– Bund der Versicherten prüft Sammelklage für Geschädigte des Ostseehochwassers 2023.
– Versicherer verweigern Zahlungen trotz Elementarschutz mit Verweis auf Sturmflutklauseln.
– Verbraucherschützer fordern politische Lösung für faire Absicherung gegen Naturgefahren.
Zwei Jahre nach Ostseehochwasser: Versicherte warten auf Entschädigung
Zwei Jahre nach den verheerenden Überschwemmungen an der Ostseeküste im Herbst 2023 stehen viele Geschädigte immer noch ohne Versicherungsleistungen da – obwohl sie Elementarpolicen abgeschlossen hatten. Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherungsunternehmen vor, sich trotz bestehender Policen vor ihrer Zahlungspflicht zu drücken und prüft nun gemeinsam mit Verbraucherzentralen aus Norddeutschland eine Musterfeststellungsklage.
„Es kann nicht angehen, dass Versicherte, die sogar noch auf einen Zusatzschutz gegen Naturgefahren vertraut haben, leer ausgehen, wenn dann tatsächlich das Wasser im Haus steht“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Die Versicherer berufen sich häufig auf Klauseln, nach denen Schäden durch Sturmflut nicht versichert seien – teilweise selbst für Grundstücke, die Dutzende Kilometer von der Ostsee entfernt liegen.
Der BdV hält diese Praxis für rechtlich fragwürdig. „Wir haben erhebliche Zweifel, dass sich die Versicherer in allen Fällen rechtmäßig auf das Kleingedruckte berufen können“, so Rehmke weiter. Für die geplante Musterfeststellungsklage sind mindestens 50 vergleichbare Fälle erforderlich (Stand: 14.10.2025). Betroffene können ihre Schadensfälle kostenlos und unverbindlich vom Verbraucherschutzverein prüfen lassen.
Neben der juristischen Auseinandersetzung fordert der BdV politische Vorgaben für einen fairen und solidarischen Elementarschutz. Die Situation zeige, dass Versicherer sich vor echten Risiken drücken würden, während Küstenbewohner trotz Vorsorge finanziell auf sich allein gestellt blieben.
Der Verband bietet Betroffenen und Interessierten zwei Termine zur Information und Beratung:
- Telefonaktion zur Absicherung gegen Naturgefahren: 21.10.2025, 13–14:30 Uhr, telefonisch unter +49 40 357 37 30-0 (Stand: 14.10.2025)
- Online-Workshop Versicherungsschutz bei Hochwasser und Starkregen: 11.11.2025, Teilnahmegebühr 15 Euro (Mitglieder) / 29 Euro (Nichtmitglieder) (Stand: 14.10.2025)
Während die norddeutschen Bundesländer sich um besseren Hochwasserschutz und mehr Aufklärung bemühen, bleibt die finanzielle Absicherung der Küstenbewohner eine drängende Frage – zwei Jahre nachdem die Ostsee über die Ufer trat und Häuser, Mobiliar und auch Camper in Mitleidenschaft zog.
Wenn Elementarschutz nicht zahlt: Streit um „Sturmflut“
Versicherte an der Küste stehen vor einem massiven Problem: Obwohl sie Elementarschutzversicherungen abgeschlossen haben, bleiben viele nach dem Ostseehochwasser von 2023 auf ihren Schäden sitzen. Die Versicherer berufen sich auf Klauseln, nach denen „Schäden durch Sturmflut“ nicht versichert seien – teilweise selbst für Grundstücke, die Dutzende Kilometer von der Ostsee entfernt liegen, etwa in Schleswig.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hält diese Auslegung für fragwürdig. Gerichte haben bereits entschieden, dass der Begriff Sturmflut nicht beliebig ausgelegt werden darf. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, dass einige Unternehmen ihre Klauseln inzwischen verschärft haben: Schäden durch Überschwemmungen der Nord- oder Ostsee – inzwischen auch der Elbe – sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Was gilt als „Sturmflut“?
Die entscheidende Frage lautet: Ab wann handelt es sich um eine Sturmflut im versicherungsrechtlichen Sinne? Während Versicherer den Begriff teilweise weit auslegen, mahnten Gerichte bereits eine enge Definition an. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Policen inzwischen so formuliert sind, dass selbst Überschwemmungen in küstenfernen Regionen unter den Sturmflut-Ausschluss fallen können.
Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung bereiten Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage vor. Nach dem Ostseehochwasser im Herbst 2023 haben sich die Vorbereitungen für eine Sammelklage konkretisiert – Stand: Juli 2025. Der BdV und Verbraucherzentralen aus Norddeutschland prüfen juristische Schritte, um den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Für die Klage sind mindestens 50 vergleichbare Fälle erforderlich.
| Datum | Ereignis | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| Oktober 2023 | Ostseehochwasser verursacht schwere Schäden | PM BdV |
| Juli 2025 | Verbraucherschützer prüfen Musterfeststellungsklage | Recherche |
| 14.10.2025 | BdV erneuert Forderungen in Pressemitteilung | PM BdV |
Die Situation verdeutlicht ein grundlegendes Problem: Selbst Versicherte mit Naturgefahrenschutz können im Schadensfall leer ausgehen, wenn Versicherer sich auf weit gefasste Ausschlussklauseln berufen. „Es kann nicht angehen, dass Versicherte, die sogar noch auf einen Zusatzschutz gegen Naturgefahren vertraut haben, leer ausgehen, wenn dann tatsächlich das Wasser im Haus steht“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke in der Pressemitteilung vom 14. Oktober 2025.
Versicherungslücke: Viele Häuser ohne Schutz
Die Gefahr durch Hochwasser und Starkregen beschränkt sich nicht auf Küstenregionen. Bundesweit zeigt sich eine alarmierende Versorgungslücke bei der Absicherung von Wohngebäuden gegen Naturgefahren. Rund die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland sind nicht gegen Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregen versichert – das belegt eine aktuelle Analyse der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Stand: 2025). Diese flächendeckende Unterversorgung betrifft Millionen Haushalte in allen Bundesländern, unabhängig von ihrer geografischen Lage.
Pflichtversicherung – was wird politisch diskutiert?
Angesichts der wachsenden Klimarisiken gewinnt die Debatte um verbindliche Lösungen an Fahrt. Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 wurde die Prüfung einer Elementarschadenpflichtversicherung angekündigt. Verbraucherschützer unterstützen diesen Weg nachdrücklich: Die Verbraucherzentrale begrüßt die Gesetzesinitiative zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden und fordert eine zügige Umsetzung (Stand: 2023/2025). Der politische Diskurs bewegt sich zwischen der Notwendigkeit eines flächendeckenden Schutzes und der Frage nach der Ausgestaltung eines solidarischen Modells, das auch risikobehaftete Immobilien zu akzeptablen Konditionen versicherbar macht. Während die Diskussion auf Bundesebene weiterläuft, bleiben viele Hausbesitzer im Falle extremer Wetterereignisse auf ihren Schäden sitzen – ein Zustand, der nach Ansicht von Verbraucherschutzorganisationen dringend politischer Lösungen bedarf.
Gesellschaftliche Relevanz: Risiko und Verantwortung
An der Küste zeigt sich ein grundlegendes Dilemma moderner Risikovorsorge. Während die norddeutschen Bundesländer merklich in besseren Hochwasserschutz und mehr Aufklärung zu Überschwemmungsgefahren investieren, bleiben die Küstenbewohnerinnen und -bewohner bei der finanziellen Absicherung weitgehend auf sich allein gestellt. Diese Kluft zwischen kollektivem Schutz und individueller Verantwortung prägt den Alltag in den betroffenen Regionen.
Die Gerechtigkeitsfragen werden besonders dort spürbar, wo Versicherte trotz vermeintlich abgeschlossenen Elementarschutz leer ausgehen. Versicherer berufen sich auf Klauseln, die Schäden durch Sturmflut ausschließen – selbst für Grundstücke, die Dutzende Kilometer von der Küste entfernt liegen. Diese Sturmflut-Ausschlüsse werfen grundsätzliche Fragen auf: Wer trägt letztlich die Verantwortung, wenn systematische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen?
Die Situation offenbart ein strukturelles Problem. Während öffentliche Hand und Politik in Prävention investieren, bleiben private Haushalte mit den finanziellen Folgen von Klimarisiken alleingelassen. Dieser Widerspruch zwischen staatlichem Schutzauftrag und versicherungstechnischen Realitäten führt zu Verunsicherung bei denen, die an exponierten Standorten leben und arbeiten.
Die Debatte um faire Risikoverteilung gewinnt vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme an Dringlichkeit. Sie berührt nicht nur versicherungstechnische Details, sondern grundlegende Fragen gesellschaftlicher Solidarität und generationenübergreifender Verantwortung im Umgang mit Naturgefahren.
Ausblick: Politische Lösung gefordert
Die Erfahrungen aus dem Ostseehochwasser von 2023 zeigen deutlich: Auf freiwillige Lösungen der Versicherungswirtschaft ist kein Verlass. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) drängt daher auf staatliches Handeln, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen zu schützen.
BdV-Vorstand Stephen Rehmke bringt die Dringlichkeit auf den Punkt: „Die Situation zeigt, dass Versicherer sich vor echten Risiken gerne drücken. Wir brauchen zügig eine politische Lösung, bei der der Staat konkrete Vorgaben für eine faire und solidarische Absicherung macht.“ Diese Forderung gewinnt vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse an politischer Brisanz.
Der Verbraucherschutzverein hat seine Positionen in einem umfassenden Positionspapier niedergelegt, das einen besseren Schutz vor Naturkatastrophen fordert. Darin spricht sich der BdV für umfassende Präventionsmaßnahmen und ein verpflichtendes Versicherungssystem für Elementarschäden aus. Die Debatte über eine mögliche Pflichtversicherung gewinnt damit weiter an Fahrt – nicht zuletzt, weil die derzeitige Rechtslage viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer im Schadensfall ohne ausreichenden Schutz dastehen lässt.
Die politischen Weichenstellungen der kommenden Monate werden zeigen, ob der Gesetzgeber bereit ist, verbindliche Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Naturgefahrenschutz zu schaffen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V. (BdV), die sich umfassend zum Thema Versicherungsschutz bei Elementarschäden an der Ostseeküste äußert.
Weiterführende Quellen:
- „Nach dem schweren Ostseehochwasser im Oktober 2023 bereiten norddeutsche Verbraucherschutzorganisationen eine Musterfeststellungsklage gegen mehrere Versicherer vor, da viele Gesellschaften trotz abgeschlossener Elementarschadenversicherung wegen des Ausschlusses von Sturmfluten nicht zahlen wollen.“ – Quelle: https://www.cash-online.de/a/ostseehochwasser-verbraucherschuetzer-pruefen-sammelklage-gegen-versicherer-700787
- „Rund die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland sind nicht gegen Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregen versichert.“ – Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/geld-versicherungen/elementarschadenversicherung-versicherungsschutz-gegen-extreme-naturgefahren-108402
- „Die Verbraucherzentrale begrüßt die Gesetzesinitiative zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden und verweist auf den Handlungsdruck nach Extremhochwasserlagen, wie sie sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung widerspiegeln.“ – Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/geld-versicherungen/elementarschadenversicherung-versicherungsschutz-gegen-extreme-naturgefahren-108402


10 Antworten
„Ich hoffe wirklich auf eine politische Lösung für diesen ganzen Mist! Es kann nicht sein dass Leute wegen so was in finanzielle Nöte geraten.“ Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
„Ich habe da auch so meine Bedenken was die Versicherungen angeht – ich denke viele haben einfach keine Ahnung was sie da unterschreiben.“
„Das stimmt leider! Man muss ja echt aufpassen und genau lesen; aber oft wird man im Schadenfall dann trotzdem über den Tisch gezogen.“
„Die Idee einer Musterfeststellungsklage klingt vielversprechend! Wenn wir mehr Leute mobilisieren können, könnten wir vielleicht etwas bewegen und endlich zu unserem Recht kommen.“ Was denkt ihr darüber?
Es ist erstaunlich, wie viele Leute nicht richtig versichert sind! Die Statistiken sind erschreckend! Wir brauchen dringend eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, oder? Welche Schritte sollten wir unternehmen?
Absolut! Ein verpflichtendes System wäre wirklich sinnvoll. Es schützt nicht nur die Eigentümer, sondern auch die gesamte Gemeinschaft vor finanziellen Folgen von Naturkatastrophen.
Ich bin ganz bei dir! Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft zusammenarbeiten und uns für unsere Rechte einsetzen. Wir sollten diese Diskussion weiterführen!
Die ganze Sache mit den Sturmflutklauseln ist einfach nicht fair. Ich habe auch eine Elementarversicherung und mache mir jetzt Sorgen, ob ich im Schadensfall auch leer ausgehe. Hat jemand Erfahrung damit?
Ich finde es wirklich traurig, dass die Geschädigten immer noch auf ihre Entschädigungen warten müssen. Die Versicherungen sollten doch für die Naturgefahren aufkommen, die sie versichern. Was denken andere darüber?
Ja, das ist echt ungerecht! Ich frage mich, wie viele Menschen wirklich in ähnlichen Situationen sind. Vielleicht sollte man sich zusammenschließen und gemeinsam gegen diese Praktiken der Versicherer kämpfen?