– Hauptaufnahmepfad für PFAS ist Nahrung, nicht Trinkwasser
– BUND-Studie ist nicht repräsentativ für deutsche Trinkwasserkonzentrationen
– Künftige PFAS-Grenzwerte werden in fast allen Proben bereits eingehalten
BDEW zu PFAS im Trinkwasser: Sichere Versorgung und Forderung nach Herstellerverantwortung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) positioniert sich in seiner Pressemitteilung vom 4. November 2025 deutlich zur aktuellen Diskussion um PFAS im Trinkwasser. Der Verband bewertet die Trinkwasserversorgung in Deutschland als sicher und sieht die Hauptbelastung durch PFAS nicht im Wasser, sondern in Nahrungsmitteln. Gleichzeitig fordert der BDEW wirksame Maßnahmen, um künftige Schadstoffeinträge zu verhindern, und setzt sich für eine Herstellerverantwortung ein.
Die zentralen Aussagen der BDEW-Pressemitteilung im Originalwortlaut:
„BUND-Ergebnisse nicht repräsentativ für PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser.“
„Wesentlich ist, dass der Hauptaufnahmepfad von PFAS für den Menschen die Nahrung darstellt. Die Aufnahme von PFAS über die Nahrungsmittel überschreitet die Aufnahme durch Trinkwasser um ein Vielfaches.“
„Darüber hinaus zeigen die BUND-Ergebnisse, dass in den meisten der untersuchten Trinkwasserproben zwar Spuren von PFAS nachgewiesen wurden, die künftigen Grenzwerte für 2026 bzw. 2028 jedoch in nahezu allen Fällen bereits eingehalten werden. Nur in drei Einzelproben wird der künftig geltende Grenzwert für 2028 noch überschritten.“
„Trinkwasser […] nur dann als eine besondere PFAS-Quelle [gilt], wenn das Rohwasser durch Schadensfälle mit PFAS verunreinigt wurde. In Deutschland sind bisher erst wenige Fälle bekannt.“
„Trinkwasser in Deutschland ist sicher. Die Wasserversorger werden stets die gesetzlich geltenden Grenzwerte einhalten.“
„Zunehmende Schadstoffeinträge belasten die Rohwasserressourcen, was die Aufbereitung immer aufwendiger und teurer macht.“
„Der BDEW fordert deshalb eine wirksame Strategie, um PFAS-Einträge künftig zu verhindern. Deshalb begrüßt der BDEW das europäische Beschränkungsverfahren über ein schrittweisen, technologieorientierten Phase-out der PFAS-Stoffgruppe. Darüber hinaus setzt sich der BDEW für die Umsetzung einer Herstellerverantwortung ein: Produzenten und Importeure PFAS-haltiger Stoffe sollten künftig in einen Fonds einzahlen, aus dem die Sanierung belasteter Flächen und die Aufbereitung betroffener Wasserressourcen finanziert werden. Nur so werden wirksame Anreize geschaffen, unbedenkliche PFAS-Alternativen zu entwickeln und zugleich sichergestellt, dass die gesamten Kosten nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden müssen.“
Grenzwerte und Rechtslage
Die gesetzlichen Vorgaben für PFAS im Trinkwasser folgen einer klaren zeitlichen Staffelung mit verschärften Grenzwerten in den kommenden Jahren. Bereits im Juni 2023 empfahl das Umweltbundesamt ein Mindestqualitätsziel für Rohwasser von ≤0,1 µg/L für die PFAS-Summe (Stand: Juni 2023)*. Diese Empfehlung fand Eingang in die novellierte Trinkwasserverordnung von 2023, die einen verbindlichen Grenzwert mit unterschiedlichen Wirksamkeitszeitpunkten festlegt.
Wesentliche Grenzwerte und Termine
Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Grenzwert von 0,1 µg/L für die Summe von 20 PFAS (Stand: 2023)*. Diese zeitlich gestaffelte Regelung gibt Wasserversorgern die notwendige Planungssicherheit für erforderliche Aufbereitungsmaßnahmen.
Zeitachse der PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser
| Jahr/Datum | Regelung/Maßnahme | Wert | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| Juni 2023 | UBA-Empfehlung Mindestqualitätsziel Rohwasser | ≤0,1 | µg/L (PFAS-Summe) | Umweltbundesamt, Juni 2023* |
| 12.01.2026 | Trinkwasserverordnung Grenzwert | 0,1 | µg/L (20 PFAS-Summe) | Trinkwasserverordnung 2023* |
Diese rechtliche Entwicklung unterstreicht die Bedeutung des Gesundheitsschutzes vor PFAS-Kontaminationen im Trinkwasser. Die Wasserversorger haben sich bereits auf diese verschärften Anforderungen eingestellt und arbeiten an der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Messergebnisse und Forschungslage im Überblick
Die aktuelle Diskussion um PFAS im Trinkwasser wird durch konkrete Messdaten und Forschungsergebnisse untermauert. Während frühere lokale Untersuchungen wie in Magdeburg bereits niedrige Werte dokumentierten, liefert der BUND-Wassertest 2025 eine aktuelle Momentaufnahme mit teils erhöhten Befunden.
BUND-Wassertest 2025 — Befunde
Die Untersuchung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland aus dem Jahr 2025 basiert auf zeitlich und räumlich begrenzten Stichproben. In einzelnen Trinkwasserproben fanden sich PFAS-20-Konzentrationen ≥100 ng/L sowie PFAS-4-Konzentrationen ≥20 ng/L (Stand: 2025). Diese punktuellen Überschreitungen stehen nach Einschätzung des BDEW im Zusammenhang mit bekannten Altlasten, insbesondere durch historische Einsätze PFAS-haltiger Feuerlöschschäume.
Parallel dokumentiert der BUND in seiner 2025 veröffentlichten Analyse zahlreiche PFAS-Altlasten, vor allem an Flughäfen, Kasernen und Industrieanlagen. Die Anzahl belasteter Flächen bewegt sich im hohen zweistelligen Bereich (Stand: 2025)*.
Lokale Beispiele und Altlasten
Bereits frühere Messreihen zeigen ein differenziertes Bild: Die Trinkwasserversorgung Magdeburg wies in den Jahren 2014 und 2020 in allen Wasserwerken PFAS-Einzelsubstanz-Werte unterhalb von 0,01 µg/L auf. Ab 2026 wird eine jährliche PFAS-Analyse deutschlandweit verpflichtend, was die Datengrundlage künftig verbessern wird.
Die wichtigsten Messwerte im Überblick:
- PFAS-20-Konzentrationen ≥100 ng/L in Einzelproben (BUND, Stand: 2025)*
- PFAS-4-Konzentrationen ≥20 ng/L in Einzelproben (BUND, Stand: 2025)*
- PFAS-Einzelsubstanz-Werte <0,01 µg/L in Magdeburg (2014, 2020)
Diese Befunde unterstreichen die Bedeutung einer systematischen Erfassung von Belastungsschwerpunkten und die Notwendigkeit gezielter Sanierungsmaßnahmen.
Gesundheitsbewertung und Aufnahmepfade im Vergleich
Bei der gesundheitlichen Bewertung von PFAS spielen zwei zentrale Aspekte eine Rolle: die wissenschaftlich definierten Grenzwerte für die tolerierbare Aufnahme und die tatsächlichen Expositionspfade, über die Menschen mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Fachleute unterscheiden dabei zwischen verschiedenen Aufnahmewegen, deren Bedeutung sich deutlich unterscheidet.
Tolerierbare Aufnahme (EFSA)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine gesundheitliche Bewertung für vier besonders relevante PFAS-Verbindungen vorgelegt. Für die Stoffgruppe PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS legte die Behörde eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht fest (Stand: 2020)*. Dieser Wert entspricht etwa 0,63 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht täglich und bildet die wissenschaftliche Basis für regulatorische Entscheidungen.
In der öffentlichen Diskussion wird häufig die Frage aufgeworfen, über welche Wege PFAS hauptsächlich in den menschlichen Körper gelangen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) benennt in seiner Stellungnahme vom 4. November 2025 die Nahrung als wichtigsten Aufnahmepfad. Als unabhängige Bezugsgröße für gesundheitliche Bewertungen dient dabei der EFSA-Toleranzwert von 2020*. Beide Perspektiven – die Expositionspfade und die gesundheitlichen Grenzwerte – sind notwendig, um das Thema PFAS-Belastung umfassend einzuordnen und zu bewerten.
PFAS-Regulierung: Was kommt auf Politik und Hersteller zu?
Die politischen Weichen für den Umgang mit PFAS sind gestellt. Auf europäischer Ebene bereitet die EU aktuell ein umfassendes Phase-out für PFAS gesetzlich vor, das auf eine EU-weite Beschränkung aller nicht essenziellen PFAS-Anwendungen abzielt (Stand: November 2025). Diese Regulierung bildet den Rahmen für die zukünftige Stoffpolitik. Parallel dazu gewinnt das Prinzip der Herstellerverantwortung an Bedeutung. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass Produzenten und Importeure PFAS-haltiger Stoffe künftig in einen Fonds einzahlen, aus dem die Sanierung belasteter Flächen und die Aufbereitung betroffener Wasserressourcen finanziert werden.
Ab 2026 gelten zudem verbindliche Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser.* Diese verschärften Regelungen schaffen klare Verantwortlichkeiten und unterstreichen die Dringlichkeit, Einträge von PFAS in die Umwelt künftig wirksam zu verhindern.
Diese Meldung basiert auf einer Presseinformation des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
Weiterführende Quellen:
- „Die Trinkwasserverordnung von 2023 regelt, dass ab 12.01.2026 ein Grenzwert von 0,1 µg/L für die Summe von 20 PFAS und ab 12.01.2028 ein Grenzwert von 0,02 µg/L für 4 spezifisch toxikologische PFAS gilt.“ – Quelle: https://www.lanuk.nrw.de/themen/themenuebergreifende-aufgaben/gefahrstoffe/bewertungsmassstaebe
- „Das Umweltbundesamt nennt für Rohwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, ein Mindestqualitätsziel von ≤0,1 µg/L für die PFAS-Summe; verbindliche Höchstwerte für Trinkwasser treten ab 2026 und 2028 in Kraft (Stand: Juni 2023).“ – Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/13195/dokumente/empfehlung_des_umweltbundesamtes_-_bewertung_der_pfas-20_aus_der_trinkwasserverordnung.pdf
- „Der BUND-Wassertest 2025 identifizierte vereinzelt Trinkwasserproben mit PFAS-20 Konzentrationen ≥100 ng/L und PFAS-4 Konzentrationen ≥20 ng/L, was Grenzwertüberschreitungen widerspiegelt.“ – Quelle: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/BUND-PFAS-Wassertest-Trinkwasser-Deutschlandkarte.pdf
- „2025 dokumentierte BUND, dass zahlreiche PFAS-Altlasten in Deutschland vor allem durch PFAS-haltige Feuerlöschschäume an Flughäfen, Kasernen und Industrieanlagen bestehen; die Anzahl betroffener Flächen liegt im hohen zweistelligen Bereich.“ – Quelle: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/BUND-PFAS-Wassertest.pdf
- „Die Trinkwasserversorgung Magdeburg dokumentierte für 2014 und 2020 in allen Wasserwerken PFAS-Einzelsubstanz-Werte unterhalb von 0,01 µg/L; ab 2026 ist eine jährliche PFAS-Analyse deutschlandweit verpflichtend.“ – Quelle: https://www.wasser-twm.de/trinkwasser/pfas
- „Ein umfassendes europäisches Phase-out für PFAS wird gesetzlich vorbereitet, mit dem Ziel einer EU-weiten Beschränkung aller nicht essenziellen PFAS-Anwendungen (Stand: November 2025).“ – Quelle: https://recyclingportal.eu/archive/93240
- „Laut EFSA (2020) beträgt die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für die PFAS-Gruppe PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS 4,4 ng/kg Körpergewicht pro Woche, was etwa 0,63 ng/kg Körpergewicht täglich entspricht.“ – Quelle: https://www.lanuk.nrw.de/themen/themenuebergreifende-aufgaben/gefahrstoffe/bewertungsmassstaebe
7 Antworten
„Die Herstellerverantwortung“ klingt nach einem wichtigen Punkt! Glaubt ihr, dass die Firmen wirklich Verantwortung übernehmen werden? Mir erscheint das oft als Lippenbekenntnis ohne echte Umsetzung.
„Das sehe ich ähnlich! Es wäre interessant zu erfahren, wie andere Länder mit dem Thema umgehen und ob sie erfolgreichere Ansätze haben.“
Die Diskussion über PFAS ist so wichtig! Ich habe gelesen, dass unsere Nahrung der Hauptübertragungsweg ist. Welche Maßnahmen könnten wir als Verbraucher ergreifen, um uns besser zu schützen? Ich finde das Thema sehr komplex.
Das stimmt! Ich habe auch gehört, dass regionale Produkte oft weniger belastet sind. Vielleicht sollten wir uns mehr darauf konzentrieren? Das könnte ein guter Schritt sein!
Ich frage mich auch, ob es genügend Informationen über belastete Produkte gibt. Es wäre hilfreich, wenn es dazu eine Datenbank gäbe! Wo könnten wir solche Infos finden?
Ich finde es wichtig, dass die BDEW sich zur PFAS-Thematik äußert. Die Aussage, dass die Hauptbelastung nicht vom Trinkwasser kommt, sondern von der Nahrung, ist relevant. Was haltet ihr von den geplanten Grenzwerten für 2026? Das könnte wirklich Einfluss auf die Gesundheit haben.
Ich stimme dir zu, Salvatore. Es ist beruhigend zu hören, dass die meisten Trinkwasserproben bereits unter den neuen Grenzwerten liegen. Aber wie sieht es mit den Altlasten aus? Ich denke, das sollte mehr Beachtung finden.