Pendlerpauschale 2024: Mit Bus, Bahn oder Fahrrad Steuern sparen und von der Mobilitätswende profitieren

Umweltfreundliche Pendler können ihre Mobilitätskosten jetzt steuerlich stärker geltend machen: Die Entfernungspauschale für Bus, Bahn oder Fahrrad beträgt **30 Cent pro einfachem Kilometer** und steigt ab dem 21. Kilometer auf **38 Cent**, während Arbeitgeber-Tickets unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind und selbst bezahlte Tickets als Werbungskosten absetzbar sind. Auch Dienstreisen lassen sich mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen. In der neuen Podcast-Folge „Die Steuerklärer“ des BdSt Hamburg geben Expert:innen praxisnahe Tipps, wie Pendler ihre Mobilitätsausgaben optimal in der Steuererklärung berücksichtigen können.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– „Die Steuerklärer“-Podcastfolge erläutert steuerliche Vorteile für umweltfreundliches Pendeln.
– Entfernungspauschale: 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer, ab 21. km 38 Cent.
– Dienstreisen erlauben 30 Cent je Kilometer für Hin- und Rückweg.

Steuern sparen beim umweltfreundlichen Pendeln – neue Podcast-Folge des BdSt Hamburg gibt praktische Tipps

Wer mit Bus, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit fährt, kann das Finanzamt entlasten – vorausgesetzt, die Details sind bekannt. Denn auch abseits des Autos lassen sich Mobilitätskosten clever steuerlich geltend machen. „Viele denken bei Mobilitätskosten sofort ans Auto“, sagt Petra Ackmann, steuerpolitische Sprecherin des Bund der Steuerzahler Hamburg. „Aber auch wer mit Bus, Bahn oder Fahrrad pendelt, kann die Entfernungspauschale nutzen – ganz unabhängig vom Verkehrsmittel.“ Die Pauschale beträgt 30 Cent pro einfachem Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer erhöhen sich die Sätze auf 38 Cent. Dabei zählt die Entfernung, nicht das Verkehrsmittel. „Das ist nicht nur ein Ausdruck von steuerlicher Gleichbehandlung, sondern auch ein echtes Plus für alle, die klimafreundlich unterwegs sind“, betont Ackmann.

Auch bei beruflich bedingten Fahrten – etwa zu Kunden, Fortbildungen oder einer zweiten Arbeitsstätte – lassen sich Kosten absetzen. Hier zählen Hin- und Rückweg und zwar mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Diese Regel wird häufig unterschätzt, ist aber gerade für Berufstätige mit wechselnden Einsatzorten entscheidend.

Der Bund der Steuerzahler Hamburg hebt zudem hervor, wie wichtig es ist, die steuerlichen Möglichkeiten bei modernen Mobilitätsangeboten zu kennen. „Wenn der Arbeitgeber das Ticket zahlt oder bezuschusst, ist das unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei“, erklärt BdSt-Landesvorsitzender Sascha Mummenhoff. „Wer es selbst kauft, kann es als Werbungskosten absetzen – sofern es zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz dient.“ Hier ist der berufliche Zusammenhang das entscheidende Kriterium. Ackmann weist ausdrücklich darauf hin: „Ein privat genutztes Fahrrad oder E-Bike für den Weg zum Supermarkt lässt sich steuerlich nicht geltend machen.“

Die aktuelle Podcast-Folge des BdSt Hamburg namens „Die Steuerklärer“ widmet sich genau diesen Fragen. Petra Ackmann und Sascha Mummenhoff erklären darin zahlreiche steuerliche Gestaltungsspielräume – vom Fahrradleasing über Jobtickets bis hin zu Mobilitätsbudgets. Die Episode ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music verfügbar und bietet sowohl praktische Tipps als auch Hinweise darauf, welche Stolperfallen es bei der Steuererklärung gibt. Interessierte können die Folge direkt unter folgendem Link abrufen: https://anchor.fm/bdst-hh

Damit bietet der Bund der Steuerzahler Hamburg eine anschauliche Orientierungshilfe für alle, die umweltfreundlich pendeln und dabei Steuervorteile optimal nutzen möchten.

Nachhaltig pendeln: Steuerliche Anreize stärken die Mobilitätswende

Die Mobilitätswende gewinnt im Alltag vieler Menschen zunehmend an Bedeutung. Dabei spielt das Steuerrecht eine wichtige Rolle, indem es umweltfreundliches Pendeln finanziell unterstützt. Wer mit Bus, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit fährt, profitiert inzwischen von attraktiven Steuervorteilen, die über die klassischen Pendlerpauschalen geregelt werden. Diese steuerliche Gleichbehandlung trägt dazu bei, private und berufliche Mobilitätsentscheidungen in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken.

Bedeutung der steuerlichen Förderung für nachhaltige Mobilität

Der Kern der steuerlichen Förderung liegt in der Entfernungspauschale, die unabhängig vom Verkehrsmittel gilt. 30 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 38 Cent) sind als Werbungskosten ansetzbar, sobald die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurückgelegt wird. Für den nachhaltigen Pendler bedeutet das: Ob mit dem Fahrrad, dem Bus oder der Bahn – alle profitieren gleichermaßen. Dies sorgt für eine stärkere finanzielle Entlastung von Arbeitnehmern, die auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen.

Auch Selbstständige können von dieser Regelung profitieren und ihre beruflich bedingten Fahrten steuerlich absetzen. Dabei werden nicht nur die direkten Wege zur Arbeitsstätte, sondern auch dienstliche Fahrten berücksichtigt, bei denen Hin- und Rückwege angerechnet werden. Der steuerliche Vorteil macht einen wichtigen Unterschied, gerade in einer Zeit, in der alternative Mobilitätsformen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Chancen und Herausforderungen bei der Umsetzung

Der steuerliche Rahmen schafft entscheidende Anreize, zugleich stellen sich neue Herausforderungen. Das Finanzamt prüft genau, in welchem Umfang Mobilitätsangebote steuerlich geltend gemacht werden dürfen. So ist es zum Beispiel wichtig, dass das Deutschlandticket oder Jobrad-Leasing tatsächlich für berufliche Zwecke genutzt werden, um steuerliche Vorteile geltend zu machen. Privatnutzungen sind davon klar ausgeschlossen.

Die Integration solcher Mobilitätsangebote trägt dazu bei, nachhaltige Pendlerprogramme zu fördern und die Verkehrswende praktisch umzusetzen. Für Arbeitgeber kann die steuerliche Förderung solcher Leistungen zudem ein Instrument zur Mitarbeiterbindung werden.

Wesentliche Auswirkungen für verschiedene Zielgruppen:

  • Arbeitnehmer: Nutzen die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel und können bei dienstlichen Fahrten Hin- und Rückweg steuerlich geltend machen. Zuschüsse zu Jobtickets oder Diensträdern sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
  • Selbstständige: Können berufliche Fahrten mit entsprechender Kilometerpauschale absetzen und so ihre Steuerlast reduzieren.
  • Mobilitätsmarkt: Steigende Nachfrage nach nachhaltigen Mobilitätsangeboten wie Jobrädern oder vergünstigten Tickets schafft neue Geschäftsmöglichkeiten und fördert umweltfreundliche Innovationen.

Der Trend zeigt klar in Richtung einer stärkeren Verknüpfung von Mobilität und Steuerrecht als Motor nachhaltiger Veränderung.

Ausblick: Steuerrechtliche Impulse für die Mobilitätswende

Die steuerliche Förderung nachhaltiger Mobilität ist bislang ein Erfolgsfaktor für den Ausbau klimafreundlicher Verkehrsoptionen. Künftige politische Debatten dürften sich darauf konzentrieren, wie solche Anreize weiter ausgebaut und zielgenauer gestaltet werden können, um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und den Radverkehr noch attraktiver zu machen. Diskussionen rund um Bonusmodelle, erweiterte Pauschalen oder steuerfreie Mobilitätsbudgets sind bereits in der politischen Agenda.

Damit das Steuerrecht als wirksames Instrument für die Mobilitätswende dienen kann, ist es entscheidend, bürokratische Hürden abzubauen und die Fördersysteme kontinuierlich an die sich wandelnden Bedürfnisse von Pendlerinnen und Pendlern sowie Unternehmen anzupassen. So ließe sich ein nachhaltiger Verkehrsalltag schneller und umfassender realisieren.

Die in diesem Beitrag gezeigten Fakten und Statements stammen aus einer Pressemitteilung des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.

10 Antworten

  1. Ich finde das Thema sehr relevant! Vielleicht sollten wir auch über regionale Unterschiede sprechen? In manchen Städten ist das Pendeln viel teurer als in anderen.

  2. ‚Steuerliche Gleichbehandlung‘ hört sich gut an! Aber ich frage mich: Wie wird sichergestellt, dass alle Zugang zu diesen Vorteilen haben? Gibt es Unterstützungsangebote für weniger informierte Pendler?

  3. ‚Die Steuerklärer‘ sind eine tolle Initiative! Ich hoffe nur, dass die Informationen nicht zu kompliziert sind. Welche Erfahrungen habt ihr mit der Steuererklärung gemacht?

    1. @Ullrich: Ich finde auch, dass einfache Erklärungen helfen würden! Vor allem für Leute wie mich, die nicht so viel Ahnung haben von Steuern.

  4. Die Podcast-Folge klingt spannend! Die Idee, dass auch Selbständige die Pauschale nutzen können, ist super. Aber wie sieht das bei Fahrten zu Fortbildungen aus? Werden diese auch angerechnet?

    1. Ja, ich hoffe auch auf mehr Klarheit darüber. Oft gibt es so viele Regelungen und man weiß nicht genau, was gilt und was nicht.

    2. Ich finde es wichtig, dass solche Informationen klar kommuniziert werden. Es könnte noch mehr Aufklärung geben für alle Pendler.

  5. Ich finde es super, dass auch Pendler mit Bus oder Fahrrad steuerliche Vorteile bekommen! Es ist wichtig, umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Wie sieht das mit den Abrechnungen aus? Gibt es dazu spezielle Formulare?

    1. Das mit den Formularen ist wirklich ein guter Punkt! Ich frage mich, ob die Arbeitgeber auch mehr Infos geben sollten, damit alle davon profitieren können.

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