Ostseehochwasser 2023: Streit um Entschädigung – Sammelklage gegen Versicherer wegen Elementarschadenversicherung gestartet

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Die Verbraucherschutzorganisationen Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Hamburg (mit Unterstützung aus Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) rufen Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 dazu auf, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, weil viele Versicherer trotz abgeschlossener Elementarschadenpolicen Schäden durch Sturmfluten ablehnen. Für die Einreichung der Klage werden mindestens 50 vergleichbare Fälle und 60.000 Euro Spenden benötigt. Ziel ist es, einerseits den Betroffenen zu Entschädigung zu verhelfen und andererseits die rechtliche Zulässigkeit von Sturmflutklauseln in Versicherungsverträgen klären zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

– Verbraucherschützer bereiten Musterfeststellungsklage nach Ostseehochwasser Oktober 2023 vor
– Mindestens 50 vergleichbare Fälle und 60.000 Euro Spenden für Klageeinreichung nötig
– Ziel: Klärung rechtlicher Sturmflutversicherungsklauseln und Entschädigung für Geschädigte ermöglichen

Verbraucherschutz startet Musterfeststellungsklage nach Ostseehochwasser

Nach dem verheerenden Ostseehochwasser im Oktober 2023 bleiben zahlreiche Geschädigte trotz zusätzlicher Elementarschadenversicherung auf ihren Schäden sitzen. Die Versicherer berufen sich vielfach auf den Ausschluss von Sturmfluten – eine Begründung, die für viele Betroffene kaum nachvollziehbar ist. „Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen“, erläutert Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Besonders kritisch sieht er die rechtliche Lage: „*Wenn dann nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird, ist das auch rechtlich ziemlich fragwürdig.*“

Um Betroffene zu unterstützen und die Rechtslage zu klären, bereiten der BdV sowie die Verbraucherzentrale Hamburg gemeinsam mit den Verbraucherzentralen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine Musterfeststellungsklage vor. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg macht die Absichten deutlich: „*Mit unserer Musterfeststellungsklage wollen wir Geschädigten des Ostseehochwassers zu einer Entschädigung verhelfen. Aus unserer Sicht kommen die Versicherten ihrer Verantwortung nicht nach und flüchten sich ins Kleingedruckte. Die Betroffenen benötigen Hilfe und keine juristische Auseinandersetzung.*“

Die gesellschaftliche Relevanz dieser Sammelklage ist hoch, da der Begriff „Sturmflut“ in vielen Versicherungsverträgen bislang unklar definiert ist. Die Klage soll nicht nur Einzelfälle klären, sondern auch grundsätzliche Fragen aufwerfen: Darf der Begriff Sturmflut in Vertragsklauseln überhaupt verwendet werden, wenn für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht? Mit einer Musterfeststellungsklage haben Verbraucherschutzorganisationen erstmals die Möglichkeit, die Ansprüche einer größeren Zahl Betroffener gemeinsam vor Gericht zu klären.

Für die Einreichung der Klage sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zwingend. Mindestens 50 vergleichbare Fälle müssen vorliegen, damit das Verfahren gestartet werden kann. Zudem hängt der Fortgang vom finanziellen Aufwand ab: Die Verfahren kosten viel Geld, sodass die Organisationen auf Spenden in Höhe von 60.000 Euro angewiesen sind. Stephen Rehmke weist darauf hin, dass der BdV die Kosten nicht allein tragen kann: „*Als Verbraucherverbände können wir die hohen Prozesskosten nicht allein tragen. Wir benötigen daher zweckgebundene Spenden.“ Sandra Klug ergänzt: „Sobald wir diese Summe erreicht haben, können wir die Klage einreichen. Falls das Spendenziel nicht erreicht werden kann, zahlen wir die Spenden selbstverständlich zurück.*“

Betroffene, die trotz einer Zusatzversicherung keine Entschädigung erhalten haben, können sich kostenfrei und unverbindlich durch den Bund der Versicherten prüfen lassen, ob eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage möglich ist. Auch die Verbraucherzentralen in den betroffenen Bundesländern bieten Unterstützung an.

Das Bündnis der norddeutschen Verbraucherschutzorganisationen appelliert an alle Geschädigten, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Ziel ist es, nicht nur individuelle Ansprüche durchzusetzen, sondern auch Klarheit in einem rechtlich komplexen Feld zu schaffen und so langfristig den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Klima-Risiken, Versicherungsversprechen und der Streit ums Kleingedruckte

Das Ostseehochwasser im Oktober 2023 hat für viele Betroffene eine bittere Erkenntnis gebracht: Selbst mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung bleiben manche mit den Schäden auf sich allein gestellt, weil Versicherer Leistungen für Sturmfluten ausschließen. Diese Situation zeigt ein grundsätzliches Dilemma zwischen dem Versicherungsversprechen und den tatsächlichen Leistungsausschlüssen in Versicherungsverträgen – ein Thema, das zunehmend an gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung gewinnt.

Die ausufernden Wetterextreme infolge des Klimawandels bedeuten, dass Naturgefahren wie Hochwasser, Stürme und Starkregen häufiger und heftiger auftreten. Das trifft auf eine Versicherungsbranche, deren Produkte oft noch nicht in vollem Umfang auf die neue Realität ausgerichtet sind. Gleichzeitig wächst die Erwartung der Versicherten, dass sie sich auf ihren Versicherungsschutz verlassen können – gerade in Krisenfällen.

Wie Versicherungsverträge bei Naturgefahren an ihre Grenzen stoßen

Elementarschadenversicherungen sollen Hausbesitzer gegen Überschwemmungen, Starkregen oder andere Naturereignisse absichern. Doch in der Praxis kommt es wiederholt zu Unklarheiten und Streitigkeiten darüber, was genau versichert ist und wo Ausschlüsse gelten. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei die Definition von Sturmflut: Während Versicherer diese in manchen Fällen als Ausschlussgrund anführen, verstehen viele Versicherte darunter schlicht das durch Sturm verursachte Hochwasser – vor allem an Küstengewässern wie der Ostsee. Wenn Versicherer Leistungen verweigern, berufen sie sich häufig auf das Kleingedruckte. Für Laien ist in den Verträgen aber oft nicht klar ersichtlich, welche Naturgefahren abgedeckt sind und welche nicht. Das führt zu Verunsicherung und Konflikten.

Dieses Problem wirft die Frage auf, wie Versicherungen ihre Produkte transparenter gestalten und an die sich verändernden Risiken anpassen können. Es zeigt sich auch, dass sich die Branche mit dem bisher geltenden Schutzkonzept schwer tut, das steigende Risiko extremer Wetterereignisse komplett abzudecken. In der Folge bleiben viele Versicherte mit erheblichen finanziellen Belastungen zurück.

Neue Chancen für Verbraucher durch Sammelklagen?

Der Streit um die Nicht-Entschädigung nach dem Ostseehochwasser hat Verbraucherschutzorganisationen veranlasst, eine Musterfeststellungsklage vorzubereiten. Diese neue Form der Sammelklage kann für Verbraucher ein wichtiges Instrument sein, um unklare Vertragsbedingungen und Leistungsablehnungen juristisch zu prüfen und gegebenenfalls für eine Entschädigung zu sorgen. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens 50 vergleichbare Fälle vorliegen und die Prozesskosten durch Spenden finanziert werden können – im vorliegenden Fall sind das 60.000 Euro.

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das Vorgehen wichtig, um

  • die Rechtslage rund um den Begriff „Sturmflut“ in Versicherungsklauseln zu klären,
  • Verbraucher vor unverständlichen Ausschlüssen zu schützen,
  • und die Versicherer an ihre Verantwortung zu erinnern.

Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg betont: „Aus unserer Sicht kommen die Versicherten ihrer Verantwortung nicht nach und flüchten sich ins Kleingedruckte. Die Betroffenen benötigen Hilfe und keine juristische Auseinandersetzung.“ Für viele Betroffene ist es schwer nachzuvollziehen, warum die Zusatzversicherung bei einem so offensichtlichen Hochwasserschaden keine Leistung erbringt.

Die größten Unsicherheiten für Versicherte bei Elementarschadenversicherungen:

  • Unklare Definitionen: Was genau ist versichert – Überschwemmung, Starkregen, Sturmflut?
  • Leistungsausschlüsse: Welche Naturereignisse fallen unter Ausschlussklauseln, insbesondere bei Sturmfluten?
  • Informationsmangel: Sind die Versicherungsbedingungen verständlich und transparent formuliert?
  • Kostenrisiko bei Streitfällen: Können Betroffene rechtliche Schritte gegen Versicherer finanzieren?
  • Anpassung an Klimarisiken: Sind die Versicherungen überhaupt hinsichtlich der wachsenden Extremwetterereignisse ausreichend konzipiert?

Ausblick: Wohin steuert der Versicherungsschutz bei zunehmenden Klimarisiken?

Die Entwicklungen rund um das Ostseehochwasser und die darauf folgende juristische Auseinandersetzung zeigen, dass sich der Markt für Elementarschadenversicherungen in einer Übergangsphase befindet. Versicherer müssen ihre Produkte an das steigende Risiko extremer Wetterereignisse anpassen und dabei zugleich transparenter und verständlicher kommunizieren. Auf der anderen Seite wächst der Druck von Seiten der Verbraucher und Verbraucherschützer, die Versicherungsbedingungen rechtlich überprüfen zu lassen und stärkeren Schutz zu fordern.

Musterfeststellungsklagen könnten künftig eine größere Rolle spielen, um Missverständnisse und Streit um Kleingedrucktes zu klären. Zugleich ist zu beobachten, dass politische Initiativen verstärkt auf eine bessere Regulierung und einheitlichere Standards für Naturgefahrenversicherungen drängen.

Insgesamt zeigt sich: Mit der Zunahme von Klima-Risiken entsteht ein hoher Anpassungsbedarf – sowohl bei den Versicherungen als auch bei den Versicherungsnehmern und dem Rechtssystem. Der Schutz vor den Folgen von Hochwasser und anderen Umweltschäden bleibt daher eines der zentralen Themen für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung von Bund der Versicherten e. V.

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