EU-Kommission will Pestizid-Kontrollen abschaffen: Rechtsgutachten warnt vor Gesundheitsgefahr und fordert Ablehnung am 2. Februar

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Ein von Umwelt- und Verbraucherorganisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bewertet die Pläne der EU-Kommission zur Abschaffung regelmäßiger Risikoprüfungen für Pestizide als rechtswidrig. Die Kommission wolle unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus das Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit erheblich absenken, so die Kritik. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag auf der Sitzung des EU-Rates am 2. Februar klar abzulehnen.

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– Ein Rechtsgutachten kritisiert die geplante EU-Abschaffung regelmäßiger Pestizid-Risikobewertungen als rechtswidrig.
– Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern die Ablehnung des Gesetzespakets im EU-Rat am 2. Februar.
– Laut Gutachten verstoßen die Pläne gegen das Vorsorgeprinzip und Urteile des Europäischen Gerichtshofs.

Rechtsgutachten bestätigt: EU-Pläne zur Aufweichung von Pestizid-Standards sind rechtswidrig

Die Abschaffung regelmäßiger Risikobewertungen für Ackergifte durch die EU-Kommission stößt auf massive Kritik. Ein von Umwelt- und Verbraucherorganisationen in Auftrag gegebenes Gutachten weist nach, dass der geplante Gesetzesvorschlag gegen EU-Schutzstandards sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt.*

Das Gutachten, das die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München veröffentlicht haben, warnt vor „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Es kritisiert, dass die Pläne Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und den europarechtlich garantierten hohen Schutzstandards hervorrufen.* Die Organisationen fordern daher die Bundesregierung sowie die Mitgliedstaaten auf, den Entwurf im EU-Rat klar abzulehnen.*

Das Gesetzespaket, bekannt als „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“, sieht vor, viele bisher vorgeschriebene, regelmäßige Risikoprüfungen für Pestizidwirkstoffe abzuschaffen. Ziel ist es, Ackergifte künftig unbefristet zu genehmigen, wodurch selbst bei neuen Studien, die etwa Hinweise auf Krebsrisiken oder Grundwasserverschmutzung enthalten, die Zulassungen bestehen bleiben.* Die geplanten Änderungen widersprechen laut Gutachten auch der Rechtsprechung des EuGH. Dieser hatte bereits 2019 betont, dass die Risikobewertung stets den neuesten wissenschaftlichen Stand berücksichtigen und das Vorsorgeprinzip Priorität haben müsse.*

Zudem kritisieren die Organisationen, dass die Kommission den Vorschlag im Schnellverfahren vorantreibt – ohne verpflichtende Folgenabschätzung und ohne die üblichen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten.*

Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf im Rat abzulehnen, und stellen klar: „Der EU-Kommission sind die Profite von BayerMonsanto und Co. offenbar wichtiger als die Gesundheit von uns Bürger:innen.“ (Annmarie Botzki, foodwatch). Weiter heißt es: „Wir fordern die EU-Kommission auf, Vorsorgeprinzip, wissenschaftsbasierte Risikobewertung und Revisionsfähigkeit bei Pestizidzulassungen verbindlich zu gewährleisten.“ (Thomas Radetzki, Aurelia Stiftung).*

Das Gutachten richtet sich gegen Pläne, die eine „dauerhafte Marktrelevanz“ gefährlicher Pestizide gewährleisten sollen. Es warnt vor „Rechtsunsicherheit und Gesundheitsrisiken, von denen nur Unternehmen profitieren“, und fordert die Rückkehr zu einer echten Risiko-Kontrolle.*
Mehr Informationen sowie das vollständige Gutachten sind im Rahmen eines Links verfügbar.*

Geplante Änderungen bei Pestiziden: Was die EU-Kommission konkret vorhat

Die EU-Kommission plant tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen für den Einsatz von Pestiziden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Verlängerung der Aufbrauchfristen, die Dauer von Notfallzulassungen und die Mobilisierung der Öffentlichkeit gegen die geplanten Maßnahmen. Diese Reformen könnten das Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit erheblich herabsetzen.

Aufbrauchfristen sollen auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Damit gewinnen pestizidproduzierende Unternehmen mehr Spielraum, alte Wirkstoffe auch nach wissenschaftlich nachgewiesenen Risiken weiter zu verwenden. Diese geplante Regelung wurde zuletzt öffentlich diskutiert.*

Bei Notfallzulassungen sind sogar Laufzeiten von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Hierbei könnten bestimmte Pestizide ohne umfassende Risikobewertung und auf Grundlage kurzfristiger Entscheidungen auf den Markt gelangen. Diese Regelung wurde veröffentlicht.*

Parallel dazu wächst der Druck der Öffentlichkeit. Über 88.000 Menschen unterzeichneten bis Dezember 2025 eine Online-Petition gegen die geplanten Deregulierungen. Mit dieser Mobilisierung zeigen Bürgerinnen und Bürger erheblichen Widerstand gegen die geplanten Verschlechterungen im Pflanzenschutzrecht.*

Derzeit sind keine festen Reihenfolgen bei den Änderungen vorgesehen. Es ist jedoch klar, dass diese Maßnahmen das europäische Schutzniveau deutlich absenken könnten. Die Regierungsvertreterinnen und -vertreter sollten die Pläne der EU-Kommission ablehnen und für ein Höchstmaß an Vorsorge und Risikoschutz eintreten.

Punkt Regelung Stand
Aufbrauchfristen auf bis zu drei Jahre Dezember 2025*
Notfallzulassungen bis zu fünf Jahre Dezember 2025*
Online-Petition über 88.000 Unterzeichner Dezember 2025*

Die geplanten Änderungen widersprechen den rechtlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der 2019 feststellte, dass bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stets das Vorsorgeprinzip und das hohe Schutzniveau berücksichtigt werden müssen. Die öffentlichen Organisationen fordern die Bundesregierung auf, im EU-Rat klare Ablehnung zu signalisieren und den eingeschlagenen deregulierenden Kurs zu stoppen.

Rechtliche Einordnung des EU-Gesetzentwurfs: Kritische Bewertungen und offene Fragen

Ein aktuelles Rechtsgutachten beurteilt den geplanten EU-Gesetzentwurf zur Pestizid-Regulierung als rechtswidrig und verletzt die Vorgaben des EuGH. Im Mittelpunkt steht die Kritik am Abbau bestehender Schutzstandards, insbesondere im Hinblick auf europäisches Recht und die höchstrangige Rechtsprechung. Das Gutachten, das von mehreren Umwelt- und Verbraucherorganisationen in Auftrag gegeben wurde, weist darauf hin, dass die geplanten Änderungen die europaweit bekannten Schutzmaßnahmen untergraben und das Vorsorgeprinzip missachten. Besonders im Fokus steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das in seinem Blaise-Urteil klar festlegte, dass die Zulassung von Pestiziden auf Grundlage des neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstands erfolgen muss. Das Gutachten bemängelt, dass der Gesetzesentwurf die Risikobewertungen für pestizide Wirkstoffe abschaffen und viele Ackergifte künftig unbefristet genehmigen will.*

Blaise-Urteil und das Vorsorgeprinzip

Das EuGH-Urteil von 2019 bestätigte, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Vorsorgeprinzip stärker in den Fokus rücken muss. Es verpflichtete die EU, bei der Risikobewertung stets die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit von Mensch und Natur zu schützen. Das Gutachten kritisiert, dass der aktuelle Gesetzesentwurf diesen Grundsätzen widerspricht, da er insbesondere die Verpflichtung zur regelmäßigen wissenschaftlichen Neubewertung der Wirkstoffe aufhebt und die Dauerzulassungen angesichts neuer Erkenntnisse verlängert.

Verfahren: Folgenabschätzung und Beteiligung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das schnelle Verfahren, das die EU-Kommission bei der Gesetzesinitiative gewählt hat. Das Gutachten unterstreicht, dass die für den Schutz vor gefährlichen Pestiziden entscheidende Folgenabschätzung sowie eine umfangreiche öffentliche Beteiligung im Rahmen einer Konsultation ausgeblieben sind. Trotz erheblicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit wurde auf eine ordentliche Prüfung verzichtet. Die Organisationen fordern deshalb, dass die Bundesregierung im EU-Rat eine klare Ablehnung des Gesetzentwurfs formuliert, um demokratische Beteiligungsrechte und den Schutz der Bevölkerung zu sichern.

Das Gutachten schließt mit der Forderung, die Pläne der EU-Kommission zu stoppen und auf eine risikobewusste Regelung zu setzen, die den wissenschaftlichen Standards und dem Vorsorgeprinzip entspricht. Laut den Organisationen könne nur so verhindert werden, dass die Gesundheit der Bürger:innen und die Umwelt durch einen liberaleren Umgang mit Pestiziden aufs Spiel gesetzt werden.

Auswirkungen der geplanten EU-Gesetzesänderungen: Wer trifft es am stärksten?

Die geplanten Änderungen im Bereich des Pestizidrechts könnten für verschiedene gesellschaftliche Gruppen erhebliche Folgen haben. Dabei stehen Verbraucher:innen, Landwirt:innen und die Umwelt im Fokus der Diskussion. Die breite Öffentlichkeit zeigt mit über 88.000 Menschen ihre Besorgnis – Stand: Dezember 2025 – und fordert die Bundesregierung auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen im EU-Rat am 2. Februar klar abzulehnen.*

Die EU-Kommission plant, das sogenannte „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket voranzutreiben, das die bisher vorgeschriebenen, regelmäßigen Risikobewertungen für Ackergifte abschaffen soll. Mit Blick auf die praktischen Konsequenzen bedeutet dies, dass viele Pestizide künftig unbefristet auf dem Markt bleiben könnten, selbst wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf Risiken wie Krebs oder Grundwasserverschmutzung hinweisen.*

Wen betrifft das konkret?

  • Verbraucher:innen könnten Belastungen aus Rückständen synthetischer Pestizide in Lebensmitteln nicht mehr zuverlässig vermeiden. Die Abschaffung der regelmäßigen Risikobewertungen schwächt die Kontrollmechanismen erheblich.
  • Landwirt:innen sehen sich mit unsichereren Zulassungsverfahren konfrontiert. Pestizide, die trotz neuer Studien potenzielle gesundheitliche oder ökologische Gefahren aufweisen, blieben weiterhin genehmigt. Angesichts verlängerter Einsatzfristen steigt die Gefahr, dass unvermeidlich Risiken für Böden, Wasser und Biodiversität zunehmen.*
  • Umweltschutzorganisationen warnen vor einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Natur und Gesundheit. Das Gutachten, das von mehreren Organisationen in Auftrag gegeben wurde, hebt hervor, dass die Pläne im Widerspruch zum europäischen Recht und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs stehen. Dieser hat 2019 klargestellt, dass bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Vorsorgeprinzip und der Schutz der Gesundheit Vorrang haben.*

Gesellschaftliche Reaktionen und politische Forderungen

Zentraler Termin ist die Sitzung des EU-Rates am 2. Februar, bei der die Bundesregierung eine klare Ablehnung der Pläne zeigen soll. Die Verbände fordern von Deutschland, den Gesetzesvorschlag zu stoppen und sich für den Schutz von Mensch und Natur einzusetzen.

Die öffentliche Meinungsbildung zeigt sich in einer breit geführten Petition, die laut Organisationen derzeit über 88.000 Menschen auszeichnet. Diese Zahl unterstreicht die breite Ablehnung gegen eine Deregulierung, die Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen als rechtswidrig klassifizieren.*

Was bedeutet das für den Alltag?

Für Verbraucher:innen könnten sich Import- und regional hergestellte Produkte verändern, da die Risikoprüfungen wegfallen. Landwirt:innen könnten aufstehen gegen eine Deregulierung, die ihnen keine verlässliche Grundlage mehr für die Nutzung von Pestiziden bietet. Die Umwelt droht, weiter unter der Verwendung chemischer Ackergifte zu leiden, da schädliche Stoffe länger auf dem Markt verbleiben dürfen.*

Angesichts der gesetzlichen Herausforderungen, die der Gesetzesentwurf mit sich bringt, steigt die Dringlichkeit, politischen Druck aufzubauen. Die Entscheidung im EU-Rat wird entscheidend sein, um eine weitere Verschlechterung der Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards abzuwenden.

Fazit: Der Widerstand gegen das geplante Gesetzespaket wächst. Bürger:innen, Fachverbände und Umweltorganisationen fordern, den Weg der Deregulierung zu stoppen und auf eine wissenschaftlich fundierte, vorsorgende Regelung zu setzen, um Gesundheit und Natur dauerhaft zu schützen.

Ausblick auf den 2. Februar: Was jetzt im EU-Rat passieren kann und wie Bürger:innen Einfluss nehmen

Am 2. Februar entscheidet der EU-Rat darüber, ob das umstrittene Gesetzespaket zum Umgang mit Pestiziden im Bereich Gesundheit und Umwelt tatsächlich verabschiedet wird*. Die geplanten Änderungen des sogenannten „Food and Feed Safety Omnibus“-Gesetzes zielen auf eine grundlegende Deregulierung ab – weg von regelmäßig vorgeschriebenen Risikobewertungen, hin zu unbefristeten Zulassungen einzelner Pestizide. Laut einem veröffentlichten Rechtsgutachten ist dieser Entwurf rechtswidrig, da er gegen EU-Standards und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt (Stand: Dezember 2025)*.

Die Organisationen fordern im Vorfeld, dass die Bundesregierung sich klar gegen die Pläne positioniert und im EU-Rat entsprechende Ablehnungszeichen setzt*. Das Gutachten weist auf die erheblichen Risiken hin: Die Absenkung des Schutzniveaus bei Umwelt und Gesundheit werde durch den Gesetzesentwurf erleichtert, und es wird kritisiert, dass wissenschaftliche Erkenntnisse bei Zulassungen kaum noch berücksichtigt werden. Die Gefahr besteht, dass Pestizide trotz neuer Studien mit Hinweisen auf Krebsrisiken oder Wasserbelastung auf Dauer auf dem Markt bleiben.

Da die EU-Kommission die Vorschläge im schnellen Verfahren vorantreibt, könnten wichtige demokratische Beteiligungen verloren gehen. Experten kritisieren, dass die verpflichtende Folgenabschätzung sowie öffentliche Konsultationen weggelassen wurden. Stattdessen droht eine einseitige Durchsetzung, die enorme ökologische und gesundheitliche Folgen haben könnte.

Was jetzt passieren kann

Beim Treffen am 2. Februar wird der EU-Rat entscheiden, ob das Gesetzespaket in der vorliegenden Form verabschiedet wird*. Eine Ablehnung durch die Mitgliedstaaten, insbesondere durch Deutschland, wäre entscheidend. Die Organisationen fordern von der Bundesregierung, explizit Nein zu sagen, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu sichern. Sollte der Gesetzesentwurf abgesegnet werden, droht eine Schwächung der bisherigen Fortschritte beim Pestizid- und Umweltschutz.

Zur Unterstützung dieses Ziels steht das öffentlich verfügbare Rechtsgutachten bereit. Es untermauert die Forderung nach einem Schutz der Bürger:innen und der Natur vor gefährlichen Pestizidrückständen*. Die Organisationen setzen auf eine klare Position der Bundesregierung beim EU-Gipfel – nur so könne verhindert werden, dass kurzfristige wirtschaftliche Interessen Umweltstandards und Gesundheit gefährden*.

Wie sich Bürger:innen informieren und Einfluss nehmen können

Interessierte Bürger:innen haben die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Die wichtigste Quelle ist das aus der Pressemitteilung verlinkte Rechtsgutachten*, das eine detaillierte rechtliche Analyse der geplanten Gesetzesänderungen bietet. Zudem stellt die EU-Info-Seite zur Omnibus-Initiative weiterführende Hintergrundinformationen bereit.

Um aktiv zu werden, empfiehlt es sich, bei der nächsten EU-Ratssitzung Kontakt mit den zuständigen Entscheidungsträgern aufzunehmen. Dies kann durch Briefe, E-Mails oder Petitionen erfolgen, um auf die Bedeutung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit hinzuweisen. Auch öffentliche Debatten oder Social-Media-Aktionen helfen, das Thema sichtbar zu machen und Druck auf die Politik auszuüben.

Der zentrale Appell vieler Organisationen lautet: Die Bundesregierung muss im EU-Rat klare Kante zeigen und das Gesetzesvorhaben ablehnen. Das Schutzgut unserer Lebensgrundlagen steht auf dem Spiel – jetzt kommt es auf Mut und Entschlossenheit an.

Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung von foodwatch e.V.

Weiterführende Quellen:

12 Antworten

  1. Die geplanten Änderungen sind inakzeptabel und gefährden sowohl Verbraucher:innen als auch Landwirt:innen in Europa! Ich hoffe wirklich auf eine klare Ablehnung im EU-Rat.

  2. Ich mache mir große Sorgen um die Folgen dieser Gesetzesänderungen für unsere Umwelt und Landwirtschaft. Wir müssen darauf bestehen, dass sichere Standards eingehalten werden.

    1. Das sehe ich auch so! Ein starkes Zeichen gegen diese Pläne ist unerlässlich. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen!

  3. Es ist wirklich erschreckend zu sehen, wie wenig Rücksicht auf das Vorsorgeprinzip genommen wird! Unsere Gesundheit sollte nicht dem Profit von Unternehmen geopfert werden.

    1. Genau! Das zeigt mal wieder, dass wirtschaftliche Interessen oft über das Wohl der Menschen gestellt werden. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

  4. Ich verstehe nicht, wie die EU so etwas planen kann! Diese Änderung könnte zu mehr gesundheitlichen Risiken führen und unsere Lebensmittel gefährden. Wir brauchen bessere Schutzmaßnahmen!

    1. Definitiv! Es sollte doch immer der Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen! Was können wir als Verbraucher:innen tun, um dagegen anzukämpfen?

    2. Ich finde es wichtig, dass jeder von uns aktiv wird! Vielleicht sollten wir die Online-Petition unterstützen? Mehr Menschen sollten sich dieser Sache anschließen!

  5. Ich finde die Kritik am Gesetzesentwurf sehr wichtig. Es ist bedenklich, dass die EU-Kommission die regelmäßigen Risikobewertungen abschaffen will. Wie können wir sicher sein, dass unsere Umwelt und Gesundheit geschützt bleibt?

    1. Ja, das stimmt! Die Absenkung der Schutzstandards ist einfach nicht akzeptabel. Wo bleibt der Schutz für uns Bürger:innen? Ich hoffe, dass viele Menschen sich engagieren und ihre Stimmen erheben.

    2. Ich habe auch gehört, dass viele Organisationen gegen diese Pläne sind. Gibt es aktuelle Informationen darüber, was wir tun können, um unsere Meinung zu äußern?

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