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PFAS im Trinkwasser: Neue Grenzwerte ab 2026, Gesundheitsgefahr und aktuelle Messwerte

Der BDEW betont, dass Trinkwasser in Deutschland sicher ist und die künftigen Grenzwerte für PFAS bereits heute in fast allen Proben eingehalten werden. Die Belastung des Menschen erfolgt hauptsächlich über Nahrungsmittel, nicht über Trinkwasser. Der Verband fordert ein EU-weites Verbot von PFAS und eine Herstellerverantwortung, um die Kosten für die Wasseraufbereitung nicht den Verbrauchern aufzubürden.
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Das Wichtigste in Kürze

  • PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser werden ab 2026 verschärft, fast alle Proben erfüllen diese bereits heute.
  • Hauptaufnahmeweg für PFAS ist Nahrung, nicht Trinkwasser, so der BDEW.
  • PFAS-Altlasten vor allem an Flughäfen, Kasernen und Industrieanlagen sind bekannt und erfordern Sanierung.
  • EU plant ein umfassendes Phase-out und Herstellerverantwortung zur Finanzierung von Sanierung und Wasseraufbereitung.
  • Ab 2026 ist eine jährliche PFAS-Analyse im Trinkwasser deutschlandweit verpflichtend.

– Hauptaufnahmepfad für PFAS ist Nahrung, nicht Trinkwasser
– BUND-Studie ist nicht repräsentativ für deutsche Trinkwasserkonzentrationen
– Künftige PFAS-Grenzwerte werden in fast allen Proben bereits eingehalten

BDEW zu PFAS im Trinkwasser: Sichere Versorgung und Forderung nach Herstellerverantwortung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) positioniert sich in seiner Pressemitteilung vom 4. November 2025 deutlich zur aktuellen Diskussion um PFAS im Trinkwasser. Der Verband bewertet die Trinkwasserversorgung in Deutschland als sicher und sieht die Hauptbelastung durch PFAS nicht im Wasser, sondern in Nahrungsmitteln. Gleichzeitig fordert der BDEW wirksame Maßnahmen, um künftige Schadstoffeinträge zu verhindern, und setzt sich für eine Herstellerverantwortung ein.

Die zentralen Aussagen der BDEW-Pressemitteilung im Originalwortlaut:

„BUND-Ergebnisse nicht repräsentativ für PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser.“

„Wesentlich ist, dass der Hauptaufnahmepfad von PFAS für den Menschen die Nahrung darstellt. Die Aufnahme von PFAS über die Nahrungsmittel überschreitet die Aufnahme durch Trinkwasser um ein Vielfaches.“

„Darüber hinaus zeigen die BUND-Ergebnisse, dass in den meisten der untersuchten Trinkwasserproben zwar Spuren von PFAS nachgewiesen wurden, die künftigen Grenzwerte für 2026 bzw. 2028 jedoch in nahezu allen Fällen bereits eingehalten werden. Nur in drei Einzelproben wird der künftig geltende Grenzwert für 2028 noch überschritten.“

„Trinkwasser […] nur dann als eine besondere PFAS-Quelle [gilt], wenn das Rohwasser durch Schadensfälle mit PFAS verunreinigt wurde. In Deutschland sind bisher erst wenige Fälle bekannt.“

„Trinkwasser in Deutschland ist sicher. Die Wasserversorger werden stets die gesetzlich geltenden Grenzwerte einhalten.“

„Zunehmende Schadstoffeinträge belasten die Rohwasserressourcen, was die Aufbereitung immer aufwendiger und teurer macht.“

„Der BDEW fordert deshalb eine wirksame Strategie, um PFAS-Einträge künftig zu verhindern. Deshalb begrüßt der BDEW das europäische Beschränkungsverfahren über ein schrittweisen, technologieorientierten Phase-out der PFAS-Stoffgruppe. Darüber hinaus setzt sich der BDEW für die Umsetzung einer Herstellerverantwortung ein: Produzenten und Importeure PFAS-haltiger Stoffe sollten künftig in einen Fonds einzahlen, aus dem die Sanierung belasteter Flächen und die Aufbereitung betroffener Wasserressourcen finanziert werden. Nur so werden wirksame Anreize geschaffen, unbedenkliche PFAS-Alternativen zu entwickeln und zugleich sichergestellt, dass die gesamten Kosten nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden müssen.“

Grenzwerte und Rechtslage

Die gesetzlichen Vorgaben für PFAS im Trinkwasser folgen einer klaren zeitlichen Staffelung mit verschärften Grenzwerten in den kommenden Jahren. Bereits im Juni 2023 empfahl das Umweltbundesamt ein Mindestqualitätsziel für Rohwasser von ≤0,1 µg/L für die PFAS-Summe (Stand: Juni 2023)*. Diese Empfehlung fand Eingang in die novellierte Trinkwasserverordnung von 2023, die einen verbindlichen Grenzwert mit unterschiedlichen Wirksamkeitszeitpunkten festlegt.

Wesentliche Grenzwerte und Termine

Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Grenzwert von 0,1 µg/L für die Summe von 20 PFAS (Stand: 2023)*. Diese zeitlich gestaffelte Regelung gibt Wasserversorgern die notwendige Planungssicherheit für erforderliche Aufbereitungsmaßnahmen.

Zeitachse der PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser

Jahr/Datum Regelung/Maßnahme Wert Einheit Quelle/Stand
Juni 2023 UBA-Empfehlung Mindestqualitätsziel Rohwasser ≤0,1 µg/L (PFAS-Summe) Umweltbundesamt, Juni 2023*
12.01.2026 Trinkwasserverordnung Grenzwert 0,1 µg/L (20 PFAS-Summe) Trinkwasserverordnung 2023*

Diese rechtliche Entwicklung unterstreicht die Bedeutung des Gesundheitsschutzes vor PFAS-Kontaminationen im Trinkwasser. Die Wasserversorger haben sich bereits auf diese verschärften Anforderungen eingestellt und arbeiten an der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Messergebnisse und Forschungslage im Überblick

Die aktuelle Diskussion um PFAS im Trinkwasser wird durch konkrete Messdaten und Forschungsergebnisse untermauert. Während frühere lokale Untersuchungen wie in Magdeburg bereits niedrige Werte dokumentierten, liefert der BUND-Wassertest 2025 eine aktuelle Momentaufnahme mit teils erhöhten Befunden.

BUND-Wassertest 2025 — Befunde

Die Untersuchung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland aus dem Jahr 2025 basiert auf zeitlich und räumlich begrenzten Stichproben. In einzelnen Trinkwasserproben fanden sich PFAS-20-Konzentrationen ≥100 ng/L sowie PFAS-4-Konzentrationen ≥20 ng/L (Stand: 2025). Diese punktuellen Überschreitungen stehen nach Einschätzung des BDEW im Zusammenhang mit bekannten Altlasten, insbesondere durch historische Einsätze PFAS-haltiger Feuerlöschschäume.

Parallel dokumentiert der BUND in seiner 2025 veröffentlichten Analyse zahlreiche PFAS-Altlasten, vor allem an Flughäfen, Kasernen und Industrieanlagen. Die Anzahl belasteter Flächen bewegt sich im hohen zweistelligen Bereich (Stand: 2025)*.

Lokale Beispiele und Altlasten

Bereits frühere Messreihen zeigen ein differenziertes Bild: Die Trinkwasserversorgung Magdeburg wies in den Jahren 2014 und 2020 in allen Wasserwerken PFAS-Einzelsubstanz-Werte unterhalb von 0,01 µg/L auf. Ab 2026 wird eine jährliche PFAS-Analyse deutschlandweit verpflichtend, was die Datengrundlage künftig verbessern wird.

Die wichtigsten Messwerte im Überblick:

  • PFAS-20-Konzentrationen ≥100 ng/L in Einzelproben (BUND, Stand: 2025)*
  • PFAS-4-Konzentrationen ≥20 ng/L in Einzelproben (BUND, Stand: 2025)*
  • PFAS-Einzelsubstanz-Werte <0,01 µg/L in Magdeburg (2014, 2020)

Diese Befunde unterstreichen die Bedeutung einer systematischen Erfassung von Belastungsschwerpunkten und die Notwendigkeit gezielter Sanierungsmaßnahmen.

Gesundheitsbewertung und Aufnahmepfade im Vergleich

Bei der gesundheitlichen Bewertung von PFAS spielen zwei zentrale Aspekte eine Rolle: die wissenschaftlich definierten Grenzwerte für die tolerierbare Aufnahme und die tatsächlichen Expositionspfade, über die Menschen mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Fachleute unterscheiden dabei zwischen verschiedenen Aufnahmewegen, deren Bedeutung sich deutlich unterscheidet.

Tolerierbare Aufnahme (EFSA)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine gesundheitliche Bewertung für vier besonders relevante PFAS-Verbindungen vorgelegt. Für die Stoffgruppe PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS legte die Behörde eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht fest (Stand: 2020)*. Dieser Wert entspricht etwa 0,63 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht täglich und bildet die wissenschaftliche Basis für regulatorische Entscheidungen.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig die Frage aufgeworfen, über welche Wege PFAS hauptsächlich in den menschlichen Körper gelangen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) benennt in seiner Stellungnahme vom 4. November 2025 die Nahrung als wichtigsten Aufnahmepfad. Als unabhängige Bezugsgröße für gesundheitliche Bewertungen dient dabei der EFSA-Toleranzwert von 2020*. Beide Perspektiven – die Expositionspfade und die gesundheitlichen Grenzwerte – sind notwendig, um das Thema PFAS-Belastung umfassend einzuordnen und zu bewerten.

PFAS-Regulierung: Was kommt auf Politik und Hersteller zu?

Die politischen Weichen für den Umgang mit PFAS sind gestellt. Auf europäischer Ebene bereitet die EU aktuell ein umfassendes Phase-out für PFAS gesetzlich vor, das auf eine EU-weite Beschränkung aller nicht essenziellen PFAS-Anwendungen abzielt (Stand: November 2025). Diese Regulierung bildet den Rahmen für die zukünftige Stoffpolitik. Parallel dazu gewinnt das Prinzip der Herstellerverantwortung an Bedeutung. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass Produzenten und Importeure PFAS-haltiger Stoffe künftig in einen Fonds einzahlen, aus dem die Sanierung belasteter Flächen und die Aufbereitung betroffener Wasserressourcen finanziert werden.

Ab 2026 gelten zudem verbindliche Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser.* Diese verschärften Regelungen schaffen klare Verantwortlichkeiten und unterstreichen die Dringlichkeit, Einträge von PFAS in die Umwelt künftig wirksam zu verhindern.

Diese Meldung basiert auf einer Presseinformation des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

Weiterführende Quellen:

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