bremsen.
Die entscheidende Frage bleibt der Übergang
So klar die Zielrichtung des Verbands wirkt, so offen bleibt die Umsetzung. Denn ein Systemwechsel hin zu mehr Kapitaldeckung entlastet nicht automatisch alle Beteiligten gleichzeitig. Wer heute profitieren würde, müsste die Vorsorge meist früh genug aufbauen. Wer bereits älter ist oder Pflege braucht, kann diesen Aufbau kaum noch nachholen.
Damit wird der Übergang zur eigentlichen politischen Streitfrage. Die PKV fordert die Politik auf, die anstehende Pflegereform entsprechend nachzujustieren. Zugleich warnt der Verband davor, Leistungen weiter auszubauen, etwa durch eine stärkere Begrenzung der Eigenanteile, weil das aus seiner Sicht besonders junge Menschen überproportional belaste.
Für den Alltag vieler Menschen wäre ein solches Modell nur dann nachvollziehbar, wenn klar wäre, wie hoch die private Vorsorge ausfallen müsste, welche Förderung es für einkommensschwächere Versicherte gibt und wie der Schutz für heutige Pflegebedürftige gesichert bleibt. Genau diese Fragen beantwortet die Mitteilung bislang nicht.
Der Vorschlag macht damit vor allem eines deutlich: Die Pflegefinanzierung bleibt ein Streit um Verteilung, Generationengerechtigkeit und die Frage, wie viel Verantwortung der Staat und wie viel Verantwortung der Einzelne tragen soll. Ob der „Neue Generationenvertrag“ mehr ist als ein Rechenmodell, entscheidet sich erst an den Bedingungen für den Übergang.
Quellen
BMG-Studie zur Beitragssatz-Dynamik in der Pflegeversicherung (September 2020)
ifo-Generationenbilanz zur Pflegeversicherung (2019)
Generationenbilanz der Stiftung Marktwirtschaft / EconStor (2023)