Die Pensionierung ist ein entscheidender Abschnitt im Leben, der gut vorbereitet sein will. In der Schweiz ist das Rentensystem auf drei Säulen aufgebaut: die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule), die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule).
Jede dieser Säulen hat ihre eigenen Regeln und Optionen, die bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden müssen. Für viele stellt sich die Frage, wie sie ihre Rente optimieren und sicherstellen können, dass ihnen keine Gelder entgehen – insbesondere aus der 2. Säule, die oft über verschiedene Arbeitgeber verteilt ist. Swiss Serenity bietet hier eine wertvolle Unterstützung, indem das Unternehmen verlorene 2. Säulen-Guthaben aufspürt und die Rückübertragung auf das Konto des Versicherten ermöglicht. Doch das ist nur eine Option. In diesem Leitfaden erfahren Sie, worauf Sie bei Ihrer Pensionierung in der Schweiz achten sollten und welche Schritte notwendig sind, um Ihren Ruhestand finanziell abzusichern.
1. Die Säulen des Schweizer Rentensystems
Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen, die zusammen eine umfassende Altersvorsorge bieten sollen. Jede dieser Säulen erfüllt einen spezifischen Zweck und bietet unterschiedliche Leistungen.
Die 1. Säule: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge und soll eine Grundsicherung im Alter bieten. Seit dem 1. Januar 2024 liegt das sogenannte „Referenzalter“ für Männer und Frauen einheitlich bei 65 Jahren. Für Frauen, die vor 1961 geboren wurden, gelten besondere Übergangsregelungen.
Wichtige Schritte zur AHV-Rente:
- Mindestens drei Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters müssen Sie einen Antrag bei der Ausgleichskasse stellen, bei der Sie zuletzt AHV-Beiträge geleistet haben.
- Bei Unklarheiten bezüglich Ihrer zuständigen Ausgleichskasse kann Ihnen Ihr letzter Arbeitgeber Auskunft geben.
Die AHV kann auch vorzeitig bezogen werden, jedoch führt dies zu einer anteiligen Kürzung der Rentenleistungen.
Die 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
Die 2. Säule ergänzt die AHV und soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Um Ihre BVG-Rente zu beziehen, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrer Pensionskasse in Kontakt treten – idealerweise einige Monate vor Erreichen des Rentenalters.
Vorzeitiger Bezug und Aufschub:
- Ein frühzeitiger Bezug der 2. Säule ist in der Regel ab 58 Jahren möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, die von der jeweiligen Pensionskasse festgelegt werden.
- Einige Pensionskassen ermöglichen auch, die Auszahlung der Rente bis zum 70. Lebensjahr zu verschieben, falls Sie nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeiten möchten.
Die 3. Säule: Private Vorsorge
Die 3. Säule dient der individuellen Ergänzung der Altersvorsorge. Hier haben Sie die Wahl zwischen gebundener Vorsorge (3a) und freier Vorsorge (3b).
Bezug der 3. Säule:
- Die 3. Säule kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.
- Wenn Sie über das Rentenalter hinaus arbeiten, ist es möglich, den Bezug der 3. Säule um bis zu fünf Jahre aufzuschieben.
2. Optionen bei vorzeitiger oder aufgeschobener Pensionierung
Die Pensionierung muss nicht zwangsläufig mit dem Erreichen des Referenzalters erfolgen. Viele entscheiden sich für eine Früh- oder Spätpensionierung, je nach finanzieller Lage und persönlicher Lebensplanung.
Vorzeitige Pensionierung
Es ist möglich, die AHV-Rente bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter zu beziehen. Allerdings führt dies zu einer lebenslangen Kürzung der monatlichen Rente. Auch bei der 2. und 3. Säule können unter bestimmten Bedingungen vorzeitige Bezüge erfolgen.
Verschobene Pensionierung
Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, kann den Rentenbezug der AHV und BVG aufschieben. Dieser Aufschub kann sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, da zusätzliche Beitragsjahre und Zinseszinsen die spätere Auszahlung erhöhen.
3. Was tun, wenn Gelder aus der 2. Säule fehlen?
Im Laufe der Karriere kann es vorkommen, dass Beiträge zur 2. Säule bei einem Arbeitgeberwechsel „verloren gehen“ oder schlicht vergessen werden. Die Schweiz hat über 1500 verschiedene Vorsorgeeinrichtungen, was die Suche nach solchen Guthaben mühsam und zeitaufwendig machen kann.
Swiss Serenity: Unterstützung beim Aufspüren vergessener 2. Säulen-Guthaben
Falls Sie vermuten, dass Ihnen Gelder aus der 2. Säule fehlen, können Sie sich an Swiss Serenity wenden. Das Unternehmen hilft dabei, solche vergessenen Guthaben kostenlos zu finden und auf Ihr Konto zu übertragen. Damit ersparen Sie sich den oft mühsamen Prozess, alle Pensionskassen manuell zu kontaktieren, und sichern Ihre Altersvorsorge umfassend ab.
4. Wichtige Tipps zur Vorbereitung auf die Pensionierung
Eine frühzeitige Planung erleichtert den Übergang in den Ruhestand und kann finanzielle Nachteile verhindern. Hier sind einige Tipps, die Sie beachten sollten:
- Rentenantrag rechtzeitig einreichen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Anträge, insbesondere für die AHV und BVG, rechtzeitig stellen, um eine lückenlose Rentenzahlung zu gewährleisten.
- Unfallversicherung nicht vergessen: Wenn Sie nach der Pensionierung keinen Arbeitgeber mehr haben, müssen Sie eine private Unfallversicherung abschließen.
- Steuerliche Aspekte berücksichtigen: Je nach Kanton kann die Besteuerung von Altersleistungen unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich frühzeitig, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.
Fazit
Die Pensionierung in der Schweiz ist komplex und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ob AHV, BVG oder private Vorsorge – jede Säule hat ihre eigenen Regelungen, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus gibt es Optionen zur Früh- oder Spätpensionierung, die sich auf die Höhe Ihrer Rente auswirken können. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihnen Gelder aus der 2. Säule fehlen, kann Ihnen Swiss Serenity dabei helfen, diese Guthaben wiederzufinden und auf Ihr Konto zu übertragen. So sichern Sie sich einen sorgenfreien Ruhestand und stellen sicher, dass Ihnen kein Geld entgeht.