– Die EU-Kommission plant ein Omnibus-Gesetz zur Abschwächung von Pestizid-Schutzmechanismen.
– Kritiker warnen vor dauerhaften Pestizid-Zulassungen ohne regelmäßige Neubewertung.
– Der Vorstoß wird als Rückschritt für Gesundheits- und Umweltschutz zugunsten der Industrie bewertet.
BUND warnt vor EU-Plänen: Dauerzulassung für Pestizide droht
Die EU-Kommission plant eine grundlegende Änderung im Pestizidrecht, die Umwelt- und Verbraucherschützer alarmiert. Ein neuer Gesetzesvorschlag sieht vor, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen für Pestizide massiv einzuschränken. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem „fatalen Dammbruch“ und warnt vor den Konsequenzen für Gesundheit und Natur.
Corinna Hölzel, Pestizid-Expertin beim BUND, kritisiert die Pläne scharf. Ihr zufolge ignoriere die Kommission, dass viele Gefahren erst nach Jahren sichtbar würden. Die Kritik gipfelt in einem deutlichen Vorwurf: Die EU-Kommission mache den Pestizidherstellern ein großes Weihnachtsgeschenk – Natur und Menschen gingen leer aus.
Diese Warnung kommt von einer der größten und erfahrensten Stimmen im deutschen Umweltschutz. Der BUND vertritt nach eigenen Angaben rund 674.000 Mitglieder und Unterstützerinnen und blickt auf 50 Jahre Engagement zurück*. Der Verband finanziert sich unabhängig durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Sein scharfer Protest gegen die als „Omnibus“ bezeichnete Gesetzesinitiative unterstreicht die Brisanz der geplanten Regelungen, die aktuell in Brüssel diskutiert werden.
Wie die Zulassung von Pestiziden aktuell funktioniert
Die Genehmigung von Pestizidwirkstoffen in der Europäischen Union erfolgt auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.* Ein zentrales Element dieses Systems ist die Befristung der Zulassung, um regelmäßige Überprüfungen zu ermöglichen.
Rechtliche Vorgaben und Fristen
Die Zulassung eines Wirkstoffs erfolgt zunächst für eine Dauer von 10 Jahren (Stand: 2024). Nach Ablauf dieser Frist kann die Genehmigung nach einer erneuten Prüfung um bis zu 15 Jahre verlängert werden.
Ein Entwurf, der Wellen schlug: Vorschläge, Gerichte und Abschwächungen
Der im Herbst 2024 vorgelegte Omnibus-Entwurf der EU-Kommission sah tiefgreifende Änderungen im Pestizidrecht vor. Kern des Vorschlags war die Einführung unbefristeter Zulassungen für Wirkstoffe und Produkte, ausgenommen solche mit Besorgnis für Gesundheit oder Umwelt (Stand: September 2024). Gleichzeitig sollten Übergangsfristen für bereits verbotene Pestizide auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Diese Pläne stießen auf massive Kritik von Umweltverbänden. Der BUND etwa warnte vor einem „fatalen Dammbruch“ und kritisierte, dass Schutzmechanismen ausgehebelt würden. Corinna Hölzel, Pestizid-Expertin des Verbands, erklärte: „Künftig sollen Pestizide unbefristet zugelassen werden.“
Parallel plante die Kommission ein EU-weites Zulassungssystem speziell für risikoarme Mittel und Saatgutbehandlungen. Eine weitere vorgesehene Änderung war die Aufhebung der Dokumentationspflicht für Biopestizide (Stand: Entwurf 2024). Diese Punkte wurden jedoch von der Debatte um die unbefristeten Zulassungen überlagert, die auch rechtlich auf wackligen Füßen stand. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts in den Jahren 2024 und 2025 hatte klargestellt, dass automatische Verlängerungen von Pestizidzulassungen – wie sie etwa bei Glyphosat praktiziert wurden – rechtswidrig und nur vorläufig erlaubt sind (Stand: 2024/2025).
Die Entwicklung bis Ende 2025 zeigt eine deutliche Korrektur der ursprünglichen Ambitionen. Angesichts der scharfen Kritik und der klaren Gerichtsurteile änderte die EU-Kommission ihre Pläne im Bereich der Zulassungen im Vergleich zu den früheren Überlegungen (Stand: Ende 2025)*. Die Chronologie von Entwurf, rechtlichen Prüfungen und politischer Reaktion verdeutlicht den dynamischen und umkämpften Prozess der EU-Gesetzgebung in diesem Bereich.
Zentrale Punkte des Entwurfs und rechtliche Einwände
- Unbefristete Zulassungen & Fristverlängerungen: Der Entwurf sah vor, Pestizide unbefristet zuzulassen und Auslaufphasen für verbotene Mittel zu verlängern (Quelle: taz; Stand: September 2024)*.
- Neues System für risikoarme Mittel: Geplant war eine EU-weite Zulassung für risikoarme Pestizide und Saatgutbehandlungen bei gleichzeitiger Deregulierung für Biopestizide (Quelle: Süddeutsche Zeitung; Stand: Entwurf 2024)*.
- Rechtsprechung gegen Automatismen: Das Europäische Gericht erklärte automatische Verlängerungen von Pestizidzulassungen für rechtswidrig (Quelle: kein-gentechnik.de; Stand: 2024/2025)*.
- Änderungen der Pläne: Bis Ende 2025 gab es Anpassungen in den Zulassungsplänen der Kommission (Quelle: table.media; Stand: Ende 2025)*.
Mögliche Folgen für Umwelt und Gesellschaft
Die vorgeschlagenen Änderungen an den EU-Pestizidregeln werfen grundsätzliche Fragen auf: Was bedeuten sie für die Lebensgrundlagen, die hier und heute geschützt werden sollen? Aus Umweltschutzperspektive droht eine Schwächung des Vorsorgeprinzips. Kritiker befürchten, dass der Wegfall regelmäßiger Neubewertungen langfristige Risiken verschleiern könnte – Gefahren für Mensch und Natur, die sich oft erst nach Jahren in Studien oder Ökosystemen zeigen. Die Sorge gilt sauberem Trinkwasser, der Gesundheit landwirtschaftlich genutzter Böden und dem Rückgang der Biodiversität. Statt eines dynamischen, wissenschaftsbasierten Schutzes könnte ein statisches System entstehen, das vorrangig auf Dauerzulassungen setzt.
Die gesellschaftliche Abwägung liegt zwischen kurzfristiger ökonomischer Planungssicherheit und langfristiger Sicherung von Umweltqualität. Während eine Seite Entlastung für Landwirte und Industrie betont, verweist die andere auf die Kosten, die durch spätere Sanierungen von Gewässern oder Gesundheitsschäden auf die Gesellschaft zukämen. Die Diskussion um den Omnibus macht diesen Zielkonflikt unmittelbar sichtbar.
Worauf es jetzt ankommt: Beobachtungspunkte und nächste Schritte
Der Vorschlag der EU-Kommission ist auf dem Tisch und hat deutliche Kritik ausgelöst. Jetzt beginnt der politische Prozess. Für alle, die die Entwicklung verfolgen möchten, lohnt sich der Blick auf zentrale Streitfragen. Die Debatte wird sich im Europäischen Parlament und im Rat der EU entfalten, wo über Änderungen und die endgültige Annahme des Gesetzespakets verhandelt wird.*
Ein zentraler Beobachtungspunkt bleibt die Frage, ob und wie die geforderten Schutzmechanismen bewahrt werden können.*
Die Kritik des BUND, der Vorschlag bedeute „Freie Fahrt für Gifte“ und sei „ein großes Geschenk an die Pestizidindustrie“, markiert hier eine klare Konfliktlinie. Es geht im Kern darum, ob regelmäßige Neubewertungen von Pestiziden und die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gesetzlich verankert bleiben oder ausgehebelt werden.
Verfolgen Sie die Entwicklungen in den Gremien.*
Für vertiefte Informationen können Sie die im vorherigen Kapitel gelisteten Quellen und Hintergrundmaterialien prüfen.*
Die nachfolgenden Informationen und Aussagen beruhen auf einer Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 müssen Wirkstoffe alle 7 bis 15 Jahre das Genehmigungsverfahren erneut durchlaufen (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz
- „Der EU-Kommissionsentwurf schlägt unbefristete Zulassungen für Wirkstoffe und Produkte vor, ausgenommen Wirkstoffe mit Besorgnis für Gesundheit oder Umwelt; Übergangsfristen für verbotene Pestizide werden auf bis zu 3 Jahre verlängert (Stand: September 2024).“ – Quelle: https://taz.de/Plan-fuer-mehr-Ackergifte/!6132682/
- „Die bisherige Zulassungsdauer für Pestizidwirkstoffe beträgt zunächst 10 Jahre, mit einer möglichen Verlängerung nach Prüfung um bis zu 15 Jahre (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/pestizide-automatisch-verlaengerte-zulassungen-rechtswidrig
- „Das Europäische Gericht entschied 2024/2025, dass automatische Verlängerungen von Pestizidzulassungen wie bei Glyphosat und anderen Wirkstoffen rechtswidrig und nur vorläufig erlaubt sind (Urteile T-565/23, T-412/22, T-94/23).“ – Quelle: https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/pestizide-automatisch-verlaengerte-zulassungen-rechtswidrig
- „Die EU-Kommission plant ein EU-weites Zulassungssystem für risikoarme Mittel und Saatgutbehandlungen und möchte die Dokumentationspflicht für Biopestizide aufheben (Stand: Entwurf 2024).“ – Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wissen/eu-kommission-aenderungen-pflanzenschutzmittel-pestizide-landwirtschaft-li.3351692
- „Ende 2025 zeigte sich, dass die EU-Kommission die geplanten unbefristeten Pestizidzulassungen im Vergleich zu früheren Überlegungen abgeschwächt hat.“ – Quelle: https://table.media/europe/news/pestizid-zulassungen-kommission-schwaecht-umstrittene-lockerung-ab