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OLG München festigt den Schutz durch Arzneimittelpreisbindung

Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA und BAV: Oberlandesgericht München stärkt ...
In einem richtungsweisenden Urteil stärkt das Oberlandesgericht München die bundesweite Arzneimittelpreisbindung und setzt damit ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz im deutschen Gesundheitssystem. Die Entscheidung markiert den Abschluss eines langjährigen wettbewerbsrechtlichen Streits mit einer niederländischen Versandapotheke und bekräftigt, dass deutsche Regelungen zur Preisbindung von rezeptpflichtigen Medikamenten nicht gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der Bayerische Apothekerverband, unterstützt von der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat sich erfolgreich gegen unzulässige Bonuszahlungen zur Wehr gesetzt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung gleichbleibender Preise für Medikamente und schützt Patienten vor finanzieller Ausnutzung in ihrer oft schwächsten Phase.

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Bremen (VBR). In einer jüngsten Entscheidung aus München zeichnet sich ein Triumph der Verbraucherrechte im deutschen Gesundheitssystem ab. Das Münchner Oberlandesgericht hat die bundeseinheitliche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente bekräftigt und damit eine deutliche Botschaft im Sinne des Verbraucherschutzes gesendet. Diese Entwicklung betrifft Millionen von Patientinnen und Patienten in Deutschland – eine Tatsache, die ihren Alltag direkt beeinflusst.

Der Kern des Streits drehte sich um eine niederländische Versandapotheke, welche mit Rabatten zwischen drei und neun Euro lockte – ein Verstoß gegen die geltende Preisbindung, wie nun bestätigt wurde. Die bundesdeutschen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung stehen laut Urteil nicht im Widerspruch zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union, konkret der Warenverkehrsfreiheit. Das Gericht folgte damit auch der Linie des Europäischen Gerichtshofes.

“Wir begrüßen das Urteil des Oberlandesgerichtes München”, äußert sich Dr. Hans-Peter Hubmann, Kopf des Bayerischen Apothekerverbandes und des Deutschen Apothekerverbandes. Er unterstreicht die Bedeutung der Preisbindung: “Kranke Menschen sind oft nicht in der Lage, Preise zu vergleichen. Bundesweit einheitliche Preise garantieren, dass sie nicht ausgenutzt werden.” Umso mehr hebt dieses Urteil den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft hervor.

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Das Engagement des Gerichts geht weiter und betont, dass der Eingriff in den europäischen Preiswettbewerb zum Schutz der Verbraucher gerechtfertigt ist – auch ohne den Zwang, dies anhand umfassender empirischer Daten nachzuweisen. Es genügen stichhaltige Indizien, die eine gesetzgeberische Maßnahme stützen.

Zudem lässt das Münchner Oberlandesgericht Revision zum Bundesgerichtshof zu, was darauf hindeutet, dass die Debatte um die Arzneimittelpreisbindung in Deutschland und ihre europaweite Wirkung noch weiter geführt werden könnte.

Die Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für alle, die auf Medikamente angewiesen sind, sondern auch ein klares Signal an ausländische Online-Apotheken: Wer auf dem deutschen Markt agiert, muss sich auch an deutsches Recht halten. Damit verteidigt das Gericht nachdrücklich die Interessen von Millionen Verbrauchern gegenüber den Kräften eines entfesselten Marktes.

Diese judikative Stärkung der Arzneimittelpreisbindung verdeutlicht, wie essentiell rechtlicher Schutz und lebensnotwendige Medikation für jeden Einzelnen sind. Im Kampf um Gerechtigkeit und Fairness im Gesundheitswesen zeigen solche Momente, dass strukturierte Regeln und deren Verteidigung unerlässlich sind, um die Interessen aller Bürger zu wahren.

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Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und des Bayerischen Apothekerverbands. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, wie komplex und bedeutungsvoll die Thematik ist – und wie wichtig es ist, dass sich engagierte Personen und Institutionen für den Verbraucherschutz starkmachen.


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Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA und BAV: Oberlandesgericht München stärkt …

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Meldung einfach erklärt

Das Oberlandesgericht München hat ein wichtiges Urteil gefällt. Hier sind die Hauptpunkte in leichter Sprache:

– Das Gericht unterstützt, dass in ganz Deutschland für rezeptpflichtige Medikamente dieselben Preise gelten müssen. Das hilft den Verbrauchern.
– Eine Versandapotheke aus den Niederlanden wollte gegen eine frühere Entscheidung klagen. Sie hatte zwischen 2012 Kunden Rabatte gegeben, was gegen das deutsche Gesetz verstößt.
– Das Gericht sagt, dass die deutschen Regeln zum Medikamentenpreis richtig sind. Das bedeutet, dass alle Apotheken in Deutschland die gleichen Preise haben müssen, auch wenn sie aus einem anderen EU-Land kommen.
– Die bayerischen Apotheker hatten die Klage eingebracht und werden von der ABDA unterstützt.

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Was bedeutet das jetzt?

– Patienten brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass sie mehr bezahlen müssen als andere, weil überall in Deutschland die Preise gleich sind.
– Das Urteil macht klar, dass diese Preisregeln nicht gegen das EU-Recht verstoßen.

Fragen, die man stellen könnte:

1. Warum sind einheitliche Preise gut?
– Weil kranke Menschen sich dann keine Gedanken über unterschiedliche Preise machen müssen und sicher sein können, nicht zu viel zu bezahlen.

2. Gilt dies auch für Online-Apotheken aus dem Ausland?
– Ja, wenn sie Medikamente nach Deutschland schicken, müssen sie sich an die deutschen Preisregeln halten.

3. Was passiert als Nächstes?
– Das Urteil könnte noch vor dem Bundesgerichtshof geprüft werden, da das OLG München die Möglichkeit einer Revision zugelassen hat.

4. Wo kann ich mehr Infos bekommen?
– Auf den Webseiten www.abda.de und www.apothekerverband.bayern finden sich weitere Informationen.

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