– Europäisches Parlament vernachlässigt Reisewirtschaft, drohende Mehrkosten und Wettbewerbsverzerrung für KMU.
– Neue Pauschalreisedefinition schafft Rechtsunsicherheit, Veranstalterhaftung und erhebliche bürokratische Hürden.
– Deutschland als größter EU-Pauschalreisemarkt gefährdet, Überregulierung bedroht mittelständische Reisebranche.
Pauschalreiserichtlinie in der Kritik: Mittelstand warnt vor Risiken für die Reisebranche
Das Europäische Parlament hat seine Position zur geplanten Revision der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet – dabei wurden die Einwände der Reisewirtschaft nur zum Teil berücksichtigt. Vor allem für mittelständische Reisebüros und Reiseveranstalter könnten die neuen Regeln erhebliche Belastungen mit sich bringen. „Für Reisebüros und Reiseveranstalter, die überwiegend mittelständisch geprägt sind, drohen erhebliche Belastungen, worauf wir seit Monaten mit Nachdruck hinweisen“, betont Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Er kündigt entschiedene Anstrengungen an, „die drohenden Fehlentwicklungen in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zu korrigieren“.
Kernkritikpunkte betreffen die geplante Neudefinition von Pauschalreisen, durch die es Reisebüros künftig erschwert würde, maßgeschneiderte Angebote zu vermitteln, ohne sofort die volle Veranstalterhaftung zu tragen. Dies führt laut DRV zu „Rechtsunsicherheit, verbunden mit erheblichen bürokratischen Hürden und juristischen Risiken“. Der Verband unterstützt daher den Vorschlag des EU-Ministerrats, die klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung beizubehalten oder wiederherzustellen.
Auch die Ausweitung der maßgeblichen Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet wird scharf kritisiert. Für den DRV reicht die Bewertung durch das Auswärtige Amt aus, denn Reisewarnungen und Reisehinweise seien „ein starkes und ausreichendes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet“. Zudem stößt die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen auf Widerstand: Sie führe „zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Veranstalter“.
Die aktuellen Regeln bieten laut DRV bereits ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Zusätzliche Verschärfungen würden vor allem zu Kostensteigerungen und Preiserhöhungen führen, was insbesondere preissensible Kunden abschrecken könnte. Dies könnte sie veranlassen, Reisen künftig eigenständig und ohne den Schutz der Pauschalreise zusammenzustellen – ein unerwünschter Trend aus Sicht der Reisewirtschaft.
Besondere Bedeutung hat die Pauschalreiserichtlinie für den deutschen Markt. Hier werden 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen verkauft, und etwa 30 Prozent aller Urlaubsreisen in Deutschland sind Pauschalreisen. Über 98 Prozent der deutschen Reiseveranstalter gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ebenso die Mehrzahl der Reisebüros. Eine Überregulierung gefährde „unmittelbar den Kern der deutschen Reisewirtschaft“.
Vor diesem Hintergrund appelliert der DRV an die Bundesregierung, im anstehenden Trilog-Verfahren auf europäischer Ebene die Interessen Deutschlands zu vertreten. „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ist zwingend,“ so Fiebig. Andernfalls drohe, „die organisierte Reise – und damit der bestgeschützte Urlaub – in Deutschland an Bedeutung zu verlieren“.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbands.