Gesetz zur Entlastung in der Pflege ermöglicht strukturierte Telefoninterviews zur Pflegebegutachtung
Die steigende Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland stellt die Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. Zwischen 2016 und 2021 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen auf 5 Millionen gestiegen. Um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen, ist eine zeitnahe und zuverlässige Begutachtung durch den Medizinischen Dienst notwendig. Doch aufgrund des Fachkräftemangels stehen immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung.
Eine Lösung für dieses Problem bietet das heute verabschiedete Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG). Das Gesetz ermöglicht es, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung mittels strukturierten Telefoninterviews durchzuführen. Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, begrüßt diese Neuerung ausdrücklich. “Dies ist ein wichtiger Schritt, um für die Versicherten auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels den zeitnahen Zugang zu Pflegeleistungen sicherstellen zu können”, so Engler.
Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2016 wurden 1,8 Millionen Begutachtungen durchgeführt, im Jahr 2022 werden es voraussichtlich 2,6 Millionen sein. Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen und die demografische Entwicklung in Deutschland machen es notwendig, die Pflegebegutachtung zukunftsfest zu gestalten. Dazu sind weitere Schritte der Flexibilisierung und die Nutzung der Digitalisierung erforderlich, betont Engler. Nur so könne die schnelle Versorgung der Versicherten gewährleistet werden.
Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung im demografischen Wandel sicherzustellen. Durch die Möglichkeit der strukturierten Telefoninterviews wird die Pflegebegutachtung flexibler und kann auch in Zeiten des Fachkräftemangels zeitnah durchgeführt werden. Doch es bleibt abzuwarten, ob weitere Schritte der Flexibilisierung und der Digitalisierung folgen werden, um die Pflegebegutachtung insgesamt zukunftsfest zu gestalten.
Quelle: Medizinischer Dienst Bund